Kaufvertrag für ein Moped ohne Papiere: Muster und wichtige Hinweise

Wer sich für den Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Mopeds entscheidet, sollte unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Ein solcher Vertrag hilft, Unklarheiten zu vermeiden und dient als Absicherung für beide Parteien.

Warum ein schriftlicher Kaufvertrag wichtig ist

Laut Kaufrecht ist für den privaten Kauf bzw. Verkauf eines Mopeds ein mündlicher Kaufvertrag ausreichend. Dennoch ist es ratsam, alle Modalitäten des Kaufgeschäfts in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten, um spätere Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden.

Inhalt eines Kaufvertrags für ein Moped

Im Kaufvertrag für ein Moped sind Käufer und Verkäufer genau zu bezeichnen. Darüber hinaus sollte der Vertrag die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug, den Verkaufspreis und sonstige Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern beinhalten. Ein Muster für einen privat verkauftes Moped können Sie hier kostenfrei herunterladen.

Folgende Angaben sind besonders wichtig:

  • Vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten)
  • Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien
  • Fahrzeugidentifikationsnummer des Mopeds
  • Kaufpreis
  • Mögliche Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen bzw. Mängel
  • Zusatzausstattung und Zubehör vollständig aufgeführt und beschrieben

Das Moped im Kaufvertrag beschreiben

Das Moped muss im Kaufvertrag ebenfalls beschrieben sein. Außerdem ist bei Kaufverträgen über gebrauchte Mopeds der Zustand des Fahrzeugs genau zu erfassen. Insbesondere Beschädigungen, Unfallschäden sowie unübliche Gebrauchsspuren sollten im Vertrag genau bezeichnet werden, um eine mögliche spätere Haftung dafür auszuschließen.

Welche Beschädigungen, z. B. Enthält das Fahrzeug den Originalmotor? Befindet sich das Moped sonst im Originalzustand oder wurden Teile ausgetauscht?

Haftung bei Mängeln

Der Verkäufer haftet bei einem Kaufvertrag über ein Moped, wenn er Mängel kennt und diese dem Käufer trotzdem verschweigt. Wenn jemand ein gebrauchtes Moped kauft und sich im Nachhinein herausstellt, dass es Mängel aufweist, kann der Käufer deren Beseitigung oder eine Ersatzlieferung vom Verkäufer verlangen.

Allerdings gelten typische Gebrauchs- und Verschleißerscheinungen eines gebrauchten Mopeds nicht als Mangel, da sie beim Gebrauch eines Fahrzeugs unvermeidlich sind.

Gewährleistungsausschluss

Privatpersonen dürfen die Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen. Oft enthält ein Kaufvertrag für ein Moped die Klausel „Gekauft wie gesehen“, wenn es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt. Das ist kein vollständiger Gewährleistungsausschluss. Die Klausel führt lediglich dazu, dass der Verkäufer nicht für offensichtliche Mängel haftet. Eine Reklamation kommt also nur für versteckte, nicht offen erkennbare Mängel in Frage.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die der Verkäufer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung seiner Pflichten verursacht. Er gilt auch nicht für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

Moped ohne Papiere kaufen: Was ist zu beachten?

Ja, ein Moped-Kaufvertrag ist auch ohne Fahrzeugpapiere rechtsgültig. Aber: Kaufen Sie ein Bike ohne gültige Zulassungsbescheinigungen, riskieren Sie, ein gestohlenes Zweirad zu erwerben. Im Kaufvertrag ist deshalb die Zusicherung des Vorbesitzers bzw. der Vorbesitzerin wichtig, dass er/sie unbeschränkter Eigentümer:in des Mopeds ist.

Checkliste für den Kaufvertrag

Unbedingt notwendige Angaben für den Abschluss eines Moped-Kaufvertrags sind: die Kaufsache (Moped + ggf. Zubehör), der Kaufpreis und die Vertragsparteien (Käufer + Verkäufer). Dennoch empfehlen wir dir, mindestens die Pflichtangaben in den Kaufvertrag mit aufzunehmen, da hierdurch beide Vertragsparteien für den “Fall der Fälle” abgesichert sind.

  • Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
  • Marke und Modell des Mopeds
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer, erstmaliges Zulassungsdatum, Kilometerstand am Tag des Verkaufs
  • Soweit bekannt: bisheriges amtliches Kennzeichen und die Nummer der Zulassungsbescheinigung
  • Der vereinbarte Kaufpreis
  • Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit des Verkaufs
  • Unterschriften beider Vertragsparteien

Weitere sinnvolle Angaben:

  • Personalausweis-Nummer oder Pass-Nummer von Käufer und Verkäufer
  • Bei Vertretung (wenn Verkäufer nicht Eigentümer ist): Vollmacht
  • Datum der nächsten Hauptuntersuchung
  • Bekannte Mängel und Unfallschäden
  • Im Kauf eingeschlossenes Zubehör wie Gepäckbox, Abdeckhaube, Ersatzräder o. Ä.
  • Mitverkaufte, nachträglich montierte Ausstattung, Datum der Montage, soweit vorhanden
  • Bei Anzahlung: Höhe der Anzahlungssumme

Tipps für Käufer

  • Lassen Sie das Moped vor Unterschrift zum Beispiel in einem Prüfzentrum checken.
  • Machen Sie eine Probefahrt, notieren Sie sich dabei Auffälligkeiten.
  • Sind Fahrzeugteile nicht mehr im Originalzustand (Umrüstung von Auspuffanlage, Beleuchtung etc.), prüfen Sie die Eintragung in den Zulassungspapieren oder lassen Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aushändigen.
  • Fragen Sie den Verkäufer bzw. die Verkäuferin nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen. Auch die Gesamtfahrleistung und die Zahl der Vorbesitzer sollten im Vertrag stehen.
  • Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht für den Verkauf und den Ausweis des oder der Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift des oder der Bevollmächtigten mit in den Vertrag auf.
  • Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen.

Tipps für Verkäufer

  • Achten Sie darauf, dass der Käufer oder die Käuferin volljährig ist bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
  • Prüfen Sie, ob der Käufer oder die Käuferin den erforderlichen Führerschein hat, wenn er bzw. sie eine Probefahrt machen will. Lassen Sie sich für die Dauer der Probefahrt ein Pfand geben.
  • Teilen Sie dem Käufer oder der Käuferin alle Ihnen bekannte Mängel an dem Moped mit und nehmen Sie diese in den Kaufvertrag auf.
  • Vereinbaren Sie Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Übergabe. Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen.
  • Händigen Sie dem Käufer bzw. der Käuferin die Zulassungsbescheinigung Teil II erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
  • Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf. Meldet der Käufer bzw. die Käuferin das Moped nicht um, haften Sie weiter für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie mit dem Käufer bzw. der Käuferin zur Zulassungsstelle und melden das Moped sofort um. Oder setzen Sie es vor Übergabe außer Betrieb.

Die Übergabe des Mopeds

Das Moped sollte erst nach Zahlung des Kaufpreises übergeben werden. Achten Sie darauf, dass dabei auch folgende Dinge den Besitzer bzw. die Besitzerin wechseln:

  • Sämtliche Schlüssel
  • Alle relevanten Papiere (falls vorhanden)
  • Bedienungsanleitung
  • ggf. Zubehör

Probefahrt

Vorsicht bei der Probefahrt: Einfacher ist es bei Kleinkrafträdern wie Motorrollern und Mopeds der 50-ccm-Klasse (i. d. R. bis 45 km/h): Diese sind nicht zulassungspflichtig, sondern lediglich versicherungspflichtig. Das Versicherungskennzeichen gilt grundsätzlich bis zum nächsten Ablauf des Versicherungsjahres, also in der Regel bis zum 28. oder 29.2. eines Jahres. Ist es abgelaufen, besteht bei einer Probefahrt im öffentlichen Straßenverkehr keine Versicherung - auch bei Rollern und Mopeds ist das ein Straftatbestand.

Ummeldung des Mopeds

Der Käufer verpflichtet sich, das Moped unverzüglich bzw. Die Ummeldung des Fahrzeugs muss zeitnah erfolgen. Sofern der Zulassungsbezirk wechselt, benötigt der Käufer neue Kennzeichen. Am sichersten ist es, wenn die Vertragsparteien die Ummeldung gemeinsam bei der Zulassungsstelle erledigen.

Solange der Käufer oder die Käuferin keine eigene Motorradversicherung abgeschlossen hat, können dem Vorbesitzer bzw. der Vorbesitzerin im Schadenfall Kosten entstehen. Außerdem zahlt er/sie Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuer für das Zweirad weiter, bis der neue Fahrzeughalter es auf sich umgemeldet hat.

Kaufpreiszahlung

Insbesondere wenn es sich um eine Barzahlung handelt, ist es ratsam, sich den Empfang des Kaufpreises oder der vereinbarten Anzahlung vom Verkäufer schriftlich bestätigen zu lassen.

Das Moped bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des Verkäufers.

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