Der private Fahrradkaufvertrag: Muster ohne Garantie

Beim Kaufen oder Verkaufen eines Gebraucht-Fahrrads gibt es einige Fallen. Ein gebrauchtes Fahrrad ist meist um ein Vielfaches günstiger als ein neues Modell. Aber nicht immer handelt es sich wirklich um ein Schnäppchen oder werden die Mängel auf den ersten Blick sichtbar. Der Markt für Gebrauchte ist deshalb etwas unübersichtlicher - und es gibt einige Besonderheiten.

Wo finde ich ein gebrauchtes Fahrrad?

Kleinanzeigen in Zeitungen, Fachzeitschriften oder im Internet sind eine weitere Möglichkeit, sich über das Angebot zu informieren. Auch bei Online- oder Live-Auktionen - z.B. von der Polizei, der Stadt oder bei Ebay - kann man fündig werden. Am einfachsten ist in der Regel die Suche per Internet. Wirst Du in den dortigen Auktionsbörsen und Kleinanzeigen nicht fündig, gibt es entsprechende Rubriken regelmäßig in den Wochenendausgaben der Tagespresse. Zuweilen versteigern außerdem Städte und Gemeinden gebrauchte Fahrräder, für die sich im Fundbüro kein Eigentümer gemeldet hat. Diese Variante hat den Vorteil, dass die Überprüfung hinsichtlich eines möglichen Diebstahls bereits stattgefunden hat.

Gebrauchtfahrrad vom Händler kaufen

Meist etwas teurer, aber in der Regel seriös sind Händler. Viele der großen Fahrradmärkte haben inzwischen Secondhand-Abteilungen. Der Vorteil beim Händler: Hier werden die Räder noch einmal vom Fachmann überprüft, bevor sie angeboten werden, fehlendes Zubehör kann man gleich mit kaufen. Ein weiterer Vorteil: Man bekommt meistens eine professionelle Beratung kostenlos dazu und man kann mehrere Modelle testen. Außerdem muss der Händler bei Mängeln für mindestens ein Jahr Sachmängelhaftung gewähren.

Vertrauenswürdige Verkäufer erkennen

Bevor man sich ein gebrauchtes Fahrrad kauft, nimmt man zunächst - wenn möglich - den Vorbesitzer und das Fahrrad in Augenschein. Ist es gründlich geputzt oder nur halbherzig gesäubert? Die Antwort auf diese Frage gibt schon einen ersten Hinweis, wie gut der Besitzer sein Rad gepflegt hat. Ein vertrauenswürdiger Anbieter spricht offen über Vorschäden und Mängel. Einen ersten Eindruck bekommt man, wenn folgende Fragen geklärt sind:

  • Wie alt ist das Rad?
  • Wie viele Kilometer wurde es gefahren?
  • Wie oft wurde ein Service gemacht?
  • Welche Teile sind erneuert, welche seit Anbeginn unverändert?
  • Ist das Rad im Freien oder wettergeschützt aufbewahrt worden?

Erfragen Sie auch die Anzahl der Vorbesitzer und das Kaufdatum. Eine Originalrechnung ist sehr hilfreich, um Kaufdatum und Anzahl der Halter abzugleichen (falls die Adresse des Käufers auf der Rechnung steht).

Vorsicht beim Onlinekauf: Immer mehr Fake-Shops

Verbraucherschützer warnen vor einer starken Zunahme von betrügerischen Online-Shops, die Fahrräder und Zubehör anbieten, aber nicht liefern. Einige Tipps, um Fake-Shops zu erkennen: Neben dem unschlagbar günstigen Preis ist ein weiteres Indiz für möglichen Betrug die Vorkasse als einzige verfügbare Zahlungsoption. Es könnte sich dennoch um Betrug handeln. Fake-Shops haben häufig kein Impressum. Und wenn es eins gibt: Prüfen Sie die Adresse (zum Beispiel per Google Maps) und ob sich der Händler wirklich an der angegebenen Adresse befindet. Oder rufen Sie die im Impressum angegebene Telefonnummer an. Führt diese ins Leere, gilt: besser nicht kaufen. Außerdem können Verbraucher und Verbraucherinnen die Handelsregisternummer überprüfen.

Alle Alarmglocken sollten schrillen, wenn ein deutscher Anbieter dazu auffordert, das Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen. Genauso merkwürdig ist es, wenn ein Online-Shop plötzlich Fahrradprodukte im Angebot hat, obwohl vorher ganz andere Produkte gelistet waren. Wer dabei ein komisches Gefühl hat, lässt am besten die Finger davon. Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht auf ihrer Internetseite regelmäßig die URLs fragwürdiger Online-Verkäufer, nicht nur für Fahrräder. Dort finden sich weitere Hinweise zum Erkennen von Fake-Shops.

Checkliste: Vor dem Gebraucht-Rad-Kauf

Wenn Sie diese Punkte bei der Besichtigung beachten, können Sie den technischen Zustand des Fahrrads besser beurteilen.

  • Laufen Vorderrad und Hinterrad in einer Linie?
  • Halten und funktionieren die Bremsen?
  • Fühlt sich das Fahrrad sicher an?
  • Dreht sich das Tretlager ohne Reibungsverluste?
  • Lässt sich das Rad locker schieben, oder schleift etwas?
  • Ist es verrostet oder stark verkratzt?
  • Sind die Bremsbeläge noch ausreichend vorhanden?
  • Sind Ritzel und Reifen schon verschlissen?
  • Wie sieht der Rahmen aus? Haben die Schweißnähte kleine Risse?

Probefahrt: Darauf müssen Sie achten

Nach der gründlichen Begutachtung des Fahrrads darf die ausgedehnte Probefahrt natürlich nicht fehlen. Bei der Probefahrt sollten Sie auf jeden Fall die Bremsen und die Schaltung ausgiebig testen. Prüfen Sie, ob Sie alle Gänge sauber einlegen können und nichts hakt. Wie ist die Federung? Funktioniert das Licht vorn und hinten? Ist das Fahrrad verkehrssicher?

Mit dieser Checkliste geht beim Fahrradkauf nichts schief. In jedem Fall ist eine Probefahrt mit dem Fahrrad empfehlenswert. Dabei solltest Du vor allem die Funktionsfähigkeit der Bremsen einer intensiven Prüfung unterziehen. Außerdem sollten sich alle Gänge problemlos einlegen lassen. Wenn das Rad grundsätzlich funktioniert, solltest Du einen näheren Blick auf alle Teile werfen, ob sich Rost gebildet hat oder andere Schäden zu erkennen sind. Bist Du selber nicht technisch versiert, solltest Du einen Freund oder Bekannten mit zur Besichtigung nehmen. Gestalte die Probefahrt im Zweifel lieber etwas länger. Bei einer kurzen Runde um den Block kannst Du in der Regel nicht feststellen, ob Dir ein Rad von seiner Gestaltung und Ausstattung her tatsächlich liegt. Such Dir deshalb eine möglichst abwechslungsreiche Strecke aus, die auch ein paar Anstiege enthält. Weiterhin sollte sich das Rad nicht nur auf der Straße, sondern auch auf Schotter, im Wald etc. gut fahren lassen.

Worauf Sie beim Kaufvertrag achten sollten

Auch wenn es sich um ein gebrauchtes Fahrrad handelt, sollten Sie auf einen schriftlichen Kaufvertrag bestehen, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Deshalb gilt für Verkäufer und Käufer von Fahrrädern: Schließen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag ab. Ein Musterkaufvertrag Fahrrad aus dem Internet stellt bei der Formulierung eines Kaufvertrages eine wichtige Hilfe dar.

Unsere Empfehlungen:

  • Lassen Sie sich alle vorhandenen Originalunterlagen zum Fahrrad aushändigen, egal ob Kauf- oder Reparaturrechnungen. Denn so ergibt sich eine nachvollziehbare Vergangenheit, die im Zweifel als Nachweis dient, dass das Rad nicht gestohlen wurde.
  • Im Vertrag sollten die Rahmennummer, der Name des Verkäufers und am besten noch dessen Ausweisnummer dokumentiert sein. Die Rahmennummer ist eingraviert und findet sich meist unter dem Tretlager oder am Sattelrohr.
  • Bestehen Sie auf die Vorlage eines Ausweises und übernehmen Sie die Daten in den Kaufvertrag. Noch besser wäre es, eine Ausweiskopie zu verlangen - vorausgesetzt der Verkäufer ist dazu bereit. So kann man bei Schwierigkeiten leichter an den Vertragspartner herantreten.
  • Eine ausführliche Beschreibung des Fahrrads im Kaufvertrag kann dabei helfen, spätere Mängel nachzuvollziehen.

So sind Rahmennummer, Hersteller, Fahrradtyp und Rahmenfarbe übliche Angaben in einem Fahrradkaufvertrag. Optional lassen sich noch das Baujahr eintragen bzw. Informationen darüber, ob das Fahrrad schon einmal in einen Unfall verwickelt war.

Im Vertrag muss ganz genau stehen, um welches Fahrrad es sich handelt. Der einfachste Weg dabei ist die Aufnahme der Rahmennummer des Fahrrads in den Vertrag. Diese kann sich, je nach Hersteller, an unterschiedlichen Stellen des Fahrrads befinden. Bei der Rahmennummer handelt es sich um eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen, die für jedes Fahrrad individuell vergeben wird. Auf diese Weise ist eindeutig festgelegt, welches Fahrrad genau verkauft wird. Der zusätzliche Vorteil der Aufnahme der Rahmennummer in den Kaufvertrag ist, dass diese im Falle eines Diebstahls bei der Polizei vorlegt werden kann.

Sachmängelhaftung beim privaten Kauf bzw. Verkauf

Private Käufer und Verkäufer sollten sich zur Sachmängelhaftung (bzw. Gewährleistung) ausdrücklich einigen und keinen Vertrag per Handschlag schließen. Achtung: Fehlt im Vertrag ein Ausschluss der Sachmängelhaftung, haftet der Verkäufer zwei Jahre lang für alle Mängel, die bei der Übergabe vorlagen. Im ersten Jahr wird sogar vermutet, dass die Mängel bei Übergabe schon vorhanden waren. Das muss der Käufer nicht einmal beweisen. Schließen Sie daher einen schriftlichen Vertrag und verwenden Sie einen ADAC Musterkaufvertrag, dieser enthält einen Haftungsausschluss.

Diebstahl

Wer ein gebrauchtes Rad kauft, bei dem sich später herausstellt, dass es gestohlen ist, hat ein Problem. Denn nach deutschem Recht ist es nicht möglich, das Eigentum an einem gestohlenen Objekt zu erwerben. Eigentümer bleibt in solch einem Fall weiterhin der oder die Bestohlene. Wenn sich also der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet, muss man das Rad zurückgeben. Anschließend müsste man den Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen. Umso wichtiger ist es, bei Bedarf jederzeit den Verkäufer kontaktieren zu können und Fahrräder nicht anonym zu kaufen.

Viele gestohlene Fahrräder sind in der sogenannten Inpol-Sachfahndungsdatei per Rahmennummer registriert. Die Polizei kann über diese Datei Rahmennummern abgleichen und zuordnen. Auch über die Fahrrad-Codierung lässt sich Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln.

Bei teuren Fahrrädern kannst Du außerdem die Rahmennummer vorab überprüfen lassen. Wenn Du keinen Kontakt zur Polizei aufnehmen möchtest, solltest Du zumindest die verschiedenen Datenbanken im Internet durchchecken, bei denen Eigentümer ihre gestohlenen Fahrräder melden können bzw.

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