KFZ-Kennzeichen am Motorrad: Anbringung und Vorschriften

Wollen Sie mit einem Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein, muss neben einer Zulassung und einem Versicherungsschutz auch ein entsprechendes Motorradkennzeichen vorhanden sein. Wie beim PKW oder LKW sind die Kennzeichen genormte EU-Nummernschilder, die hinten am Motorrad anzubringen sind.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzliche gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen.

Wesentliche Punkte der FZV § 10:

  • Anbringung: Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen.
  • Beleuchtung: Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.
  • Ausgestaltung: Das Unterscheidungszeichen und die Erkennungsnummern sind mit schwarzer Schrift auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen.
  • Beschaffenheit: Ein Kennzeichenschild darf nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und es darf nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen unzulässigen Abdeckungen versehen sein.
  • Reflexion: Ein Kennzeichenschild muss reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Oktober 2022, Abschnitt 1 bis 8, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.

Größe des Motorradkennzeichens

Nicht nur bezüglich der Anbringung gibt es Regelungen, sondern auch zum Aussehen von Motorradkennzeichen. Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.

Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig.

Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.

Montage des Motorradkennzeichens

Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle. Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht.

Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt. Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.

Weitere wichtige Punkte:

  • Lesbarkeit: Das hintere Kennzeichen am Motorrad muss vollständig »in einem Winkelbereich von je dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein« (§ 10 Abs.7 FZV).
  • Neigung: Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf. Es muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen.

Seitliche Montage von Motorradkennzeichen

Eine seitliche Montage von Motorradkennzeichen ist zulässig. Das Kennzeichen muss jedoch beidseitig lesbar sein, wenn der Betrachter 30 Grad seitlich hinter dem Fahrzeug steht.

Allerdings gibt es einige wichtige Einschränkungen, die zu beachten sind. So muss das hintere Kennzeichen am Motorrad vollständig »in einem Winkelbereich von je dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein« (§ 10 Abs.7 FZV).

Kosten für ein Motorradkennzeichen

Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen. Kaufen können Sie das Nummernschild dann entweder in einem entsprechenden Geschäft oder im Onlineshop. Letztere Variante ist in der Regel kostengünstiger.

Sie geben die Buchstaben-Ziffern-Kombination, die Ihnen die Zulassungsstelle zugewiesen hat bzw. die Sie reserviert haben, meist über ein Portal ein und lassen sich das fertige Schild nach Hause schicken. Auch beim Motorrad verursacht ein Kennzeichen Kosten. Neben den Anmeldegebühren ist auch das Erstellen des Nummernschildes mit Ausgaben verbunden.

Die Zulassungsgebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können sich regional unterscheiden. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro. Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig. Das Reservieren eines Wunschkennzeichens kostet allerdings überall 12,80 Euro.

FAQ: Kennzeichen am Motorrad anbringen

Worauf sollten Sie achten, wenn Sie ein Kennzeichen anbringen? Unter anderem darf das Kennzeichen laut der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) durch nichts verdeckt oder beschmutzt sein. Darüber hinaus muss das hintere Nummernschild mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein.

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Kennzeichenanbringung? Die gängigste Methode ist wohl die Verwendung einer Kennzeichenhalterung, in die Sie das Nummernschild einfach einsetzen und mit einem Klick befestigen können. Doch auch magnetische Schilder oder Kennzeichen mit Klettbändern sind eine Option. Zu guter Letzt können Sie auch auf die altmodische Art und Weise zurückgreifen, indem Sie Löcher in das Schild bohren und es mit Schrauben am Kfz anbringen.

Bußgelder bei Verstößen

Die Einhaltung der Vorschriften zur Anbringung und Gestaltung von Kennzeichen ist wichtig, da Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden können.

Geldbußen für Vergehen mit Kfz-Kennzeichen

Sachverhalt: Führen eines Fahrzeugs … Geldbuße
… dessen Kennzeichen nicht lesbar ist 5 Euro
… dessen Prüfplakette verdeckt oder verschmutzt ist 5 Euro
… dessen Kennzeichen mit Klett- oder Magnethalterung befestigt ist 10 Euro
… dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entspricht 10 Euro
… dessen Kennzeichen in ordnungswidrigem Zustand ist 10 Euro
… dessen Kennzeichenbeleuchtung in ordnungswidrigem Zustand ist 10 Euro
… ohne vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen 60 Euro
… mit einem Anhänger ohne vorgeschriebenes Kennzeichen 60 Euro
… dessen Kennzeichen mit Glas, Folie o. ä. abgedeckt ist 65 Euro
… mit einem Anhänger, dessen Kennzeichen mit Glas, Folie o. ä. abgedeckt ist 65 Euro

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