Der Kaufvertrag für Motorräder: Muster und wichtige Hinweise für Deutschland und Polen

Wer ein gebrauchtes Motorrad privat kaufen oder verkaufen möchte, sollte unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Dieser Artikel gibt Ihnen wichtige Tipps und Hinweise, wie Sie einen solchen Vertrag richtig ausfüllen und was Sie dabei beachten sollten.

ADAC Musterkaufvertrag zum Download

Der ADAC bietet einen Musterkaufvertrag speziell für den Motorradkauf bzw. -verkauf an. Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Motorrädern. Private Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung durch den Vertrag ausschließen.

Hinweis: Beim Verkauf von einem Unternehmer an einen Verbraucher ist ein Haftungsausschluss unwirksam. Als Unternehmer gilt, wer beim Verkauf im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.

Hier steht für Sie der ADAC Musterkaufvertrag speziell für den Motorradkauf bzw. -verkauf bereit:

Kaufvertrag für gebrauchte Motorräder (PDF, 181 KB)

Wichtige Tipps für Verkäufer

Mit diesen Tipps sind Sie beim Verkauf Ihres Motorrads auf der sicheren Seite:

  • Achten Sie darauf, dass der Käufer volljährig ist bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
  • Prüfen Sie, ob der Käufer den erforderlichen Führerschein hat, wenn er eine Probefahrt machen will. Lassen Sie sich für die Dauer der Probefahrt ein Pfand geben.
  • Teilen Sie dem Käufer alle Ihnen bekannte Mängel an dem Motorrad mit und nehmen Sie diese in den Kaufvertrag auf.
  • Vereinbaren Sie Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Übergabe. Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen.
  • Händigen Sie dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
  • Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf. Meldet der Käufer das Motorrad nicht um, haften Sie weiter für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und melden das Motorrad sofort um. Oder setzen Sie es vor Übergabe außer Betrieb.

Motorrad privat kaufen: Tipps für Käufer

Diese Tipps sind wichtig für Käufer:

  • Lassen Sie das Motorrad vor Unterschrift zum Beispiel in einem ADAC Prüfzentrum checken.
  • Machen Sie eine Probefahrt, notieren Sie sich dabei Auffälligkeiten.
  • Sind Fahrzeugteile nicht mehr im Originalzustand (Umrüstung von Auspuffanlage, Beleuchtung etc.), prüfen Sie die Eintragung in den Zulassungspapieren oder lassen Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aushändigen.
  • Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung und Zubehör im Kaufvertrag vollständig aufgeführt werden.
  • Fragen Sie den Verkäufer nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen. Auch die Gesamtfahrleistung und die Zahl der Vorbesitzer sollten im Vertrag stehen.
  • Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht für den Verkauf und den Ausweis des Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift des Bevollmächtigten mit in den Vertrag auf.
  • Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen.
  • Die auf das Motorrad abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht und Kasko) gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können die bestehenden Versicherungen aber kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
  • Melden Sie das Motorrad unverzüglich um. Dazu wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle (Hauptwohnsitz).

Kaufvertrag richtig ausfüllen

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und lesen Sie sich den Kaufvertrag aufmerksam durch. Sollten Teile des Vertrags schon vorab ausgefüllt sein, prüfen Sie die Angaben und ergänzen Sie diese bei Bedarf. Stimmen die Daten mit den Fahrzeugpapieren überein? Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus. Besonders wichtig sind folgende Angaben:

  • Vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten)
  • Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien
  • Fahrzeugidentifikationsnummer des Motorrads
  • Kaufpreis
  • Mögliche Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen bzw. Mängel
  • Zusatzausstattung und Zubehör vollständig aufgeführt und beschrieben

Die Übergabe des Motorrads

Das Motorrad sollte erst nach Zahlung des Kaufpreises übergeben werden. Achten Sie darauf, dass dabei auch folgende Dinge den Besitzer wechseln:

  • Originalschlüssel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • COC-Bescheinigung (bei Einfuhrfahrzeugen)
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Serviceheft, Betriebsanleitungen und Zubehör

Haftung für Mängel und Unfallschäden

Der ADAC Musterkaufvertrag enthält einen sogenannten Sachmängelhaftungsausschluss. Diese Klausel schützt den privaten Verkäufer davor, dass der Käufer Ansprüche für unbekannte Mängel stellen kann.

Wichtig für Verkäufer: Als Verkäufer müssen Sie dem Käufer alle bekannten Mängel und (auch geringfügige) Unfallschäden ungefragt mitteilen. Wenn Sie nicht der Erstbesitzer sind und unsicher sind, ob das Fahrzeug vor Ihrer Besitzzeit Unfallschäden oder Mängel erlitten hat, kreuzen Sie im Vertrag "keine Angaben" an.

Vollmachten für Kauf und Verkauf

Möchten Sie jemanden mit dem Kauf beziehungsweise Verkauf Ihres Motorrads beauftragen, können Sie dafür die ADAC Mustervollmachten verwenden:

Deutsch-Polnische Kaufverträge

TruckScout24 hat einen Muster-Kaufvertrag erarbeitet, der in vielen Sprachen verfügbar ist und auch bilingual verwendet werden kann. Dies ermöglicht es beispielsweise einem deutschen Käufer und einem polnischen Verkäufer, einen einzelnen Vertrag als Grundlage zu verwenden.

Achtung: Unterschreiben Sie bloß nichts auf polnischer Sprache. Im Zweifel schwächen Sie nur Ihre eigene Position und stärken sie nicht. In Deutschland sind alle Gesetze in Deutsch verfasst, mit polnischen Begriffen kommen Sie somit nicht weit, da sie nicht genau definiert sind.

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