Seitliche Kennzeichenhalter am Motorrad: Was ist erlaubt?

Diskussionen in vielen Foren beschäftigen sich mit der Frage, ob ein seitliches Kennzeichen am Motorrad überhaupt zulässig ist. Immer mehr Prüfer weigern sich, am Motorrad seitliche Kennzeichen einzutragen - trotz Teile- und Materialgutachten. Im Ergebnis kommt man dazu, dass teilweise vertreten wird, eine ABE sei ausreichend. Andere teilen mit, dass sogar eine Einzelabnahme nötig war. Bei anderen wiederum lehnte der Sachverständige die Eintragung ganz ab.

Rechtliche Grundlagen

Schauen wir es uns an: Die zentrale Norm ist § 10 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Sie bestimmt unter anderem, wie Motorradkennzeichen beschaffen sein müssen und welche Regeln für die Anbringung gelten. Hier findet sich weder die Vorschrift, dass das Kennzeichen bzw.

Allerdings gibt es einige wichtige Einschränkungen, die zu beachten sind. So muss das hintere Kennzeichen am Motorrad vollständig »in einem Winkelbereich von je dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein« (§ 10 Abs.7 FZV). Ansonsten verweist § 10 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 FZV für die Anbringung des hinteren Kennzeichens auf die Richtlinie 2009/62/EG.

Nun ist diese allerdings »no longer in force«. Obwohl sie in der nationalen Vorschrift noch genannt wird, wurde sie bereits mit Datum 31.12.2015 durch VO (EG) 168/2013 ersetzt.

Die »Richtlinie 2009/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen« bestimmt im Wesentlichen, dass Fahrzeuge und Anbauten, die den europäischen Richtlinien entsprechen von den nationalen Behörden anzuerkennen sind. Ist dies nicht der Fall, ordnet sie an, dass diese Fahrzeuge und Anbauten nicht anerkannt werden dürfen.

Vor allem aber verweist die Richtlinie auf die alte Richtlinie 93/94/EWG. Danach musste die Anbringungsstelle so an der Rückseite des Fahrzeugs liegen, dass das Kennzeichen in einem Anbringungsfenster zwischen den Längsebenen, welche durch die äußeren Punkte der maximalen Fahrzeugbreite, sowie maximal 1,50 Meter in der Höhe und minimal zwanzig Zentimeter über dem Boden bei vollbeladenem Zustand lag.

Die maximale Neigung war mit fünfzehn Grad bestimmt. Zudem wurde ein minimaler Sichtbarkeitswinkel von dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse vorgeschrieben.

Dagegen gibt die VO (EG) 168/2013, also die nunmehr, und zwar aktuell, geltende Verordnung der EU keinerlei Regeln für die Anbringung eines hinteren Kennzeichens vor.

Entscheidender Faktor: Sicherheit im Straßenverkehr

Da diese Verordnung nach Artikel 1 Abs. 3 die Anwendung der Vorschriften hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit jedoch unberührt lässt, ist die Sicherheit im Straßenverkehr der entscheidende Faktor. Eine Vorschrift zur mittigen Anbringung gibt es nicht.

Hat die seitliche Halterung eine (passende) ABE und die Anbauvorschriften werden eingehalten, ist eine Eintragung nicht nötig. Bei Selbstbauten und nicht zum Bike passender Halterung muss der amtlich anerkannte Sachverständige eine Einzelabnahme durchführen und die Eintragbarkeit prüfen.

Aufgrund der relativ freien Beurteilung des Einzelfalles hat dieser einen entsprechenden Ermessensspielraum, ob er die Vorschriften der Straßenverkehrssicherheit als eingehalten beurteilt. Das Problem scheint, dass diese sich immer noch an der alten Richtlinie 93/94/EWG orientieren und deren strenge Anforderungen beachtet sehen wollen, obwohl auch diese, wie oben beschrieben, eine nur mittige Anbringung nicht vorschreibt.

Tipps und Hinweise zur Montage und Eintragung

  • ABE oder Einzelabnahme: Hat die seitliche Halterung eine (passende) ABE und die Anbauvorschriften werden eingehalten, ist eine Eintragung nicht nötig. Bei Selbstbauten und nicht zum Bike passender Halterung muss der amtlich anerkannte Sachverständige eine Einzelabnahme durchführen und die Eintragbarkeit prüfen.
  • Rückstrahler und Kennzeichenbeleuchtung: Der Rückstrahler ist Pflicht. Dein Kennzeichen muß beleuchtet sein und darf nicht zu schräg stehen.
  • Sichtbarkeit: Bei seitlich angebrachtem Kennzeichen gibt es bestimmt auch noch ne Regel, aus welchem Winkel es ablesbar sein muss. Kennzeichen ist zu weit vorne, das Kennzeichen muss im 30 Grad Winkel nach beiden Seiten erkennbar sein.

Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen.

Regelungen zu Motorradkennzeichen

Wie klein dürfen Sie sein? In welchem Winkel oder Höhe sind sie anzubringen? Welche Bestimmungen gibt es beim Motorrad für eine Kennzeichenhalterung? Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben.

Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.

Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt. Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann.

Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, die bei der Anbringung eines seitlichen Kennzeichenhalters am Motorrad zu beachten sind:

  • Lesbarkeit: Das Kennzeichen muss in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
  • ABE: Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für den Kennzeichenhalter kann die Eintragung beim TÜV unnötig machen, wenn die Anbauvorschriften eingehalten werden.
  • Einzelabnahme: Bei Selbstbauten oder nicht zum Motorrad passenden Halterungen ist eine Einzelabnahme durch einen Sachverständigen erforderlich.
  • Sicherheit: Die Sicherheit im Straßenverkehr ist der entscheidende Faktor. Der Sachverständige hat einen Ermessensspielraum bei der Beurteilung, ob die Vorschriften eingehalten werden.
  • Rückstrahler und Beleuchtung: Das Kennzeichen muss beleuchtet sein, und ein Rückstrahler ist Pflicht.

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