Nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch Motorräder sind mit einem Nummernschild zu versehen, um eine Halterermittlung zu ermöglichen. Wie für so ziemlich alles gibt es auch für Kennzeichen am Bike gesetzliche Vorschriften.
Gesetzliche Vorschriften für Motorradkennzeichen
Das Nummernschild muss hinten gut sichtbar mit dem Kennzeichenhalter an deinem Bike angebracht sein. Es darf nicht verdeckt, abgeklebt oder irgendwie verändert werden. Da gibt es auch keine Toleranz, denn es ist wichtig, dass jeder, der wie du am Straßenverkehr teilnimmt, einwandfrei identifiziert werden kann. Das Kennzeichen ist also die Visitenkarte deines Bikes.
Die Anbringung an dem Motorrad hat dabei so zu erfolgen, dass die Unterkante des Nummernschildes mindestens 300 mm über der Fahrbahn liegt, gleichzeitig die Oberkannte des Nummernschildes jedoch nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegt. Erfolgte die Erstzulassung des Motorrads vor dem 1. Juli 1958, ist das Kennzeichen mit einem Mindestabstand von 1500 mm zum Boden anzubringen.
Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf. Es muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen.
Die obere Schildkante soll maximal 120 cm und die untere Kante mindestens 30 cm über dem Boden angebracht werden.
Größe und Format des Kennzeichens
Offiziell können laut §2, Abs. 10 der Fahrzeugzulassungsverordnung alle Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm bis maximal 125 ccm sowie einer maximalen Nennleistung von 11 kW spezielle Nummernschilder bekommen.
Ein normales Kennzeichen für ein Leichtkraftrad hat normalerweise Maße von bis zu 280 mm in der Breite und bis zu 200 mm in der Höhe. Diese Kennzeichen sind jedoch an einem Bike sehr unpraktisch und hinterlassen bei der Rückansicht einen äußerst merkwürdigen Eindruck. Daher hat der Gesetzgeber im Jahr 2011 eine neue Sonderregelung für Leichtkrafträder erlassen. Jetzt kannst du zwischen verschiedenen Kennzeichen auswählen. In der Breite sind 180 mm, 200 mm oder 220 mm, in der Höhe sind 200 mm erlaubt.
Zusammengefasst heißt das: Die neue Kennzeichenhalterung sollte eine genaue Passform haben, damit bei der Montage keine zusätzlichen Löcher in die Verkleidung gebohrt werden müssen. Der Neigungswinkel sollte verstellbar sein, dabei muss ein Neigungswinkel von maximal 30 Grad aus der Senkrechten beachtet werden. Eine Kennzeichenhalterung von guter Qualität, sollte auch pulverbeschichtet sein, damit diese witterungsbeständig ist. Sprich, rostet nicht und ist nicht anfällig für Kratzer durch diverse Steinschläge. Es ist außerdem wichtig, dass Winkel (wie bereits erwähnt) und gewisse Abstände, wie zum Beispiel zwischen den Blinkern, stimmen.
Kennzeichenhalterung: Optik und Funktionalität
Die originale Kennzeichenhalterung ist den meisten ein Dorn im Auge. Beispielsweise ist die Kennzeichenhalterung von der KTM Duke 125 und der Yamaha YZF-R 125 fast halb so groß wie das ganze Motorrad! Deshalb ist ein kurzer Kennzeichenhalter, der möglichst unsichtbar ist, einfach ein Muss für jeden, der an seinem Motorrad etwas verändern will.
Ein kurzer Kennzeichenhalter und ein kleines Nummernschild machen einfach einen viel sportlicheren Eindruck.
Motorrad Kennzeichenhalterungen können nicht nur die gesetzliche Vorschrift der Kennzeichenbefestigung erfüllen, sondern auch das Erscheinungsbild des eigenen Motorrads verbessern. Viele Biker bevorzugen eine sportliche und stilvolle Optik ihres Bikes, weshalb es zahlreiche Varianten von Kennzeichenhalterungen auf dem Markt gibt, die diesen Anspruch erfüllen.
Kennzeichenhalterungen für Motorräder erfüllen nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern sind auch ein wichtiger Bestandteil des Designs am Motorrad. Sie sollten das Motorrad-Kennzeichen stabil und sicher halten, ohne dabei die Optik des Motorrads zu beeinträchtigen.
Viele Motorradfahrer bevorzugen eine sportliche und stilvolle Optik ihres Motorrads, weshalb es zahlreiche Varianten von Kennzeichenhalterungenen für Naked Bikes, Cafe Racer, Supersportler oder fürs Leichtkraftrad gibt. Hier ist vom minimalistischen Designs bis hin zu aufwendigen Konstruktionen Kennzeichen Halterungen alles dabei. Da hat jeder Motorradfahrer seine eigenen Ansprüche, die es zu erfüllen gibt.
All unsere angebotenen Motorrad Nummernschildhalter werden mit Blinker-Aufnahmen für Universal Miniblinker gesendet, da beim Kennzeichenhalter-Umbau meist die großen und klobigen Originalblinker gegen Mini LED Blinker oder kleine Halogenblinker getauscht werden.
Montage und TÜV
Die Montage eines Kennzeichenhalters an einem Motorrad erfordert einiges an Vorarbeit und Sorgfalt. Denn nur wenn der Halter sicher und legal montiert wird, kann man Bußgelder oder sogar eine Gefährdung des Straßenverkehrs vermeiden. Zunächst sollte man prüfen, ob der ausgewählte Kennzeichenhalter für das eigene Motorradmodell zugelassen ist. Bitte beachten Sie hierfür die angegebenen Fahrzeuge und Baujahre in der Artikelbeschreibung!
Nach der Demontage des Originalhalters sollte dann der Zubehör-Kennzeichenhalter nach den vom Hersteller angegebenen Montagehinweisen montiert werden. Somit ist eine sichere und stabile Befestigung gewährleistet.
Bis auf Ausnahmen, wie seitlich montierte Kennzeichenhalter, müssen Kennzeichenhalter nicht beim TÜV eingetragen werden. Aber es gibt trotzdem einige Einstellungen und Vorgaben bei der Montage zu beachten.
Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Der Kennzeichenwinkel darf maximal 30° betragen.
- Es muss ein Reflektor angebracht sein.
- Die Mindestabstände der Blinker müssen eingehalten werden.
- Eine Kennzeichenbeleuchtung ist notwendig.
Seitliche Kennzeichenhalter
Immer mehr Prüfer weigern sich, am Motorrad seitliche Kennzeichen einzutragen - trotz Teile- und Materialgutachten. Diskussionen in vielen Foren beschäftigen sich mit der Frage, ob ein seitliches Kennzeichen überhaupt zulässig ist. Im Ergebnis kommt man dazu, dass teilweise vertreten wird, eine ABE sei ausreichend. Andere teilen mit, dass sogar eine Einzelabnahme nötig war. Bei anderen wiederum lehnte der Sachverständige die Eintragung ganz ab.
Die zentrale Norm ist § 10 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Sie bestimmt unter anderem, wie Motorradkennzeichen beschaffen sein müssen und welche Regeln für die Anbringung gelten. Hier findet sich weder die Vorschrift, dass das Kennzeichen bzw.
Allerdings gibt es einige wichtige Einschränkungen, die zu beachten sind. So muss das hintere Kennzeichen am Motorrad vollständig »in einem Winkelbereich von je dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein« (§ 10 Abs.7 FZV).
Ansonsten verweist § 10 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 FZV für die Anbringung des hinteren Kennzeichens auf die Richtlinie 2009/62/EG. Nun ist diese allerdings »no longer in force«. Obwohl sie in der nationalen Vorschrift noch genannt wird, wurde sie bereits mit Datum 31.12.2015 durch VO (EG) 168/2013 ersetzt.
Die »Richtlinie 2009/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen« bestimmt im Wesentlichen, dass Fahrzeuge und Anbauten, die den europäischen Richtlinien entsprechen von den nationalen Behörden anzuerkennen sind. Ist dies nicht der Fall, ordnet sie an, dass diese Fahrzeuge und Anbauten nicht anerkannt werden dürfen.
Vor allem aber verweist die Richtlinie auf die alte Richtlinie 93/94/EWG. Danach musste die Anbringungsstelle so an der Rückseite des Fahrzeugs liegen, dass das Kennzeichen in einem Anbringungsfenster zwischen den Längsebenen, welche durch die äußeren Punkte der maximalen Fahrzeugbreite, sowie maximal 1,50 Meter in der Höhe und minimal zwanzig Zentimeter über dem Boden bei vollbeladenem Zustand lag. Die maximale Neigung war mit fünfzehn Grad bestimmt. Zudem wurde ein minimaler Sichtbarkeitswinkel von dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse vorgeschrieben.
Dagegen gibt die VO (EG) 168/2013, also die nunmehr, und zwar aktuell, geltende Verordnung der EU keinerlei Regeln für die Anbringung eines hinteren Kennzeichens vor. Da diese Verordnung nach Artikel 1 Abs. 3 die Anwendung der Vorschriften hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit jedoch unberührt lässt, ist die Sicherheit im Straßenverkehr der entscheidende Faktor.
Eine Vorschrift zur mittigen Anbringung gibt es nicht. Hat die seitliche Halterung eine (passende) ABE und die Anbauvorschriften werden eingehalten, ist eine Eintragung nicht nötig. Bei Selbstbauten und nicht zum Bike passender Halterung muss der amtlich anerkannte Sachverständige eine Einzelabnahme durchführen und die Eintragbarkeit prüfen. Aufgrund der relativ freien Beurteilung des Einzelfalles hat dieser einen entsprechenden Ermessensspielraum, ob er die Vorschriften der Straßenverkehrssicherheit als eingehalten beurteilt.
Das Problem scheint, dass diese sich immer noch an der alten Richtlinie 93/94/EWG orientieren und deren strenge Anforderungen beachtet sehen wollen, obwohl auch diese, wie oben beschrieben, eine nur mittige Anbringung nicht vorschreibt.
Zusätzliche Informationen
- Auf Motorrad-Kennzeichen dürfen höchstens acht Zeichen stehen: Bis zu drei Buchstaben in der oberen Zeile und maximal fünf Zahlen und Buchstaben in der unteren Zeile.
- Die Zeichenbegrenzung gilt auch für Sonderkennzeichen wie das E-Kennzeichen für Elektro-Motorräder oder das H-Kennzeichen für Oldtimer-Motorräder.
- Wer ohne Motorrad-Kennzeichen fährt oder es nicht ordnungsgemäß bzw. gut lesbar anbringt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle bis zu 65 Euro Bußgeld.
Bußgeldtabelle zu § 12 FZV
Welche Sanktionen sind möglich, wenn das Kennzeichen falsch angebracht wurde oder sogar gänzlich fehlt? Dies verrät Ihnen diese Tabelle.
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Fahren ohne Kennzeichen | 60 Euro |
| Kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebracht | 10 Euro |
| Kennzeichen verdeckt oder verschmutzt | 5 Euro |
Verwandte Beiträge:
- Harley Davidson Kennzeichenhalter Chrom: Hochwertige Halter für Ihr Bike
- Ducati Multistrada 1200 Kennzeichenhalter: Zubehör & Montage
- Motorrad Kennzeichenhalter 180x200 ATU: Der perfekte Halter für Ihr Bike!
- Ducati Hypermotard 698 Kennzeichenhalter: Modelle & Montage
- Breite Fahrradlenker: Die überraschenden Vorteile und versteckten Nachteile, die du kennen musst!
- Motorradunfall Trier: Hilfe, Versicherung & wichtige Informationen
Kommentar schreiben