Motorradbegeisterte nehmen auf Touren gerne auch mal den Nachwuchs mit. Ein Kind als Beifahrer ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Das sind die Regeln.
Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen
Kinder als Beifahrer auf dem Motorrad sind prinzipiell nicht verboten. Alle relevanten Regelungen sind in der Straßenverkehrsordnung zu finden. Diese schreibt übrigens kein Mindestalter für das Mitfahren auf dem Motorrad vor. Stattdessen ist die körperliche Reife entscheidend.
Konkret bedeutet dies: Das Kind muss bestimmte körperliche Anforderungen erfüllen, um eine gute Sitzposition einnehmen, die Fußrasten erreichen und sich festhalten zu können. Im Allgemeinen gilt, dass Kinder diese Anforderungen ungefähr ab dem fortgeschrittenen Grundschulalter bzw. ab einem Alter von ca. acht Jahren erfüllen.
Wichtig: Das Kind muss aber in jedem Fall körperlich und geistig reif genug dazu sein. Kraft und Ausdauer sind ebenfalls wichtig, denn der Beifahrer bzw. die Beifahrerin muss sich über längere Zeit gut festhalten können.
Motorrad-Kindersitz: Wann er Pflicht ist
Der Gesetzgeber regelt die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung: Krafträder, auf denen eine zweite Person befördert wird, müssen mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein. Hierfür sind Fußstützen und eine Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben.
Für kleinere Kinder gibt es Kinder-Soziussitze, die gelegentlich auch als Kindersitze für Motorräder bezeichnet werden. Sie haben eine Rückenlehne für eine bessere Stabilisation.
Achtung: Außerdem musst du dafür sorgen, dass die Kinderfüße nicht in die Speichen des Rades geraten können.
Die richtige Ausrüstung für kleine Mitfahrer
Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe.
- Helm: Selbst wenn nur wenige Runden um einen Häuserblock geplant sind, ist das Tragen eines Motorradhelmes auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar. Ein Fahrradhelm reicht übrigens nicht aus, weil er im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bietet. Im Fachhandel werden geeignete Kinderhelme angeboten.
- Handschuhe: Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen. Winterhandschuhe als Ersatz sind nicht ratsam. Mit ihnen findet das Kind keinen sicheren Halt, und im Falle eines Ausrutschers schützen sie nicht optimal.
- Bekleidung: Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt. Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt.
Den besten Schutz und eine größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura. Diese Kleidung ist allwettertauglich, bietet ein herausnehmbares Innenfutter und auch Weitenregulierung.
Worauf Sie bei Kinderhelmen achten sollten
Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene. Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken- und Schulterbereich des Kindes vermieden. Die Schale von Kinderhelmen ist allerdings auch deutlich kleiner als bei normalen Helmen, was weniger Schutz bedeutet. Dafür passt er aber besser.
Die richtige Helmgröße ist von entscheidender Bedeutung. Kommt es zu einem Sturz, kann ein zu großer Helm verrutschen, seine Schutzwirkung verlieren und vielleicht zusätzliche Verletzungen verursachen. Eigenhändig sollte das Beifahrer-Kind den Verschluss und ebenso das Visier öffnen und schließen können. Das könnt Ihr direkt beim Kauf ausprobieren.
Vorsicht ist bei gebrauchten Helmen angeraten: Ist er heruntergefallen oder nach einem Sturz wurde er vielleicht unsichtbar beschädigt.
Vorbereitung ist das A und O
Vor der ersten Ausfahrt sollten Eltern und Kind gemeinsam das richtige Verhalten besprechen und einüben. Dabei ist es wichtig, dem kleinen Mitfahrer bzw. der kleinen Mitfahrerin zu erklären, mit welchen Fahrmanövern sie rechnen müssen, und wie sie sich beispielsweise in Kurven richtig verhalten.
Sinnvoll ist es auch, vor der Fahrt Klopfzeichen zu vereinbaren, damit das Kind signalisieren kann, wenn es anhalten möchte. Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann.
Es genügt nicht, das Kind einfach auf das Motorrad zu setzen und ein paar Übungsrunden zu machen, um anschließend loszufahren. Kinder benötigen eine detaillierte Einweisung, damit sicheres Fahren möglich ist. Entscheidend hierbei: Sie sollten mehrfach Feedback vom Kind einholen, um zu überprüfen, ob es mit der Situation zurechtkommt. Ergänzend gilt es, einen Kommunikationsweg zu finden.
Sicherheits-Checkliste für die Fahrt mit Kind
- Ist das Kind körperlich und geistig reif genug?
- Erreicht das Kind die Fußrasten sicher?
- Kann sich das Kind über längere Zeit gut festhalten?
- Passt die Motorradbekleidung optimal?
- Ist ein geeigneter Kinderhelm vorhanden und passt er richtig?
- Sind Klopfzeichen oder eine Gegensprechanlage vereinbart?
Bußgelder bei Verstößen
Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.
Motorradfahren mit Kind im Ausland
Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte bedenken: Dort gelten zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die teilweise auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen. In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten.
Zusammenfassung
Eine Motorradtour mit Kindern sollte gut vorbereitet und auch gründlich eingeübt werden. Dann steht einer sicheren und entspannten Ausfahrt nichts mehr im Wege. Prinzipiell ist die Mitnahme der Kleinen nicht verboten und mit der richtigen Vorbereitung steht einer sicheren und gemeinsamen Ausfahrt mit dem Nachwuchs nichts im Wege.
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