Motorrad Kennzeichenhalter und TÜV-Bestimmungen in Deutschland

Das Anbringen von Motorrad-Kennzeichen bzw. Motorrad-Kennzeichenhalter unterliegt mehreren Vorschriften. Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die relevanten Bestimmungen, Größen, Anbringung, Beleuchtung und die Frage der Eintragungspflicht.

Gesetzliche Grundlagen und Bestimmungen

Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzliche gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen.

Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen. Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.

Größe und Format von Motorradkennzeichen

Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.

Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.

Anbringung und Montage

Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle. Hier sind unter anderem Vorschriften zu finden, die beim Motorrad bzw.

Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt.

Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.

Es muss ein Reflektor angebracht sein und die Mindestabstände der Blinker sowie eine Kennzeichenbeleuchtung muss eingehalten werden. Reflektor und Beleuchtung sind PFLICHT, die Neigung vom Kennzeichen muss auch stimmen.

Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf. Es muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen. Weiterhin müssen folgende Abstände zum Boden eingehalten werden: Unterkante: mindestens 30 cm über dem Boden.

Blinker und Fahrtrichtungsanzeiger

Die Fahrtrichtungsanzeiger (FAZ) an Motorrädern müssen bauartgenehmigt sein und ein Genehmigungszeichen tragen. Die FAZ an Motorrädern müssen immer symmetrisch zur Längsmittelachse des Fahrzeugs angebracht werden.

  • Die Unterkante der Lichtaustrittsflächen darf nicht weniger als 350 mm und nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
  • Der Abstand zwischen den Innenrändern der Lichtaustrittsflächen darf nicht weniger als 180 mm betragen.
  • Die FAZ müssen nach oben und unten unter einem Winkel von jeweils 15 Grad zur Waagerechten sichtbar sein.
  • Die FAZ müssen jeweils unter einem Winkel von 80 Grad zur Fahrzeuglängsmittelachse nach außen und unter einem Winkel von 20 Grad nach innen sichtbar sein.
  • Die FAZ dürfen nicht durch das Kennzeichen verdeckt sein und selbst das Kennzeichen nicht verdecken.

Das Kennzeichen darf nicht tiefer als 300 mm über der Fahrbahn angebracht und nicht mehr als 30 Grad zur Senkrechten nach vorn geneigt sein.

Eintragungspflicht und ABE

Bis auf Ausnahmen, wie seitlich montierte Kennzeichenhalter, müssen Kennzeichenhalter nicht beim TÜV eingetragen werden. Aber es gibt trotzdem einige Einstellungen und Vorgaben bei der Montage zu beachten.

Allerdings sind Kennzeichenhalter grundsätzlich nicht eintragungspflichtig, daß Kennzeichen muß nur bestimmungsgemäß angebracht sein und natürlich ne zulässige Funzel haben.

Mal davon ab , daß das Ding eigentlich gar nicht eintragungspflichtig ist , solange das Kennzeichen die vorgeschriebene Position hat.

Achtung: Das Kennzeichen gilt nicht als Abdeckung. Die Anbauvorschriften für Rückstrahler und Schlussleuchten sind zu beachten.

Alle Scheinwerfer und Rücklicht müssen ein Prüfzeichen tragen: "Prüfschlange" oder E-Zeichen. Ale Blinker müssen ein Prüfzeichen haben die diese auch als Blinker kennzeichnet. Das ist R50 und die Nummer 11 für vorne, bzw. 12 für nach hinten strahlende Bauteile.

Was tun bei Abweichungen?

Sollte Ihr an einen solchen Prüfingenieur kommen würde ich euch empfehlen abzubrechen und bei einer andere TÜV Stelle vorsprechen.

Kosten

Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen.

Auch beim Motorrad verursacht ein Kennzeichen Kosten. Neben den Anmeldegebühren ist auch das Erstellen des Nummernschildes mit Ausgaben verbunden. Die Zulassungsgebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können sich regional unterscheiden. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro. Das Reservieren eines Wunschkennzeichens kostet allerdings überall 12,80 Euro.

Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Für das Anbringen von Motorrad-Kenn­zeichen bzw. Motorrad-Kenn­zeichen­halter gibt es mehrere Vorschriften. Auf Motorrad-Kennzeichen dürfen höchstens acht Zeichen stehen: Bis zu drei Buch­staben in der oberen Zeile und maxi­mal fünf Zahlen und Buch­staben in der unteren Zeile.

  • Die Zeichen­begrenzung gilt auch für Sonder­kenn­zeichen wie das E-Kenn­zeichen für Elektro-Motor­räder oder das H-Kenn­zeichen für Oldtimer-Motor­räder.
  • Wer ohne Motorrad-Kenn­zeichen fährt oder es nicht ordnungs­gemäß bzw. gut les­bar anbringt, riskiert bei einer Verkehrs­kontrolle bis zu 65 Euro Buß­geld.
  • Kennzeichen ist mit Abdeckungen (z. B.

Motorrad Kennzeichenhalterungen

Motorrad Kennzeichenhalterungen können nicht nur die gesetzliche Vorschrift der Kennzeichenbefestigung erfüllen, sondern auch das Erscheinungsbild des eigenen Motorrads verbessern. Viele Biker bevorzugen eine sportliche und stilvolle Optik ihres Bikes, weshalb es zahlreiche Varianten von Kennzeichenhalterungen auf dem Markt gibt, die diesen Anspruch erfüllen. Kennzeichenhalterungen für Motorräder erfüllen nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern sind auch ein wichtiger Bestandteil des Designs am Motorrad. Sie sollten das Motorrad-Kennzeichen stabil und sicher halten, ohne dabei die Optik des Motorrads zu beeinträchtigen. die sowohl funktional als auch stilvoll sind. Viele Motorradfahrer bevorzugen eine sportliche und stilvolle Optik ihres Motorrads, weshalb es zahlreiche Varianten von Kennzeichenhalterungenen für Naked Bikes, Cafe Racer, Supersportler oder fürs Leichtkraftrad gibt. Hier ist vom minimalistischen Designs bis hin zu aufwendigen Konstruktionen Kennzeichen Halterungen alles dabei. Da hat jeder Motorradfahrer seine eigenen Ansprüche, die es zu erfüllen gibt. sportliche und schlanke Motorradkennzeichenhalter für beliebte Fahrzeugmodelle wie Kawasaki Z 900, BMW S 1000 RR oder Honda CB 650 R. All unsere angebotenen Motorrad Nummernschildhalter werden mit Blinker-Aufnahmen für Universal Miniblinker gesendet, da beim Kennzeichenhalter-Umbau meist die großen und klobigen Originalblinker gegen Mini LED Blinker oder kleine Halogenblinker getauscht werden.

Montage eines Kennzeichenhalters

Die Montage eines Kennzeichenhalters an einem Motorrad erfordert einiges an Vorarbeit und Sorgfalt. Denn nur wenn der Halter sicher und legal montiert wird, kann man Bußgelder oder sogar eine Gefährdung des Straßenverkehrs vermeiden. Zunächst sollte man prüfen, ob der ausgewählte Kennzeichenhalter für das eigene Motorradmodell zugelassen ist. Bitte beachten Sie hierfür die angegebenen Fahrzeuge und Baujahre in der Artikelbeschreibung! Nach der Demontage des Originalhalters sollte dann der Zubehör-Kennzeichenhalter nach den vom Hersteller angegebenen Montagehinweisen montiert werden. Somit ist eine sichere und stabile Befestigung gewährleistet.

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