Kinder auf Motorrad und Roller: Was die StVO sagt

Motorradfahren fasziniert viele Kinder, und der Wunsch, als Beifahrer dabei zu sein, ist groß. Doch was sagt die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Mitnahme von Kindern auf Motorrädern und Rollern? Welche Regeln und Sicherheitsvorkehrungen müssen beachtet werden?

Altersbeschränkungen und Voraussetzungen

Wie ein Studium von Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zeigt, schreibt der Gesetzgeber grundsätzlich kein Mindestalter für die Personenbeförderung auf Krafträdern vor. Der Gesetzgeber schreibt grundsätzlich kein Mindestalter für den Sozius auf dem Motorrad bzw. Roller vor. Auch wenn es keine Altersgrenze für Kinder gibt, gelten für die Personenbeförderung allgemeine Vorgaben.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt kein Mindestalter für Motorradbeifahrer an. Vielmehr richtet sie sich nach dem physischen Reifegrad eures Schützlings. Die Kids müssen dazu in der Lage sein, sich ausreichend festhalten zu können. Außerdem müssen die Füße die Fußrasten erreichen. In den meisten Fällen sind die Kleinen im Alter zwischen acht und zehn Jahren weit genug entwickelt, um gemeinsam mit Papa oder Mama auf Tour zu gehen.

Wollen Sie Kinder über 7 auf dem E-Roller mitnehmen, müssen diese groß genug sein, um mit beiden Füßen die Fußrasten zu erreichen und kräftig genug sein, um sich während der Fahrt ausreichend festhalten zu können. Werden diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, darf das Kind nicht mitgenommen werden.

Sitzplatz und Ausrüstung

Um Kinder sicher auf einem Roller mitnehmen zu können, sollten diese nur den vorgesehenen und zugelassenen Platz für den Beifahrer nutzen. Dieser befindet sich üblicherweise hinter dem Fahrer. Damit ein Kind möglichst sicher mitfährt, muss dieses auf dem angedachten Beifahrersitz Platz nehmen. Dieser befindet sich üblicherweise hinter dem Fahrer und verfügt über Fußstützen. Für kleine Kinder gibt es zudem spezielle Kindersitze. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit ist es nicht sinnvoll, ein Kind auf einem Roller vorne mitnehmen zu wollen.

So muss das Kraftrad gemäß § 35a Abs. 9 StVZO mit einem Sitz für den Beifahrer ausgestattet sein. § 61 StVZO schreibt zudem Fußstützen und ein Haltesystem für den Sozius vor. Bei Kindern unter 7 Jahren gelten gemäß § 35a Abs. Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein.

Motorrad-Kindersitz

Der Gesetzgeber regelt die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung: Krafträder, auf denen eine zweite Person befördert wird, müssen mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein. Hierfür sind Fußstützen und eine Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben.

Das gilt jedoch „nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können“.

Ein Kind als Beifahrer ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Motorrad-Kindersitz benötigt Fußstützen und Festhaltemöglichkeit

Helmpflicht

So schreibt § 21a StVO vor, dass alle Personen, die mit einem Kraftrad, welches über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h verfügt, unterwegs sind, einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen. Für Kinder sind spezielle Motorradhelme erhältlich, die optimal schützen und leichter sind als Varianten für Erwachsene.

Selbst wenn nur wenige Runden um einen Häuserblock geplant sind, ist das Tragen eines Motorradhelmes auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar. Ein Fahrradhelm reicht übrigens nicht aus, weil er im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bietet. Im Fachhandel werden geeignete Kinderhelme angeboten.

Eltern sollten beim beim Kauf eines Motorradhelms für Kinder verschiedene Dinge beachten. So sollte dieser beispielsweise speziell für Kinder produziert worden sein, da bei den Kleinen die Nackenmuskulatur noch nicht vollständig ausgereift ist.

Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene. Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken- und Schulterbereich des Kindes vermieden. Die Schale von Kinderhelmen ist allerdings auch deutlich kleiner als bei normalen Helmen, was weniger Schutz bedeutet. Dafür passt er aber besser.

Motorradbekleidung

Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe. Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen. Winterhandschuhe als Ersatz sind nicht ratsam. Mit ihnen findet das Kind keinen sicheren Halt, und im Falle eines Ausrutschers schützen sie nicht optimal.

Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt. Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt. Den besten Schutz und eine größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura. Diese Kleidung ist allwettertauglich, bietet ein herausnehmbares Innenfutter und auch Weitenregulierung.

Kommunikation ist das A und O

Um den Ausflug möglichst sicher zu gestalten, sollten Eltern mit ihren Kids vorher über das richtige Verhalten während der Fahrt sprechen. Dazu gehört unter anderem, wie man sich bei Kurven zu verhalten hat. Seid ihr bereits auf Tour, können eingeübte Handzeichen wie beispielsweise dreimaliges Klopfen Abhilfe schaffen. So signalisiert euch euer Schützling, ob bei ihm alles in Ordnung ist. Darüber hinaus wird empfohlen, sich eine Gegensprechanlage zu beschaffen, damit ihr mit eurem Nachwuchs während des Ausflugs stets in Kontakt bleiben könnt.

Vor der ersten Ausfahrt sollten Eltern und Kind gemeinsam das richtige Verhalten besprechen und einüben. Dabei ist es wichtig, dem kleinen Mitfahrer bzw. der kleinen Mitfahrerin zu erklären, mit welchen Fahrmanövern sie rechnen müssen, und wie sie sich beispielsweise in Kurven richtig verhalten.

Sinnvoll ist es auch, vor der Fahrt Klopfzeichen zu vereinbaren, damit das Kind signalisieren kann, wenn es anhalten möchte. Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann.

Das Kind umfasst die Taille des Fahrers und bildet mit ihm eine Einheit. Zudem solltet ihr mit dem Kind ein Zeichen vereinbaren, falls es mit euch kommunizieren möchte. Das kann zum Beispiel ein Klopfzeichen sein. So merkt ihr auch ohne Sprechanlage, dass ihr kurz an die Seite heranfahren und mit dem Kind reden solltet.

Vereinbart, dass die Sprechanlage nur für wichtige Informationen gedacht ist. Kinder sitzen als Beifahrer auf der Motorradtour hinter dem Fahrer.

Tipp: Bevor ihr die Gegend unsicher macht, ist es ratsam, eine Übungsfahrt durchzuführen. So lernt euer Kind Schritt für Schritt das Motorradfahren kennen und kann mitteilen, ob ihm die neue Aktivität Spaß macht und an welcher Stelle es sich gegebenenfalls unwohl fühlt.

Jeder Motorradfahrer fängt mal klein an - am besten mit einer Übungstour. Das gibt nicht nur dem Nachwuchs Sicherheit, sondern auch der Fahrer spürt, wie sicher sich das Mädchen oder der Junge auf dem Motorrad halten kann. Ist das Kind bereits auf dem Übungsgelände unsicher, lehnt sich gegen die Schräglage oder wirkt auch nach mehreren Runden noch übermäßig ängstlich, sollte die große Ausfahrt mit dem Zweirad lieber um ein Jahr verschoben werden.

Bußgelder

Halten sich die Fahrzeugführer, die Kinder auf einem Roller mitnehmen, nicht an die geltenden Vorschriften zur Personenbeförderung, können gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen drohen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht zieht zum Beispiel ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.

Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.

Ein Verstoß gegen die Helmpflicht bei Kindern zieht gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich.

Wichtig! Auch wenn die Sanktionen für Verstöße verhältnismäßig gering ausfallen, sollten die gesetzlichen Vorgaben unbedingt beachtet werden. Denn die Missachtung der Vorgaben kann die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen und bei einem Unfall schwerwiegende Konsequenzen haben.

Kind als Fahrer

Äußert ein Kind den Wunsch, selbst Motorrad fahren zu wollen, kann auf spezielle Kindermotorräder zurückgegriffen werden. Selbstverständlich darf das Töchterchen oder Söhnchen damit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, denn die Unfallgefahr wäre hier viel zu groß.

Wo können Kinder also fahren? Zum einen dürfen Kindermotorräder auf dem Privatgelände gefahren werden. Die Kinder sollten lernen, sicher mit dem Kindermotorrad zu fahren.

Regelungen im Ausland

Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte bedenken: Dort gelten zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die teilweise auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen. In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine Motorradtour mit Kindern gut vorbereitet und eingeübt werden sollte. Neben der Ausstattung mit Schutzkleidung, Gegensprechanlage und ggfls. Motorradkindersitz ist auch die Besprechung der Verhaltensweisen wichtig.

Motorradfahren birgt immer gewisse Risiken. Schlussendlich müssen die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind dem erhöhten Unfallrisiko aussetzen wollen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sowohl die Kommunikation als auch die Schutzausrüstung stimmen.

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