Kaufvertrag Simson Moped Muster Kostenlos: Alles, was Sie wissen müssen

Wer ein gebrauchtes Motorrad, Moped oder einen Motorroller kaufen oder verkaufen möchte, sollte unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Hier finden Sie ein kostenloses Muster für einen Kaufvertrag speziell für Simson Mopeds und andere Zweiräder, sowie wichtige Tipps und Informationen rund um den Kauf und Verkauf.

Warum ein schriftlicher Kaufvertrag wichtig ist

Auch wenn ein schriftlicher Kaufvertrag beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Motorrads nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist er dringend zu empfehlen. Mit einem Vordruck bzw. Muster-Kaufvertrag ist der Motorrad-Kauf zwischen Privatpersonen kaum mehr Arbeit - aber beide Seiten sind abgesichert und können bei Bedarf später beweisen, was vereinbart wurde. Ein schriftlicher Vertrag schafft Klarheit und Rechtssicherheit für beide Parteien und hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Kostenloser ADAC Musterkaufvertrag zum Download

Hier steht für Sie der ADAC Musterkaufvertrag speziell für den Motorradkauf bzw. -verkauf bereit:

Kaufvertrag für gebrauchte Motorräder (PDF, 181 KB)

Hinweis: Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Motorrädern. Private Verkäuferinnen und Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung durch den Vertrag ausschließen. Beim Verkauf von Unternehmer oder Unternehmerin an Verbraucher bzw. Verbraucherin ist ein Haftungsausschluss unwirksam.

Als Unternehmer oder Unternehmerin gilt, wer beim Verkauf im Rahmen seiner bzw. ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Zum Beispiel selbstständige Handwerker, Ärzte oder Architekten bzw. Handwerkerinnen, Ärztinnen oder Architektinnen, die ihr überwiegend gewerblich genutztes Fahrzeug verkaufen.

Hier finden Sie alle Informationen zur Haftung bei Mängeln am gebrauchten Motorrad.

Der mobile.de Muster-Kaufvertrag als PDF

Der Muster-Kaufvertrag von mobile.de stellt eine geeignete Vorlage beim Handel eines Motorrads oder sonstigen Zweirads zwischen Privatpersonen dar. Der Vordruck passt allgemein für gebrauchte Fahrzeuge, funktioniert also auch als Motorradkaufvertrag. Hier findest du den neutralen Muster-Kaufvertrag von mobile.de als PDF:

Muster-Kaufvertrag als PDF

Dokument zum Ausfüllen und Ausdrucken: Das PDF enthält eine Version für den Verkäufer und für den Käufer.

Die PDF-Vorlage des mobile.de Kaufvertrags umfasst vier Seiten. Die erste Seite fasst noch einmal alle wichtigen Informationen zum Aufsetzen des Vertrags zusammen. Sie muss also nicht ausgedruckt werden. Bei den Seiten 2 und 3 handelt es sich um die Muster-Vorlage für den eigentlichen Kaufvertrag. Käufer und Verkäufer erhalten jeweils ein Exemplar. Wird der Vertrag am Computer ausgefüllt, übertragen sich alle Daten selbstständig. Sie müssen also nur einmal ausgefüllt werden. Seite 4 beinhaltet Vordrucke, die der Verkäufer der Zulassungsstelle und der Kfz-Versicherung übermitteln kann. Für die eigentliche Vertragsunterzeichnung muss sie also ebenfalls nicht mit ausgedruckt werden.

Der Muster-Kaufvertrag für Motorrad und andere Fahrzeuge wurde für das digitale Ausfüllen des PDFs am Computer entwickelt. Das ist allerdings nicht unbedingt nötig. Der mobile.de Kaufvertrag kann auch ausgedruckt und dann per Hand ausgefüllt werden - etwa, wenn sich dies aus der Verkaufssituation vor Ort ergibt.

Digitaler Kaufvertrag als Alternative

Alternativ zum Muster-PDF können Verkäufer den neuen digitalen Kaufvertrag mit unserem Partner Swiftcourt anlegen. Die Vorteile: Wer ein Inserat bei mobile.de erstellt hat, kann die Inseratsdaten bequem in den digitalen Kaufvertrag übernehmen und diesen kostenlos nutzen. Die Vertragspartner können Bilder und Dokumente hinzufügen. Der Vertrag wird nach Abschluss zwei Jahre aufgehoben. Und ein weiterer Pluspunkt für die Beteiligten: Im Streitfall hilft Swiftcourt bei der Lösungsfindung.

Digitaler Kaufvertrag

Der vorausgefüllte digitale Kaufvertrag ist schnell, bequem und für Inserenten von mobile.de kostenlos.

Wichtige Punkte beim Ausfüllen des Kaufvertrags

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und lesen Sie sich den Kaufvertrag aufmerksam durch. Sollten Teile des Vertrags schon vorab ausgefüllt sein, prüfen Sie die Angaben und ergänzen Sie diese bei Bedarf. Stimmen die Daten mit den Fahrzeugpapieren überein? Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus. Besonders wichtig sind folgende Angaben:

  • Vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten)
  • Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien
  • Fahrzeugidentifikationsnummer des Motorrads
  • Kaufpreis
  • Mögliche Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen bzw. Mängel
  • Zusatzausstattung und Zubehör vollständig aufgeführt und beschrieben

Checkliste: Pflichtangaben im Motorrad-Kaufvertrag

Unbedingt notwendige Angaben für den Abschluss eines Motorrad-Kaufvertrags sind: die Kaufsache (Motorrad + ggf. Zubehör), der Kaufpreis und die Vertragsparteien (Käufer + Verkäufer). Dennoch empfehlen wir dir, mindestens die Pflichtangaben in den Kaufvertrag mit aufzunehmen, da hierdurch beide Vertragsparteien für den “Fall der Fälle” abgesichert sind.

  • Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
  • Marke und Modell des Motorrads
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer, erstmaliges Zulassungsdatum, Kilometerstand am Tag des Verkaufs
  • Soweit bekannt: bisheriges amtliches Kennzeichen und die Nummer der Zulassungsbescheinigung
  • Der vereinbarte Kaufpreis
  • Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit des Verkaufs
  • Unterschriften beider Vertragsparteien

Weitere sinnvolle Angaben im Kaufvertrag

  • Personalausweis-Nummer oder Pass-Nummer von Käufer und Verkäufer
  • Bei Vertretung (wenn Verkäufer nicht Eigentümer ist): Vollmacht
  • Datum der nächsten Hauptuntersuchung
  • Bekannte Mängel und Unfallschäden
  • Im Kauf eingeschlossenes Zubehör wie Motorrad-Gepäckbox, Abdeckhaube, Ersatzräder o. Ä.
  • Mitverkaufte, nachträglich montierte Ausstattung, Datum der Montage, soweit vorhanden
  • Bei Anzahlung: Höhe der Anzahlungssumme

Wichtig: Alles, was Käufer und Verkäufer miteinander vereinbaren, sollte im Motorradkaufvertrag schriftlich festgehalten werden.

Ausschluss der Sachmängelhaftung

Verkäufer sollten sich genau überlegen, ob sie die Gewährleistung ausschließen wollen, da Gewährleistungsrechte (keine Garantie) dem Käufer von Gesetzes wegen zustehen. Will der Verkäufer keine „Gewährleistung geben“, muss dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden. Der mobile.de-Muster-Kaufvertrag sieht deshalb einen Gewährleistungsausschluss vor.

Nach ständiger Rechtsprechung ist der Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung verpflichtet, den Käufer über ihm bekannte wesentliche Mängel unaufgefordert zu unterrichten. Vorhandene Mängel (z. B. Unfallschäden) im Vertrag festzuhalten, schafft hier für beide Seiten Rechtssicherheit.

Tipps für Motorrad-Verkäufer

Mit diesen Tipps sind Sie beim Verkauf Ihres Motorrads auf der sicheren Seite:

  • Achten Sie darauf, dass der Käufer oder die Käuferin volljährig ist bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
  • Prüfen Sie, ob der Käufer oder die Käuferin den erforderlichen Führerschein hat, wenn er bzw. sie eine Probefahrt machen will. Lassen Sie sich für die Dauer der Probefahrt ein Pfand geben.
  • Teilen Sie dem Käufer oder der Käuferin alle Ihnen bekannte Mängel an dem Motorrad mit und nehmen Sie diese in den Kaufvertrag auf.
  • Vereinbaren Sie Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Übergabe. Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen.
  • Händigen Sie dem Käufer bzw. der Käuferin die Zulassungsbescheinigung Teil II erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
  • Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf. Meldet der Käufer bzw. die Käuferin das Motorrad nicht um, haften Sie weiter für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie mit dem Käufer bzw. der Käuferin zur Zulassungsstelle und melden das Motorrad sofort um. Oder setzen Sie es vor Übergabe außer Betrieb.

Motorrad privat kaufen: Tipps für Käufer

Diese Tipps sind wichtig für Käufer und Käuferinnen:

  • Lassen Sie das Motorrad vor Unterschrift zum Beispiel in einem ADAC Prüfzentrum checken.
  • Machen Sie eine Probefahrt, notieren Sie sich dabei Auffälligkeiten.
  • Sind Fahrzeugteile nicht mehr im Originalzustand (Umrüstung von Auspuffanlage, Beleuchtung etc.), prüfen Sie die Eintragung in den Zulassungspapieren oder lassen Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aushändigen.
  • Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung und Zubehör im Kaufvertrag vollständig aufgeführt werden.
  • Fragen Sie den Verkäufer bzw. die Verkäuferin nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen. Auch die Gesamtfahrleistung und die Zahl der Vorbesitzer sollten im Vertrag stehen.
  • Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht für den Verkauf und den Ausweis des oder der Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift des oder der Bevollmächtigten mit in den Vertrag auf.
  • Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen.
  • Die auf das Motorrad abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht und Kasko) gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können die bestehenden Versicherungen aber kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
  • Melden Sie das Motorrad unverzüglich um. Dazu wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle (Hauptwohnsitz).

Vollmachten für Kauf und Verkauf

Möchten Sie jemanden mit dem Kauf beziehungsweise Verkauf Ihres Motorrads beauftragen, können Sie dafür die ADAC Mustervollmachten verwenden:

Probefahrt nur mit gültiger Zulassung und Versicherung

Vorsicht bei der Probefahrt: Da Motorräder häufig nur in der Saison gefahren werden, ist es anders als beim Pkw durchaus üblich, dass das Motorrad beim Verkauf abgemeldet ist oder sich in der Ruhephase des Saisonkennzeichens befindet. Rechtlich gesehen ist es dann stillgelegt. Dann ist für eine Probefahrt des Motorrads im öffentlichen Straßenverkehr ein Kurzzeit-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen erforderlich. Andernfalls drohen ein Punkt in Flensburg und ein Strafverfahren, da die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs eine Pflichtversicherung ist. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht kann eine Geldstrafe und bei schweren Verstößen sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem ist das Motorrad bei einem Unfall nicht versichert.

Einfacher ist es bei Kleinkrafträdern wie Motorrollern und Mopeds der 50-ccm-Klasse (i. d. R. bis 45 km/h): Diese sind nicht zulassungspflichtig, sondern lediglich versicherungspflichtig. Das Versicherungskennzeichen gilt grundsätzlich bis zum nächsten Ablauf des Versicherungsjahres, also in der Regel bis zum 28. oder 29.2. eines Jahres. Ist es abgelaufen, besteht bei einer Probefahrt im öffentlichen Straßenverkehr keine Versicherung - auch bei Rollern und Mopeds ist das ein Straftatbestand. Ein neues Versicherungsjahr bei Mopeds und Rollern beginnt in Deutschland grundsätzlich am 1. März.

ADAC Mustervereinbarung für eine Probefahrt

Laden Sie sich hier die ADAC Mustervereinbarung für eine Probefahrt herunter:

ADAC Mustervereinbarung für eine Probefahrt (PDF, 66,9 KB)

Die Übergabe des Motorrads

Das Motorrad sollte erst nach Zahlung des Kaufpreises übergeben werden. Achten Sie darauf, dass dabei auch folgende Dinge den Besitzer bzw. die Besitzerin wechseln:

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