Motorradkennzeichen Vorschriften in Deutschland

Nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch Motorräder sind mit einem Nummernschild zu versehen, um eine Halterermittlung zu ermöglichen. Motorräder, verwandte Zweiräder und Trikes werden in Deutschland mit einem Kennzeichen ausgestattet, welches sich am Fahrzeugheck befinden muss. Grundsätzliche gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen. Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen.

Historischer Hintergrund

Bis in die 1950er-Jahre hinein wurde an Motorrädern in Deutschland ein Schild auf dem vorderen Schutzblech angebracht. Die Montage erfolgte längs zur Fahrtrichtung. Diese erste Form des Motorradkennzeichens wurde jedoch nach dem Krieg abgeschafft, da es zu weit hinausragte und somit andere Verkehrsteilnehmer gefährdete. Bei Oldtimern wird diese Variante jedoch immer noch genutzt, und ist auch nicht untersagt.

Größe und Aussehen von Motorradkennzeichen

Anders als beim PKW oder LKW kann am Motorrad ein kleineres Kennzeichen angebracht werden. Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.

Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.

Anbringung des Kennzeichens

Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle. Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.

Die Anbringung an dem Motorrad hat dabei so zu erfolgen, dass die Unterkannte des Nummernschildes mindestens 300 mm über der Fahrbahn liegt, gleichzeitig die Oberkannte des Nummernschildes jedoch nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegt. Erfolgte die Erstzulassung des Motorrads vor dem 1. Juli 1958, ist das Kennzeichen mit einem Mindestabstand von 1500 mm zum Boden anzubringen. Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf. Es muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen.

Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt. Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.

Seitliche Montage

Eine seitliche Montage von Motorradkennzeichen ist zulässig. Das Kennzeichen muss jedoch beidseitig lesbar sein, wenn der Betrachter 30 Grad seitlich hinter dem Fahrzeug steht. Allerdings gibt es einige wichtige Einschränkungen, die zu beachten sind. So muss das hintere Kennzeichen am Motorrad vollständig »in einem Winkelbereich von je dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein« (§ 10 Abs.7 FZV). Ansonsten verweist § 10 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 FZV für die Anbringung des hinteren Kennzeichens auf die Richtlinie 2009/62/EG.

Hat die seitliche Halterung eine (passende) ABE und die Anbauvorschriften werden eingehalten, ist eine Eintragung nicht nötig. Bei Selbstbauten und nicht zum Bike passender Halterung muss der amtlich anerkannte Sachverständige eine Einzelabnahme durchführen und die Eintragbarkeit prüfen.

Kosten für ein Motorradkennzeichen

Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen. Das Reservieren eines Wunschkennzeichens kostet allerdings überall 12,80 Euro. Auch beim Motorrad verursacht ein Kennzeichen Kosten. Neben den Anmeldegebühren ist auch das Erstellen des Nummernschildes mit Ausgaben verbunden. Die Zulassungsgebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können sich regional unterscheiden. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro. Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig.

Saisonkennzeichen

Da Motorräder fast ausschließlich im Sommerhalbjahr genutzt werden, ist ein Saisonkennzeichen äußerst zu empfehlen. Es erspart Ihnen den regelmäßigen Gang zur Zulassungsstelle - An- und Abmeldung erfolgen automatisch. Bitte beachten Sie: Im abgemeldeten Zustand darf das Motorrad nur auf Privatgrundstücken abgestellt werden. Im abgemeldeten Zustand sind weder Steuern, noch Versicherung zu zahlen.

Wechselkennzeichen

Seit 2011 sind Wechselkennzeichen für motorisierte Zwei- und Dreiräder verfügbar. Das Wechselkennzeichen gilt nur für zwei Fahrzeuge eines Typs - beispielsweise für zwei Motorräder. Steuern werden für beide Fahrzeuge fällig, Versicherungen behandeln die Thematik unterschiedlich.

Befestigung von Nummernschildern

Mit amtlichen Kennzeichen lassen sich Kraftfahrzeuge aller Art eindeutig identifizieren, ob Auto oder Motorrad. Bei der Befestigung des Nummernschildes allerdings gelten straffe Regeln vom Verkehrsministerium. Die Umsetzung kontrollieren die Prüforganisationen regelmäßig bei der HU - etwa die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) oder der TÜV.

Bis Frühjahr 2023 war die alternative Anbringung mittels Klett, Magnet oder Saugnapf nicht klar geregelt. Seit Erscheinen des Verkehrsblatts am 15. Februar 2023 ist die Sache klar, in Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der die Regeln für Kfz-Kennzeichen bestimmt, steht: "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein." Mit anderen Worten: Klettband, Klebeband oder Magnetschilder sind nicht erlaubt. Im Grunde sollen Schilder nur mit mechanischem Aufwand oder speziellem Werkzeug entfernt werden können.

Wer mit einem Wechselnummernschild-Gadget wie beim Aston Martin DB5 von James Bond liebäugelt, der wird enttäuscht. Deutschlands bekanntester Fachanwalt für Verkehrsrecht, Uwe Lenhart, weist darauf hin, dass die verboten sind: "Einrichtungen, die es ermöglichen, das Kennzeichen während der Fahrt umgeklappt zu halten, sind unzulässig."

Was tun bei Diebstahl des Kennzeichens?

Wenn ein Kennzeichen gestohlen wird, kann man nicht einfach zum Verkehrsamt fahren und die gleiche Kombination wiederverwenden. Wessen Kennzeichen verloren gehen oder gestohlen werden, der bekommt zwingend ein neues - mit neuer Buchstabenkombination. Die bisherige Kennzeichenkombination wird in der Regel für zehn Jahre gesperrt, um Missbrauch zu vermeiden. Das Wunschkennzeichen wäre damit verloren!

Wichtig auch: In jedem Fall ist der Verlust zeitnah der Polizei zu melden.

Weitere Anmerkungen

  • Ein Kennzeichen muss bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200 mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen.
  • Das Kennzeichen gilt nicht als Abdeckung. Die Anbauvorschriften für Rückstrahler und Schlussleuchten sind zu beachten.

Motorrad Kennzeichenhalterungen

Motorrad Kennzeichenhalterungen können nicht nur die gesetzliche Vorschrift der Kennzeichenbefestigung erfüllen, sondern auch das Erscheinungsbild des eigenen Motorrads verbessern. Sie sollten das Motorrad-Kennzeichen stabil und sicher halten, ohne dabei die Optik des Motorrads zu beeinträchtigen. Viele Motorradfahrer bevorzugen eine sportliche und stilvolle Optik ihres Motorrads, weshalb es zahlreiche Varianten von Kennzeichenhalterungenen für Naked Bikes, Cafe Racer, Supersportler oder fürs Leichtkraftrad gibt. Hier ist vom minimalistischen Designs bis hin zu aufwendigen Konstruktionen Kennzeichen Halterungen alles dabei.

Die Montage eines Kennzeichenhalters an einem Motorrad erfordert einiges an Vorarbeit und Sorgfalt. Denn nur wenn der Halter sicher und legal montiert wird, kann man Bußgelder oder sogar eine Gefährdung des Straßenverkehrs vermeiden. Zunächst sollte man prüfen, ob der ausgewählte Kennzeichenhalter für das eigene Motorradmodell zugelassen ist. Nach der Demontage des Originalhalters sollte dann der Zubehör-Kennzeichenhalter nach den vom Hersteller angegebenen Montagehinweisen montiert werden. Somit ist eine sichere und stabile Befestigung gewährleistet. Bis auf Ausnahmen, wie seitlich montierte Kennzeichenhalter, müssen Kennzeichenhalter nicht beim TÜV eingetragen werden.

Der Kennzeichenwinkel darf maximal 30° betragen, es muss ein Reflektor angebracht sein und die Mindestabstände der Blinker sowie eine Kennzeichenbeleuchtung muss eingehalten werden. Reflektor und Beleuchtung sind PFLICHT, die Neigung vom Kennzeichen muss auch stimmen. Weiterhin müssen folgende Abstände zum Boden eingehalten werden: Unterkante: mindestens 30 cm über dem Boden.

Geldbußen für Vergehen mit Kfz-Kennzeichen

Sachverhalt Geldbuße
Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen nicht lesbar ist 5 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen Prüfplakette verdeckt oder verschmutzt ist 5 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen mit Klett- oder Magnethalterung befestigt ist 10 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entspricht 10 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen in ordnungswidrigem Zustand ist 10 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichenbeleuchtung in ordnungswidrigem Zustand ist 10 Euro
Führen eines Fahrzeugs ohne vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen 60 Euro
Führen eines Fahrzeugs mit einem Anhänger ohne vorgeschriebenes Kennzeichen 60 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen mit Glas, Folie o. ä. abgedeckt ist 65 Euro
Führen eines Fahrzeugs mit einem Anhänger, dessen Kennzeichen mit Glas, Folie o. ä. abgedeckt ist 65 Euro

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0