Motorradfahren ist in Deutschland ein beliebtes Hobby. Doch wie hoch ist bei Ihrem Motorrad die Kfz-Steuer? Erfahren Sie hier, wie Sie den Steuersatz für Motorräder ganz einfach berechnen können.
Muss für ein Motorrad eine Steuer gezahlt werden?
Ja, auch für Motorräder ist jährlich eine Kfz-Steuer zu entrichten, die aber geringer ausfällt als bei Pkw. Die Motorradsteuer, welche die Zollverwaltung erhebt, gilt nur für zulassungspflichtige Motorräder. Das sind Krafträder ab einem Hubraum von 125 cm³.
Grundsätzlich sind Motorräder in zwei Kategorien zu gliedern: Leichtkrafträder und Krafträder. Zu welcher Klasse Ihr Zweirad gehört ist für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer von großer Relevanz. Zwei Variablen sind zur Einordnung Ihres Motorrads notwendig: Der Hubraum und die Nennleistung.
Hubraum und Nennleistung
Als Hubraum wird vereinfacht gesagt das Volumen bezeichnet, welches die Zylinder bei ihrer Bewegung verdrängen. Die Nennleistung bezeichnet die mögliche Energieumwandlung von Kraftstoff zu Bewegung. Umgangssprachlich wird die Leistung immer noch in Pferdestärken (PS) angegeben - in den Fahrzeugpapieren stehen sie allerdings in Kilowatt (kW).
Wie hoch ist die Steuer für Krafträder über 125 ccm?
Je angefangene 25 ccm Hubraum müssen Sie jährlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro entrichten. Hat Ihr Motorrad einen Hubraum von mehr als 125 cm³, zahlen Sie jährlich 1,84 Euro pro angefangene 25 cm³.
Beispiel: Die Kfz-Steuer bei 1000 ccm beträgt 40 × 1,84 € = 73,60 Euro. Gemäß KraftStG wird auf volle Euro abgerundet.
Wie hoch ist die Steuer für Leichtkrafträder?
Ob Sie für ein Leichtkraftrad Steuern bezahlen müssen, ist abhängig von der Nennleistung. Leichtkrafträder können grundsätzlich von der Steuer befreit sein.
Fahren Sie ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum unter 125 cm³ oder ein Kleinkraftrad, das maximal 45 km/h schnell fährt, müssen Sie keine Kfz-Steuer fürs Motorrad zahlen. Haben Sie ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum von genau 125 cm³? Ob Sie für einen 125er-Roller oder ein -Motorrad Steuern zahlen müssen oder nicht, hängt von der Nennleistung ab. Liegt diese bei 11 kW (15 PS) und darunter, ist Ihr Zweirad von der Steuer befreit.
Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an. Übrigens: Nur, weil ein 125er Motorrad zulassungsfrei ist, kann es nicht einfach in Betrieb genommen werden. Gemäß § 4 FZV gilt dennoch die Kennzeichenpflicht.
Saisonkennzeichen: Steuern sparen
Mit einem Saisonkennzeichen können Sie beim Motorrad Kfz-Steuern sparen. Sie legen selbst fest, wie viele Monate im Jahr Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind. Viele Fahrer entscheiden sich für sechs Monate, zum Beispiel von April bis September.
Der Winter ist kalt und feucht: Vielen macht das Motorradfahren in diesen Witterungsverhältnissen keinen Spaß. Das geliebte Zweirad hütet infolgedessen mehrere Monate lang die Garage. So können Sie festlegen, zu welchen Monaten das Kfz zugelassen wird. Etabliert hat sich unter Motorradfahrern ein Zeitraum von sechs Monaten: Von April bis einschließlich September. Doch auch, wenn Sie Ihr Motorrad für acht oder neun Monate zulassen, sparen Sie Geld. Es fällt dann nämlich nur der anteilige Steuersatz an.
Beispiel: Für eine Maschine mit 650 ccm Hubraum sind im Jahr 47,84 Euro Steuer fällig. Dies macht einen Monatsbeitrag von 3,99 Euro aus. Bei einem Zulassungszeitraum von sechs Monaten werden somit 23,92 Euro Jahressteuer fällig.
Mit dem Motorrad ist das Saisonkennzeichen wegen der Unfallgefahr und des mangelnden Komforts auf einem Kraftrad in den kalten, nassen Monaten sehr sinnvoll. Das Saisonkennzeichen zeigt die zugelassenen Monate, für die anteilig die Motorradsteuer und die Versicherungsbeiträge erhoben werden, auf. Zwar lässt sich ein Saisonkennzeichen für einen beliebigen Zeitraum (jeweils voller Monat) wählen, doch ist ein Mindestzeitraum über sechs Monate empfehlenswert.
Oldtimer: Steuervergünstigungen
Ist Ihr Motorrad über 30 Jahre alt und im ursprünglichen Zustand erhalten, können Sie es als Oldtimer zulassen. Dann erhalten Sie dafür ein H-Kennzeichen.
Ein Oldtimer erhält eine Steuervergünstigung, wenn er in einem originalgetreuen Zustand erhalten ist und wenn er mindestens 30 Jahre alt ist. Ausschlaggebend ist dabei das Datum, an dem das Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wurde.
Für den Ausweis als Oldtimer ist außerdem ein Gutachten vorzulegen, welches bestätigt, dass die Instandhaltung ebenso wie die Durchführung von nötigen Reparaturen fachgerecht erfolgte und dass nur Ersatzteile eingesetzt sind, die dem damaligen technischen Stand entsprechen.
Für Oldtimer zahlt man pro Jahr eine Steuer von 46,02 Euro für Motorräder. Seit Herbst 2017 kann man für einen Oldtimer auch ein Saisonkennzeichen beantragen.
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Die Steuerberechnung für Motorräder ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz hinterlegt und dort im Paragraph 9 dokumentiert. Sie wird abhängig von der Art des Fahrzeugs festgelegt. Die Kfz-Steuer für Motorräder richtet sich ausschließlich nach dem Hubraum. Je angefangene 25 ccm Hubraum fällt ein Steuersatz von 1,84 Euro an.
Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Klein- und Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW (15 PS) sind in der Regel steuerfrei, da der Verwaltungsaufwand den Nutzen übersteigen würde. Ebenso sind Kleinkrafträder mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ausgenommen.
Motorradsteuer vs. Pkw-Steuer
Im Gegensatz zu Pkw spielt bei Motorrädern die Abgasemission derzeit keine Rolle für die Steuer. Pkw werden sowohl nach Hubraum als auch nach CO2-Ausstoß besteuert. Eine Änderung ist im Gespräch - zukünftig könnten auch bei Motorrädern Emissionswerte steuerlich berücksichtigt werden.
Zuständigkeit und Verfahren
Wer schon einmal einen Steuerbescheid für sein Fahrzeug erhalten hat, hat sich vermutlich über den Absender gewundert. Die Zuständigkeit für das Eintreiben der Steuern liegt nämlich nicht beim Bundesfinanzministerium, sondern beim Zoll.
Nach der Anmeldung bei der Zulassungsstelle sendet die Zollverwaltung innerhalb von ca. 2 Wochen den Steuerbescheid. Die Steuer ist jährlich im Voraus zu entrichten.
Um ein Motorrad zuzulassen, muss für die Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer von Ihnen bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat (Formular 032021) abgegeben werden (§ 13 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)). Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein.
Kfz-Steuer für Trikes
Die Kosten für die Kfz-Steuer eines Trikes hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Motorisierung, die Schadstoffklasse und die Einstufung des Fahrzeugs.
- Hubraum: Der Hubraum des Motors ist ein entscheidender Faktor für die Berechnung der Kfz-Steuer.
- Schadstoffklasse: Die Emissionsklasse des Fahrzeugs beeinflusst ebenfalls die Steuerhöhe. Fahrzeuge mit höheren Emissionen werden stärker besteuert.
- Fahrzeugtyp: Einige leistungsstarke oder größere Trikes werden als Pkw eingestuft.
- Steuerbefreiung: In Deutschland sind Elektrofahrzeuge für einen bestimmten Zeitraum von 10 Jahren ab der Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit.
- Ältere Modelle: Ältere Modelle mit schlechteren Emissionswerten werden stärker besteuert. Änderungen am Fahrzeug, die den Hubraum oder die Emissionen beeinflussen, können auch die Steuerpflicht ändern.
Die Kfz-Steuer kann sich aufgrund gesetzlicher Änderungen oder neuer Emissionsrichtlinien ändern.
Weitere Informationen
Diese Seite der Themenwelt "Kfz-Steuer" wurde zuletzt am 23.07.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Über den Autor
Sascha Münch Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a.
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