Eine Fahrt mit dem Motorrad kann für Kinder ein unvergessliches Erlebnis sein. Viele Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten nehmen gerne hin und wieder Kinder als Motorrad-Beifahrer mit. Grundsätzlich ist dies erlaubt, wenn das Motorrad für zwei Personen zugelassen ist.
Rechtliche Grundlagen
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt kein Mindestalter für Motorradbeifahrer an. Bei der Entscheidung, ob das Kind mitfahren darf, sollte man sich an der Körpergröße, der Kraft sowie der Ausdauer des Kindes orientieren. Neben der körperlichen Bereitschaft spielt auch die psychische Entwicklung eine entscheidende Rolle.
Eine Altersgrenze für die Mitnahme von Kindern auf dem Motorroller gibt es nicht. Auch hier gilt, dass der Nachwuchs mit den Füßen die Fußstützen erreichen und sich selbstständig festhalten muss.
Für Kinder unter 7 Jahren braucht das Bike Radverkleidungen und die Kinder benötigen passende Schutzkleidung.
Originale DDR-Kindersitze
Es gibt für Schwalbe, S 51 und SR 50 original-Simson-Kindersitze. Beim SR50-Sitz gibt es auch eine KTA-BAG-Zulassungsnummer 2320. Ob die Sitze für Schwalbe und S51 auch eine Zulassungsnummer haben, ist nicht bekannt.
Die alte KTA-Zulassung gilt auch weiterhin für die alten DDR-Kindersitze. Die neuen Sitze von AKF werden zwar baugleich sein, haben aber keinen "Bestandsschutz" und keine Zulassung.
Worauf muss man achten?
Auf einem mit der KTA-Prüfnummer (Typschein Nr. 667 der KTA-Leistelle Dresden) versehenen Kindersitz dürfen Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr mitgenommen werden, wenn der Sitz fest montiert ist und keinerlei Schäden aufweist.
Dabei muss auch das Kind einen sicheren Sitz auf dem Kindersitz haben!
Einer Eintragung in die Papiere bedarf es bei originalen Kindersitzen aus DDR-Zeiten nicht!
Die max. Traglast des Kindersitzes beträgt jedoch nur 20 kg!
Nachbaukindersitze ohne diese Prüfnummer dürfen nicht ohne eine vorherige Einzelabnahme beim TÜV verwendet werden - allerdings ist fraglich, ob aufgrund der verschärften Sicherheitsbestimmungen eine Zulassung für einen Nachbaukindersitz im Stile des DDR-Kindersitzes erfolgt.
Mit einem Kind auf dem Kindersitz darf weiterhin ein Mitfahrer als Sozius mitgenommen werden, allerdings darf keinesfalls die zulässige maximale Achslast sowie Traglasten der Bereifung überschritten werden!
Sicherheitsaspekte
Sicherheit ist auf dem Motorrad das A und O. Motorradkleidung ist Pflicht und steht nicht zur Diskussion. Zudem sollte man mit dem Kind ein Zeichen vereinbaren, falls es mit euch kommunizieren möchte. Das kann zum Beispiel ein Klopfzeichen sein. So merkt ihr auch ohne Sprechanlage, dass ihr kurz an die Seite heranfahren und mit dem Kind reden solltet.
Verschiedene Hersteller bieten Kommunikationssysteme für Motorradhelme an, die für eine Fahrt mit Kindern nützlich sein können. Vereinbart, dass die Sprechanlage nur für wichtige Informationen gedacht ist.
Jeder Motorradfahrer fängt mal klein an - am besten mit einer Übungstour. Das gibt nicht nur dem Nachwuchs Sicherheit, sondern auch der Fahrer spürt, wie sicher sich das Mädchen oder der Junge auf dem Motorrad halten kann.
Empfehlungen
- Grundsätzlich sollte dem Kind ein passender Helm aufgesetzt werden; kein "Kinderhelm", sondern einer für Erwachsene in der Grösse XXS.
- Trotz allem sollte man´s grade mit den Kiddies ruhig angehen lassen u sehr defensiv (max 40...50 km/h) fahren.
- Feldwege sind für erste Testfahrten sicherlich nich falsch, aber da sollten 20...30 km/h das Höchste der Gefühle sein, da die kleinen Passagiere schon anständig durchgeschüttelt werden.
Hier eine Tabelle mit wichtigen Daten zu originalen DDR-Kindersitzen:
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Zulassung | KTA-Prüfnummer (Typschein Nr. 667 der KTA-Leistelle Dresden) |
| Alter des Kindes | Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr |
| Maximale Traglast | 20 kg |
| Eintragung in Papiere | Nicht erforderlich bei Originalsitzen |
Erfahrungen und Meinungen
Es gibt unterschiedliche Meinungen zur Verwendung von Kindersitzen. Einige Eltern bevorzugen es, das Kind vorne zu haben, um es besser im Blick zu behalten. Andere bevorzugen Sitze, bei denen das Kind hinten sitzt.
Es gibt auch einen TÜV-geprüften Kindersitz für hinten, von Adamakis. Das tolle an dem Simson-Sitz war halt, dass das Kind vorn sitzt - es kann was sehen und als Vater fühlt man sich sicherer wenn die Kleine vor mir sitzt zwischen meinen Armen und in meiner Kontrolle. Hinten sehen die Kids halt nix und man hat sie nicht im Blick.
Kontroverse um das Vorne-Sitzen
Einige Stimmen warnen davor, Kinder vorne mitzunehmen: Soweit ich weiß dürfen Kinder NIE vorne sitzen. Wer kommt denn auf so eine unverantwortliche Idee?? Hinten mitfahren dürfen sie, wenn sie an die Fußrasten kommen immer, egal wie alt.
Andere Stimmen betonen die Vorteile: Kinder die vorne sitzen sehen die Kurven und können daher besser üben sich ''mit reinzulegen''. Nichts ist schlimmer als ne Kurve anzufahren und das Gör stellt sich hinten auf weils sich erschreckt. Da ist man selbst als geübter Fahrer schonmal am rudern.
Ein Nutzer berichtet: Seit mitlerweile über 60 Jahren werden Kinder vorne auf Simsonmoppeds geschnallt. Schrecklich unverantwortlich. Wenn ich dir jetzt noch sage wie oft ich als kleener Steppke hinten im Trabi mitgefahren bin und es selbst bei meinen Kindern so handhabe dürfte ja für dich eine Welt zusammenbrechen. Ein Wunder dass so viele überlebt haben.
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