Freiheit, Leidenschaft und Fahrspaß - ein Motorrad ist mehr als nur ein Verkehrsmittel zur Fortbewegung. Es geht um die Verbundenheit zu Ihrer Maschine. Das unbeschreibliche Gefühl, wenn Ihnen der Fahrtwind entgegenweht und sich das Motorrad dynamisch in die Kurven legt. Auf dem Motorrad nehmen Sie viel mehr wahr, als es beim Autofahren möglich ist. Dynamik und Wendigkeit, Adrenalin und Entspannung - es gibt viele Gründe, weshalb das Zweirad so beliebt ist. Ob Touren allein, zu zweit oder in der Gruppe - Motorradfahren ist eine Passion, die Sie mit anderen Menschen gemeinsam erleben können.
Doch was, wenn dabei mal etwas passiert? Um zumindest die finanziellen Sorgen nach einem Unfall zu vermeiden, sollten Sie eine Motorrad-Versicherung abschließen.
Warum eine Motorradversicherung wichtig ist
Zweiradfahrer haben ein vierfach höheres Risiko, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein als alle anderen Verkehrsteilnehmer. So sehr Sie die Freiheit auf zwei Rädern auch genießen - als Motorradfahrer sollten Sie diese Gefahr im Hinterkopf haben. Auf dem Motorrad sind Sie mittendrin statt nur dabei. Das macht das Fahrerlebnis aus - und das macht es auch gleichzeitig so gefährlich. Passieren kann also immer etwas. Selbst dann, wenn Sie sicher und vorsichtig fahren und viele Jahre Erfahrung haben.
Auf einer Tour werden Sie vielleicht von Starkregen überrascht, die Straßenverhältnisse sind schlecht oder andere Verkehrsteilnehmer bringen Sie mit riskanten Fahrmanövern in Gefahr. Denn auch andere Fahrer und Fußgänger können unvorhergesehen reagieren und Sie können dadurch zu Schaden kommen. Unfälle - gerade mit Schaden an anderen Personen oder deren Eigentum - sind eine immense Belastung. Es wäre jedoch schade, wenn Ihre Leidenschaft für das Motorradfahren ständig durch die Sorge vor finanziellen Schäden nach einem Unfall getrübt würde.
Dank der Motorrad-Versicherung wissen Sie, dass Ihr Fahrzeug sowie Schäden, die anderen Personen als Unfallopfern entstehen, abgesichert sind. Bei uns sind Sie damit als Motorradfahrer bestens aufgehoben: Wir sind einer der größten Versicherer von Motorrädern in Deutschland. Zur Motorrad-Versicherung gehört neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Die verschiedenen Arten der Motorradversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für Ihr Motorrad. Sie übernimmt Schäden, die Sie an anderen Personen verursachen. Neben Sachschäden z.B. an Fahrzeugen oder Gebäuden von Dritten sind also auch Personenschäden an anderen Personen abgesichert. Wir leisten bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden maximal 15 Mio. €).
Teilkaskoversicherung
Zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, mit einer Teilkaskoversicherung auch die Beschädigung Ihres eigenen Motorrads abzudecken. Ein gefräßiger Marder, ein Sturm - schon ab Windstärke 7 - oder ein Kurzschluss: Für einige Schäden an Ihrem Motorrad können Sie nichts. Darum bieten wir Ihnen unsere Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zu günstigen Konditionen an. Die Teilkaskoversicherung leistet z. B. bei Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine. Wir sind einer der wenigen Versicherer, bei dem Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h) aufkommt - nicht wie marktüblich erst ab Windstärke 8. Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst: Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten. Bei einem Glasbruchschaden zahlen wir auch einen etwa erforderlichen Ersatz des Leuchtmittels.
Vollkaskoversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Motorrad-Vollkaskoversicherung - so stehen Sie immer auf der sicheren Seite! Die Vollkaskoversicherung ist für Motorräder im Vergleich zur Teilkaskoversicherung zwar teurer, bietet aber eben deutlich besseren Versicherungsschutz. Bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug werden auch die in Mitleidenschaft gezogene Motorradschutzkleidung (z. B. Montur, Motorrad-Stiefel und -Jacke) sowie die beschädigten Helme des Fahrers und des Beifahrers ersetzt. Das gilt jedoch nur, wenn die Kleidung in Zusammenhang mit einem Schaden am Motorrad entsteht. Bei Beschädigung des Motorrads übernehmen wir in der Kaskoversicherung die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts.
Saisonkennzeichen
Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Motorrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Motorradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet. Für die restliche Zeit muss Ihr Motorrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung. Fahren dürfen Sie nur in Monaten, in denen das Kennzeichen Gültigkeit hat (beispielsweise vom 1. März bis 30. September). Während der übrigen Monate ruht die Versicherung mit Saisonkennzeichen. Sie dürfen das Fahrzeug in diesem Zeitraum nicht auf öffentlichen Straßen bewegen oder parken. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat auch während dieser Ruhezeit Gültigkeit, sofern Sie das Fahrzeug nicht komplett abgemeldet haben. Ihr Saisonkennzeichen muss pro Jahr mindestens sechs Monate gültig sein, damit Sie am Ende des schadenfreien Versicherungsjahres in eine bessere SF-Klasse gestuft werden.
Zusätzliche Leistungen und Optionen
Schutzbrief
Bei einem Unfall oder einer Panne bietet Ihnen der Kfz-Schutzbrief Soforthilfe rund um die Uhr. Für nur 7,00 €* im Jahr erhalten Sie umfangreiche Leistungen, z. Schutzbriefe sind freiwillige Zusatzbausteine der Kfz-Versicherungen und auch über Automobil- und Motorradclubs erhältlich. Der umfassende Schutz ist bereits für niedrige zweistellige Beträge pro Jahr erhältlich. Der Service beinhaltet je nach Anbieter beispielsweise Hilfestellung bei Pannen, Unfällen und im Krankheitsfall - im Inland wie in diversen weiteren Ländern. Einige Leistungen, etwa Ersatzteilversand oder Krankenrücktransport sind auf Auslandsaufenthalte zugeschnitten. Im Gegensatz zu Kaskoversicherungen ist ein Abschleppdienst inklusive.
Mallorca-Police
Unsere Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet auch die sogenannte Mallorca-Police für viele europäische Länder. Im Ausland sind Mietwagen oft mit geringeren Haftpflichtversicherungssummen versichert als in Deutschland. Wenn es zu einem Schaden kommt, könnte die Versicherungssumme zu niedrig sein.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Sie, wenn die Schuldfrage eines Schadens nicht eindeutig ist. Sie ist als Zusatzbaustein der Motorradversicherung oder separate Versicherung erhältlich. Schließen Sie sie über einen Zusatzbaustein ab, wird der Rechtsschutzversicherer Sie nicht bei Streitigkeiten mit der Motorradversicherung selbst vertreten.
Unfallversicherung
Motorradfahren macht Spaß, birgt jedoch Risiken. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist deshalb eine Überlegung wert. Diese schüttet Ihnen im Ernstfall eine vorab vereinbarte Summe aus, damit man trotz etwaiger Einkommensverluste nicht vor dem Nichts steht. Zusätzlich profitieren Sie nicht nur auf dem Motorrad.
Motorradversicherung für Elektromotorräder
Bei Elektromotorrädern haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Motorrädern mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Besonders wichtig ist die Absicherung des Akkus, da dieser sehr teuer ist.
- Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden: Muss bei einer Reparatur der Akku getauscht werden, kommen wir für die Kosten auf. Wir nehmen keine altersbedingten Abzüge vor. D.h. wir leisten unabhängig davon, wie alt der Akku ist. Denn der Akku, das Herzstück Ihres Fahrzeugs, ist genauso versichert wie die anderen Bestandteile des Fahrzeugs auch.
- Zusätzlicher Rundum-Schutz für Schäden an Ihrem Akku über unsere Vollkasko bis 20.000 €
- Kosten für die Entsorgung des Akkus: Wir zahlen nach einem versicherten Schadenereignis in der Kasko die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Entsorgungskosten übernehmen wir, soweit kein Dritter hierzu verpflichtet ist.
- Abschleppen: Bei Beschädigung des Fahrzeugs oder des Antriebs-Akkus durch ein in der Kasko versichertes Schadenereignis zahlen wir folgende Kosten: Die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur oder die Diagnostik geeigneten Werkstatt.
- Kosten bei drohender Entzündung: Droht infolge eines in Ihrer Kasko versicherten Schadenereignisses die Entzündung Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs? Oder von dessen Antriebs-Akku? Dann zahlen wir die notwendigen Kosten, um das Fahrzeug oder den Antriebs-Akku in Isolation zu verbringen und zu lagern.
- Absicherung von Überspannungsschäden durch Blitzschlag: Ihr Motorrad ist z. B. beschädigt, weil der Blitz in Ihre Wallbox eingeschlagen hat?
Und wenn Ihr E-Motorrad aufgrund fehlender Energie stehen bleibt, hilft Ihnen der Kfz-Schutzbrief weiter. Wir transportieren Ihr liegengebliebenes Fahrzeug zur nächsten Ladestation, damit Sie den Antriebs-Akku dort aufladen können. Auch wichtig zu wissen: Wenn Ihr E-Motorrad oder der Antriebs-Akku nach einem Unfall abgestellt und gesichert werden muss - etwa in einem Hochvolt-Container, um eine drohende Entzündung zu verhindern - übernehmen wir auch im Schutzbrief die Kosten für bis zu 2 Wochen im Inland und für bis zu 4 Wochen im Ausland.
Wie Sie Ihre Motorradversicherung wechseln
Es gibt 4 Möglichkeiten, die Motorradversicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung ausspricht und diese fristgerecht beim Versicherer eingeht.
- Kündigung zum Ablauf der Motorradversicherung: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Motorradversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und wechseln.
- Kündigung der Motorradversicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Motorradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“.
- Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw. Ablehnung) möglich.
Was Sie beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung beachten sollten, haben wir Ihnen in unserem Ratgeber Versicherungswechsel zusammengestellt. In einem weiteren Ratgeber finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Kfz-Versicherung kündigen.
So finden Sie die passende Motorradversicherung
Tarife und Beiträge vergleichen: Sie erhalten umgehend eine Auflistung verfügbarer Tarife inklusive aller relevanter Details. Achten Sie beim Vergleich auf die Versicherungsdetails: Welchen Service umfasst der Tarif? Welche Tierbisse sichert die Teilkasko ab? In welchem Umfang leistet die Vollkasko beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art? Wie ist es um Mallorca-Police, Rechtschutz, Kabelschäden durch Tierbisse, Schäden durch Glasbruch, Diebstahl & Co. bestellt?
Nutzen Sie Ihr Kraftrad ganzjährig oder reicht ein Saisonkennzeichen? Auch die Art des Motorrads kann eine Rolle spielen: Handelt es sich um ein Motorrad als Zweitfahrzeug, einen Leichtkraftroller oder ein schweres Kraftrad? Benötigen Sie einen Schutzbrief oder eine Kaskoversicherung?
Kündigen Sie erst, wenn Sie eine verbindliche Zusage eines anderen Anbieters haben. Zwar sind Unternehmen verpflichtet, Ihnen ein Haftpflichtversicherungsangebot zu machen, das gilt jedoch nicht für Kaskotarife.
Kfz-Steuer für Motorräder
Im Gegensatz zu Haltern von Autos und Lkw kommen Motorradbesitzer und -besitzerinnen bei der Kfz-Steuer gut weg. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) wurde seit den 1950ern nicht geändert. Der jährliche Satz beträgt pro angefangenen 25 Kubikzentimeter Hubraum (ccm) 1,84 Euro. Fahren Sie ein Zweirad mit weniger als 125 ccm, zahlen Sie gar keine Kfz-Steuer.
Führerscheinklassen für Motorräder
- Die Mofa-Prüfbescheinigung kann man mit 15 Jahren für einsitzige Kleinkrafträder mit Tempo 25 km/h erwerben.
- Den Führerschein Klasse AM kann man mit 16 Jahren machen.
- Der Führerschein Klasse A1 gilt für Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW (15 PS) Leistung und ab einem Alter von 16 Jahren.
- Der Führerschein Klasse A2 gilt ab dem 18. Lebensjahr für kleine Motorräder, die maximal 35 kW (48 PS), sowie ein Leistung-zu-Leermasse-Verhältnis von höchstens 0,2 kW/kg haben.
- Nach zwei Jahren mit Führerscheinklasse A2 können Sie die praktische Prüfung zur Führerscheinklasse A machen. Damit dürfen Sie alle Krafträder fahren.
- Möchten Sie direkt den Führerschein der Klasse A machen, ist ein Mindestalter von 24 Jahren Voraussetzung.
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