Viele Fahrzeughalter legen Wert darauf, dass das Kennzeichen ihren Wünschen entspricht. Hingegen über das Kennzeichen und seine Maße machen sich wenige Fahrzeughalter Gedanken. Was viele nicht wissen: Es gibt Nummernschilder mit unterschiedlichen Größen. In manchen Fällen, etwa beim Motorrad, haben Sie Wahlmöglichkeiten. Manchmal ist auch die sogenannte Engschrift erlaubt.
Gesetzliche Grundlagen für Kfz-Kennzeichen
Ja, die Maße für Kfz-Kennzeichen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Regelungen hinsichtlich der verschiedenen Kfz-Kennzeichen und ihrer Maße finden sich in der Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung, welche kurz FZV genannt wird. Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) enthält sämtliche Regelungen zu den Maßen.
Maße für herkömmliche Kfz-Kennzeichen
Dem durchschnittlichen Autofahrer ist wohl das herkömmliche Kfz-Kennzeichen bekannt. Das Nummernschild hat eine maximale Breite von 520 Millimetern sowie eine Höhe von 110 Millimetern. Für Autos und Lkw gibt es außerdem ein zweizeiliges Nummernschild. Als Schriftart für Buchstaben und Ziffern wird in Deutschland in der Regel die Mittelschrift verwendet.
Kurze Kennzeichen: Ausnahmen und Voraussetzungen
Sie mögen manchen Beobachter schon aufgefallen sein: kurze Kennzeichen. So mancher Fahrzeugbesitzer wünscht sich ein kurzes Kennzeichen für seinen Wagen. Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Einen Anspruch darauf gibt es allerdings nur in Ausnahmefällen. Ein kurzes Kennzeichen wird von der Zulassungsstelle nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Kleine Nummernschilder sind bei Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzern begehrt. Doch häufig ist der Kampf um ein kleineres Kennzeichen bei den Zulassungsstellen erfolglos. Denn die Ausgabe dieser Schilder ist an strenge Vorgaben geknüpft. Wenn ausreichend Platz für ein Kennzeichen in normaler Größe vorhanden ist, gibt es meist kein kleineres Kennzeichen. Für die Beurteilung kann ein Gutachten verlangt werden.
Engschrift als Alternative
Hier prüft die Zulassungsbehörde, ob ein Kennzeichen in sogenannter Engschrift das Problem löst. Diese ist schmaler als die sonst verwendete Mittelschrift. Fällt die Prüfung positiv aus, wird ein Kennzeichen in Engschrift zugeteilt, gegebenenfalls kombiniert mit Mittelschrift. In diesen Fällen ist dann meistens kein kleines Kennzeichen am Fahrzeug möglich.
Bauliche Veränderungen am Fahrzeug
Kommt ein Kennzeichen in Engschrift nicht infrage, wird geprüft, ob Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden können, um ein Kennzeichen in Normalgröße anzubringen. Diese Veränderungen dürften aber keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Für den entsprechenden Nachweis muss man meistens ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorlegen.
Kostet der Umbau mehr als 5 Prozent des aktuellen Wertes des Fahrzeugs (nach älterer Rechtsprechung können es auch 10 Prozent sein), gilt der Umbau als unzumutbar. Allerdings kommen diese Ausnahmen regelmäßig nur bei einem verkleinerten hinteren Kennzeichen bei einem mehrspurigen Kraftfahrzeug zur Anwendung. Insbesondere für vordere Kfz-Kennzeichen oder Motorräder gilt dies daher nicht.
Saisonkennzeichen als Kurz-Kennzeichen
Nach den gesetzlichen Vorschriften können auch Saisonkennzeichen als kurze Kennzeichen zugeteilt werden. Dabei sollte man immer bedenken, dass durch die Angabe der Monate zusätzlich Platz auf dem Kennzeichen benötigt wird. Daher steht weniger Platz für die gewünschte Kombination zur Verfügung. Ein Anspruch auf ein verkleinertes Kennzeichen besteht zudem meistens nicht.
Kosten für ein kurzes Kennzeichen
Ein kurzes Kennzeichen kostet nicht mehr als ein normales. Wer eine neue Kennzeichenkombination erhält, muss die Gebühren für die Zulassung bezahlen. Hinzu kommen die Gebühren für das Prägen der neuen Kennzeichen. Teurer wird es, wenn die Behörde zusätzlich ein Gutachten fordert.
Motorradkennzeichen: Spezielle Regelungen
Für Motorräder haben die Kennzeichen hingegen andere Maße. Bei Motorradfahrern ist das anders. Kleinere Nummernschilder sind bei Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzern begehrt.
Maße für Motorradkennzeichen
Bis zum Jahr 2011 gab es nur die großen Nummernschilder, welche bis zu 280 Millimeter breit und 200 Millimeter hoch sind. Für Motorradfahrerinnen und -fahrer werden die Kennzeichen bereits seit April 2011 in den Breiten 180, 200 und 220 Millimeter bei einer Höhe von 200 Millimeter ausgegeben. Die neuen, kleineren Motorradkennzeichen haben folgende Maße: Sie sind entweder 180, 200 oder 220 Millimeter breit und verfügen über eine Höhe von 200 Millimetern. Ältere, große Motorradkennzeichen können seitdem in diese kleineren Kennzeichen umgetauscht werden.
Die Idee des Gesetzgebers dahinter ist, dass eine bereits zugeteilte Buchstaben-Zahlen-Kombination unverändert bleiben soll. Auf den besonders schmalen, nur 180 Millimeter breiten Schildern können bei zwei Buchstaben allerdings nicht mehr als zwei Ziffern stehen, also hinter dem Zulassungsbezirk nicht mehr als vier Zeichen. Daher muss man bei längeren Kombinationen auf eine größere Breite zurückgreifen. Wer zum Beispiel eine Kombination mit sechs Stellen hinter dem Ortskürzel umtauschen will, der erhält eine neue, kürzere Kennzeichenkombination. Grund: Auch bei dem 220 Millimeter breiten neuen Kennzeichen sind maximal insgesamt fünf Stellen hinter dem Ortskürzel möglich.
Leichtkraftrad-Kennzeichen
Nicht jedes Gefährt darf einfach so am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Zudem sollen Fahrzeuge und deren Halter nicht anonym unterwegs sein. Deshalb gilt nicht nur in Deutschland die unbedingte Pflicht, ein amtliches Kennzeichen bzw. Nummernschild zu führen. Das gilt für große Gefährte wie Busse und Lkw genauso wie für eher kleine Kfz wie Leichtkrafträder. Leichtkrafträder stehen damit gewissermaßen zwischen den eher kleinen Rollern wie Mofas und den anspruchsvollen Motorrädern.
Was sind Leichtkrafträder?
Als Leichtkrafträder gelten Krafträder, die eine Leistung von maximal 15 PS und einen Hubraum zwischen 50 und 125 ccm aufweisen, deren Verhältnis von Gewicht und Leistung auf 0,1 kW/kg beschränkt ist und mit dem A1-Führerschein und ab 16 Jahren gefahren werden dürfen. Leichtkrafträder sind steuerfrei.
Besonderheiten von Leichtkraftrad-Kennzeichen
Brauchen Sie ein verkleinertes Kennzeichen? Da Kleinkrafträder grundsätzlich zu den Krafträdern gehören, sieht der Gesetzgeber für diese entsprechende Kennzeichen vor. Darüber hinaus sieht der Gesetzestext für Leichtkrafträder eine Besonderheit vor. In der Anlage 4 zu § 10 der FZV ist in Abs. 1 d Satz 2 bzgl.
Aussehen und Maße von Leichtkraftrad-Kennzeichen
Ein Leichtkraftrad-Kennzeichen ist ein verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen. Für sie sind die sogenannten verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen mit einer maximal Breite von 255 mm und einer Höhe von 130 mm vorgeschrieben. Bei einem speziellen Leichtkraftrad-Kennzeichen handelt es sich also um ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen. In der oberen Zeile befindet sich die Ortskennung, in der unteren die individuelle Buchstaben- und Zahlenfolge. Wie die Bezeichnung schon sagt, ist die Kennzeichenfolge auf zwei Zeilen aufgeteilt: Oben befindet sich im Regelfall die Ortskennung, unten die individuelle Buchstaben- und Zahlenkombination.
Für ein Leichtkraftrad-Kennzeichen ist eine Größe von maximal 255 Millimeter Breite und 130 Millimeter Höhe vorgeschrieben. Wie bei allen anderen Fahrzeugen auch muss hier die fälschungserschwerende FE-Schrift verwendet werden.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie: Die oben aufgeführten Maße gelten in der Regel nur für solche Gefährte, deren Leistung und Hubraum beschränkt sind. Ein verkleinertes Leichtkraftrad-Kennzeichen ist deshalb für ein Motorrad im Normalfall nicht die richtige Wahl.
Verstöße und Konsequenzen
Verwenden Sie ein Leichtkraftrad-Kennzeichen, welches nicht den exakten Normen entspricht, dann werden hierfür in der Regel zehn Euro fällig. Wenn Sie gänzlich ohne Nummernschild unterwegs sind, dann ist dies normalerweise mit einem Bußgeld belegt.
Weitere Informationen
Wenn Sie Anliegen oder Fragen zu Ihrem Leichtkraftrad-Kennzeichen haben oder sich ein bestimmtes Wunschkennzeichen wünschen, dann wenden Sie sich einfach an eine Zulassungsstelle.
Zusammenfassung der Kennzeichenmaße
Hier eine Übersicht über die verschiedenen Kennzeichenmaße:
| Kennzeichenart | Breite (mm) | Höhe (mm) |
|---|---|---|
| Herkömmliches Kfz-Kennzeichen | 520 | 110 |
| Motorradkennzeichen (klein) | 180, 200, 220 | 200 |
| Leichtkraftrad-Kennzeichen | 255 | 130 |
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