Motorräder erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Zuletzt waren mehr als 4 Millionen Krafträder angemeldet. Das liegt zum Beispiel daran, dass sie aufgrund ihres geringen Eigengewichts deutlich höhere Beschleunigungswerte erreichen als die meisten PKWs und somit ein besonderes Fahrerlebnis ermöglichen. Die geringe und fahrerfreundliche KFZ Steuer sorgt dafür, dass Motorradfahren in Deutschland sehr verbreitet ist.
Grundlagen der KFZ-Steuer für Motorräder
Die KFZ Steuer für Krafträder ist in Deutschland generell sehr kostengünstig. Die Höhe der Steuern für Motorräder richtet sich ganz nach der Größe des Hubraums. Die Kfz-Steuer wird dabei nicht nach dem CO2-Ausstoß bemessen, sondern an den Kubikzentimetern des Hubraums. Weder muss man sich in Bezug auf die KFZ Steuer um Schadstoffklassen noch um Emissionsschlüssel Gedanken machen. Dies ist bei allen anderen Fahrzeugtypen in Deutschland fast immer der Fall.
Grundsätzlich gilt ein Steuersatz von 1,84€ pro 25 ccm pro Jahr. Die Höhe der KFZ Steuer für Motorräder ist seit 1955 unverändert.
Berechnung der KFZ-Steuer
Die Berechnung der Kfz-Steuer für Motorräder lässt sich schnell und einfach ermitteln. Die Kfz-Steuer für Motorräder mit mehr als 125 ccm richet sich nach dessen Hubraum. Der Schadstoffausstoß spielt beim Motorrad keine Rolle.
Beispiel: Für Ihr Motorrad mit 1.300 ccm wird jährlich eine Steuer in Höhe von 95,68 € erhoben. Dies ergibt einen Monatsbeitrag von 7,98€.
Beispiel: Die Kfz-Steuer bei 1000 ccm 40 × 1,84 € = 73,60 Euro. Gemäß KraftStG wird auf volle Euro abgerundet.
Wie Sie Ihren Hubraum der Zulassung entnehmen, haben wir dargestellt. In Ihrem Fahrzeugschein, der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie den Hubraum.
Die Berechnung der Kfz Steuer kann einfach mit einer Formel gelöst werden. Dieses Beispiel ist für die Berechnung der Kfz Steuer für Motorräder mit 750 ccm. Zunächst müssen Sie wissen, dass der Steuersatz für Krafträder von den angefangenen Kubikzentimetern ausgeht. Je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum beträgt dieser Steuer-Satz 1,84 Euro.
Steuer Motorrad: 750 ccm ÷ 25 ccm = 30 und 30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro.
Um ein Motorrad zuzulassen, muss für die Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer von Ihnen bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat (Formular 032021) abgegeben werden (§ 13 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)). Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein. Die Kraftfahrzeugsteuer wird im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens regelmäßig für zwölf Monate im Voraus abgebucht. In Ausnahmefällen, wie bei einer Saisonzulassung, wird die Steuer für einen kürzeren Zeitraum erhoben und abgebucht.
Saisonkennzeichen: Sparen durch saisonale Nutzung
Bei einem Motorrad ist es häufig sinnvoll, nur ein Saisonkennzeichen zu wählen, da viele ihr Motorrad in den Wintermonaten nicht nutzen. Beim Motorrad können weitere Steuern eingespart werden, wenn ein Saisonkennzeichen gewählt wird. In diesem Falle wird die KFZ Steuer entsprechend der tatsächlich anfallenden Tage berechnet.
Mit dem Saisonkennzeichen für das Motorrad ist dieses nur in einem gewählten Zeitraum für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen. Ein solches Kennzeichen ergibt nicht nur in Bezug auf die Motorradversicherung Sinn - auch der Steuersatz wird dadurch positiv beeinflusst. Die Kfz-Steuer fürs Bike wird schließlich nur für den Zulassungszeitraum fällig.
Jeder Motorradfahrer, der nur in bestimmten Monaten fährt - in der Regel ab dem Frühjahr bis zum zeitigen Herbst - kann bei seinem Versicherer ein Saisonkennzeichen anfordern. Diese Form der Zulassung bedingt das Stilllegen des Motorrads außerhalb der zugelassenen Saison, es darf dann auch nicht auf einer öffentlichen Straße geparkt werden.
Zwar lässt sich ein Saisonkennzeichen für einen beliebigen Zeitraum (jeweils voller Monat) wählen, doch ist ein Mindestzeitraum über sechs Monate empfehlenswert. Die Motorradsteuer wird wie jede Kraftfahrzeugsteuer für das kommende Jahr entrichtet.
Mit einem Saisonkennzeichen können Sie beim Motorrad Kfz-Steuern sparen. Sie legen selbst fest, wie viele Monate im Jahr Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind. Viele Fahrer entscheiden sich für sechs Monate, zum Beispiel von April bis September.
Die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer für ein Saisonkennzeichen lässt sich ebenfalls einfach bestimmen.
Beispiel: Für Ihr Motorrad mit 1.300 ccm wird jährlich eine Steuer in Höhe von 95,68 € erhoben. Dies ergibt einen Monatsbeitrag von 7,98€. Wird die Maschine für sechs Monate im Jahr angemeldet, ergibt das eine KFZ Steuer von 47,88€.
Um die anfallende Steuer mit Saisonkennzeichen zu berechnen, berechnet man zunächst den Monatsbeitrag. Teilt man die Jahressteuer von 47,84 Euro durch 12, erhält man den Monatsbeitrag von rund 3,99 Euro.
Was passiert bei Nichtzahlung?
Wenn die Kraftfahrzeugsteuer nicht entrichtet wird, lässt die Zulassungsstelle das Motorrad stilllegen. Dem geht ein Mahnbescheid voraus. Sollte der säumige Zahler seiner Pflicht nicht nachkommen, erfolgt die Stilllegung mit einer Parkkralle. Natürlich kann der Fahrzeughalter sein Kraftrad auch einfach gänzlich abmelden.
Steuerbefreiung für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
In bestimmten Fällen müssen Krafträder überhaupt nicht versteuert werden, nämlich dann, wenn sie gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Für Leichtkrafträder muss überhaupt keine Steuer entrichtet werden. Demnach fallen keine Kfz-Steuern für Motorräder an, wenn sie einen Hubraum von 125ccm oder weniger besitzen.
Leichtkrafträder (gemäß § 2 Nr. 10 FZV) mit mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum 125 ccm. Somit erfüllen Sie ebenfalls, die im Paragraphen genannten Voraussetzungen, um von der Steuerbefreiung profitieren zu können. Sogenannte Kleinkrafträder erreichen aufgrund ihrer Bauart lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Hinweis: Obgleich ein 125er-Motorrad zulassungs- und damit steuerfrei ist, benötigen Sie ein amtliches Kfz-Kennzeichen.
Damit ein Kraftrad komplett von der Steuer befreit werden kann, muss es die Voraussetzungen erfüllen, die unter § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes aufgeführt sind.
Oldtimer-Kennzeichen für Motorräder
Bei der Nutzung eines Oldtimer-Kennzeichens gelten für Motorräder die gleichen Voraussetzungen wie bei PKWs: Ist das Kraftrad 30 Jahre oder älter und in unverändertem Originalzustand werden KFZ-Steuern in Höhe von 46,02 Euro jährlich fällig. Ein Motorrad kann, wenn es älter als 30 Jahre ist und weitesgehend dem Originalzustand entspricht, ein Oldtimer-Kennzeichen bekommen. Die Kfz Steuer für ein Oldtimer Motorrad beläuft sich auf 46,02 € pro Jahr.
Allerdings lohnt sich die Einstufung als Oldtimer steuerlich gesehen erst ab 625 ccm Hubraum.
KFZ-Steuer als Masseverbindlichkeit
Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist Masseverbindlichkeit i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, solange die Steuerpflicht wegen der verkehrsrechtlichen Zulassung des Fahrzeugs auf den Schuldner noch andauert; es kommt nicht darauf an, ob sich das Fahrzeug bei Insolvenzeröffnung noch tatsächlich im Besitz des Schuldners befindet (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 29.
Abgrenzung von Krafträdern zu anderen Fahrzeugen
Ein zweispuriges Kraftfahrzeug ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht als „Kraftrad” zu behandeln. Trikes stellen kraftfahrzeugsteuerrechtlich weder andere Fahrzeuge, noch Krafträder, sondern Personenkraftwagen dar. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) definiert diesen Begriff freilich ebenso wenig wie das Straßenverkehrsrecht. In beiden Rechtsgebieten steht der Begriff des (Kraft-)Rades allerdings dem des (Kraft-)Wagens gegenüber (vgl. nur § 9 Nr. 1 und 2 KraftStG).
Für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Unterscheidung zwischen Kraftwagen und Krafträdern ist deshalb von den die Bauart und Einrichtung bestimmenden Merkmalen des Fahrzeuges, auf die das FG allerdings an sich zu Recht abgestellt hat und die entgegen der Ansicht des FA nicht nur bei umgebauten Fahrzeugen von (kraftfahrzeugsteuerrechtlich) entscheidender Bedeutung sind (vgl. schon Urteil des Senats vom 5. Mai 1998 VII R 104/97, BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489), die Ein- oder Mehrspurigkeit als das ausschlaggebende Kriterium anzusehen.
Steuerliche Absetzbarkeit von Motorradkosten
Für einen Motorradfahrer ist die Abzugsfähigkeit der Entfernungspauschale durch § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG auf jährlich 4.500 Euro begrenzt. Diese Begrenzung ist verfassungsgemäß. Denn die Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2, 2. Halbsatz EStG, wonach für zur Nutzung überlassene Kraftwagen die Begrenzung nicht gilt, greift bei Benutzung eines Kraftrades nicht ein. Ein Kraftrad fällt nicht unter den Begriff Kraftwagen. Diese Differenzierung zwischen Kraftwagen und anderen Verkehrsteilnehmern ist sachlich gerechtfertigt und verstößt nicht gegen Art.
Nach § 4 Abs. 4 EStG sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, Betriebsausgaben. Aufwendungen für ein Kraftfahrzeug können somit den Gewinn nur dann mindern, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Der Steuerpflichtige muss anhand objektiver Tatsachen den Umfang der betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen darlegen.
Fallbeispiele zur steuerlichen Behandlung von Motorrädern
- Motorrad des angestellten Fahrlehrers privat mitveranlasst: Das selbst angeschaffte Motorrad des angestellten Fahrlehrers ist privat mitveranlasst, die Aufwendungen dafür fallen unter das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr.
- Überlassung eines Motorrades an den Geschäftsführer einer GmbH, deren Alleingesellschafter sein Sohn ist: Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich ein Motorrad zur Privatnutzung überlässt, führt dies zu einem steuerbaren Nutzungsvorteil und somit zum Lohnzufluss. Wenn ein Motorrad dagegen ohne eine fremdübliche Vereinbarung durch den Vater des Alleingesellschafters einer GmbH privat genutzt wird, kann dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter führen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Die KFZ-Steuer für Motorräder richtet sich nach dem Hubraum.
- Leichtkrafträder und Kleinkrafträder sind in der Regel steuerfrei.
- Mit einem Saisonkennzeichen kann man Steuern sparen.
- Für Oldtimer-Motorräder gibt es eine Pauschalsteuer.
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