Kosten für eine TÜV-Vollabnahme eines Motorrads

Wenn ein Motorrad in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen werden soll, benötigt es eine Betriebserlaubnis. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, "Scheunenfunde" oder individuell getunte Motorräder. Eine Vollabnahme nach § 21 StVZO ist oft erforderlich, um die Vorschriftsmäßigkeit, den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu überprüfen.

Wann ist eine Vollabnahme erforderlich?

  • Importfahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung oder deutsche ABE: Wer ein Motorrad ohne diese Papiere in Deutschland zulassen möchte, benötigt in der Regel eine Vollabnahme.
  • Fahrzeuge nach längerer Stilllegung: Bei einer Stilllegung von mehr als sieben Jahren kann eine Vollabnahme erforderlich sein, da der Datensatz beim KBA gelöscht wird.
  • Fahrzeuge ohne Papiere: Ob Scheunenfund, Unikat ohne Papiere oder Klassiker nach langjähriger Restaurierung: Viele brauchen vor der Wiederzulassung in Deutschland eine Vollabnahme gemäß §21 StVZO.

Ablauf der Vollabnahme

Bei der Vollabnahme prüfen Sachverständige den technischen Zustand, die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs. Die Abnahme beinhaltet unter anderem eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (HU). Es gelten immer die Zulassungsvorschriften, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren.

Der Sachverständige beurteilt auch, ob bestimmte Teile umgerüstet werden müssen, wie zum Beispiel Scheinwerfer oder Rückstrahler. Danach erfasst der Gutachter die Daten des Fahrzeugs für die Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Fehlen Daten oder Nachweise für die Erlangung der Betriebserlaubnis, so kann der TÜV Rheinland bei deren Beschaffung behilflich sein. Bei Bedarf können zusätzlich Labore für lichttechnische Gutachten, Abgasgutachten, EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) usw. hinzugezogen werden.

Kosten der Vollabnahme

Die Kosten für eine Vollabnahme variieren je nach Umfang und Zeitaufwand. Es gibt regionale Preisunterschiede und die Gebühren hängen von der Art des Fahrzeugs und der zulässigen Gesamtmasse ab.

Eine normale Hauptuntersuchung (HU) kostet im Durchschnitt etwa 90 Euro. In Kombination mit einer Abgasuntersuchung (AU) fallen Kosten von rund 150 Euro an. Für Motorräder sind die Kosten mit rund 85 Euro etwas geringer, da keine Abgasuntersuchung erforderlich ist.

Wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, ist eine Änderungsabnahme erforderlich. Die Preise hierfür variieren je nach Fahrzeugart, Bundesland und Prüforganisation zwischen 50 und 80 Euro.

Weitere Kostenfaktoren

  • Erstellung deutscher Papiere: Bei Importfahrzeugen können zusätzliche Kosten für die Erstellung deutscher Papiere entstehen.
  • Typisierung: Die Typisierung kann ebenfalls zusätzliche Kosten verursachen.
  • Zulassung: Die Zulassung des Fahrzeugs ist mit weiteren Gebühren verbunden.
  • Gutachten für Auspuffanlagen: Wenn der Auspuff nicht eingetragen ist oder keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) bzw. E-Nummer vorhanden ist, können zusätzliche Kosten für Gutachten entstehen.

Vollabnahme vs. Hauptuntersuchung

Im Grunde ist eine Vollabnahme nichts anderes als der normale TÜV. Allerdings kommen in manchen Fällen noch Kosten für das Typisieren bzw. die Erstellung deutscher Papiere und die Zulassung hinzu. Bei der Wiederzulassung eines in Deutschland abgemeldeten Fahrzeugs mit vorhandenen Papieren, aber länger ohne TÜV, ist eine "erweiterte" Prüfung erforderlich.

Regelungen bei längerer Stilllegung

Wenn ein Fahrzeug länger als sieben Jahre stillgelegt war, wird der Datenbestand im zentralen Fahrzeugregister gelöscht. In diesem Fall ist für die Zulassung ein Gutachten nach §21 StVZO erforderlich, wenn keine andere Quelle für die technischen Fahrzeugdaten zur Verfügung steht.

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen eine normale Hauptuntersuchung ausreicht, insbesondere wenn alle Papiere vorhanden sind. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Zulassungsstelle zu erkundigen, welche Unterlagen und Prüfungen erforderlich sind.

Tipps und Hinweise

  • Erkundigen Sie sich vorab bei einer Prüforganisation: Holen Sie sich Informationen über die spezifischen Anforderungen und Kosten für Ihr Fahrzeug.
  • Vergleichen Sie Preise: Die Gebühren für Hauptuntersuchung und Vollabnahme können je nach Bundesland und Prüforganisation variieren.
  • Prüfen Sie die Gültigkeit der ABE: Stellen Sie sicher, dass alle Anbauteile, insbesondere Auspuffanlagen, über eine gültige ABE oder E-Nummer verfügen.
  • Achten Sie auf die Fristen: Überziehen Sie den Termin für die Hauptuntersuchung nicht, da sonst Bußgelder drohen.

Beispielhafte Kostenaufstellung

Leistung Kosten (netto) MwSt. Kosten (gesamt)
Begutachtung 28,62 € 8,31 € 36,93 €
Abgasverhalten 15,13 € - 15,13 €
Summe 43,75 € 8,31 € 52,06 €

Hinweis: Die genannten Preise dienen lediglich als Beispiel und können je nach Region und Prüforganisation variieren.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0