KBA Flensburg: Moped Papiere Anfordern – So Geht's!

Damit Fahrzeuge auf den Straßen in Deutschland fahren dürfen, müssen sie und die an ihnen verbauten Teile zugelassen sein. So schreibt es die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in § 19 vor. Was aber, wenn Sie die Betriebserlaubnis fürs Moped, Mofa etc. verloren haben? In diesem Fall dürfen Sie nicht damit herumfahren, bevor Sie sich nicht eine neue ABE ausstellen lassen.

Betriebserlaubnis verloren - Was tun?

Die Betriebserlaubnis ist, gerade wenn Sie alte Kleinkrafträder kaufen, nicht zwingend mehr vorhanden, handelt es sich doch zum Teil noch um in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) hergestellte Modelle. In diesem Fall müssen Sie erneut für Simson und Co. eine ABE beantragen.

Achtung: Wenn Sie die Betriebserlaubnis verloren haben, müssen Sie die Mofa-Papiere nicht neu beantragen. Haben Sie Ihre allgemeine Betriebserlaubnis verloren, dürfen Sie nicht mehr mit Ihrem Fahrzeug herumfahren. Ansonsten droht ein Verwarngeld von 10 Euro.

Woher erhalte ich eine neue Betriebserlaubnis?

Sie können sich an verschiedene Stellen wenden, um eine neue ABE zu erhalten:

  • Den Hersteller
  • Den Händler
  • Das KBA
  • Eine Prüfstelle wie z. B. den TÜV oder die DEKRA

Wie kann ich eine Betriebserlaubnis beantragen?

Sie können die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Wollen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer ABE (allgemeinen Betriebserlaubnis) stellen, hilft das KBA weiter.

Benötigte Dokumente und Nachweise

Um eine neue Betriebserlaubnis beantragen zu können, benötigen Sie als Erstes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge oder bei der Polizei erhalten. Um die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie belegen, dass Sie der rechtmäßige Fahrzeugeigentümer sind.

Die Beantragung beim KBA

Wurde das Fahrzeug in der DDR produziert, wie z. B. die beliebten Kleinkrafträder von Simson, können Sie sich auch an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden, wenn Sie die Betriebserlaubnis verloren haben.

Mit einem neuen Online-Service vereinfacht und beschleunigt das KBA die Beantragung von Nachweisen von Betriebserlaubnissen für sogenannte „DDR-Fahrzeuge“. Die Online-Beantragung ermöglicht eine Fahrzeugtypenbestimmung sowie das Hochladen erforderlicher Unterlagen und eine direkte Bezahlfunktion. Zur Nutzung des Online-Service ist ein BundID-Konto erforderlich, mit dem sich bei der Nutzung von Online-Verwaltungsleistungen identifizieren und authentifiziert werden muss.

Prominentester Anwendungsfall für diesen Service sind die in der DDR hergestellten Klein- und Leichtkrafträdern der Marke Simson, die häufig Modellnamen aus der Vogelwelt trugen, wie beispielsweise Schwalbe oder Sperber. Diese heute in der Regel recht betagten Modelle erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit wie die Antragszahlen zeigen. Das Interesse bewegt sich mit jährlich rund 28.000 Anträgen auf einem hohen Niveau.

KTA-Archiv

Durch das KTA-Archiv werden lediglich Nachweise für Klein-und Leichtkrafträder des Herstellers Simson ausgestellt. Zusätzlich werden Nachweise für die entsprechenden Anhänger, für Fahrzeuge des Typs "DUO" (Krankenfahrstühle) sowie für die Modelle "Jawa555", "Jawa05", "Jawa 20 Typ 23 Mustang" und "Jawa 50 Typ 20" ausgestellt.

Für Fahrzeuge anderer Hersteller (zum Beispiel Puch, Herkules, Piaggio, Peugeot, Vespa) werden durch das KTA-Archiv keine Nachweise ausgestellt. Auch werden keine Nachweise für Motorräder (zum Beispiel MZ) ausgestellt.

Es werden keine Nachweise für Exportfahrzeuge, umgebaute Fahrzeuge sowie Fahrzeuge, die nach dem 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr gekommen sind, ausgestellt.

Hinweis: Dem KBA liegen keine offiziellen Produktionslisten vor. Von daher kann zu einer bestimmten FIN keine Aussage getroffen werden. Das KTA-Archiv verfügt über keine Schnittstelle zum Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR).

Kosten

Das KBA erhebt für die Beantragung einer Betriebserlaubnis eine Gebühr von 26,43 Euro pro Fahrzeug. Es kommen außerdem Portokosten und Nachnahmeentgelte hinzu. Die Bearbeitungskosten beim KTA-Archiv betragen je Fahrzeug 30,11 Euro inklusive MwSt. und Porto.

Egal ob Sie für eine Simson eine ABE beantragen oder für ein anderes der genannten Fahrzeuge: Das KBA verlangt für seine Dienstleistung einen Betrag von jeweils 26,43 Euro pro Fahrzeug.

Weitere Optionen

Als letzte Option können Sie das Fahrzeug von einem Prüfdienst wie dem TÜV oder der DEKRA abnehmen lassen. Dies bietet sich an, wenn die Herstellerfirma nicht mehr existiert und Ihnen auch das KBA keine ABE ausstellen kann, weil es sich z. B. um ein ausländisches Fahrzeug handelt.

Hersteller kontaktieren

Haben Sie die ABE verloren, können Sie sich an den Hersteller wenden. Die einfachere und kostengünstigere Methode ist, sich direkt an den Hersteller zu wenden. Bei vielen müssen sie lediglich das Modell und die Fahrgestellnummer mitteilen, um eine neue ABE zu erhalten. Andere Hersteller lassen Sie dafür wiederum ein Formular ausfüllen. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie auch bei einem Händler vorbeischauen, der Fahrzeuge des entsprechenden Herstellers vertreibt.

Fahrzeugteile-Betriebserlaubnis verloren?

Haben Sie für ein nicht serienmäßiges Fahrzeugteil, z. B. besondere Felgen, die ABE verloren, kann Ihnen ebenfalls das KBA oder der Hersteller weiterhelfen. In der Regel benötigen Sie dann eine gesonderte Fahrzeugteile-ABE, z. B. wenn Sie Alufelgen auf die Räder Ihres Fahrzeugs ziehen. Auch in diesem Fall können Sie sich an den Hersteller oder das KBA wenden, um eine neue zu erhalten.

Kontakt zum KBA

Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen unserer Zuständigkeit weiter. Für eine Antwort auf dem Postwege, ist Ihre Postanschrift erforderlich. Ansonsten weisen Sie bitte das KBA ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation hin. Aufgrund von Personalengpässen kommt es derzeit bei online und postalisch gestellten Anträgen zu erheblichen Wartezeiten.

Kontaktdaten für Allgemeine Betriebserlaubnisse und Typgenehmigungen:

Telefon: +49 461 316-1652

Auskünfte zu Allgemeinen Betriebserlaubnissen von Mopeds und Kleinkrafträdern aus der ehemaligen DDR: Mo.-Fr.

Dienstsitz Dresden

Der Dienstsitz Dresden ist zuständig für die Benennung Technischer Dienste und Konformitätsüberprüfungen CoP-Q. In allen weiteren Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an den Dienstsitz Flensburg.

Zuständigkeiten des KBA

  • Personalisierung der Fahrtenschreiberkarten
  • Benennung Technischer Dienste und Konformitätsüberprüfungen CoP-Q (Dienstsitz Dresden)

Wichtige Hinweise

  • Reimportierte Fahrzeuge benötigen immer eine Einzelbetriebserlaubnis durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
  • Die Ausstellung eines neuen Typschildes ist grundsätzlich Aufgabe des Herstellers.
  • Durch den Einsatz eines neuen Rahmens entsteht grundsätzlich ein neues Fahrzeug.

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