Für das Anbringen von Motorrad-Kennzeichen bzw. Motorrad-Kennzeichenhalter gibt es mehrere Vorschriften. Nicht jedes Gefährt darf einfach so am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Zudem sollen Fahrzeuge und deren Halter nicht anonym unterwegs sein. Deshalb gilt nicht nur in Deutschland die unbedingte Pflicht, ein amtliches Kennzeichen bzw. Nummernschild zu führen. Das gilt für große Gefährte wie Busse und Lkw genauso wie für eher kleine Kfz wie Leichtkrafträder.
Allgemeine Vorschriften für Motorradkennzeichen
Auf Motorrad-Kennzeichen dürfen höchstens acht Zeichen stehen: Bis zu drei Buchstaben in der oberen Zeile und maximal fünf Zahlen und Buchstaben in der unteren Zeile. Die Zeichenbegrenzung gilt auch für Sonderkennzeichen wie das E-Kennzeichen für Elektro-Motorräder oder das H-Kennzeichen für Oldtimer-Motorräder. Wer ohne Motorrad-Kennzeichen fährt oder es nicht ordnungsgemäß bzw. gut lesbar anbringt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle bis zu 65 Euro Bußgeld. Kennzeichen ist mit Abdeckungen (z. B.
Motorradversicherung
Genauso wie das Kennzeichen ist eine Motorrad-Versicherung für jedes Bike in Deutschland Pflicht. Als Basisschutz ist Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Je nach persönlichem Absicherungsbedarf und Alter bzw. Wert der Maschine kann sich zusätzlich eine Kaskoversicherung lohnen. Die Motorradversicherung der Allianz schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen und dadurch Schäden bei Dritten entstehen - mit besonders hohen Versicherungssummen.
Wunschkennzeichen
Hat Ihr Motorrad über 125 ccm Hubraum, brauchen Sie ein reguläres Motorrad-Kennzeichen. Ob Ihr Motorrad-Wunschkennzeichen noch frei ist, prüfen Sie auf der Webseite der für Sie zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Ist die gewünschte Zahlen-Buchstaben-Kombination verfügbar, können Sie das Wunschkennzeichen reservieren.
Nein, Motorrad-Kennzeichen dürfen Sie nur an Krafträdern montieren. Nummernschilder für Krafträder können aus unterschiedlichen Materialien gefertigt sein.
Maße von Motorradkennzeichen
Viele Fahrzeughalter machen sich wenige Gedanken über das Kennzeichen und seine Maße. Was viele nicht wissen: Es gibt Nummernschilder mit unterschiedlichen Größen. In manchen Fällen, etwa beim Motorrad, haben Sie Wahlmöglichkeiten. Manchmal ist auch die sogenannte Engschrift erlaubt.
Die Regelungen hinsichtlich der verschiedenen Kfz-Kennzeichen und ihrer Maße finden sich in der Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung, welche kurz FZV genannt wird. Bis zum Jahr 2011 gab es nur die großen Nummernschilder, welche bis zu 280 Millimeter breit und 200 Millimeter hoch sind. Die neuen, kleineren Motorradkennzeichen haben folgende Maße: Sie sind entweder 180, 200 oder 220 Millimeter breit und verfügen über eine Höhe von 200 Millimetern.
Für Motorradfahrerinnen und -fahrer werden die Kennzeichen bereits seit April 2011 in den Breiten 180, 200 und 220 Millimeter bei einer Höhe von 200 Millimeter ausgegeben. Ältere, große Motorradkennzeichen können seitdem in diese kleineren Kennzeichen umgetauscht werden. Auf den besonders schmalen, nur 180 Millimeter breiten Schildern können bei zwei Buchstaben allerdings nicht mehr als zwei Ziffern stehen, also hinter dem Zulassungsbezirk nicht mehr als vier Zeichen. Daher muss man bei längeren Kombinationen auf eine größere Breite zurückgreifen. Wer zum Beispiel eine Kombination mit sechs Stellen hinter dem Ortskürzel umtauschen will, der erhält eine neue, kürzere Kennzeichenkombination. Grund: Auch bei dem 220 Millimeter breiten neuen Kennzeichen sind maximal insgesamt fünf Stellen hinter dem Ortskürzel möglich.
Da am Motorrad der Platz natürlich begrenzt ist, gelten hier hinsichtlich der Größe vom Motorradkennzeichen andere Richtwerte. Bis 2011 betrug die Kennzeichengröße für Motorräder in der Breite noch 280 mm und in der Höhe 200 mm. Seit einer Änderung ist es nun allerdings auch möglich, Motorradkennzeichen in geringerer Größe zu beantragen. Der Besitzer kann sich also die Kennzeichengröße für sein Motorrad unter drei Formaten selbst aussuchen. Das Motorrad-Nummernschild kann die Größe von 220 mal 200 mm besitzen. Die Höhe lässt sich bei der Kennzeichengröße nicht variieren, sondern sie beträgt immer 200 mm. Lediglich die Breite kann dem jeweiligen Fahrzeug oder Geschmack angepasst werden. Daneben gibt es auch Motorradkennzeichen für die Maße von 200 mm und schließlich sei auch noch auf die kleinste Größe hingewiesen, die nur 180 mm breit ist.
Bei der Standard-Kennzeichengröße für ein Motorrad (180 mm) dürfen in der zweiten Zeile bis zu vier Zeichen stehen. Bei einem Schild, das 220 mm breit ist, wären es maximal fünf.
Mit der Änderung der Vorschriften für Motorradkennzeichen im April 2011 ist eine Prägung auf kleinstmögliche Schilder in angepasster 49-Millimeter-Engschrift zulässig: Im Format 180 x 200 mm mit bis zu vier Zeichen sowie im Format 220 x 200 mm mit bis zu fünf Zeichen unter dem Landkreiskürzel. Bitte beachten Sie, dass das Motorrad-Nummernschild so am Motorrad angebracht sein muss, dass sich die obere Motorradkennzeichen-Kante maximal 120 cm und die untere Motorradkennzeichen-Kante mindestens 30 cm über dem Boden befindet.
Sonderfall Leichtkraftrad-Kennzeichen
Nein, an Ihrer 125er bringen Sie ein spezielles Leichtkraftrad-Kennzeichen an. Leichtkrafträder, hierzu gehören laut § 2 Abs. 10 FZV alle Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und höchstens 125 cm³ sowie einer maximalen Nennleistung von 11 kW, bekommen spezielle Nummernschilder.
Welche Fahrzeuge brauchen ein Leichtkraftrad-Kennzeichen? Als Leichtkrafträder gelten Krafträder, die eine Leistung von maximal 15 PS und einen Hubraum zwischen 50 und 125 ccm aufweisen, deren Verhältnis von Gewicht und Leistung auf 0,1 kW/kg beschränkt ist und mit dem A1-Führerschein und ab 16 Jahren gefahren werden dürfen. Leichtkrafträder stehen damit gewissermaßen zwischen den eher kleinen Rollern wie Mofas und den anspruchsvollen Motorrädern.
Ein Leichtkraftrad-Kennzeichen ist ein verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen. In der oberen Zeile befindet sich die Ortskennung, in der unteren die individuelle Buchstaben- und Zahlenfolge. Ein verkleinertes Leichtkraftrad-Kennzeichen ist deshalb für ein Motorrad in Normalfall nicht die richtige Wahl.
Für ein Leichtkraftrad-Kennzeichen ist eine Größe von maximal 255 Millimeter Breite und 130 Millimeter Höhe vorgeschrieben. Wie bei allen anderen Fahrzeugen auch muss hier die fälschungserschwerende FE-Schrift verwendet werden.
In der Anlage 4 zu § 10 der FZV ist in Abs. 1 d Satz 2 bzgl. Bei einem speziellen Leichtkraftrad-Kennzeichen handelt es sich also um ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen. Wie die Bezeichnung schon sagt, ist die Kennzeichenfolge auf zwei Zeilen aufgeteilt: Oben befindet sich im Regelfall die Ortskennung, unten die individuelle Buchstaben- und Zahlenkombination. Die genaue Leistung spielt bei der Vergabe meist keine Rolle.
Verwenden Sie ein Leichtkraftrad-Kennzeichen, welches nicht den exakten Normen entspricht, dann werden hierfür in der Regel zehn Euro fällig. Wenn Sie gänzlich ohne Nummernschild unterwegs sind, dann ist dies normalerweise mit einem Bußgeld von 60 Euro belegt.
Schriftart und Gestaltung
Nicht nur die Kfz-Kennzeichengrößen sind genormt, sondern auch die auf den Schildern verwendete Schrift. Hier kommt stets die FE-Schrift zum Einsatz, weil sie als besonders sicher gilt und Fälschern die Arbeit erschweren soll. Je nach Kennzeichengröße kann sie in unterschiedlichen Abmessungen auf die Schilder geprägt werden. In der Regel wird für normale Autokennzeichen die Mittelschrift verwendet, daneben gibt es noch die Engschrift, die eingesetzt wird, wenn der Platz für die Mittelschrift nicht ausreicht. Hingegen ist die verkleinerte Mittelschrift eher Motorrädern und zweizeiligen Nummernschildern vorbehalten. Eine Vermischung der verschiedenen Schriftgrößen ist auf dem Nummernschild allerdings nicht erlaubt.
Kurzes Kennzeichen trotz ausreichend Platz?
So mancher Fahrzeugbesitzer wünscht sich ein kurzes Kennzeichen für seinen Wagen. Einen Anspruch darauf gibt es allerdings nur in Ausnahmefällen. Bei Motorradfahrern ist das anders. Kleinere Nummernschilder sind bei Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzern begehrt. Doch häufig ist der Kampf um ein kleineres Kennzeichen bei den Zulassungsstellen erfolglos. Denn die Ausgabe dieser Schilder ist an strenge Vorgaben geknüpft. Wenn ausreichend Platz für ein Kennzeichen in normaler Größe vorhanden ist, gibt es meist kein kleineres Kennzeichen. Für die Beurteilung kann ein Gutachten verlangt werden. Hier prüft die Zulassungsbehörde, ob ein Kennzeichen in sogenannter Engschrift das Problem löst. Diese ist schmaler als die sonst verwendete Mittelschrift. Fällt die Prüfung positiv aus, wird ein Kennzeichen in Engschrift zugeteilt, gegebenenfalls kombiniert mit Mittelschrift. In diesen Fällen ist dann meistens kein kleines Kennzeichen am Fahrzeug möglich.
Bauliche Veränderungen am Fahrzeug
Kommt ein Kennzeichen in Engschrift nicht infrage, wird geprüft, ob Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden können, um ein Kennzeichen in Normalgröße anzubringen. Diese Veränderungen dürften aber keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Für den entsprechenden Nachweis muss man meistens ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorlegen.
Kostet der Umbau mehr als 5 Prozent des aktuellen Wertes des Fahrzeugs (nach älterer Rechtsprechung können es auch 10 Prozent sein), gilt der Umbau als unzumutbar. Allerdings kommen diese Ausnahmen regelmäßig nur bei einem verkleinerten hinteren Kennzeichen bei einem mehrspurigen Kraftfahrzeug zur Anwendung. Insbesondere für vordere Kfz-Kennzeichen oder Motorräder gilt dies daher nicht.
Saisonkennzeichen als Kurz-Kennzeichen
Nach den gesetzlichen Vorschriften können auch Saisonkennzeichen als kurze Kennzeichen zugeteilt werden. Dabei sollte man immer bedenken, dass durch die Angabe der Monate zusätzlich Platz auf dem Kennzeichen benötigt wird. Daher steht weniger Platz für die gewünschte Kombination zur Verfügung. Ein Anspruch auf ein verkleinertes Kennzeichen besteht zudem meistens nicht.
Kosten für ein kurzes Kennzeichen
Ein kurzes Kennzeichen kostet nicht mehr als ein normales. Wer eine neue Kennzeichenkombination erhält, muss die Gebühren für die Zulassung in Höhe von 29 Euro bezahlen. Hinzu kommen die Gebühren für das Prägen der neuen Kennzeichen (ca. 20 bis 40 Euro). Teurer wird es, wenn die Behörde zusätzlich ein Gutachten fordert.
Online-Bestellung von Motorradkennzeichen
Sie benötigen ein neues Motorradkennzeichen oder ein Kennzeichen für ein Leichtkraftrad, einen Roller oder ein Moped? Oder haben Sie sich gerade ein neues Motorrad zugelegt und möchten dafür ein kleines Motorradkennzeichen kaufen? Bei Kennzeichen Deutschlandweit können Sie schnell und bequem Motorrad-Nummernschilder sehr günstig online bestellen und kaufen. Unser Generator erkennt die Eingabe einer zu langen Zahlen- und Nummernkombination und weist Sie darauf hin. Wenn Sie Ihr Motorradkennzeichen bis 19 Uhr bestellen, versenden wir es noch am selben Tag! Dank unserer 20-jährigen Erfahrung bieten wir Ihnen hochwertige Motorradkennzeichen, die nach höchsten Qualitätsstandards produziert werden. Alle Motorrad-Nummernschilder werden nach DIN 74069 gefertigt und werden an allen deutschen Zulassungsstellen gemäß Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV Anl. 4) anerkannt. Wenn Sie Ihr Motorradkennzeichen, Motorrad-Nummernschild oder Roller-Nummernschild in unserem Online Shop bestellen, sparen Sie sich lästiges Warten und komplizierte Vorgänge beim Präger VorOrt. Denn bei uns können Sie Ihr kleines Nummernschild für Ihr Motorrad kaufen, bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen. Sie sparen sich nicht nur doppelte Wege, sondern auch Zeit und Geld und müssen sich an keinen der zumeist deutlich teureren lokalen Motorradkennzeichen-Anbieter wenden.
Zusammenfassung der Kennzeichenmaße
Hier ist eine Tabelle, die die verschiedenen Kennzeichenmaße zusammenfasst:
| Fahrzeugtyp | Kennzeichenart | Breite (mm) | Höhe (mm) |
|---|---|---|---|
| Motorrad | Standard | 180, 200 oder 220 | 200 |
| Leichtkraftrad | Verkleinert, zweizeilig | 255 | 130 |
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