Viele Motorradfahrer gehen davon aus, dass sie sich problemlos durch den Straßenverkehr schlängeln können und an Autos und Fußgängern vorbeirasen. Dabei werden Gefahrenpotenziale unterschätzt, die zu schweren Unfällen führen können. Doch können Motorräder überhaupt geblitzt werden? Dieser Frage gehen wir in diesem Artikel auf den Grund.
Die Herausforderung der Identifizierung von Motorradfahrern
Ein Motorradfahrer, der einen Tempoverstoß begeht, ist schwerer zu identifizieren als ein Autofahrer. Zum einen gibt es vorn kein Kfz-Kennzeichen, zum anderen ist das Gesicht im Regelfall durch den Motorradhelm verdeckt. Weder das Kennzeichen noch das Gesicht des Fahrers sind zu erkennen, wenn man mit dem Motorrad von vorne geblitzt wird. Das erschwert die Identifikation des Temposünders im Allgemeinen.
Durch die Schwierigkeiten bei der Identifikation des Verkehrssünders, schwindet bei vielen Motorradfahrern die Angst davor, für die Geschwindigkeitsüberschreitung belangt zu werden.
Methoden zur Identifizierung von zu schnellen Motorradfahrern
Der Polizei stehen dennoch viele Methoden zur Verfügung, den Verkehrssünder ausfindig zu machen. Dazu gehören Fahndungen nach dem Motorrad in Kombination mit der Motorradjacke, sogar Kratzer im Lack können Hinweise geben und auch Hausdurchsuchungen, um das Motorrad zu finden, können angeordnet werden.
- Fahndungen nach dem Motorrad in Kombination mit der Motorradjacke
- Sogar Kratzer im Lack können Hinweise geben
- Hausdurchsuchungen, um das Motorrad zu finden
Ein weiteres Problem beim Motorrad-Blitzen besteht darin, dass nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeugs häufig schwer zu belangen ist. Wird ein Auto geblitzt, erhält die Polizei über das Kennzeichen automatisch Informationen zum Fahrzeughalter. Bei Unstimmigkeiten darüber, wer tatsächlich gefahren ist, wird der Halter in den meisten Fällen freiwillig Auskunft geben.
Welche Blitzer erfassen auch Motorradfahrer?
Es gibt aber einige Blitzer, die auch ein Motorradfahrer sofort identifizierbar machen. Dazu gehören mobile Blitzer sowie Blitzer, die von vorn und von hinten blitzen. Werden Motorradfahrer geblitzt, sind sie häufig sofort zu erkennen. Der Grund dafür: Die Möglichkeit ein Motorrad mit dem Blitzer von vorne und hinten zu erwischen. Auch wenn diese Technologie in Deutschland noch nicht weit verbreitet ist, müssen Sie immer davon ausgehen, einem solchen Blitzer in die Fänge zu geraten.
Wie wird ein Motorrad aber sonst geblitzt? Die häufigste Falle für Motorradfahrer, die zu schnell unterwegs sind, sind mobile Blitzer. Häufig sind dann auch Beamte vor Ort, die sofort das Kennzeichen des entsprechenden Motorrads notieren.
Konsequenzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Motorrad
Wenn Sie mit dem Motorrad zu schnell gefahren sind, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sollten Sie dabei geblitzt und identifiziert worden sein, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid und - je nach Maß des Verstoßes - eventuell auch mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen. Bei Geschwindigkeitsverstößen wird generell zwischen den Kategorien „außerorts“ und „innerorts“ unterschieden. Je nachdem, wie viel zu schnell Sie gefahren sind, liegt das Bußgeld dann zwischen 10 und 680 Euro.
Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (Beispiele)
Je nachdem, wie viel zu schnell Sie gefahren sind, liegt das Bußgeld dann zwischen 10 und 680 Euro. Hier eine Tabelle mit Beispielen für Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen:
| Verstoß | Bußgeld (ungefähr) | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Innerorts 20 km/h zu schnell | 70 Euro | 1 | Nein |
| Innerorts 30 km/h zu schnell | 180 Euro | 2 | Ja (1 Monat) |
| Außerorts 20 km/h zu schnell | 60 Euro | 1 | Nein |
| Außerorts 40 km/h zu schnell | 160 Euro | 2 | Ja (1 Monat) |
Besonderheiten bei Kleinkrafträdern (Mopeds)
Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds, E-Scooter und Fahrräder mit Hilfsmotor haben einen Hubraum von bis zu 50 cm³ und können bis zu 45 km/h schnell fahren. Mit einem Kleinkraftrad darf man in Deutschland auch ohne Zulassung fahren. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung samt Versicherungskennzeichen ist hingegen Pflichtprogramm.
Das Versicherungskennzeichen erhält man nach Vorlage der Betriebserlaubnis beim Kfz-Versicherer. Auch eine Online-Bestellung ist möglich. Der Versicherungsschutz gilt jeweils nur für ein Jahr vom 1. März bis zum 28. Februar des Folgejahrs. Danach muss der Fahrzeughalter ein neues Versicherungskennzeichen beantragen. Die Versicherung kann jedoch auch saisonal abgeschlossen werden.
Wer ohne gültige Versicherung in eine Polizeikontrolle gerät oder gar einen Unfall verursacht, begeht eine Verkehrsstraftat. Diese kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
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