Kfz Haftpflichtversicherung Motorrad Vergleich: Finden Sie den besten Schutz für Ihr Motorrad

Wer sich auf dem Motorrad den Wind um die Nase wehen lässt, weiß, was Freiheit ist. Motorradfahren macht Spaß, birgt jedoch Risiken.

Die Bedeutung der Kfz-Haftpflichtversicherung für Motorräder

Genau wie die Autohaftpflichtversicherung ist die Motorradhaftpflicht­versicherung für Fahrzeughalterinnen und Halter gesetzliche Pflicht. In Deutsch­land ist die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung kei­ne frei­wil­li­ge Leis­tung, son­dern eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung, die im Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz (PflVG) ver­an­kert ist.

Ohne den Nach­weis die­ser Ver­si­che­rung fürs Motor­rad - in Form der elek­tro­ni­schen Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Num­mer) - ver­wei­gert die Zulas­sungs­stel­le die Anmel­dung Ihres Motor­rads kate­go­risch. Wer den­noch ohne gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz am öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr teil­nimmt, begeht eine Straf­tat nach § 6 PflVG.

Die Kfz-Haftpflicht begleicht im Ernstfall Forderungen dritter Verkehrsteilnehmerinnen und Nehmer. Die Haftpflichtversicherung dient also dazu, dritten Verkehrsteilnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen und angemessen zu versorgen. Zusammenstöße können teuer werden.

Auch ohne Personenschaden können Kosten schnell in die Millionen Euro gehen. Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist essenziell. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt im Schadenfall maximal die Deckungssumme.

Die gesetzliche Mindesthöhe der Ver­sicherungs­summen für Kraft­fahrzeuge einschließlich Anhänger je Schadenfall ist:

  • Personenschäden: 7,5 Mio. Euro
  • Sachschäden: 1,22 Mio. Euro
  • Vermögensschäden: 50.000 Euro

Für die Kfz-Haftpflicht beim Motorrad lohnt sich ein Vergleich, da die Höhe der Deckungssumme je nach Kfz-Versicherer unterschiedlich sein kann. Sie sollte bei der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens 100 Mio. Euro betragen, sonst besteht für Dich das Risiko einer Unterversicherung.

Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Basis­ver­si­che­rung.
  • Sie deckt aus­schließ­lich Schä­den ab, die Sie mit Ihrem Motor­rad ande­ren Per­so­nen, deren Fahr­zeu­gen oder Eigen­tum zufü­gen.
  • Eine wich­ti­ge, oft über­se­he­ne Leis­tung ist die Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che.

Freiwillige Kaskoversicherungen: Teilkasko und Vollkasko

Kaskoversicherungen sind freiwillig, aber sinnvoll. Insbesondere dann, wenn der Wert des eigenen Kraftrads hoch ist. Die Kaskoversicherungen sind dagegen freiwillig. Mit ihnen schützt Du Dein Motorrad vor Schäden. Besonders teure und neue Modelle solltest Du gegen finanzielle Folgen einer Beschädigung absichern.

Kaskoversicherungen und Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): In der Teilkaskoversicherung gibt es keinen SF-Rabatt, dort abgedeckte Schäden unterliegen nicht dem Fahrverhalten, sondern externen Einflüssen. Nutzen Sie Ihr Kraftrad ganzjährig oder reicht ein Saisonkennzeichen?

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko ist ein optionaler Baustein Deiner Motorradversicherung. Sie deckt Schäden an Deinem Motorrad ab, die durch äußere Einflüsse entstanden sind, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Mit einer Teilkasko bist Du z. B. gegen folgende Schäden versichert:

  • Bruchschäden an der Verglasung
  • Diebstahl, Brand oder Explosion
  • Naturgewalten (z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Tierbiss-Schäden (teilweise inklusive Folgeschäden) sowie Kollision mit Tieren

Schäden durch Tiere sind in der Regel nur gedeckt, sofern sich Ihr Motorrad zum Schadenzeitpunkt in Bewegung befand und wenn es sich um gesetzlich definiertes Haarwild handelt. Auch Folgeschäden durch Marder unter der Motorhaube zählen in der Regel nicht zum Teilkaskoschutz.

Mit einer Teilkasko schützt Du Dein Motorrad also vor äußeren Einflüssen.

Vollkaskoversicherung

Beim Vergleich zwischen Teilkasko und Vollkasko wirst Du schnell einige Unterschiede im Leistungsumfang feststellen. Die Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko und kommt zusätzlich für weitere Schäden an Deinem Motorrad auf. Darunter fallen:

  • Selbstverschuldete Unfälle (z. B. Sturz ohne Fremdeinwirkung)
  • Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Dritte)

Unser Tipp: Bei neuen oder teuren Motorrädern lohnt sich meist die Vollkasko, da Du mit dieser umfassend versichert bist. Bei älteren Maschinen (ab 7 Jahren) reicht meistens die günstigere Teilkasko. Haben Sie eine gute SF-Klasse, ist Vollkaskoversicherung deshalb vielleicht preisgünstiger als eine Teilkaskoversicherung.

In Ausnahmefällen muss eine Vollkaskoversicherung nicht leisten, etwa wenn die oder der Vollkaskoversicherte zum Schadenzeitpunkt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand oder ein berechtigter Vorwurf grober Fahrlässigkeit besteht.

Saisonkennzeichen

Viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer nutzen ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über. Im Winter ist es auf dem Bike kalt, die Unfallgefahr ist vergleichsweise höher und Winterreifen kosten Geld.

Ein Saisonkennzeichen verringert die Versicherungsbeiträge für Ihr Kraftrad und die Kfz-Steuer sinkt. Fahren dürfen Sie nur in Monaten, in denen das Kennzeichen Gültigkeit hat (beispielsweise vom 1. März bis 30. September). Während der übrigen Monate ruht die Versicherung mit Saisonkennzeichen. Sie dürfen das Fahrzeug in diesem Zeitraum nicht auf öffentlichen Straßen bewegen oder parken.

Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat auch während dieser Ruhezeit Gültigkeit, sofern Sie das Fahrzeug nicht komplett abgemeldet haben. Ihr Saisonkennzeichen muss pro Jahr mindestens sechs Monate gültig sein, damit Sie am Ende des schadenfreien Versicherungsjahres in eine bessere SF-Klasse gestuft werden.

Zusätzliche Versicherungsoptionen

Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen übernehmen keine Abschleppkosten. Diese Leistungen bietet ein Schutzbrief. Schutzbriefe sind freiwillige Zusatzbausteine der Kfz-Versicherungen und auch über Automobil- und Motorradclubs erhältlich.

Der umfassende Schutz ist bereits für niedrige zweistellige Beträge pro Jahr erhältlich. Der Service beinhaltet je nach Anbieter beispielsweise Hilfestellung bei Pannen, Unfällen und im Krankheitsfall - im Inland wie in diversen weiteren Ländern. Einige Leistungen, etwa Ersatzteilversand oder Krankenrücktransport sind auf Auslandsaufenthalte zugeschnitten. Im Gegensatz zu Kaskoversicherungen ist ein Abschleppdienst inklusive.

Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Sie, wenn die Schuldfrage eines Schadens nicht eindeutig ist. Sie ist als Zusatzbaustein der Motorradversicherung oder separate Versicherung erhältlich. Schließen Sie sie über einen Zusatzbaustein ab, wird der Rechtsschutzversicherer Sie nicht bei Streitigkeiten mit der Motorradversicherung selbst vertreten.

Motorradfahren macht Spaß, birgt jedoch Risiken. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist deshalb eine Überlegung wert. Diese schüttet Ihnen im Ernstfall eine vorab vereinbarte Summe aus, damit man trotz etwaiger Einkommensverluste nicht vor dem Nichts steht.

Faktoren, die die Höhe des Versicherungsbeitrags beeinflussen

Viele Faktoren bestimmen die Höhe des Versicherungsbeitrags - die meisten ähneln denen der Autoversicherung. Zentral ist der Schadenfreiheitsrabatt. Die Fra­ge “Was kos­tet eine Motor­rad Ver­si­che­rung?” lässt sich nicht mit einer ein­zi­gen Zahl beant­wor­ten.

Die Kos­ten der Motor­rad­ver­si­che­rung sind ein hoch­gra­dig indi­vi­du­el­les Puz­zle, das von Dut­zen­den Fak­to­ren beein­flusst wird.

Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

Je länger Sie unfallfrei gefahren sind, desto günstiger ist Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Müssen Sie Ihre Motorradhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, werden Sie in der SF-Klasse der Haftpflichtversicherung in eine schlechtere SF-Klasse zurückgestuft.

Die Scha­den­frei­heits­klas­se ist der mäch­tigs­te Hebel zur Beein­flus­sung Ihrer Ver­si­che­rungs­prä­mie. Das Sys­tem belohnt unfall­frei­es Fah­ren mit ste­tig wach­sen­den Rabat­ten. Für jedes vol­le Kalen­der­jahr, in dem Sie kei­nen Scha­den mel­den, den Ihre Haft­pflicht- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung regu­lie­ren muss, stei­gen Sie eine SF-Klas­se auf.

Jede höhe­re SF-Klas­se ist mit einem nied­ri­geren Bei­trags­satz (in Pro­zent) ver­bun­den. Fahr­an­fän­ger star­ten meist in der SF-Klas­se 0 mit einem sehr hohen Bei­trags­satz (oft 200-260%). Im Umkehr­schluss führt ein gemel­de­ter Scha­den zu einer Rück­stu­fung (Malus) in eine nied­ri­ge­re SF-Klas­se mit einem höhe­ren Bei­trags­satz.

Weitere Faktoren

Auch die Art des Motorrads kann eine Rolle spielen: Handelt es sich um ein Motorrad als Zweitfahrzeug, einen Leichtkraftroller oder ein schweres Kraftrad?

  • Zweit­wa­gen­re­ge­lung: Die güns­tigs­te Opti­on für vie­le Fahr­an­fän­ger. Das Motor­rad wird als Zweit­fahr­zeug ver­si­chert.
  • Über­tra­gung vom Pkw: Sie kön­nen die SF-Klas­se von Ihrem Auto auf Ihr Motor­rad über­tra­gen.
  • Über­tra­gung von ande­ren Per­so­nen: Eine Über­tra­gung ist oft von Eltern oder Groß­el­tern mög­lich.

Tipps zum Sparen bei der Motorradversicherung

Neben dem gro­ßen Ver­gleich der Motor­rad­ver­si­che­run­gen gibt es zahl­rei­che wei­te­re Stell­schrau­ben, um die Prä­mie zu sen­ken, ohne auf wich­ti­gen Schutz zu ver­zich­ten.

  1. Saisonkennzeichen: Sie zah­len Steu­er und Ver­si­che­rung nur für die Mona­te, in denen Sie auch wirk­lich fah­ren (z.B. 03-10).
  2. Selbst­be­tei­li­gung: Eine SB von 150 € in der Teil­kas­ko ist Stan­dard. In der Voll­kas­ko senkt eine Erhö­hung von 300 € auf 500 € oder gar 1.000 € die Prä­mie spür­bar.
  3. Fahrer­kreis: Je weni­ger und je älter die ein­ge­tra­ge­nen Fah­rer, des­to güns­ti­ger der Bei­trag. Ver­mei­den Sie die Opti­on “belie­bi­ge Fah­rer”, wenn sie nicht benö­tigt wird.
  4. Jahreskilometer: Schät­zen Sie Ihre Jah­res­ki­lo­me­ter rea­lis­tisch ein. Gän­gi­ge Stu­fen sind 3.000, 6.000 oder 9.000 km. Zu hohe Anga­ben kos­ten unnö­tig Geld.
  5. Zweitfahrzeug: Beson­ders für Fahr­an­fän­ger die bes­te Opti­on. Wird das Motor­rad als Zweit­fahr­zeug ver­si­chert, star­tet es oft mit einer bes­se­ren SF-Klas­se.
  6. Berufsgruppenrabatte: Eini­ge Ver­si­che­rer gewäh­ren Son­der­ra­bat­te für bestimm­te Berufs­grup­pen.
  7. Fahrsicherheitstraining: Eini­ge Ver­si­che­rer beloh­nen die Teil­nah­me an einem zer­ti­fi­zier­ten Fahr­si­cher­heits­trai­ning.

Vorgehensweise nach einem Unfall

Ein Unfall ist immer eine Stress­si­tua­ti­on. Wer jedoch einen küh­len Kopf bewahrt und die rich­ti­gen Schrit­te befolgt, sichert sei­ne Ansprü­che und erleich­tert die Abwick­lung mit der Ver­si­che­rung erheb­lich.

  1. Schal­ten Sie sofort die Warn­blink­an­la­ge ein.
  2. Zie­hen Sie Ihre Warn­wes­te an, bevor Sie aus­stei­gen.
  3. Stel­len Sie das Warn­drei­eck in aus­rei­chen­der Ent­fernung auf (ca. 100 Meter).
  4. Ver­schaf­fen Sie sich einen Über­blick über Ver­letz­te. Bei Per­so­nen­schä­den ist die Poli­zei (110) immer Pflicht. Bei rei­nen Blech­schä­den ist es rat­sam, aber nicht zwin­gend, solan­ge die Schuld­fra­ge klar ist.
  5. Machen Sie Fotos von der Unfall­stel­le, den betei­lig­ten Fahr­zeu­gen und den Schä­den.
  6. Fül­len Sie gemein­sam mit dem Unfall­geg­ner einen Euro­päi­schen Unfall­be­richt aus.
  7. Mel­den Sie den Scha­den unver­züg­lich Ihrer Ver­si­che­rung - auch wenn Sie nicht schuld sind. Die meis­ten Ver­si­che­rer bie­ten eine Online-Scha­den­mel­dung oder eine 24/7‑Hotline an.
  8. Geben Sie am Unfall­ort nie­mals ein Schuld­ein­ge­ständ­nis ab! Klä­ren Sie die Schuld­fra­ge nicht selbst, über­las­sen Sie dies den Ver­si­che­run­gen.

Kündigung und Wechsel der Motorradversicherung

Die Treue zur alten Ver­si­che­rung wird sel­ten belohnt. Neu­kun­den erhal­ten oft bes­se­re Kon­di­tio­nen. Die meis­ten Kfz-Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge lau­fen bis zum 31.12. eines Jah­res. Bei einer Kün­di­gungs­frist von einem Monat muss Ihre Kün­di­gung also spä­tes­tens am 30. Novem­ber bei Ihrem alten Ver­si­che­rer ein­ge­gan­gen sein. Kündigen Sie erst, wenn Sie eine verbindliche Zusage eines anderen Anbieters haben.

Wie bei der Autoversicherung können Sie Ihre Motorradversicherung stets regulär zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Zuweilen können Sie von einem einmonatigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

  • Preiserhöhung trotz gleichbleibender Leistungen (Ausnahmen: Regionalklassenänderung aufgrund eines Umzugs in einen anderen Zulassungsbezirk, SF-Rückstufung nach Schäden).

Generell wichtig bei einer Kündigung: Sowohl die reguläre als auch die Sonderkündigung sollte stets schriftlich und per Einschreiben erfolgen, damit Sie bei Bedarf nachweisen können, dass Sie sich an die Fristen gehalten haben.

Technische Änderungen und Zubehör

Indi­vi­dua­li­sie­rung gehört zum Motor­rad­fah­ren dazu. Doch nicht jede tech­ni­sche Ver­än­de­rung ist ohne Wei­te­res erlaubt oder ver­si­chert.

  • ABE (All­ge­mei­ne Betriebs­er­laubnis): Tei­le mit ABE (z.B. vie­le Aus­puff­an­la­gen, Len­ker) kön­nen meist ohne Ein­tra­gung ange­baut wer­den.
  • E‑Prüfzeichen: Ein im Bau­teil ein­ge­präg­tes Prüf­zei­chen (z.B. bei Blin­kern, Spie­geln).
  • Tei­le­gut­ach­ten: Bei Tei­len mit Tei­le­gut­ach­ten (z.B. Fahr­werks­än­de­run­gen) müs­sen Sie das Motor­rad nach dem Umbau einem Prü­fer (TÜV, Dekra) vor­füh­ren.

Grund­sätz­lich müs­sen Sie Ihrer Ver­si­che­rung jede leis­tungs­stei­gern­de Maß­nah­me mel­den. Ein Chip­tu­ning oder eine Hub­raum­er­wei­te­rung erhöht das Risi­ko und damit die Prä­mie. Auch teu­res Zube­hör (z.B. eine hoch­wer­ti­ge Aus­puff­an­la­ge, teu­re Kof­fer­sys­te­me) soll­te der Ver­si­che­rung gemel­det wer­den. In Stan­dard­ta­ri­fen ist Zube­hör oft nur bis zu einer bestimm­ten Sum­me (z.B. 1.000 €) mit­ver­si­chert.

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