Wer mit einem Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein möchte, benötigt neben einer Zulassung und einem Versicherungsschutz auch ein entsprechendes Motorradkennzeichen. Wie bei PKW oder LKW sind die Kennzeichen genormte EU-Nummernschilder, die hinten am Motorrad anzubringen sind. Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzlich gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen.
Anbringung und Aussehen von Motorradkennzeichen
Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen. Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.
Nicht nur bezüglich der Anbringung gibt es Regelungen, sondern auch zum Aussehen von Motorradkennzeichen. Wie klein dürfen Sie sein? In welchem Winkel oder Höhe sind sie anzubringen? Welche Bestimmungen gibt es beim Motorrad für eine Kennzeichenhalterung?
Größe von Motorradkennzeichen
Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.
Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.
Weitere Bestimmungen zur Montage
Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle. Hier sind unter anderem Vorschriften zu finden, die beim Motorrad bzw. Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht.
Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt. Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.
Kennzeichenhalter aus Metall
Ein Kennzeichenhalter aus Metall ist eine solide und langlebige Option. Er ist in der Regel aus Stahl, Edelstahl oder/und Aluminium gefertigt. Ein Metall-Kennzeichenhalter ist eine gute Wahl, wenn du viel unterwegs bist und dein Motorrad häufig in rauen Umgebungen parkst.
Manche Kennzeichenhalter haben eine integrierte Beleuchtung. Dies ist besonders nützlich, wenn dein Bike keine eingebaute Nummernschildbeleuchtung im Heck besitzt. Eine Beleuchtung des Nummernschildes ist Pflicht und muss gewährleistet sein.
Anforderungen an Blinker und Rückstrahler
Verwendest du weiterhin die original Blinker, benötigst du dazu die passenden Blinkerhalter. Unsere Kennzeichenhalter werden standardmäßig mit M8 Gewinde ausgeliefert, da die Erfahrung uns gezeigt hat, dass die meisten Kunden auch gleich die Blinker mit wechseln und heute LED, SMD und COB Blinker meist mit M8 Gewinde produziert werden. passende Blinker findest du gern auch bei uns im Shop. Sollte dein Motorrad nicht bei uns aufgeführt sein, bieten wir zusätzlich noch universelle Halter an.
Ein Kennzeichen muss bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200 mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen. es eine Auslegungssache des Prüfers. Achtung: Das Kennzeichen gilt nicht als Abdeckung. Die Anbauvorschriften für Rückstrahler und Schlussleuchten sind zu beachten.
Rückstrahler muss dran sein. Findest du leicht heraus, indem du ihn nachts mal anleuchtest...
E-Nummer für Kennzeichenbeleuchtung
§ 10 Abs. 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung: "[...] Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 85) oder der ECE-Regelung Nummer 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Für Krafträder gilt die Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 226 vom 18.8.1997, S. 1) oder die ECE-Regelung Nr. 53 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Krafträdern hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (VkBl. 2005 S. 778) in der jeweils geltenden Fassung. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen."
Jep die E-Nummer ist Pflicht.
ABE für Kennzeichenhalter
mir ist gestern beim Durchgehen der ABE aufgefallen, dass für den vom Vorbesitzer verbauten Kennzeichenhalter keine ABE vorhanden ist. Am Halter selbst konnte ich bisher keine E-Nummer o.ä. Ist für einen Kennzeichenhalter eine ABE nötig? Ich schätze schon?
Kosten für Motorradkennzeichen
Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen. Kaufen können Sie das Nummernschild dann entweder in einem entsprechenden Geschäft oder im Onlineshop. Letztere Variante ist in der Regel kostengünstiger. Sie geben die Buchstaben-Ziffern-Kombination, die Ihnen die Zulassungsstelle zugewiesen hat bzw. die Sie reserviert haben, meist über ein Portal ein und lassen sich das fertige Schild nach Hause schicken.
Auch beim Motorrad verursacht ein Kennzeichen Kosten. Neben den Anmeldegebühren ist auch das Erstellen des Nummernschildes mit Ausgaben verbunden. Die Zulassungsgebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können sich regional unterscheiden. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro. Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig.
Vergehen und Geldbußen
Geldbußen für Vergehen mit Kfz-Kennzeichen:
| Sachverhalt | Geldbuße |
|---|---|
| Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen nicht lesbar ist | 5 Euro |
| Führen eines Fahrzeugs, dessen Prüfplakette verdeckt oder verschmutzt ist | 5 Euro |
| Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen mit Klett- oder Magnethalterung befestigt ist | 10 Euro |
| Führen eines Fahrzeugs, dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entspricht | 10 Euro |
| Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen in ordnungswidrigem Zustand ist | 10 Euro |
| Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichenbeleuchtung in ordnungswidrigem Zustand ist | 10 Euro |
| Führen eines Fahrzeugs ohne vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen | 60 Euro |
| Führen eines Fahrzeugs mit einem Anhänger ohne vorgeschriebenes Kennzeichen | 60 Euro |
| Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen mit Glas, Folie o. ä. abgedeckt ist | 65 Euro |
| Führen eines Fahrzeugs mit einem Anhänger, dessen Kennzeichen mit Glas, Folie o. ä. abgedeckt ist | 65 Euro |
Magnet-Kennzeichen sind zum Befestigen von Kennzeichen nicht erlaubt, die lassen sich zu leicht entfernen. Wer trotzdem eines nutzt, riskiert mindestens ein Bußgeld.
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