Der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen, heute das Herzstück des Biosphärengebietes Schwäbische Alb, zieht viele Wanderer und Radfahrer an. Allerdings ist das Befahren des Geländes mit einigen Einschränkungen verbunden, um die Sicherheit der Besucher und den Schutz der einzigartigen Natur zu gewährleisten.
Verbotene Zonen und Aktivitäten
Rund um den ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen weisen Schilder auf ein absolutes Betretungsverbot außerhalb der markierten Wege hin. Das gesamte Gelände ist mit Munition und sonstigen Kampfmitteln belastet. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Wanderer und Radfahrer die 13 ausgewiesenen Wanderwege verlassen oder mit ihrem Fahrrad auf der knapp 38 Kilometer langen Panzerringstraße unterwegs sind.
Dieser Rundkurs ist von der Mercedes-Benz Group gepachtet, um dort ungestört Testfahrten durchführen zu können. Wird jemand vom Kontrolldienst erwischt, muss mit einer Anzeige gerechnet werden. Wenig später flattert dann ein Bußgeldbescheid vom Landratsamt Reutlingen ins Haus.
Ein Fall vor dem Amtsgericht
Das ist auch einem 33-jährigen Produktmanager aus dem Landkreis Esslingen passiert, der mit seinem Rad auf der Panzerringstraße südlich von Böhringen erwischt worden war. Er sollte 100 Euro Geldbuße plus 28,50 Euro Gebühren bezahlen. Dagegen legte der Radler Einspruch ein, weshalb es jetzt zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Münsingen kam.
Ihm sei damals nicht bewusst gewesen, sich auf verbotenem Terrain zu bewegen, sagte der Mann aus. Er sei zunächst auf dem Rad- und Wanderweg 11 (Brucktalweg) unterwegs gewesen. Da aber Regenwolken aufzogen, wollte er so schnell wie möglich heimwärts. Doch er kam nicht weit. „Plötzlich war der Weg gesperrt“, sagte der 33-Jährige. Er schaute auf seine Fahrrad-Navi-App, die ihm in kurzer Entfernung die Panzerringstraße anzeigte.
Ohne lange nachzudenken, fuhr er quer durch den Wald, stieg über die Leitplanke, setzte seine Fahrt fort, um nach rund 500 Metern von einem Kontrolldienst-Mitarbeiter angehalten zu werden.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Ob er die Verbotsschilder gesehen habe, fragte der Direktor des Amtsgerichts, Joachim Stahl. Nein, deshalb sei er sich auch keiner Schuld bewusst gewesen, antwortete der Radler, dem man im Bußgeldbescheid „Vorsatz“ vorgeworfen hatte. Er räumte ein, die Schilder auf dem Brucktalweg „im Vorbeifahren“ zwar gesehen zu haben, die Aufschrift ihn „in diesem Moment nicht interessiert“ habe.
Deshalb habe er sich auch keine Gedanken gemacht, auf der Panzerringstraße weiterzufahren. Ihm sei zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst gewesen, dass dies eine Privatstraße sei, die nicht befahren werden dürfe.
Auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz unterwegs zu sein, ohne eines der vielen Verbotsschilder gesehen zu haben, klinge nicht glaubwürdig, sagte der Kontrolldienst-Mitarbeiter aus, der den Radfahrer erwischt hatte. Er fügte hinzu, dass an jeder Einfahrt zur Panzerringstraße das runde Verkehrszeichen „Verbot für Fußgänger und Radfahrer“ stehe, zudem der Hinweis „Privatstraße“.
Er erinnerte daran, dass es abseits der Straße und der freigegebenen Wege „kriminell“ sei, sich dort aufzuhalten. Man gehe von mehr als 500000 scharfen Blindgängern aus, die sich noch auf Areal befinden.
Letztendlich glaubte der Direktor des Amtsgerichts der Aussage des Radlers und schraubte die Strafe von 100 Euro (Vorsatz) auf 75 Euro (Fährlässigkeit) herunter. Unterm Strich hatte der Einspruch jedoch nicht viel genutzt. Denn anstatt der 128,50 Euro inklusive Gebühren fallen jetzt eben 75 Euro zuzüglich Gerichstkosten in Höhe von 50 bis 60 Euro an. Ein teures Vergnügen, was der Radler akzeptieren musste.
Strafen bei Verstößen
Wer außerhalb der freigegebenen Wege oder auf der Panzerringstraße zu Fuß, auf dem Fahrrad oder mit einem Auto angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld zwischen 100 Euro und 150 Euro rechnen. Reiten ist generell verboten und schlägt bei Zuwiderhandlung mit 200 Euro zu Buche. Das Landratsamt Reutlingen weist darauf hin, dass Abweichungen in Einzelfällen möglich sind. Die maximale gesetzliche Bußgeldhöhe beträgt 50 000 Euro.
Übersicht der Bußgelder
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Betreten/Befahren außerhalb der freigegebenen Wege | 100 - 150 Euro |
| Reiten | 200 Euro |
Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb gehören 29 Gemeinden der Landkreise Alb-Donau, Reutlingen und Esslingen sowie der Gutsbezirk Münsingen. In Südwestdeutschland war es das erste seiner Art. Im Rahmen der 21. Sitzung des "Internationalen Koordinierungsrates" des UNESCO-Programms "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB) wurde dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb die UNESCO-Anerkennung ausgesprochen.
Dies ist eine Anerkennung für die Anstrengungen in der Region eine nachhaltige Entwicklung zu betreiben und die heimischen Kulturlandschaften zu bewahren. In UNESCO-Biosphärenreservaten wird modellhaft nach Wegen gesucht, um intakte Natur und wirtschaftliche Aktivitäten des Menschen dauerhaft in Einklang zu bringen. Mittelpunkt des Biosphärengebietes ist der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen.
Regeln für den Besuch des Truppenübungsplatzes
Dieser ist seit 13.04.2006 für die Öffentlichkeit zugänglich. Allerdings dürfen nur Wanderer und Radfahrer den Truppenübungsplatz begehen und befahren. Aus Gründen der Sicherheit und des Naturschutzes dürfen nur bestimmte und speziell ausgewiesene Wege genutzt werden. Insgesamt gibt es ein 45 km langes Streckennetz. Die Wege sind durch gelb markierte Holzpflöcke sowie auf den Asphalt gezeichnete gelbe Rauten gekennzeichnet. Das Verlassen der Wege ist untersagt.
Das Eingangstor von der Römersteiner Seite her finden Sie in Zainingen. Nach ca. 1 km stoßen Sie auf den ehemaligen Truppenübungsplatz. Dabei folgen Sie einfach der braunen Beschilderung "Ehem. Truppenübungsplatz". Parkplätze für Rad- oder Wandertouren in oder um den ehemaligen Militärplatz finden Sie in Zainingen auch in der Ortsmitte an der Hüle oder in großer Zahl am Sportgelände Zainingen (gleich am Ortseingang rechts abbiegen, dann ca.
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