Kfz-Steuer für Motorräder: Berechnung und Saisonkennzeichen

Für viele Biker ist das Fahren eines Motorrads mehr als nur der Weg von A nach B. Dass die Faszination „Motorrad“ immer mehr Menschen packt, zeigen auch aktuelle Zulassungszahlen. Am 1. Januar 2018 waren in Deutschland fast 4,4 Millionen Krafträder zugelassen. Erwägen Sie, sich selbst ein Motorrad zuzulegen, sollten Sie sich im Vorhinein auch über die anfallenden Kosten informieren. Einer der zu beachtenden Posten für ein Motorrad ist die Steuer, die für die meisten Kfz anfällt.

Grundlagen der Kfz-Steuer für Motorräder

Genauso wie für einen Pkw oder Lkw müssen Sie in vielen Fällen auch für ein Motorrad Kfz-Steuer zahlen. Die Steuereinnahmen werden unter anderem für Investitionen in die Infrastruktur verwendet, doch können auch in Projekte fließen, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Grundsätzlich beginnt die Steuerpflicht, wenn Sie Ihr Motorrad in Deutschland bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden. Sie müssen erst dann keine Kfz-Steuern mehr zahlen, wenn das Fahrzeug abgemeldet wird. Kommt es zu einem Verkauf eines Kraftrads, so endet die Steuerpflicht, wenn dieses auf den Käufer umgemeldet wird.

Wie lässt sich die Kfz-Steuer für ein Motorrad berechnen?

Die Motorrad-Steuer zu berechnen ist im Vergleich dazu äußerst einfach. Hier ist lediglich der Hubraum in ccm von Bedeutung. Haben Sie also beispielsweise ein Motorrad mit einem Hubraum von 200 ccm, beträgt die Krad-Steuer 14,72 Euro pro Jahr.

Die Kfz-Steuer lässt sich bei Motorrädern sehr leicht berechnen: Pro angefangene 25 ccm Hubraum fallen 1,84 Euro jährlicher Steuer an. Dieses Beispiel ist für die Berechnung der Kfz Steuer für Motorräder mit 750 ccm. Zunächst müssen Sie wissen, dass der Steuersatz für Krafträder von den angefangenen Kubikzentimetern ausgeht. Je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum beträgt dieser Steuer-Satz 1,84 Euro. Der Hubraum in ccm dividiert durch das Ergebnis pro angefangenen 25 ccm, multipliziert mit dem Steuersatz.

Steuer Motorrad: 750 ccm ÷ 25 ccm = 30 und 30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro.

Motorradsteuer Klassen

Eine Einteilung in die Motorradsteuer Klassen erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Ausgehend für die Besteuerung der Motorräder sind die Kubikzentimeter. Pro angefangene 25 ccm Hubraum des Motors wird von einem bestimmten Berechnungssatz ausgegangen. Das gilt jedoch nicht für Kleinkrafträder und Leichtkrafträder. Bis 11 kW, 15 PS sowie 125 ccm bleibt die Steuer aus und wird laut Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht erhoben. Grund ist der Verwaltungsaufwand in Deutschland.

Kleinkrafträder sind Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km h. Darüber hinaus darf der Hubraum maximal 50 ccm betragen. Ein Leichtkraftrad ist die nächst höhere Klasse für ein Kraftrad. Quads und ähnliche Krafträder werden dieser Kategorie zugeordnet. Die Nennleistung für ein Leichtkraftrad beträgt bis zu 11 KW. Motorräder müssen ab einem Hubraum je angefangene 25 ccm mit 1,84 Euro versteuert werden. Bereits seit dem Jahr 1955 ist dieser Steuersatz relevant.

Saisonkennzeichen für Motorräder

Motorräder werden, wie beispielsweise auch Cabrios oder Wohnwagen, häufig nur in einem bestimmten Zeitraum genutzt. Auch wenn es in den Wintermonaten nicht genutzt wird, so fallen für das Motorrad doch Kfz-Steuer und Versicherung an. Ein Saisonkennzeichen bietet Fahrzeugbesitzern die Möglichkeit, diese Kosten zu sparen. Außerhalb des Zulassungszeitraums dürfen Sie Ihr Motorrad jedoch nicht nutzen. Es muss außerdem auf einem privaten Stellplatz abgestellt werden.

Der Vorteil des Saisonkennzeichens für ein Motorrad: Die Kosten für Kfz-Steuer und Versicherung müssen nur für den Zeitraum bezahlt werden, in dem das Zweirad angemeldet ist. Viele Fahrer entscheiden sich für sechs Monate, zum Beispiel von April bis September. Sie legen selbst fest, wie viele Monate im Jahr Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind.

Berechnung der Kfz-Steuer mit Saisonkennzeichen

Die Berechnung der Kfz Steuer funktioniert bei einem Saisonkennzeichen etwas anders. Der jährliche Steuersatz muss durch 12 geteilt werden. Das Ergebnis wird im Anschluss mit den zugelassenen Monaten multipliziert. Bei einem Motorrad mit 650 ccm würde der Saisonsteuersatz für ein halbes Jahr 23 Euro betragen.

Beispiel: Für eine Maschine mit 650 ccm Hubraum sind im Jahr 47,84 Euro Steuer fällig. Dies macht einen Monatsbeitrag von 3,99 Euro aus. Bei einem Zulassungszeitraum von sechs Monaten werden somit 23,92 Euro Jahressteuer fällig. Generell kann dieses zwischen 1 und 11 Monaten ausgewählt werden.

Steuerbefreiung für Leichtkrafträder

Es gibt jedoch bestimmte Krafträder, für die gar keine Steuer anfällt. Grundsätzlich müssen Leichtkrafträder laut § 3 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht zugelassen werden und sind damit steuerfrei. Als Leichtkraftrad gilt ein Kraftrad mit einem Hubraum ab 50 ccm bis 125 ccm. Dabei ist zu beachten, dass die Nennleistung bei maximal 11 kW liegen darf.

Es fällt also keine Kfz-Steuer für ein Motorrad bis 125 ccm Hubraum an. Auch wenn für ein Motorrad keine Steuer bis 125 ccm Hubraum gezahlt und es nicht offiziell zugelassen werden muss, so wird es doch mit einem Kfz-Kennzeichen ausgestattet. Hierbei handelt es sich um ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen. Es hat eine Breite von 225 Millimetern sowie eine Höhe von 130 Millimetern.

Mitnichten! Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuer­gesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an. Übrigens: Nur, weil ein 125er Motorrad zulassungsfrei ist, kann es nicht einfach in Betrieb genommen werden. Gemäß § 4 FZV gilt dennoch die Kennzeichenpflicht.

Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten. Ist die Nennleistung bis zu 11 kW, fällt keine Steuer an. Beträgt sie mehr als 11 kW bzw. Sobald der Hubraum über 125 ccm liegt, fallen Steuern an. Pro angefangene 25 ccm betragen diese 1,84 Euro.

Darüber hinaus muss ein Motorrad mit 125 ccm folgende Bedingungen zur Steuerfreiheit erfüllen: Nennleistung bis 11 kW. Kleinkrafträder sind jene unter 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Kfz Steuer für 125ccm Maschinen

Für Maschinen, die genau einem Hubraum von 125 ccm entsprechen, gibt es eine Sonderregelung. Bei der Kfz Steuer für 125ccm Maschinen kommt es auf die Nennleistung an. Ist die Nennleistung bis zu 11 kW, fällt keine Steuer an.

Oldtimer-Regelung (H-Kennzeichen)

Mit einem H-Kennzeichen, auch Oldtimer-Kennzeichen genannt, können nicht nur Pkw, sondern auch Motorräder ausgestattet werden. Die Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück. Ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten, nachdem er die oben genannten und weitere Punkte überprüft hat. Ist dieses positiv, kann der Besitzer ein H-Kennzeichen beantragen.

Wie bereits erwähnt, beträgt die Motorrad-Steuer 1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum. Bei Oldtimern gibt es keine Steuerbefreiung. Hier fällt eine Pauschale von 46,02 Euro an (Oldtimerregelung). Das historische Kennzeichen lohnt sich demnach erst ab 625 ccm. Das entsprechende H-Kennzeichen kann erst 30 Jahre nach der Erstzulassung beantragt werden. Das Produktionsdatum des Motorrads spielt hier keine Rolle. Für das H-Kennzeichen gibt es natürlich noch einige Bedingungen. So muss das Motorrad weitgehend im Originalzustand sein.

Ist Ihr Motorrad über 30 Jahre alt und im ursprünglichen Zustand erhalten, können Sie es als Oldtimer zulassen. Dann erhalten Sie dafür ein H-Kennzeichen.

Versicherung für Motorräder

Bei der Motorradversicherung sind verschiedene Punkte wichtig. Die Versicherungskosten sind z.B. abhängig vom versicherten Motorrad, von der Vorgeschichte des Fahrzeuglenkers, dessen Fahrpraxis und dem Alter. Die Versicherungsgesellschaften berechnen anhand dieser Daten einen Versicherungsbeitrag für Krafträder mit mehr als 50 ccm. Dieser beläuft sich häufig auf etwa 70 Euro bis 500 Euro.

Das sichere Motorradfahren wird jedoch von der Versicherung belohnt. Für jedes Jahr, dass der Motorradfahrer unfallfrei fährt, kann er mit einem Rabatt auf den Versicherungsbeitrag rechnen. Dafür sollte man das Motorrad mindestens 6 Monate im Jahr versichern. Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, fallen die Beträge deutlich geringer aus.

Die Versicherung des Motorrads hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Fahrzeugklasse oder das Alter des Fahrers spielen eine Rolle. Die Steuer ist abhängig vom Hubraum und der Nennleistung. Leichtkrafträder und Kleinkrafträder sind steuerbefreit. Je nach Hubraum können Sie bei einem Roller von 15 bis 50 Euro pro Jahr ausgehen. Eine günstige Versicherung für einen 125er-Roller beginnt bei etwa 50 Euro im Jahr. Eine Kraftrad-Versicherung kann aber auch bis zu 500 Euro pro Jahr kosten (nur Haftpflicht). Hinzu kommen noch zwischen 200 und 1.000 Euro für die Teil- und Vollkaskoversicherung.

Tipp: Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, sollten kleine Schäden besser selbst bezahlt werden.

Trikes

Trikes - das sind dreirädrige Kfz - werden immer beliebter. Im gesamten Jahr 2018 wurden laut Angaben des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) 2.971 dieser Fahrzeuge zugelassen. Im Vorjahr waren es noch 2.586. Doch wie werden Trikes eigentlich besteuert? Fällt für sie auch die Motorrad-Steuer an? Nein, Trikes werden genauso besteuert wie Pkw. Bei der Berechnung ist unter anderem sowohl der Hubraum als auch der Emissionsschlüssel bzw.

Zusammenfassung

Die Steuern bei einem Motorrad sind im Vergleich zu einem Auto deutlich geringer. Die Berechnung der Kfz Steuer kann einfach mit einer Formel gelöst werden.

In Ihrem Fahrzeugschein, der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie den Hubraum.

Hat Ihr Motorrad einen Hubraum von mehr als 125 cm³, zahlen Sie jährlich 1,84 Euro pro angefangene 25 cm³.

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