Das Fahren im Kreisverkehr kann selbst erfahrene Verkehrsteilnehmer verunsichern. Doch mit den richtigen Kenntnissen der Regeln können Unsicherheiten vermieden und die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Grundlagen des Kreisverkehrs
Ein Kreisverkehr wird gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durch die Kombination der Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ und 215 „Kreisverkehr“ gekennzeichnet. Diese Schilder zeigen die Fahrtrichtung und den wichtigsten Grundsatz an: Der Verkehr auf der Kreisfahrbahn hat Vorfahrt.
- Fahrzeuge fahren rechts ein und entgegen dem Uhrzeigersinn.
- Blinken ist beim Einfahren verboten, aber beim Ausfahren Pflicht.
- Halten, Parken und Rückwärtsfahren sind grundsätzlich verboten.
- Die Mittelinsel darf nur von sehr großen Fahrzeugen befahren werden, sofern sie andere nicht gefährden.
Vorfahrt für Radfahrer im Kreisverkehr
Radfahrer haben im klassischen Kreisverkehr grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie motorisierte Fahrzeuge. Das bedeutet: Vorfahrt gewähren bei der Einfahrt, im Kreisverkehr gilt Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen.
Diese Regeln gelten, egal ob der Radler auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg unterwegs ist. Außerdem müssen Radfahrer Handzeichen geben, wenn sie den Kreisel verlassen möchten.
Besonderheiten bei Radwegen
Kompliziert wird es, wenn der Radweg von der Straße getrennt ausgeführt ist. Steht das Schild „Vorfahrt gewähren“ bei der Einfahrt in den Kreisverkehr vor dem Radweg, hat der Radfahrer Vorfahrt. Steht das Schild nach dem Radweg direkt am Kreisverkehr, hat der Autofahrer Vorfahrt. Für den Radfahrer ist das nicht immer erkennbar.
Der Radfahrer hat der Fahrtrichtung der Autos zu folgen, nur bei entsprechender Beschilderung kann er in entgegengesetzter Richtung fahren. Das ist für den Autofahrer nicht immer erkennbar. Deshalb muss er beachten, dass der vorfahrtberechtigte Radfahrer von links oder rechts kommen kann.
Beim Ausfahren hat der Autofahrer dem Radfahrer, der im Kreisverkehr verbleibt, die Vorfahrt zu gewähren, soweit es nicht abweichend geregelt wird.
Empfehlungen des ADFC
Laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) gibt es immer wieder Nachfragen „Wie soll ich mich als Radler, wie als Autofahrer verhalten?“ Bezüglich der Führung der Radler gibt es sehr unterschiedlich gestaltete Kreisverkehre.
Es habe sich gezeigt, dass es zu den wenigsten schweren Unfällen kommt, wenn Radler im Kreisel die Fahrbahn nutzen. Mündet in den Kreisel eine Straße mit seitlichem Radweg, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen, sollen Radler vor dem Kreisel auf die Fahrbahn geführt werden. Sie sind gleichberechtigt mit den Autos.
Gefährlich werde es, wenn Autofahrer im Kreisel überholen und dann bei der Ausfahrt Radler schneiden, die im Kreisel weiterfahren. Radler sollten daher zügig und so auf der Kreiselspur fahren, dass sie nicht überholt werden können, Autos aber auch nicht zur Schleichfahrt gezwungen werden.
Vorfahrt für Fußgänger
Fußgänger haben nur Vorrang vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren. Ausnahme: Wenn sich unmittelbar vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen befindet, gilt der Vorrang der Fußgänger sowohl für Autofahrer, die in den Kreisverkehr einfahren, als auch für diejenigen, die ihn verlassen.
Der "unechte" Kreisverkehr
Er kommt selten vor, meist in Wohngebieten. Hier gilt die Regel "rechts vor links", der Einfahrende hat also Vorfahrt. Fahrtrichtung ist, wie gehabt, gegen den Uhrzeigersinn. Achtung: Der Blinker muss hier beim Ein- und Ausfahren gesetzt werden.
Tipps für Radfahrer im Kreisverkehr
- Beschilderung beachten: Achten Sie immer auf die Beschilderung. Sie gibt die Vorfahrtsregeln an und kann je nach Kreisverkehr unterschiedlich sein. Wer im Kreisverkehr auf der Fahrbahn fährt, hat Vorfahrt vor einfahrenden Fahrzeugen.
- Nicht jeder Kreisverkehr ist gleich: Es gibt vor allem Unterschiede zwischen Kreisverkehren inner- und außerorts.
- Radweg benutzen: Wenn der Kreisverkehr einen Radweg besitzt, muss dieser benutzt werden. Ist der Radweg direkt neben den Übergängen für Fußgänger - diese sind meist Zebrastreifen - haben Radfahrer Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Gibt es keine Zebrastreifen, gelten die zuvor genannten Vorfahrtsbeschilderungen.
- Toten Winkel vermeiden: Fahren Sie daher immer in der Mitte der Spur und vor statt neben den Autos.
- Sichtbarkeit erhöhen: Um zu vermeiden, von Autofahrern übersehen zu werden, sollten Sie die eigene Sichtbarkeit erhöhen. Fahren Sie also immer mit Licht und ergänzen Sie ihr Fahrrad mit Speichenreflektoren und tragen Sie beispielsweise eine Warnweste.
- Handzeichen geben und Blickkontakt herstellen: Insbesondere beim Abbiegen ist es wichtig, die Hand rauszuhalten und Blickkontakt aufzunehmen, um sicher zu gehen, dass Sie gesehen werden.
- Rücksicht nehmen: Wie Paragraf eins der Straßenverkehrsordnung besagt, können Unfälle am ehesten vermieden werden, wenn alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen.
Unfallrisiken und Versicherungen
Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes ereigneten sich 2018 insgesamt 6.000 Unfälle mit Personenschaden an Kreisverkehren. Die meisten davon - mehr als drei Viertel - passierten innerorts.
Im Falle eines Unfalls kann eine gut abgestimmte Kombination aus Haftpflicht-, Kaskoversicherung und ggf. privater Unfallversicherung vor finanziellen Folgen schützen.
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