Können Radfahrer geblitzt werden? Strafen und Vorschriften

Ja, Fahrradfahrer können geblitzt werden, wenn sie sich nicht an vorgegebene Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Allerdings gibt es hier einige Einschränkungen.

Grundlagen und Voraussetzungen

In den meisten Ländern ist es nämlich nur erlaubt, die Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen zu überwachen und zu messen. Es ist jedoch in einigen Ländern möglich, dass die Polizei auch die Geschwindigkeit von Fahrradfahrern mit mobilen oder stationären Blitzern überwacht. Dabei müssen jedoch auch bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Zum Beispiel muss der Fahrradfahrer auf einer Straße unterwegs sein, auf der auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht. Zum Beispiel in einer Fahrradstraße, wo die Höchstgeschwindigkeit 14 km/h beträgt, oder auf einer Fahrradschnellstraße, wo nur 28 km/h erlaubt sind. Auch auf dem Fußgängerweg gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Ein Beispiel: Ein Rennradfahrer wurde mit über 80 km/h am Ortseingang geblitzt, wo ein starkes Gefälle von 12% herrschte. Obwohl er von der Polizei angehalten wurde, erhielt er lediglich eine Belehrung.

Geschwindigkeitsvorschriften für Radfahrer

Radfahrer sind von den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO nicht betroffen, da diese Regelungen nur für Kraftfahrzeuge gelten. Das heißt, dass man mit seinem Rad innerorts grundsätzlich so schnell fahren darf, wie man kann, ohne dass eine Bekanntschaft mit dem Fahrrad-Bußgeldkatalog zu befürchten ist.

Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit den Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen und ihren persönlichen Fähigkeiten anpassen. Somit ist eine durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung, beispielsweise Schrittgeschwindigkeit in einer Spielstraße bzw. verkehrsberuhigten Bereich oder eine Geschwindigkeit von 30 km/h in einer Tempo-30-Zone, auch für Radfahrer von Relevanz.

Dabei spielt es auch keine Rolle, dass Fahrräder nicht mit einem Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle ausgestattet sein müssen. Radfahrer müssen wie schon erwähnt der Verkehrssituation angemessen fahren. Die Tempobegrenzung für Fahrradfahrer innerorts wird auch durch einschlägige Gerichtsurteile untermauert.

Auch hier heißt es, dass mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren ist. So ist die Geschwindigkeit der Breite und der Oberflächenbeschaffenheit des Radwegs anzupassen. Wer mit seinem Fahrrad auf Zweirichtungsradwegen unterwegs ist, muss die Geschwindigkeit so anpassen, dass eine Begegnung bzw. Beim Fahrradfahren auf dem Gehweg ist Schrittgeschwindigkeit zu wählen. Das wird durch jede Menge Gerichtsurteile untermauert und bestätigt.

Bußgelder und Strafen

Radfahrende, die Ordnungswidrigkeiten begehen, werden nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bestraft. Der amtliche Bußgeldkatalog führt nicht sämtliche Ordnungswidrigkeiten von Radfahrenden einzeln auf.

Alle anderen Verkehrsverstöße, für die Kraftfahrer ein Bußgeld über 55 Euro zahlen, werden bei Radfahrenden und Fußgänger:innen mit dem halben Regelsatz geahndet. Für Radfahrende beträgt das Verwarnungsgeld 15 Euro, wenn der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt.

Zusätzlich gilt: Zum Bußgeldbescheid (in der Regel ab 60 Euro) kommen Gebühren und Zustellungskosten von 28,50 Euro hinzu. Außerdem wird für manche Verstöße ab 60 Euro Bußgeld mindestens ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen.

Seit dem 9. November 2021 gelten neue Bußgelder. Die Änderungen im Bußgeldkatalog zielen in erster Linie auf Verstöße von Kraftfahrzeugführer:innen zu Lasten des Rad- und Fußverkehrs. Auch die Bußgelder für einige Verkehrsverstöße von Radfahrende sind erhöht worden.

Beispiele für Bußgelder

  • Vorschriftswidrige Benutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen: 55 bis 100 Euro
  • Fahren auf Gehwegen mit dem Fahrrad: 55 Euro (bei Unfall 100 Euro)
  • Nichtbeachten von Verkehrsverboten für Fahrräder (Zeichen 250 und 254): 25 bis 40 Euro
  • Missachtung des Rotlichts an der Ampel: 60 bis 180 Euro (je nach Dauer und Gefährdung)

Bußgeldtabelle (Auszug)

Hier ist eine Übersicht über einige wichtige Tatbestände und die Höhe der jeweiligen Bußgelder:

Tatbestand Bußgeld Mit Behinderung anderer Mit Gefährdung anderer Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung Punkte
Radweg (Zeichen 237, 240 oder 241) nicht benutzt 20 Euro 25 Euro 30 Euro 35 Euro
Linksseitigen Radweg vorschriftswidrig benutzt 55 Euro 70 Euro 80 Euro 100 Euro
Vorschriftswidrig Gehweg benutzt (ohne Zeichen 239) 55 Euro 70 Euro 80 Euro 100 Euro
Verkehrsverbot nicht beachtet (Zeichen 250 oder 254) 25 Euro 30 Euro 35 Euro 40 Euro
Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und diese dadurch gefährdet 70 Euro 1
Missachtung des Rotlichts an der Ampel 60 Euro 100 Euro 120 Euro 1

Hinweis: Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vollständige Fassungen finden Sie im Bußgeldkatalog und im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamts.

Radfahren unter Alkoholeinfluss

Betrunkene Radfahrende begehen keine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog, sondern eine Straftat: Wegen absoluter Fahrunsicherheit - ab 1,6 Promille - oder geringerer Alkoholisierung in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (Fahrfehler, Unfall) können Radfahrende angeklagt werden. Ihnen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, sogar ein Radfahrverbot ist möglich.

Geblitzt mit dem Fahrrad - was nun?

Es ist durchaus schon vorgekommen, dass Messanlagen ausgelöst haben, wenn Radfahrende zu schnell unterwegs waren. Aufgrund des fehlenden Kennzeichens kann der Geschwindigkeitsverstoß jedoch oft nicht weiterverfolgt werden, da die Radfahrerin oder der Radfahrer nur im seltensten Fall eindeutig identifiziert werden kann.

Wird der Biker allerdings mittels eines mobilen Blitzers bei einem Geschwindigkeitsverstoß erwischt, kann er bei einer Verkehrskontrolle rausgewunken und zur Rechenschaft gezogen werden.

Was tun bei einem Bußgeldvorwurf?

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie diesen bei Geblitzt.de einreichen, um den Fall prüfen zu lassen. Im Erfolgsfall können Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote vermieden werden.

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