Seitliche Kennzeichenhalterung am Motorrad: Montagevorschriften in Deutschland

Motorräder, verwandte Zweiräder und Trikes werden in Deutschland mit einem Kennzeichen ausgestattet, welches sich am Fahrzeugheck befinden muss.

Bis in die 1950er-Jahre hinein wurde an Motorrädern in Deutschland ein Schild auf dem vorderen Schutzblech angebracht. Die Montage erfolgte längs zur Fahrtrichtung. Diese erste Form des Motorradkennzeichens wurde jedoch nach dem Krieg abgeschafft, da es zu weit hinausragte und somit andere Verkehrsteilnehmer gefährdete. Bei Oldtimern wird diese Variante jedoch immer noch genutzt, und ist auch nicht untersagt.

Motorrad-Liebhaber sprachen sich bereits lange für eine Verkleinerung der Motorradkennzeichen aus. Im April 2011 erfolgte dann eine entsprechende Änderung in der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV), die eine Nutzung kleinerer Kennzeichen mit geringerer Schriftgröße gestattet.

Allgemeine Vorschriften für Motorradkennzeichen

Wollen Sie mit einem Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein, muss neben einer Zulassung und einem Versicherungsschutz auch ein entsprechendes Motorradkennzeichen vorhanden sein. Wie beim PKW oder LKW sind die Kennzeichen genormte EU-Nummernschilder, die hinten am Motorrad anzubringen sind.

Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzliche gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen.

Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen.

Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.

Größe und Aussehen von Motorradkennzeichen

Nicht nur bezüglich der Anbringung gibt es Regelungen, sondern auch zum Aussehen von Motorradkennzeichen. Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.

Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.

Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle. Hier sind unter anderem Vorschriften zu finden, die beim Motorrad bzw.

Winkel und Positionierung

Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf. Es muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen.

Ein Kennzeichen muss bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200 mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen.

Besonderheiten bei der seitlichen Montage

Eine seitliche Montage von Motorradkennzeichen ist zulässig. Das Kennzeichen muss jedoch beidseitig lesbar sein, wenn der Betrachter 30 Grad seitlich hinter dem Fahrzeug steht. So muss das hintere Kennzeichen am Motorrad vollständig »in einem Winkelbereich von je dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein« (§ 10 Abs.7 FZV).

Weitere wichtige Hinweise

  • Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht.
  • Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.
  • Das Kennzeichen gilt nicht als Abdeckung. Die Anbauvorschriften für Rückstrahler und Schlussleuchten sind zu beachten.
  • Der Rückstrahler ist Pflicht.
  • Dein Kennzeichen muß beleuchtet sein und darf nicht zu schräg stehen.

Kosten und Gebühren

Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen. Das Reservieren eines Wunschkennzeichens kostet allerdings überall 12,80 Euro.

Auch beim Motorrad verursacht ein Kennzeichen Kosten. Neben den Anmeldegebühren ist auch das Erstellen des Nummernschildes mit Ausgaben verbunden. Die Zulassungsgebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können sich regional unterscheiden. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro. Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig.

Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen

Da Motorräder fast ausschließlich im Sommerhalbjahr genutzt werden, ist ein Saisonkennzeichen äußerst zu empfehlen. Es erspart Ihnen den regelmäßigen Gang zur Zulassungsstelle - An- und Abmeldung erfolgen automatisch. Bitte beachten Sie: Im abgemeldeten Zustand darf das Motorrad nur auf Privatgrundstücken abgestellt werden.

Seit 2011 sind Wechselkennzeichen für motorisierte Zwei- und Dreiräder verfügbar. Das Wechselkennzeichen gilt nur für zwei Fahrzeuge eines Typs - beispielsweise für zwei Motorräder. Steuern werden für beide Fahrzeuge fällig, Versicherungen behandeln die Thematik unterschiedlich.

Eintragungspflicht und ABE

Hat die seitliche Halterung eine (passende) ABE und die Anbauvorschriften werden eingehalten, ist eine Eintragung nicht nötig. Bei Selbstbauten und nicht zum Bike passender Halterung muss der amtlich anerkannte Sachverständige eine Einzelabnahme durchführen und die Eintragbarkeit prüfen.

Aufgrund der relativ freien Beurteilung des Einzelfalles hat dieser einen entsprechenden Ermessensspielraum, ob er die Vorschriften der Straßenverkehrssicherheit als eingehalten beurteilt.

Tabelle: Vorschriften für Motorradkennzeichen

Merkmal Vorschrift
Position Am Fahrzeugheck
Anzahl 1 (hinten)
Beleuchtung Erforderlich, Erkennbarkeit auf 20 m
Lesbarkeit 30 Grad seitlich hinter dem Fahrzeug
Neigung Maximal 30 Grad von der Senkrechten

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