Motorrad-Rückstrahler: Vorschriften und Anbringung

Bei der Anbringung von Rückstrahlern am Motorrad gibt es einige Vorschriften zu beachten, die sicherstellen sollen, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr gut sichtbar ist. Diese Vorschriften sind besonders wichtig, wenn Umbauten am Motorrad vorgenommen werden, wie zum Beispiel die Montage einer Wheeliebar.

Allgemeine Vorschriften für Rückstrahler

  • Ein Rückstrahler muss ein Stück Bauart geprüft sein.
  • Der Rückstrahler darf nicht dreieckig sein.

Positionierung des Rückstrahlers

Die Positionierung des Rückstrahlers ist ebenfalls geregelt. Hierbei sind insbesondere die Höhe und die Ausrichtung von Bedeutung:

  • Der untere Rand des Rückstrahlers muss mindestens 250 mm über dem Boden liegen.
  • Der obere Rand des Rückstrahlers darf maximal 900 mm über dem Boden liegen.

Anbringung auf dem Kennzeichen

Es ist nicht erlaubt, den Rückstrahler direkt auf dem Kennzeichen anzubringen. Der Rückstrahler sollte unterhalb des Kennzeichens montiert werden, sofern die oben genannten Höhenanforderungen erfüllt werden.

Schleifen des Kennzeichens

Das Schleifen des Kennzeichens ist nicht gestattet. Kennzeichen müssen gut lesbar sein und dürfen nicht verändert oder beschädigt werden.

Anbringung an einer Wheeliebar

Wenn eine Wheeliebar am Motorrad montiert ist, stellt sich die Frage, ob der Rückstrahler daran befestigt werden darf. Grundsätzlich ist dies möglich, solange die genannten Vorschriften bezüglich der Höhe und der Bauart eingehalten werden. Es ist ratsam, den Rückstrahler so an der Wheeliebar anzubringen, dass er auch bei Wheelies und anderen Fahrmanövern gut sichtbar bleibt.

Die Befestigung mit doppelseitigem Tape oder Velcro ist eine Option, sollte aber sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass der Rückstrahler sicher und fest angebracht ist. Eine dauerhafte und stabile Befestigung ist in jedem Fall vorzuziehen.

Zusammenfassung der Vorschriften

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Vorschriften für Motorrad-Rückstrahler zusammen:

Merkmal Vorschrift
Bauartprüfung Muss vorhanden sein
Form Nicht dreieckig
Mindesthöhe 250 mm
Maximalhöhe 900 mm
Anbringung auf Kennzeichen Nicht erlaubt

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0