Motorradkennzeichenhalterungen: Arten und Vorschriften

Mit amtlichen Kennzeichen lassen sich Kraftfahrzeuge aller Art eindeutig identifizieren, ob Auto oder Motorrad. Für die Anbringung von Motorrad-Kennzeichen bzw. Motorrad-Kennzeichenhalter gibt es mehrere Vorschriften.

Wie müssen Nummernschilder angebracht sein?

Bis Frühjahr 2023 war die alternative Anbringung mittels Klett, Magnet oder Saugnapf nicht klar geregelt. Seit Erscheinen des Verkehrsblatts am 15. Februar 2023 ist die Sache klar, in Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der die Regeln für Kfz-Kennzeichen bestimmt, steht: "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein." Mit anderen Worten: Klettband, Klebeband oder Magnetschilder sind nicht erlaubt.

Im Grunde sollen Schilder nur mit mechanischem Aufwand oder speziellem Werkzeug entfernt werden können. Das schließt eigentlich auch Kennzeichenhalter, in die das Nummernschild eingeclipst wird, ein. Doch da scheint der Gesetzgeber nicht allzu strikt zu sein. Denn bei den allermeisten schwarzen Plastikkennzeichenhalten ist das Kennzeichen durch Lösen einer Plastikleiste oder Plastik-Clips auch ohne Werkzeug leicht zu entfernen.

Geldbußen für Vergehen mit Kfz-Kennzeichen

Hier ist eine Übersicht über Geldbußen für verschiedene Verstöße im Zusammenhang mit Kfz-Kennzeichen:

SachverhaltGeldbuße
Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen nicht lesbar ist5 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen Prüfplakette verdeckt oder verschmutzt ist5 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen mit Klett- oder Magnethalterung befestigt ist10 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entspricht10 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen in ordnungswidrigem Zustand ist10 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichenbeleuchtung in ordnungswidrigem Zustand ist10 Euro
Führen eines Fahrzeugs ohne vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen60 Euro
Führen eines Fahrzeugs mit einem Anhänger ohne vorgeschriebenes Kennzeichen60 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen mit Glas, Folie o. ä. abgedeckt ist65 Euro
Führen eines Fahrzeugs mit einem Anhänger, dessen Kennzeichen mit Glas, Folie o. ä. abgedeckt ist65 Euro

Was gilt für Motorrad-Kennzeichen?

Für zweirädrige Kfz, also Kraft- oder Motorräder, sind keine zwei Kennzeichen vorgesehen, es reicht ein hinten angebrachtes und beleuchtetes Nummernschild. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen. Es gibt auch einachsige Zugmaschinen, die nur vorne ein Kennzeichen tragen.

Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle. Hier sind unter anderem Vorschriften zu finden, die beim Motorrad bzw.

Motorradkennzeichen: Größe, Winkel und Halterung

Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben.

Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden. Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig.

Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.

Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt.

Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.

Kosten für Motorradkennzeichen

Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen. Kaufen können Sie das Nummernschild dann entweder in einem entsprechenden Geschäft oder im Onlineshop. Letztere Variante ist in der Regel kostengünstiger.

Sie geben die Buchstaben-Ziffern-Kombination, die Ihnen die Zulassungsstelle zugewiesen hat bzw. die Sie reserviert haben, meist über ein Portal ein und lassen sich das fertige Schild nach Hause schicken. Auch beim Motorrad verursacht ein Kennzeichen Kosten. Neben den Anmeldegebühren ist auch das Erstellen des Nummernschildes mit Ausgaben verbunden. Die Zulassungsgebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können sich regional unterscheiden. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro. Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig.

Seitliche Kennzeichenhalterungen

Immer mehr Prüfer weigern sich, am Motorrad seitliche Kennzeichen einzutragen - trotz Teile- und Materialgutachten. Diskussionen in vielen Foren beschäftigen sich mit der Frage, ob ein seitliches Kennzeichen überhaupt zulässig ist. Im Ergebnis kommt man dazu, dass teilweise vertreten wird, eine ABE sei ausreichend. Andere teilen mit, dass sogar eine Einzelabnahme nötig war. Bei anderen wiederum lehnte der Sachverständige die Eintragung ganz ab.

Schauen wir es uns an: Die zentrale Norm ist § 10 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Sie bestimmt unter anderem, wie Motorradkennzeichen beschaffen sein müssen und welche Regeln für die Anbringung gelten. Hier findet sich weder die Vorschrift, dass das Kennzeichen bzw.

Allerdings gibt es einige wichtige Einschränkungen, die zu beachten sind. So muss das hintere Kennzeichen am Motorrad vollständig »in einem Winkelbereich von je dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein« (§ 10 Abs.7 FZV). Ansonsten verweist § 10 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 FZV für die Anbringung des hinteren Kennzeichens auf die Richtlinie 2009/62/EG.

Nun ist diese allerdings »no longer in force«. Obwohl sie in der nationalen Vorschrift noch genannt wird, wurde sie bereits mit Datum 31.12.2015 durch VO (EG) 168/2013 ersetzt. Die »Richtlinie 2009/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen« bestimmt im Wesentlichen, dass Fahrzeuge und Anbauten, die den europäischen Richtlinien entsprechen von den nationalen Behörden anzuerkennen sind. Ist dies nicht der Fall, ordnet sie an, dass diese Fahrzeuge und Anbauten nicht anerkannt werden dürfen.

Vor allem aber verweist die Richtlinie auf die alte Richtlinie 93/94/EWG. Danach musste die Anbringungsstelle so an der Rückseite des Fahrzeugs liegen, dass das Kennzeichen in einem Anbringungsfenster zwischen den Längsebenen, welche durch die äußeren Punkte der maximalen Fahrzeugbreite, sowie maximal 1,50 Meter in der Höhe und minimal zwanzig Zentimeter über dem Boden bei vollbeladenem Zustand lag. Die maximale Neigung war mit fünfzehn Grad bestimmt. Zudem wurde ein minimaler Sichtbarkeitswinkel von dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse vorgeschrieben.

Dagegen gibt die VO (EG) 168/2013, also die nunmehr, und zwar aktuell, geltende Verordnung der EU keinerlei Regeln für die Anbringung eines hinteren Kennzeichens vor. Da diese Verordnung nach Artikel 1 Abs. 3 die Anwendung der Vorschriften hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit jedoch unberührt lässt, ist die Sicherheit im Straßenverkehr der entscheidende Faktor.

Eine Vorschrift zur mittigen Anbringung gibt es nicht. Hat die seitliche Halterung eine (passende) ABE und die Anbauvorschriften werden eingehalten, ist eine Eintragung nicht nötig. Bei Selbstbauten und nicht zum Bike passender Halterung muss der amtlich anerkannte Sachverständige eine Einzelabnahme durchführen und die Eintragbarkeit prüfen.

Aufgrund der relativ freien Beurteilung des Einzelfalles hat dieser einen entsprechenden Ermessensspielraum, ob er die Vorschriften der Straßenverkehrssicherheit als eingehalten beurteilt. Das Problem scheint, dass diese sich immer noch an der alten Richtlinie 93/94/EWG orientieren und deren strenge Anforderungen beachtet sehen wollen, obwohl auch diese, wie oben beschrieben, eine nur mittige Anbringung nicht vorschreibt.

Kurze Kennzeichenhalter

Die originale Kennzeichenhalterung ist den meisten ein Dorn im Auge. Beispielsweise ist die Kennzeichenhalterung von der KTM Duke 125 und der Yamaha YZF-R 125 fast halb so groß wie das ganze Motorrad! Deshalb ist ein kurzer Kennzeichenhalter, der möglichst unsichtbar ist, einfach ein Muss für jeden, der an seinem Motorrad etwas verändern will.

Wie für so ziemlich alles gibt es auch für Kennzeichen am Bike gesetzliche Vorschriften. Doch es gibt auch gute Nachrichten, denn als Fahrer einer 125er Maschine kannst du die kleinen Nummernschilder verwenden. Diese sind deutlich unauffälliger als die großen Kennzeichen und lassen sich somit gut in die Optik deines Bikes integrieren.

Um nicht nur auf der Rennstrecke, sondern auch auf öffentlichen Straßen mit deiner 125er fahren zu dürfen, benötigst du ein Kennzeichen mit dazu passendem Kennzeichenhalter am Motorrad - klare Sache! Das Nummernschild muss hinten gut sichtbar mit dem Kennzeichenhalter an deinem Bike angebracht sein. Es darf nicht verdeckt, abgeklebt oder irgendwie verändert werden. Da gibt es auch keine Toleranz, denn es ist wichtig, dass jeder, der wie du am Straßenverkehr teilnimmt, einwandfrei identifiziert werden kann. Das Kennzeichen ist also die Visitenkarte deines Bikes.

Offiziell können laut §2, Abs. 10 der Fahrzeugzulassungsverordnung alle Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm bis maximal 125 ccm sowie einer maximalen Nennleistung von 11 kW spezielle Nummernschilder bekommen. Ein normales Kennzeichen für ein Leichtkraftrad hat normalerweise Maße von bis zu 280 mm in der Breite und bis zu 200 mm in der Höhe. Diese Kennzeichen sind jedoch an einem Bike sehr unpraktisch und hinterlassen bei der Rückansicht einen äußerst merkwürdigen Eindruck. Daher hat der Gesetzgeber im Jahr 2011 eine neue Sonderregelung für Leichtkrafträder erlassen. Jetzt kannst du zwischen verschiedenen Kennzeichen auswählen. In der Breite sind 180 mm, 200 mm oder 220 mm, in der Höhe sind 200 mm erlaubt. Ein solch kleines Nummernschild sieht deutlich besser am Motorrad aus, und man hat nicht mehr das Gefühl, ein Brett hinter dem Sitz mit sich zu schleifen. Ein kurzer Kennzeichenhalter und ein kleines Nummernschild machen einfach einen viel sportlicheren Eindruck.

Zusammengefasst heißt das: Die neue Kennzeichenhalterung sollte eine genaue Passform haben, damit bei der Montage keine zusätzlichen Löcher in die Verkleidung gebohrt werden müssen. Der Neigungswinkel sollte verstellbar sein, dabei muss ein Neigungswinkel von maximal 30 Grad aus der Senkrechten beachtet werden. Eine Kennzeichenhalterung von guter Qualität, sollte auch pulverbeschichtet sein, damit diese witterungsbeständig ist. Sprich, rostet nicht und ist nicht anfällig für Kratzer durch diverse Steinschläge.

Es ist außerdem wichtig, dass Winkel (wie bereits erwähnt) und gewisse Abstände, wie zum Beispiel zwischen den Blinkern, stimmen. Die obere Schildkante soll maximal 120 cm und die untere Kante mindestens 30 cm über dem Boden angebracht werden.

Montage und Rechtliche Aspekte

Einer der wichtigsten Punkte beim Kauf eines neuen Kennzeichenhalters ist die Passform. Nicht jeder Halter passt auf jedes Motorrad, und du willst sicher nicht dastehen und feststellen, dass die Bohrungen oder Halterungen nicht übereinstimmen. Bevor du also einen neuen Halter auswählst, solltest du genau prüfen, ob er für dein Motorradmodell geeignet ist. Auch wenn du vorhast, die originalen Blinker und die Kennzeichenbeleuchtung weiterzunutzen, ist das ein wichtiger Faktor. Achte darauf, dass der neue Halter über die passenden Halterungen verfügt oder Adapterlösungen bereitstehen. In unserem Fall liefern wir die Halter immer mit Blinkerhaltern mit M8 Gewinde aus, da die meisten auch gleich die Blinker tauschen.

Ein wichtiger Aspekt bei der Wahl eines neuen Kennzeichenhalters ist die Möglichkeit, den Neigungswinkel einzustellen. Der richtige Winkel beeinflusst nicht nur die Optik deines Bikes, sondern muss auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Seit 2024 haben wir diesen Prozess vereinfacht: bei den neueren Zieger Kennzeichenhaltern lasern wir das Loch für den Neigungswinkel bereits präzise auf 30° vor. Für die älteren Modelle bleibt die Flexibilität erhalten. Hier kannst du den Neigungswinkel weiterhin stufenlos anpassen, um das Kennzeichen nach deinen Wünschen zu platzieren. Denke dabei immer an die gesetzlichen Vorschriften zur Neigung und Sichtbarkeit des Kennzeichens, die in vielen Ländern genau geregelt sind.

Wenn du den neuen Kennzeichenhalter montieren möchtest, ist das richtige Werkzeug entscheidend, um den Umbau sauber und problemlos durchzuführen. Kabelbinder und Isolierband: Damit kannst du die Verkabelung sauber fixieren. Seit 2024 erleichtern wir dir die Montage durch eine neue, vorgebohrte Lösung: Bei unseren neueren Kennzeichenhaltern lasern wir das Loch für den Neigungswinkel bereits passend auf 30° vor. So musst du nicht mehr selbst bohren - der Halter passt perfekt und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Bei älteren Modellen, die weiterhin erhältlich sind, bleibt die Neigung stufenlos einstellbar. Hier kann es nötig sein, den Akkuschrauber zu verwenden.

Einige Biker unterschätzen den Aufwand, der mit den elektrischen Anschlüssen verbunden ist. Wenn du den Kennzeichenhalter wechselst, wirst du oft auch die Verkabelung für Blinker und Kennzeichenbeleuchtung neu anschließen müssen. Wenn du dir das zutraust, kannst du die Kabel der neuen Blinker und der Kennzeichenbeleuchtung selbst verlöten. Auch als Anfänger ist das kein Hexenwerk - mit ein bisschen Geduld und den richtigen Tools klappt das! Besonders praktisch sind Adapterkabel und Lötverbinder, die dir die Arbeit deutlich erleichtern.

Bevor du mit deinem frisch montierten Kennzeichenhalter losfährst, gibt es noch einen wichtigen Punkt: die rechtlichen Vorgaben. In vielen Ländern gibt es klare Vorschriften zur Position, Neigung und Sichtbarkeit des Kennzeichens. Besonders die Neigung des Kennzeichens ist oft genau geregelt. In der EU darf der Neigungswinkel maximal 30° betragen, damit das Kennzeichen jederzeit gut sichtbar bleibt - insbesondere für Blitzer und Verkehrskontrollen. Die Motorradkennzeichenhalter sind so konstruiert, dass sie diese Vorschriften erfüllen. Falls du jedoch Heckumbauten oder Tieferlegungen an deinem Bike vorgenommen hast, solltest du den Neigungswinkel nochmal genauer überprüfen, um sicherzustellen, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

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