Motorradführerschein 1000 ccm: Voraussetzungen und Führerscheinklassen

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier. Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen.

Welche Motorradführerscheinklassen gibt es?

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir zeigen Ihnen, wann Sie den Führerschein erweitern können.

Motorradführerscheinklasse:

  • A: Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • A2: Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
  • A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
  • AM: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Mofa: Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.

Ab wann darf man Motorrad fahren?

Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.

Mindestalter für die Führerscheinklasse:

  • AM: 16 Jahre

Motorradführerscheinklasse A

Wer ein Motorrad fahren und sich dabei keine Gedanken um Kubikzentimeter, Pferdestärken und Höchstgeschwindigkeit machen will, muss mindestens 24 Jahre alt sein und braucht den "großen" Führerschein der Klasse A. Mit dieser Königsklasse der Motorradführerscheine dürfen alle Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbegrenzung gefahren werden. Damit dürfen dann unbeschränkt alle Krafträder gefahren werden, die bauartbedingten eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg) erreichen. In die Führerscheinklasse A eingeschlossen sind die Klassen A2, A1 und AM.

Zwei Wege führen zum Motorradführerschein der Klasse A: zum einen der stufenweise - also erst die leistungsreduzierte Klasse A2 und danach die volle Motorradklasse A - und zum zweiten der direkte Weg. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein. Wer den "großen" Motorradführerschein besitzt, darf alle Motorräder und Gespanne ohne Geschwindigkeits- oder Hubraumbegrenzung fahren.

Vorteile durch Vorbesitz der Klasse A2

Wer seit mindestens zwei Jahren über die Klasse A2 verfügt, kann beim A-Führerschein auf die theoretische sowie die praktische Ausbildung verzichten und auch die Theorieprüfung entfällt. Zudem lässt sich durch den zweijährigen Vorbesitz das Mindestalter auf 20 Jahre herabsetzen.

Direkteinstieg

Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren.

Ausbildung und Prüfung

Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren.

Stufenführerschein

Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.

Erweiterung von Führerscheinklassen

  • Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
  • Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.
  • Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.

Probezeit

Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.

Klasse B196

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

Gültigkeit

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

Theorie und Theorieprüfung

Für den Motorradführerschein ist eine umfangreiche Ausbildung in Theorie und Praxis nötig. Der theoretische Teil besteht aus 12 Unterrichtsstunden zu je 90 Minuten, in denen der Grundstoff vermittelt wird und vier 90-minütigen Theoriestunden mit speziellem Wissen zum Thema Motorrad. Bei einer Erweiterung des Führerscheins verkürzt sich der Grundstoff bei Inhabern der Klasse B auf 6 Theoriestunden.

Um die Theorieprüfung für den Motorradführerschein zu bestehen, gilt es in der theoretischen Prüfung 30 Fragen zu beantworten. Davon befassen sich 20 Fragen mit dem Grundstoff, sowie zehn mit dem Zusatzstoff Motorrad. Insgesamt dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden, wobei alle Fragen jeweils fest definierte Werte von 2 bis 5 Fehlerpunkten haben. Beim Vorbesitz der Führerscheinklasse B und einer Führerscheinerweiterung reduziert sich der Fragenkatalog auf 20 Fragen und maximal 6 Fehlerpunkte, um noch zu bestehen.

Die Theorieprüfung kann frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für den entsprechenden Motorradführerschein absolviert werden. Für den Beginn der theoretischen Ausbildung gibt es kein vorgeschriebenes Mindestalter, in der Regel wird frühestens ein Jahr vor dem nötigen Mindestalter begonnen.

Fahrstunden und praktische Prüfung

Der praktische Ausbildungsteil auf dem Weg zum Motorradführerschein unterteilt sich in Übungsstunden und Pflichtstunden. Für die Pflichtstunden sind 12 Sonderfahrten zu jeweils 45 Minuten vorgeschrieben. Diese sind in 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit aufgeteilt.

Die Anzahl der Übungsstunden liegt im Ermessen des Fahrlehrers und hängt individuell von Können und Lernfortschritt des Fahrschülers ab.

Die praktische Prüfung für den Motorradführerschein dauert mittlerweile 70 Minuten. Vor Januar 2021 waren es noch 60 Minuten. Die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP) sieht fünf Minuten mehr Zeit für Fahraufgaben während der Prüfung vor sowie fünf zusätzliche Minuten für das Feedbackgespräch mit Kompetenzeinschätzung. Damit geht eine 20-%ige Gebührenerhöhung einher (146 Euro).

Das Ablegen der Prüfung darf erst einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für den Motorradführerschein stattfinden.

Kosten

Die Kosten eines Motorradführerscheins hängen stark davon ab, wo er gemacht wird. So sind die Fahrschulpreise in süddeutschen Großstädten um ein gutes Drittel höher als etwa in Brandenburg auf dem Land. Bei der Anzahl der nötigen Übungsstunden kommt es aufs Talent des Fahrschülers an.

Diverse Portale nennen in aktuellen Preisbeispielen rund 1.250 Euro inklusive aller Gebühren für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs oder Prüfungsanmeldung für die Klasse A, errechnet auf Basis der Fahrschulpreise in Berlin bei zwölf Übungsstunden. Braucht ein Fahrschüler 20 Stunden (Durchschnittswert), kostet der Schein schon über 1.500 Euro - im günstigen Berlin. Diese Preiseinschätzung erachten wir allerdings als zu gering. In Stuttgart oder München sind 2.000 bis 2.500 Euro realistischere Größen für einen Motorradführerschein.

Motorradführerschein-Kosten im Überblick:

  • Anmeldegebühr der Fahrschule: 200 bis 300 Euro
  • Sehtest: 6,43 Euro (gesetzliche Gebühr)
  • Erste-Hilfe-Kurs: ca. 20 bis 40 Euro
  • Übungsfahrten: 30 bis 50 Euro pro Stunde (45 Minuten)
  • Sonderfahrten: ca. 40 bis 60 Euro pro Fahrt (45 Minuten)
  • Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung: ca. 30 bis 60 Euro
  • TÜV-Gebühr für die theoretische Prüfung: 22,49 Euro
  • Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur praktischen Prüfung: 80 bis 180 Euro
  • TÜV-Gebühr für die praktische Prüfung: ca. 90 bis 150 Euro
  • Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins: ca. 30 bis 50 Euro

Beispielrechnung der Kosten (Fahrschule in Hessen):

Kosten Betrag
Grundbetrag 540 Euro
Vorstellung zur theoretischen Prüfung 129 Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung 159 Euro
Ausbildungsfahrstunden (15 á 75) 1125 Euro
Sonderfahrten (12 á 85) 1020 Euro
Übungsmaterialien 59 Euro
Gebühren theoretische Prüfung 25 Euro
Gebühren praktische Prüfung 163 Euro
Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins 45 Euro
biometrisches Passfoto 10 Euro
Gesamtkosten 3275 Euro

Die passende Fahrschule finden

Fahrschule ist nicht gleich Fahrschule. Entsprechend ist die Wahl der passenden Fahrschule für den Erwerb des Motorradführerscheins von enormer Bedeutung. Wir haben einige Tipps für die Auswahl der passenden Motorradfahrschule:

  • Die Fahrschule sollte eine kostenlose Theorie-Schnupperstunde zulassen. Der Fahrschüler kann dabei feststellen, ob ihm der Fahrlehrer passt.
  • Der Theorieunterricht wird von einem qualifizierten Fahrlehrer und nicht von einer Hilfskraft gehalten.

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