Motorradversicherung Kosten Vergleich: Finden Sie den besten Tarif

Wer sich auf dem Motorrad den Wind um die Nase wehen lässt, weiß, was Freiheit ist. Um diese Freiheit unbeschwert genießen zu können, ist eine passende Motorradversicherung unerlässlich. In Deutschland gibt es laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5,1 Millionen Krafträder (Stand: Oktober 2024). Dementsprechend groß ist die Auswahl an Versicherern für Sie als Motorradfahrerin oder Motorradfahrer. Einzelne Unternehmen unterscheiden sich bezüglich dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Dank unseres Motorradversicherungsvergleichs ist die individuell geeignetste Motorradversicherung schnell gefunden.

Zum Jahresende oder zum Start und Ende der Motorradsaison begeben sich viele Motorradhalter auf die Suche nach der passenden Versicherung für ihr Motorrad. Hinzu kommt: Für einen Vergleich der Versicherungen benötigen Sie nur wenig Zeit und möchten Sie die Versicherung wechseln, gelingt dies in wenigen Minuten. Das Preis-Leistungs-Spektrum ist aufgrund der Vielzahl an Tarifen enorm.

Gesetzliche Pflicht: Die Motorradhaftpflichtversicherung

Genau wie die Autohaftpflichtversicherung ist die Motorradhaftpflicht­versicherung für Fahrzeughalterinnen und Halter gesetzliche Pflicht. Die Motorradhaftpflicht ist eine Pflichtversicherung, die ebenso wie für andere Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben ist. Ohne Motorradhaftpflicht dürfen allerdings auch Mopeds oder Vespas nicht auf der Straße unterwegs sein. Eine Kfz-Haftpflicht ist auch für diese Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben.

Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Schadensersatzansprüche dritter Personen ab und wird durch das Versicherungskennzeichen auf dem Nummernschild des Fahrzeugs sowie durch die eVB-Nummer als elektronische Versicherungsbestätigung nachgewiesen. Die Kfz-Haftpflicht begleicht im Ernstfall Forderungen dritter Verkehrsteilnehmerinnen und Nehmer. Die Haftpflichtversicherung dient also dazu, dritten Verkehrsteilnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen und angemessen zu versorgen.

Die eVB-Nummer wird beim Abschluss einer Motorradhaftpflicht automatisch ausgestellt. Erforderlich ist die eVB-Nummer für verschiedene Behördenvorgänge. Wer ein Motorrad zulassen möchte, muss mit der eVB-Nummer nachweisen, dass das Motorrad versichert ist. Sie erhalten die eVB bei Abschluss einer Motorradversicherung. Die Zulassung oder Wiederzulassung eines Kraftrades oder seine Ummeldung auf einen neuen Fahrzeughalter ist ohne eVB-Nummer nicht möglich.

In dieser Motorradversicherung werden alle Schäden versichert, die Sie mit Ihrem Kraftrad Dritten zufügen. Vermögensschäden sind Schäden, die nicht direkt an Personen oder Sachen entstehen, jedoch einen finanziellen Nachteil für den Unfallgegner nach sich ziehen. Die Versicherungsgesellschaften unterscheiden dabei zwischen echten Vermögensschäden ohne ursächlichen Zusammenhang zu Schäden an Sachen oder Personen und unechten Vermögensschäden, bei denen ein solcher Zusammenhang besteht.

Einige Schäden werden durch die Motorradhaftpflicht nicht übernommen und in den Vertragsbedingungen der Versicherung als Haftungsausschluss definiert. In den verschiedenen Versicherungstarifen sind sie nicht identisch. Bei einem Vergleich verschiedener Versicherungen sollten Sie somit auch auf diese Klauseln achten.

Kostenfaktoren der Motorradhaftpflicht

Mit welchen Preisen Sie für eine Motorradhaftpflicht rechnen müssen, richtet sich nach der Anzahl der versicherten Personen, der Deckungssumme der Police, der Leistung des Motorrads sowie nach der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) des Versicherungsnehmers. Zwar wird in der Motorradhaftpflicht ein bestimmtes Fahrzeug versichert, jedoch können in den Vertrag neben dem Versicherungsnehmer weitere Personen eingetragen werden, die bei einem Unfall haften.

Je länger Sie unfallfrei gefahren sind, desto günstiger ist Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). In der Motorradhaftpflicht ist der Schadensfreiheitsrabatt einer der wichtigsten Kostenfaktoren, der maßgeblich über die Beitragshöhe entscheidet. Ein Versicherungsnehmer, der zwischen neun und 15 Jahren unfallfrei gefahren ist (SF-Klasse 9 bis 15), kann mit einem Rabatt von 40 bis 45 Prozent auf den Grundbeitrag seiner Motorradhaftpflicht rechnen.

Müssen Sie Ihre Motorradhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, werden Sie in der SF-Klasse der Haftpflichtversicherung in eine schlechtere SF-Klasse zurückgestuft. Außerdem gibt es vier Sonderklassen für Fahranfänger. Abhängig von ihrer Fahrpraxis und möglicherweise erfolgten Rückstufungen müssen sie für ihre Motorradhaftpflicht zunächst Beiträge zwischen 100 und 280 Prozent des Grundbeitrages zahlen.

Freiwillig, aber sinnvoll: Kaskoversicherungen

Anders als die Motorradhaftpflicht ist der Abschluss einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für Ihr eigenes Motorrad nicht gesetzlich vorgeschrieben. Kaskoversicherungen sind freiwillig, aber sinnvoll. Insbesondere dann, wenn der Wert des eigenen Kraftrads hoch ist. Diese Versicherungen kommen beispielsweise für Schäden auf, die durch Diebstahl, Wildschäden sowie Brände und andere Elementarereignisse entstehen.

  • Teilkaskoversicherung: Die Teilkasko deckt Schäden ab, die durch Diebstahl, den Zusammenstoß mit Tieren, durch Feuer oder Naturgewalten entstehen.
  • Vollkaskoversicherung: Eine Vollkaskoversicherung deckt alles ab, was auch in den Teilkasko-Leistungen enthalten und versichert ist.

Ist Ihr Kraftrad noch nicht abbezahlt, sollten Sie den Abschluss einer Vollkaskoversicherung erwägen. Eine Vollkaskoversicherung für Ihr Motorrad lohnt sich vorwiegend dann, wenn Sie ein neues, teures oder seltenes Motorrad wie eine Harley-Davidson besitzen oder für Vielfahrer sind. Alle anderen Versicherungsnehmer sollten sich zu deutlich moderateren Prämien für eine Teilkasko und damit eine günstige Motorradversicherung entscheiden.

Nutzen Sie den Service der Vollkaskoversicherung, werden Sie in der SF-Klasse zurückgestuft. In der Teilkaskoversicherung gibt es keinen SF-Rabatt, dort abgedeckte Schäden unterliegen nicht dem Fahrverhalten, sondern externen Einflüssen. Haben Sie eine gute SF-Klasse, ist Vollkaskoversicherung deshalb vielleicht preisgünstiger als eine Teilkaskoversicherung.

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

Je nach Anbieter variieren einzelne Tarifbausteine. Achten Sie beim Motorradversicherungsvergleich darauf, alle individuellen Bedürfnisse abzudecken. Achten Sie beim Vergleich auf die Versicherungsdetails: Welchen Service umfasst der Tarif? Welche Tierbisse sichert die Teilkasko ab? In welchem Umfang leistet die Vollkasko beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art? Wie ist es um Mallorca-Police, Rechtschutz, Kabelschäden durch Tierbisse, Schäden durch Glasbruch, Diebstahl & Co. bestellt?

Schäden durch Tiere sind in der Regel nur gedeckt, sofern sich Ihr Motorrad zum Schadenzeitpunkt in Bewegung befand und wenn es sich um gesetzlich definiertes Haarwild handelt. Auch Folgeschäden durch Marder unter der Motorhaube zählen in der Regel nicht zum Teilkaskoschutz.

Nicht alle Versicherer sind gleich gut und das Preis-Leistungs-Verhältnis variiert. Beispielsweise gibt es Unterschiede bezüglich der Bewertung eines Kraftrades als neu. In Ausnahmefällen muss eine Vollkaskoversicherung nicht leisten, etwa wenn die oder der Vollkaskoversicherte zum Schadenzeitpunkt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand oder ein berechtigter Vorwurf grober Fahrlässigkeit besteht. Mit der Klausel Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit können Sie sich dagegen absichern.

Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen übernehmen keine Abschleppkosten. Diese Leistungen bietet ein Schutzbrief. Schutzbriefe sind freiwillige Zusatzbausteine der Kfz-Versicherungen und auch über Automobil- und Motorradclubs erhältlich. Der umfassende Schutz ist bereits für niedrige zweistellige Beträge pro Jahr erhältlich. Der Service beinhaltet je nach Anbieter beispielsweise Hilfestellung bei Pannen, Unfällen und im Krankheitsfall - im Inland wie in diversen weiteren Ländern.

Einige Leistungen, etwa Ersatzteilversand oder Krankenrücktransport sind auf Auslandsaufenthalte zugeschnitten. Im Gegensatz zu Kaskoversicherungen ist ein Abschleppdienst inklusive. Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Sie, wenn die Schuldfrage eines Schadens nicht eindeutig ist. Sie ist als Zusatzbaustein der Motorradversicherung oder separate Versicherung erhältlich. Schließen Sie sie über einen Zusatzbaustein ab, wird der Rechtsschutzversicherer Sie nicht bei Streitigkeiten mit der Motorradversicherung selbst vertreten.

Weitere Tipps zur Kostenoptimierung

Viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer nutzen ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über. Im Winter ist es auf dem Bike kalt, die Unfallgefahr ist vergleichsweise höher und Winterreifen kosten Geld. Ein Saisonkennzeichen verringert die Versicherungsbeiträge für Ihr Kraftrad und die Kfz-Steuer sinkt. Fahren dürfen Sie nur in Monaten, in denen das Kennzeichen Gültigkeit hat (beispielsweise vom 1. März bis 30. September). Während der übrigen Monate ruht die Versicherung mit Saisonkennzeichen. Sie dürfen das Fahrzeug in diesem Zeitraum nicht auf öffentlichen Straßen bewegen oder parken.

Ihr Saisonkennzeichen muss pro Jahr mindestens sechs Monate gültig sein, damit Sie am Ende des schadenfreien Versicherungsjahres in eine bessere SF-Klasse gestuft werden. Es lohnt sich, mit den Einstellungen des Motorradversicherungsvergleichs zu experimentieren, um Potenziale aufzudecken. Gerade bei einer anstehenden Beitragserhöhung ist ein Versicherungsvergleich sinnvoll. Kündigen Sie erst, wenn Sie eine verbindliche Zusage eines anderen Anbieters haben.

Wie bei der Autoversicherung können Sie Ihre Motorradversicherung stets regulär zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Zuweilen können Sie von einem einmonatigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Preiserhöhung trotz gleichbleibender Leistungen (Ausnahmen: Regionalklassenänderung aufgrund eines Umzugs in einen anderen Zulassungsbezirk, SF-Rückstufung nach Schäden). Nicht immer sinkt die Versicherungsprämie proportional zur verbesserten SF-Klasse.

Mit dieser einfachen Rechnung finden Sie heraus, ob der Betrag angemessen gesunken ist. 2024 betrug der Beitragssatz 280 Euro und der SF-Rabatt 50 Prozent. 2025 beträgt der Beitragssatz 265 Euro und der SF-Rabatt 45 Prozent. Obwohl die Prämie gesunken ist, ist der Grundbetrag entsprechend der Berechnung der Schadenfreiheitsklasse höher als im Vorjahr (588,89 Euro - 560 Euro = 28,89 Euro).

Generell wichtig bei einer Kündigung: Sowohl die reguläre als auch die Sonderkündigung sollte stets schriftlich und per Einschreiben erfolgen, damit Sie bei Bedarf nachweisen können, dass Sie sich an die Fristen gehalten haben.

Die Qual der Wahl: Welches Motorrad passt zu welchem Führerschein?

Krafträder gibt es in vielen Varianten und mit unterschiedlichen technischen Eigenschaften. Mofas gelten in Deutschland als Fahrräder mit Hilfsmotor, jedoch gleichzeitig als Kleinkrafträder, für die eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden muss. Sie sind einspurig und einsitzig. Mit einer Mofa-Prüfbescheinigung können sie ab dem Alter von 15 Jahren gefahren werden.

Motorroller sind einspurige Kleinkrafträder mit durchstieg, die häufig mit einem Automatikgetriebe ausgestattet sind. Sie erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde und verfügen über einen Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern (cm³). Der Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 cm³ kann ebenfalls ab dem 15. Lebensjahr erworben werden, Fahrten ins Ausland sind damit jedoch erst nach dem 16. Geburtstag möglich.

Separate Bestimmungen gelten für Motorroller mit größerem Hubraum - sie fallen entweder in die Klasse der Leichtkrafträder oder gelten als sogenannte Großroller. Auf dem Markt werden Motorroller mit einem Hubraum bis zu 650 cm³/50 PS angeboten, die Maximalgeschwindigkeiten von bis zu 160 Kilometern pro Stunde erreichen können.

Leichtkrafträder verfügen über einen Hubraum zwischen 50 und 125 cm³ und erbringen eine Leistung von höchstens 15 PS. Sie dürfen ab dem Alter von 16 Jahren mit den Führerscheinklassen A1 oder 1B gefahren werden. Eine Geschwindigkeitsdrosselung für Leichtkrafträder auf höchstens 80 Kilometer pro Stunde für nicht volljährige Fahrer ist durch den Gesetzgeber seit 2013 nicht mehr vorgesehen. Wenn die Leistung eines Leichtkraftrades höher als 15 PS ist, ist dafür ein Führerschein der Klasse A erforderlich.

„Echte“ Motorräder unterliegen keinen Beschränkungen im Hinblick auf ihre Leistung und ihren Hubraum. Für Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich, der erst mit 20 Jahren erworben werden kann, sofern ein zweijähriger Vorbesitz der Führerscheinklasse A2 gegeben ist. Der Erwerb der Klasse A2 ist mit 18 Jahren möglich, sie gilt für Motorräder mit einem Hubraum bis 48 cm³. Einen Direkteinstieg in die Führerscheinklasse A sieht der Gesetzgeber erst im Alter von 24 Jahren vor.

Spezialfälle: Oldtimer, Quads und Trikes

Wenn Sie Ihr Kraftrad als Oldtimer anmelden beziehungsweise zulassen möchten, muss Ihr Fahrzeug gewisse Voraussetzungen entsprechend § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen. Damit Ihr Kfz als sogenanntes historisches Kulturgut gilt, muss es mindestens 30 Jahre alt sein, in einem guten Originalzustand oder originalgetreu restauriert worden sein.

Vorteile bietet ein Historienkennzeichen (H-Kennzeichen) insbesondere für Motorräder ab 600 ccm, die ganzjährig zugelassen sind, da die Eingangssteuersätze für Oldtimer-Motorräder bei 46 Euro liegen. Trotz der Einstufung als Oldtimer können Sie Ihr Kraftrad wie ein reguläres Fahrzeug nutzen - bei Bedarf auch gewerblich.

Der Name Quad stammt aus dem Latein quattuor (vier) und quadruplex (vierfach). Quads bis 50 ccm müssen Sie nicht zulassen, benötigen aber ein Versicherungskennzeichen.

Der Begriff Trike stammt aus dem Englischen, ist eine Abkürzung von Tricycle (Dreirad) und hat zwei Hinterräder. Seit dem 19. Januar 2013 benötigt man je nach Leistung und Hubraum des Trikes einen Motorradführerschein.

Unfallversicherung: Eine zusätzliche Absicherung

Motorradfahren macht Spaß, birgt jedoch Risiken. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist deshalb eine Überlegung wert. Diese schüttet Ihnen im Ernstfall eine vorab vereinbarte Summe aus, damit man trotz etwaiger Einkommensverluste nicht vor dem Nichts steht.

Kfz-Steuer für Motorräder

Im Gegensatz zu Haltern von Autos und Lkw kommen Motorradbesitzer und -besitzerinnen bei der Kfz-Steuer gut weg. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) wurde seit den 1950ern nicht geändert. Der jährliche Satz beträgt pro angefangenen 25 Kubikzentimeter Hubraum (ccm) 1,84 Euro. Fahren Sie ein Zweirad mit weniger als 125 ccm, zahlen Sie gar keine Kfz-Steuer. Mit H-Kennzeichen für Oldtimer beträgt der jährliche Eingangssteuersatz 46,02 Euro.

Abgasnormen und Bremssysteme

Eins ist seit dem 1. Januar 2016 neu: Neue Zweiräder mit über 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h bekommen nur dann eine Typgenehmigung, wenn sie die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen, ABS oder ein Kombi-Bremssystem haben. Seit 2020 gelten auch für Motorräder die Bestimmungen der Abgasnorm Euro 5.

Die "Grüne Karte" wird digital

Die „Grüne Karte“ - mittlerweile als „Internationale Versicherungskarte“ bekannt - erfährt eine Modernisierung. Ab 2025 reicht ein elektronischer Nachweis.

Motorradversicherung: Wichtige Fakten im Überblick

Viele Faktoren bestimmen die Höhe des Versicherungsbeitrags - die meisten ähneln denen der Autoversicherung. Zentral ist der Schadenfreiheitsrabatt. Zusammenstöße können teuer werden. Auch ohne Personenschaden können Kosten schnell in die Millionen Euro gehen. Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist essenziell.

Motorradfahren macht Spaß, birgt jedoch Risiken. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist deshalb eine Überlegung wert. Diese schüttet Ihnen im Ernstfall eine vorab vereinbarte Summe aus, damit man trotz etwaiger Einkommensverluste nicht vor dem Nichts steht.

Die 3 Tarifstufen Aktiv, Komfort und Premium bieten Ihnen in der Motorradversicherung in Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko Schutz ganz nach Ihren Bedürfnissen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Motorrad-Vollkaskoversicherung - so stehen Sie immer auf der sicheren Seite! Unsere Beraterinnen und Berater in der Nähe helfen Ihnen gerne - kompetent und individuell. Wir zeigen Ihnen, wie Sie durch unser Netz aus 4.000 Partnerwerkstätten profitieren können.

Vergleichsportale und individuelle Beratung

Nutzen Sie Ihr Kraftrad ganzjährig oder reicht ein Saisonkennzeichen? Auch die Art des Motorrads kann eine Rolle spielen: Handelt es sich um ein Motorrad als Zweitfahrzeug, einen Leichtkraftroller oder ein schweres Kraftrad? Benötigen Sie einen Schutzbrief oder eine Kaskoversicherung?

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