Der E-Scooter, das neueste Mitglied in der Riege der kleineren Kfz, prägt nun zunehmend das Stadtbild in vielen europäischen Großstädten - auch in Deutschland. Er findet großen Anklang insbesondere bei Touristen und auch bei Anwohnern auf kurzen Zwischenstrecken, etwa zwischen Bahnhof und Arbeitsstelle. Er wirbelt jedoch auch das bekannte Verkehrsgefüge auch ordentlich durcheinander und macht sich nicht nur Freunde.
Für die meisten motorbetriebenen Kraftfahrzeuge gilt in Deutschland: Ohne Mofa-Prüfbescheinigung oder entsprechende Fahrerlaubnis dürfen diese nicht auf öffentlichen Verkehrswegen geführt werden. Doch was gilt bislang gerade im Hinblick auf den Besitz von einem Führerschein?
Braucht man einen Führerschein für E-Scooter (Tretroller)?
Für elektrische Tretroller, die eine Straßenzulassung haben und damit auf maximal 20 km/h gedrosselt sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Ein Elektro-Scooter mit Straßenzulassung darf auch ohne Führerschein gefahren werden. Der Grund dafür: Die zugelassenen E-Scooter sind auf 20 km/h Geschwindigkeit gedrosselt. Kfz bis zu dieser Geschwindigkeit dürfen grundsätzlich auch ohne Führerschein geführt werden.
Ab welchem Alter darf ich einen E-Tretroller fahren?
Das Mindestalter liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Zwar dürfen Sie einen zugelassenen E-Scooter (Tretroller) fahren ohne Führerschein, zu beachten ist jedoch das jeweilige Mindestalter. Vorausgesetzt, die obigen Vorgaben sind erfüllt, darf man also einen Elektro-Scooter ohne Führerschein fahren.
Brauche ich für einen schnelleren E-Scooter (Motorroller) einen Führerschein?
Für Motorroller ist in der Regel mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung (bis 25 km/h) oder die Fahrerlaubnis Klasse AM oder B (bis 45 km/h) erforderlich. Für E-Scooter bis zu 45 km/h ist ein Führerschein in der Regel unerlässlich. Hier bedarf es mindestens der Führerscheinklasse AM. Für E-Scooter bis 25 km/h ist ein Führerschein nicht zwangsläufig erforderlich.
Achtung! Begriffliche Überschneidungen können gerade beim E-Scooter zu Problemen führen. In der aktuellen Diskussion fallen unter diesen Begriff hauptsächlich die elektrischen Tretroller. Es gibt jedoch auch Motorroller, die über einen elektrischen Antrieb verfügen und weit mehr als 20 km/h auf der Strecke erreichen können. Durch die begriffliche Ungenauigkeit kann es zur Verwirrung kommen. Grundsätzlich nämlich können auch Motorroller mit elektrischem Motor als E-Scooter bezeichnet werden. Diese können anders als E-Tretroller auch Geschwindigkeiten über 20 km/h erreichen.
Wo darf man mit dem E-Roller fahren?
Das Wichtigste vorweg: E-Roller darfst du auf dem Gehweg höchstens abstellen, dort aber nicht fahren. Grundsätzlich sind in Deutschland nur E-Tretroller für den Verkehr zugelassen, die auf 20 km/h gedrosselt sind. Wurde die Drosselung manipuliert, damit der E-Scooter auch höhere Geschwindigkeiten erreicht werden können, entfällt deren Straßenzulassung.
- Bei E-Scootern mit Lenkstange und maximal 20 km/h musst du auf dem Radweg oder dem Radstreifen fahren.
- Auf die Straße darfst du nur, wenn kein Radweg vorhanden ist.
- Beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, darfst du mit dem E-Roller auf Fahrradwegen außerorts sowie mit den Schildern „E-Bike frei“ oder „Mofas frei“ fahren.
- Schnellere Elektroroller mit einem bauartbedingten Tempo von bis zu 45 km/h oder höher dürfen ausschließlich auf der Straße gefahren werden.
Weitere wichtige E-Roller-Regeln und -Vorschriften
Grundsätzlich gelten für Elektroroller die allgemeinen Verkehrsregeln. Doch wie sieht es beispielsweise mit der Helmpflicht aus und wie hoch ist die Promillegrenze? Sie möchten im Urlaub einen E-Scooter ausleihen? Oder vielleicht Ihren eigenen Elektrotretroller mitnehmen? Wir erklären Ihnen, welche Regeln in den einzelnen europäischen Ländern gelten und was Sie beachten sollten. Ab welchem Alter darf man einen Elektroroller fahren und kann ich damit den Radweg benutzen? Das EVZ gibt einen Überblick über die wichtigsten E-Scooter-Regeln in Europa.
Lange Zeit gab es in vielen Ländern überhaupt keine Regelungen oder nur vage Bestimmungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Dies sorgte für viel Unsicherheit und eine gewisse Wildwestmanier im Umgang mit dieser neuen Art der Fortbewegung. Seitdem Elektroroller in europäischen Städten immer präsenter werden, insbesondere der E-Scooter-Verleih, befassen sich die einzelnen Länder intensiver mit dem Thema. Auch weil die Unfallzahlen in den letzten Jahren vielerorts gestiegen sind.
Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.
Allgemeine E-Scooter-Regeln in Europa
Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:
- Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
- Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
- Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
- Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
- Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
- Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
- Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.
- Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.
EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Seit Januar 2024 besteht nach einer EU-Richtlinie eine europaweite Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich maschinell betrieben werden (dazu zählen auch E-Scooter), wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 25 km/h liegt oder das max. Nettogewicht mehr als 25 kg und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 14 km/h beträgt. Auch für leichtere oder langsamere E-Scooter kann das jeweilige nationale Recht eine Versicherung vorschreiben. So sind z.B. in Deutschland nur E-Scooter bis max. 20 km/h zugelassen und versicherungspflichtig.
E-Scooter-Regelungen in verschiedenen europäischen Ländern
Die Nutzung von E-Scootern ist in den einzelnen europäischen Ländern unterschiedlich geregelt. Hier ein Überblick über einige Beispiele:
Belgien
- Mindestalter: 16 Jahre (unter 16 Jahren nur auf Privatgrundstücken und bestimmten Orten)
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Helmpflicht: Keine (wird aber dringend empfohlen)
- Wo darf man fahren? Radweg, Straße (wenn kein Radweg vorhanden), Schrittgeschwindigkeit in für Fahrräder freigegebenen Fußgängerzonen
- Pflichtausstattung: Weißes Vorderlicht, Bremsen, seitliche Reflektoren, roter Rückstrahler, akustische Warnvorrichtung (nur für E-Scooter mit Lenker)
- Versicherung: Keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben
Bulgarien
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Helmpflicht: Ja, für Personen unter 18 Jahren
- Wo darf man fahren? Auf Radwegen, wenn es keinen Radweg gibt, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden (vorausgesetzt, dort herrscht eine Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h). Es muss möglichst weit rechts gefahren werden. Verboten ist das Fahren auf Busspuren und Gehwegen, sowie in Bereichen, die mit einem Verbotsschild für Fahrräder gekennzeichnet sind.
- Pflichtausstattung: Licht Bei Dunkelheit muss Kleidung mit reflektierenden Elementen getragen werden.
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
- Versicherung: Keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben
Dänemark
- Mindestalter: 15 Jahre (Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen mit einem E-Scooter fahren.)
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
- Helmpflicht: Ja, Fahrradhelm
- Wo darf man fahren? Sie müssen den Radweg benutzen, wenn es einen gibt. Auf Bürgersteigen, Gehwegen und Fußgängerüberwegen darf nicht gefahren werden.
- Pflichtausstattung: Beim Abbiegen und Anhalten muss ein Zeichen gegeben werden. Lichtpflicht gilt Tag und Nacht.
- Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰.
- Versicherung: In Dänemark gibt es keine Pflichtversicherung für E-Scooter.
Deutschland
- Mindestalter: 14 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
- Helmpflicht: Keine
- Wo darf man fahren? auf Radverkehrsflächen (Radwege, Radfahrstreifen etc.)wenn keine Wege für Radfahrer vorhanden sind, darf die Fahrbahn und außerorts auch der Seitenstreifen genutzt werden. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten.
- Pflichtausstattung: Weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht, zwei unabhängige Bremsen, Klingel
- Versicherung: Der E-Scooter ist versicherungspflichtig.
- Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰, doch bereits ab 0,3 ‰ drohen bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eine Geldstrafe, Punkte und Führerscheinentzug. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge gilt in der Probezeit 0,0 ‰.
Finnland
- Mindestalter: Keine gesetzliche Altersgrenze (15 Jahre wird diskutiert, 18 Jahre für Miete)
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Helmpflicht: Keine (wird aber empfohlen)
- Wo darf man fahren? auf Radwegen oder Fahrspuren für Fahrradfahrer, wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf der Straße oder einem Feldweg gefahren werden. Auf Bürgersteigen darf nicht gefahren werden. Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren dürfen auf Gehwegen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 15 km/h fahren.
- Pflichtausstattung: Vorderlicht (Rücklicht wird empfohlen) Reflektoren (hinten am E-Scooter) Klingel
- Promillegrenze: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Promillegrenze für die Nutzung eines Elektrotretrollers. Die Fahrtüchtigkeit darf aber nicht durch Krankheit, Verletzung, Übermüdung oder Trunkenheit eingeschränkt sein.
- Versicherung: Es gibt keine Versicherungspflicht für E-Scooter.
Frankreich
- Mindestalter: 14 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Helmpflicht: Keine generelle Helmpflicht (wird aber empfohlen)
- Wo darf man fahren? Innerorts auf Radwegen und Radfahrstreifen. Sind diese nicht vorhanden, darf auf der Fahrbahn gefahren werden, wenn dort höchstens Tempo 50 erlaubt ist, oder in Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit (6 km/h), wenn Fußgänger nicht behindert werden.
- Pflichtausstattung: Bremsen, Klingel, Vorder- und Rücklicht, Reflektoren hinten und an den Seiten, reflektierende Kleidung nachts und bei schlechter Sicht
- Promillegrenze: 0,5 ‰
- Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht, wenn man in Frankreich mit dem E-Scooter unterwegs ist.
Geplante Neuregelungen für E-Scooter in Deutschland
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für neue Regelungen für E-Scooter vorgelegt. Diese sollen denen für den Fahrradverkehr angeglichen werden. Die Regelungen sollen im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Städte und Gemeinden sollen ein Jahr Zeit haben, um die neuen Regelungen für E-Scooter zu prüfen und umzusetzen.
Im Kern bedeutet dies, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig. An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Aus Sicht des ADAC bleibt aber bei den geplanten Neuregelungen ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz: Bei E-Scootern besteht aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h keine sogenannte Gefährdungshaftung. Daher muss derjenige, der heute schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten. Kann er das nicht, geht er leer aus. Das muss im Rahmen der Reform umgehend geändert werden.
Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.
Bußgelder bei Verstößen
Bei Nicht-Beachtung der Straßenverkehrsregeln drohen Bußgelder. Hier einige Beispiele:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
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