Eine Fahrt mit dem Motorrad ist für viele Kinder ein unvergessliches Highlight, von dem sie noch lange schwärmen werden. Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten nehmen auf ihren Touren gern hin und wieder Kinder als Motorrad-Beifahrer mit. Kinder als Beifahrer auf dem Motorrad sind prinzipiell nicht verboten.
Gesetzliche Bestimmungen und Voraussetzungen
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt kein Mindestalter für Motorradbeifahrer an. Das ist grundsätzlich dann erlaubt, wenn das Motorrad für zwei Personen zugelassen ist. Die Regelungen für die Mitnahme von Kindern auf Motorrollern sind ähnlich wie beim Motorrad: Eine Altersgrenze für die Kinder gibt es nicht.
Körperliche und geistige Reife
Ihr könnt euch bei der Entscheidung, ob das Töchterchen oder der kleine Sohn mitfahren darf, zum einen an der Körpergröße, der Kraft sowie der Ausdauer des Kindes orientieren. Zum anderen spielt neben der körperlichen Bereitschaft auch die psychische Entwicklung eine entscheidende Rolle. Das Kind muss aber in jedem Fall körperlich und geistig reif genug dazu sein.
Besonders entscheidend ist die Körpergröße: Mach unbedingt eine Sitzprobe auf dem Fahrzeug. So kannst du prüfen, ob dein Kind die Fußrasten sicher erreicht und sich jederzeit gut festhalten kann. Bei einer Sitzprobe auf dem Motorrad zeigt sich, ob der Sprössling mit den Füßen die Fußrasten erreicht. Kraft und Ausdauer sind ebenfalls wichtig, denn der Beifahrer bzw. die Beifahrerin muss sich über längere Zeit gut festhalten können.
Technische Anforderungen
Krafträder, auf denen eine zweite Person befördert wird, müssen mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein. Hierfür sind Fußstützen und eine Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben. Motorrad-Kindersitz benötigt Fußstützen und Festhaltemöglichkeit. Für Kinder unter 7 Jahren braucht euer Bike Radverkleidungen und die Kinder benötigen passende Schutzkleidung. Ist ein solcher Beifahrersitz nicht vorhanden, dürfen Kinder unter 7 Jahren nur mitgenommen werden, wenn ein geeigneter Sitz montiert wird.
Des Weiteren muss der Fahrer dafür Sorge tragen, dass die Füße des Kindes nicht in die Radspeichen geraten, beispielsweise mittels einer speziellen Radverkleidung. Laut § 26 KFG 1967 müssen Sitze für Kinder unter acht Jahren auf Motorfahrrädern mit dem Fahrzeug fest und sicher verbunden sein.
Sicherheitsausrüstung für Kinder
Sicherheit ist auf dem Motorrad das A und O. Will man einigermaßen sicher unterwegs sein, gibt es aber vieles bei der Ausstattung und Ausrüstung zu beachten. Motorradkleidung ist Pflicht und steht nicht zur Diskussion.
Helmpflicht
Selbst wenn nur wenige Runden um einen Häuserblock geplant sind, ist das Tragen eines Motorradhelmes auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar. Ein Fahrradhelm reicht übrigens nicht aus, weil er im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bietet. Im Fachhandel werden geeignete Kinderhelme angeboten.
Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene. Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken- und Schulterbereich des Kindes vermieden. Die Schale von Kinderhelmen ist allerdings auch deutlich kleiner als bei normalen Helmen, was weniger Schutz bedeutet. Dafür passt er aber besser. Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Motorradbekleidung
Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe. Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt. Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt.
Den besten Schutz und eine größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura. Diese Kleidung ist allwettertauglich, bietet ein herausnehmbares Innenfutter und auch Weitenregulierung.
Vorbereitung und Verhalten während der Fahrt
Jeder Motorradfahrer fängt mal klein an - am besten mit einer Übungstour. Das gibt nicht nur dem Nachwuchs Sicherheit, sondern auch der Fahrer spürt, wie sicher sich das Mädchen oder der Junge auf dem Motorrad halten kann. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine Motorradtour mit Kindern gut vorbereitet und eingeübt werden sollte. Neben der Ausstattung mit Schutzkleidung, Gegensprechanlage und ggfls. Motorradkindersitz ist auch die Besprechung der Verhaltensweisen wichtig.
Richtiges Verhalten üben
Vor der ersten Ausfahrt sollten Eltern und Kind gemeinsam das richtige Verhalten besprechen und einüben. Dabei ist es wichtig, dem kleinen Mitfahrer bzw. der kleinen Mitfahrerin zu erklären, mit welchen Fahrmanövern sie rechnen müssen, und wie sie sich beispielsweise in Kurven richtig verhalten. Das Kind umfasst die Taille des Fahrers und bildet mit ihm eine Einheit. Zudem solltet ihr mit dem Kind ein Zeichen vereinbaren, falls es mit euch kommunizieren möchte. Das kann zum Beispiel ein Klopfzeichen sein. So merkt ihr auch ohne Sprechanlage, dass ihr kurz an die Seite heranfahren und mit dem Kind reden solltet.
Vereinbart dennoch ein alternatives Zeichen mit dem Kind (z.B. Vereinbart, dass die Sprechanlage nur für wichtige Informationen gedacht ist. Kinder sitzen als Beifahrer auf der Motorradtour hinter dem Fahrer.
Kommunikation
Verschiedene Hersteller bieten Kommunikationssysteme für Motorradhelme an, die für eine Fahrt mit Kindern nützlich sein können. Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann. Praktisch ist es außerdem, einfache Klopfzeichen auszumachen - so kann dein Kind dir signalisieren, wenn es eine Pause braucht.
Kind auf dem Roller
Die Regelungen für die Mitnahme von Kindern auf Motorrollern sind ähnlich wie beim Motorrad: Eine Altersgrenze für die Kinder gibt es nicht. Auf Mopeds dürfen Kinder ab acht Jahren mitfahren, sind sie jünger, benötigen sie einen passenden Kindersitz. Kinder dürfen auf Fahrzeugen mit dem „weißen Taferl“ erst ab 12 Jahren mitfahren und auch nur dann, wenn sie mit den Füßen die Fußrasten erreichen. Unter 12 Jahren ist die Mitnahme nicht erlaubt.
Motorradfahren mit Kindern im Ausland
Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte bedenken: Dort gelten zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die teilweise auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen. In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten. Gelten hier andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen?
Bußgelder bei Verstößen
Kind ohne Helm als Beifahrer: 60 Euro Bußgeld. Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.
Zusätzliche Tipps für Eltern
- Beginnen Sie mit kurzen Übungsfahrten, um das Kind an das Gefühl des Motorradfahrens zu gewöhnen.
- Achten Sie auf eine altersgerechte und passende Schutzkleidung.
- Erklären Sie dem Kind die wichtigsten Verhaltensregeln während der Fahrt.
- Berücksichtigen Sie die individuellen Bedürfnisse und Ängste des Kindes.
Gesetzliche Grundlagen im Überblick
Die wichtigsten Punkte zur Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Hier eine Zusammenfassung:
| Gesetz | Paragraph | Inhalt |
|---|---|---|
| StVZO | § 35a Abs. 9 | Krafträder mit Beifahrer müssen mit Sitz, Fußstützen und Festhaltemöglichkeit ausgestattet sein. |
| KFG 1967 | § 26 | Sitze für Kinder unter acht Jahren auf Motorfahrrädern müssen mit dem Fahrzeug fest und sicher verbunden sein. |
| StVO | § 21a | Helmpflicht für alle Personen auf Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h. |
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