Motorrad-Fahrverbot am Kesselberg: Aktuelle Regelungen und Hintergründe

Die Serpentinen des Kesselbergs sind bei Motorradfahrern nach wie vor sehr beliebt. Für Motorradfahrer gilt am Kesselberg ab 1. April erneut eine massive Einschränkung.

Das Befahren der Strecke in Fahrtrichtung bergauf (also von Kochel in Richtung Urfeld) ist dann wieder zwischen 15 und 22 Uhr untersagt. Damit startet das Fahrverbot gleich an einem Tag, an dem auf der Serpentinenstrecke mit Hochbetrieb zu rechnen ist: Denn der 1. April ist Ostermontag, und laut Wetterbericht wird es warm und sonnig.

Polizeipräsenz und Kontrollen

Steffen Wiedemann, Chef der Polizeistation Kochel am See, rechnet damit, dass viele Motorradfahrer, die ein Saisonkennzeichen von April bis Oktober haben, gleich den ersten möglichen Tag für eine Ausfahrt über den Kesselberg nutzen. Aber auch die Polizei werde von Beginn an Präsenz zeigen. Nicht nur die örtlichen Polizeibeamten, auch die Kontrollgruppe Motorrad des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd „hat Ostern fest im Blick“.

Im vergangenen Jahr habe die Polizei Anfang April noch eine gewisse „Karenzzeit“ gelten lassen. „Das heißt, wir haben Motorradfahrer in den ersten Wochen vielfach nur mündlich verwarnt“, so der Kochler Polizeichef. „Das wird es dieses Jahr nicht geben.“ Zudem sei auch heuer wieder ein „groß angelegter Konzepteinsatz“ zusammen mit überregionalen Einsatzkräften geplant.

Zweijährige Testphase und ihre Ergebnisse

Wie berichtet wurde 2023 eine zweijährige Testphase für die neue Anordnung eingeläutet. „Nun sollen im zweiten Jahr weitere Daten für eine Beurteilung der Situation gesammelt werden“, teilt Landratsamts-Sprecherin Marlis Peischer mit. Zuvor hatte die Unfallkommission - also die Verkehrsbehörde im Landratsamt, die Polizei und das Staatliche Bauamt Weilheim - die Situation mit Blick auf die fünf vorausgegangenen Jahre analysiert. Auf dieser Basis habe man das nun geltende Fahrverbot eingeführt. „Diese verkehrsrechtliche Anordnung gilt bis 31. Oktober 2024“, so Peischer.

Im ersten Jahr war die Zahl der Unfälle am Kesselberg wie berichtet gesunken. Speziell in der Fahrverbotszeit von 15 bis 22 Uhr gab es 2023 keinen einzigen Motorradunfall in Fahrtrichtung bergauf. „Wir hoffen, dass sich die positive Tendenz des vergangenen Jahres fortsetzt“, sagt Wiedemann.

Nach dem Probezeitraum wollen die Behörden die gesammelten Erfahrungen prüfen und entscheiden, wie es weitergeht. Wiedemann hält es für denkbar, „dass wir noch an der ein oder anderen Schraube drehen müssen“.

Hinweise und Ausnahmen

Auf das Fahrverbot weisen laut Landratsamt Schilder an den Ortseingängen der Gemeinde Kochel am See hin - aus Fahrtrichtung Schlehdorf und aus Benediktbeuern kommend. Anlieger können Peischer zufolge von der Regelung ausgenommen werden. Sie sollen sich bei der Verkehrsbehörde melden.

Dass das Fahrverbot ab 1. April gilt, bedeutet übrigens nicht, dass die Motorradsaison am Kesselberg tatsächlich erst mit diesem Stichtag beginnt. Schon im März hat es laut Wiedemann etliche Schönwettertage gegeben, an denen auf der Strecke „richtig viel los war“.

Hintergrundinformationen und Unfallstatistik

Die zeitweise Sperrung der Kesselbergstraße für Motorradfahrer bleibt nach einer Testphase dauerhaft bestehen. „Damit wird jedes Jahr ab 1. April gelten, dass Motorradfahrer den Kesselberg täglich bis zum 31. Oktober zwischen 15 und 22 Uhr nicht bergauf fahren dürfen“, teilte die Kreisbehörde mit.

Die Straße am Kesselberg zwischen Kochelsee und Walchensee gehört bei Bikern zu den beliebten Strecken in der oberbayerischen Alpenregion. Manche der Zweiradpiloten lenken ihre Maschinen bei ihren Ausflügen aber extrem riskant den Berg hinauf. Dadurch war die Strecke ein Unfallschwerpunkt. In den allermeisten Fällen waren nach Angaben der Behörden die Motorradfahrer die Verursacher der Unglücke.

Maßnahmen und ihre Auswirkungen

Die Behörde regierte darauf, indem zunächst die Sperrung für Motorräder nur an den Wochenenden galt, wenn besonders viele Zweiradfahrer unterwegs sind. Die vergangenen beiden Jahre wurde dann in der gesamten Saison die Straße für bergauf fahrende Motorräder am späten Nachmittag und in den Abendstunden gesperrt.

In der Pilotphase wurden zudem die Unfälle ausgewertet. Ergebnis sei gewesen, dass die Zahl der Unfälle nach der täglichen Sperrung stark gesunken sei, hieß es von der Behörde. Das Ziel der Sperrung sei somit erreicht worden.

Die Betroffenen hatten in der Vergangenheit gegen die Sperrung demonstriert.

Am Kesselberg gibt es seit dem 1. April wieder ein tägliches Fahrverbot für Motorräder, und zwar zwischen 15 Uhr und 22 Uhr bergauf Richtung Urfeld. Dies geht auf eine Entscheidung der dortigen Unfallkommission zurück, an der das Landratsamt, die Polizei sowie das Staatliche Bauamt beteiligt sind.

Allerdings hatte diese Maßnahme einen Vorlauf von Jahrzehnten, macht das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen deutlich. 1978 begann es mit Fahrverboten an den Wochenenden und an Feiertagen. Es folgten bauliche Verbesserungen an der Strecke sowie ein Überholverbot.

Zuletzt beurteilte die Unfallkommission alle straßenbaulichen Möglichkeiten als ausgeschöpft, deswegen nun das tägliche, zeitweise Fahrverbot.

Anpassung der Streckensperrung

Die Anpassung der Streckensperrung und die Testphase zwischen dem 1. April 2023 und dem 31. Oktober 2024 waren eine direkte Reaktion auf die Unfallstatistik. Die zeigte, dass die meisten schweren Unfälle am Nachmittag und Abend passieren. Daher entschied sich der Landkreis für ein neues jährliches Fahrverbot für Motorräder.

Folgendes gilt seit Januar 2025:

  • Das Motorrad-Fahrverbot betrifft konkret die Strecke von Kochel in Richtung Walchensee
  • Das Motorrad-Fahrverbot gilt jährlich zwischen 1. April bis 31. Oktober
  • In diesem Zeitraum gilt das neue Motorrad-Fahrverbot von Montag bis Freitag zwischen 15:00 und 22:00 Uhr
  • An Wochenenden und Feiertagen ist das bestehende ganztägige Motorrad-Fahrverbot zwischen 22:00 und 15:00 Uhr aufgehoben.

Unterm Strich: Es gilt zwischen Kochel am See in Richtung Kesselberg täglich ein Fahrverbot für Motorräder zwischen 15:00 Uhr und 22:00 Uhr.

Statement des Leiters der Verkehrsbehörde

Georg Fischhaber, Leiter der Verkehrsbehörde im Landratsamt: "Die zeitlich begrenzte tägliche Sperrung der Bundesstraße für Motorradfahrer über ein halbes Jahr hinweg ist aus Sicht der Unfallkommission gleichzeitig verhältnismäßig. Sicherlich verhalten sich viele Motorradfahrer vernünftig auf der Straße, aber Fakt ist eben auch, dass sich Unfälle mit Motorrädern zu 78 Prozent zwischen 15 und 22 Uhr ereigneten. Schwere Unfälle wurden zu 91 Prozent von Motorradfahrern verursacht. Da kann und darf man aus unserer Sicht nicht länger zuschauen."

Frühere Maßnahmen und ihre Wirkung

Seit dem 17. Juni 1978 ist die aktuelle Streckensperrung auf der B 11 südwärts ab Kochel am See in Kraft. Immer wieder wurde in dieser Zeit versucht, die unfallträchtige Strecke zu entschärfen. Die Geschwindigkeit ist schon lange auf 60 km/h begrenzt. 2014 baute der Landkreis die umstrittenen Rüttelstreifen an.

Die senken per se nicht das Tempo, sondern sollen vor Kurven den Fahrkomfort senken, um so die Geschwindigkeit zu verringern. Genützt hat das wohl wenig, denn 2018 wurden die Streifen wieder entfernt, da laut Behörde kein Rückgang der Unfallzahlen festgestellt wurde. Geblieben sind hingegen die zusätzlich montierten Mittelleitschienen mit Warnbaken, die das Schneiden und Überholen in Kurven weiterhin unterbinden sollen.

Laut Landkreis ereignen sich in den Sommermonaten pro Jahr im Schnitt 30 mittelschwere sowie schwere Unfälle. 75 Prozent davon sollen von Motorradfahrern verursacht sein, obwohl Krafträder in diesem Zeitraum nur gut 13 Prozent Anteil am Gesamtverkehr auf dieser Strecke hätten.

Mit der Testphase gingen die Unfälle um 40 Prozent runter.

ADAC Aktion „Leise kommt an“

Die Kommunen Kochel a. See, Schlehdorf und Benediktbeuern sowie das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen haben sich gemeinsam dazu entschlossen, diese Verkehrsinitiative umzusetzen. Mit den vom ADAC entworfenen Hinweistafeln sowie einem elektronischen Lärmdisplay soll für eine rücksichtsvollere Fahrweise sensibilisiert werden.

Denn zahlreiche Biker sind vor allem an den Wochenenden auf Bayerns attraktivsten Strecken unterwegs und sorgen dabei teilweise für einen starken Lärmpegel. Aus diesem Grund fordern bayernweit immer mehr Anwohner in den Ortschaften entlang dieser beliebten Routen Fahrverbote für Motorradfahrer.

„Mit den Schildern möchten wir ein Bewusstsein für die Lärmproblematik schaffen, ohne die Mobilität einzuschränken. Denn Kollektivstrafen, wie Streckensperrungen oder Grenzwerte, tragen nicht zur Lösung des Problems bei. Schließlich sind die meisten Motorradfahrer vernünftig unterwegs und am einfachsten lässt sich der unnötige Lärmausstoß schlicht mit der Hand am Gasgriff regulieren“, betont Rüdiger Lode, Vorstand für Verkehr, Umwelt und Fahrzeugtechnik des ADAC Südbayern.

Zum 1. April war am Kesselberg aufgrund der hohen Unfallzahlen eine neue Verordnung in Kraft getreten, welche die Zeiten für den Motorradverkehr völlig neu regelt. Demnach ist es für Biker nicht mehr zulässig, täglich zwischen 15.00 Uhr und 22.00 Uhr den Kesselberg zu befahren.

Schwerpunktkontrollen und Konsequenzen

Unter Federführung der Polizeiinspektion Bad Tölz, mit Unterstützung von verschiedenen Dienststellen wie der Kontrollgruppe Motorrad des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd und der Verkehrspolizeiinspektion Weilheim, führte eine Vielzahl von Beamten am Samstag (22. Juli) eine mehrstündige Schwerpunktkontrolle an der B13 im Bereich des Sylvensteinstaudamms und an der B11 am Kesselberg durch.

Im Bereich des Kesselberges wurde ab Samstagnachmittag das bestehende Fahrverbot intensiv überwacht: elf Biker hielten sich nicht daran und wurden mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro belegt.

Regionale Fahrverbote in Deutschland

Bislang existiert in Deutschland kein generelles bundesweites Fahrverbot für Motorräder. Allerdings gibt es in Deutschland bestimmte Regionen, die Streckensperrungen für Motorräder ausgesprochen haben. Hierbei handelt es sich um ortseigene Regelungen, die entweder ein Motorad-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen oder Vollsperrungen etabliert haben.

Wer ein Motorrad-Fahrverbot missachtet und auf eine Straße einfährt, auf der das Verbot zum Beispiel durch das Verkehrszeichen 255 signalisiert wird, muss mit einem ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro rechnen.

Ein Motorradfahrerbot kann in der Bundesrepublik auf Außerorts- bzw. Kreisstraßen sowie auf Bundesstraßen oder Landstraßen verhängt werden. Darüber hinaus können auch innerorts verlaufende Straßen das Befahren durch Motorräder - aus verschiedenen Gründen - untersagen.

Motorradsicherstellungen am Kesselberg

Insgesamt zehn Motorräder hat die Polizei in den vergangenen Tagen am Kesselberg wegen teilweise massiver Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sichergestellt. Die Fahrer, die aus ganz Bayern und Österreich zum Kesselberg gekommen waren, wurden von der Polizei auf der kurvenreichen Strecke mit Geschwindigkeiten zwischen 102 und 110 Stundenkilometern geblitzt. Erlaubt sind nur 60 Kilometer pro Stunde.

Seit Jahren stellt der Kesselberg, der in der Motorradfahrer-Szene wegen seiner vielen und engen Kurven einen legendären Ruf genießt, einen Unfallschwerpunkt dar. Allein heuer ereigneten sich dort seit Beginn der Motorradsaison 19 Verkehrsunfälle, wobei 15 Personen verletzt wurden. Ein Biker verunglückte tödlich.

Auf Grund der vielen Unfälle werden seit Juli diesen Jahres bei schweren Verkehrsverstößen die Motorräder direkt vor Ort zur "Gefahrenabwehr" sichergestellt. Die Fahrer erwartet neben einem saftigen Bußgeld auch ein Fahrverbot.

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