Die Frage, ob ein Kettenschutz am Motorrad Pflicht ist, beschäftigt viele Fahrer. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte in Deutschland, mögliche Strafen bei Verstößen und weitere relevante Punkte.
Ist ein Kettenschutz Pflicht?
Ob ein Kettenschutz Pflicht ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Wenn das Motorrad ohne Kettenschutz vom Hersteller auf den Markt gebracht wurde, ist es auch ohne Kettenschutz legal. Dies ist z.B. bei einigen Fantic Motorrädern der Fall.
Dein Problem dürfte sein, dass das Motorrad mit dem Kettenschutz seine Betriebserlaubnis erhalten hat. Es reicht die abstrakte Gefahr, die von der Kette bei fehlendem Schutz ausgehen könnte.
Wenn ich das also richtig interpretiere, gibt es keine explizite Kettenschutzpflicht. Allerdings kann dir der TÜV (oder ein anderer Prüfdienst) bzw. die Rennleitung trotzdem unter Bezug auf §30 StVZO jederzeit vorwerfen, dass ein nichtvorhandener Kettenschutz eine vermeidbare Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer bzw. der Passagiere deines Fahrzeuges darstellt (insbesondere dann, wenn im homologierten Originalzustand des Fahrzeuges ein Kettenschutz vorhanden war). Das ist aber wohl - wie so oft - Interpretationssache.
Die Betriebserlaubnis und der Kettenschutz
Um ein Fahrzeug legal im Straßenverkehr zu führen, ist sie unerlässlich - die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Wer ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Strafe rechnen. Dabei macht es in der Regel keinen Unterschied, ob Sie die Betriebserlaubnis verloren haben oder ob diese durch anderweitige Umstände erloschen ist.
Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, durch welche sich die Fahrzeugart ändert, die eine Gefährdung hervorrufen könnten oder durch die sich die Abgas- oder Geräuschwerte verschlechtern.
Dementsprechend kann es nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn Fahrzeugteile absichtlich entfernt, hinzugefügt, ausgetauscht oder verändert werden. Von einer notwendigen Reparatur, einem Defekt oder einem generellen Verschleiß bleibt die Betriebserlaubnis unberührt.
Sicherheitsaspekte des Kettenschutzes
Ein Kettenschutz schützt einerseits ganz profan vor frisch aufgetragenem Kettenöl bzw. Fett. Das fliegt immer etwas ab. In seltenen Fällen können Ketten reissen. Und natürlich könnte einen auch die umlaufende Kette erfassen. Wäre von Vorteil, wenn Dein Bein eingeklemmt sein sollte.
Servus. Hab schon mal ne Motorradkette vom Vorausfahrenden fliegen sehen. Kurz davor flog mir ein Teil des Kettenschutzes am Helm vorbei.
Also nach EU-Recht müssen nur umlaufende Bauteile abgedeckt sein wenn eine Gefahr von ihnen ausgeht. Ist also bei Einzelbetrieb kein Prob so wie Du schreibst. Nach StVZO allerdings wohl schon, da nach deren Vorschriften Sicherheitsrelevante Bauteile nicht abgebaut werden dürfen, egal ob eine Gefahr von ausgeht oder nicht.
Strafen und Konsequenzen
Unten ist ein Link von einer Polizeikontrolle die in Hessen stattfand. Der User fuhr auch ohne Kettenschutz. Die Maschine wurde sofort stillgelegt, weil die BTE erloschen ist und die Maschine wurde eingezogen und wird einem Gutachter vorgeführt. Kann sich ja hier jeder selbst aus rechnen was die Abschleppkosten + Gutachterkosten + TÜV vorführen was das kosten kann.
Wird ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in Betrieb genommen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld von 50 Euro kann drohen. Dieses erhöht sich, wenn es dadurch zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder eine Gefährdung kommt.
Ist die Betriebserlaubnis […] erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden.
Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird in der Regel mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Wurde dadurch eine Gefährdung des Verkehrs herbeigeführt, sind ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg die Konsequenz.
Motorrad-Vorschriften im Überblick
Grundsätzlich gilt: Für Motorradfahrer gelten laut Verkehrsrecht die gleichen Vorschriften wie für PKW-Fahrer auch. Dennoch gibt es Regeln, die nur für Biker gelten. Das gilt zum Beispiel für die Helmpflicht auf dem Motorrad.
Wer auf ein rundes Schild mit roter Umrandung und einem Motorradfahrer in der Mitte trifft, darf nicht auf der entsprechenden Straße fahren. Dies gilt übrigens nicht nur für Motorräder, sondern für Krafträder aller Art. Das Verbot gilt unter anderem auch für Mofas. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld.
Tuning und Kettenschutz
Auch beim Motorrad-Tuning gilt: Das Fahrzeug muss zugelassen und damit verkehrssicher sein. Besonders beliebt sind Umbauten am Auspuff. Wer einen Sportauspuff bevorzugt, muss den besonders sportlichen, aber auch lauten Sound mit einem sogenannten dB-Killer herunterschrauben, um kein Bußgeld oder gar Nutzungsverbot zu riskieren.
Ich hatte das gleiche Problem mit meiner Z750, weil der schwarze Kettenschutz aus Plastik nicht sehr ansprechend aussieht. Ich habe ihn ersetzt von einer Z800, weil er für meine Z nicht verfügbar ist und ist jetzt in Kawa Grün aus Aluminium und er passt von den Haltenasen.
Alle ab 2006 nach Euro 3 homologierten Motorräder, die serienmäßig einen Kat besitzen, dürfen nur auf einen Nachrüstdämpfer mit Kat umgerüstet werden. Anders sieht es mit älteren, beispielsweise nach Euro 2 zugelassenen Motorrädern aus. Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, dürfen Nachrüstdämpfer ohne Kat angebaut werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 18. Mai 2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben.
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