Gerade im Sommer kommen Motorradfahrer beim Anblick ihrer schwarzen Lederkombis schnell ins Schwitzen. Doch dürfen Biker auch trotz Hitze mit kurzer Hose und T-Shirt fahren? Ein Blick auf die Rechtslage zeigt: Zwischen „erlaubt“ und „sicher“ liegen mitunter Welten.
Gesetzliche Vorschriften und Realität
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eindeutig. Lediglich ein geeigneter Schutzhelm ist beim Motorradfahren verpflichtend, so der Bußgeldkatalog. Was also, wenn Biker nur Turnschuhe, T-Shirt oder sogar kurze Hosen tragen? All das ist rechtlich zulässig, selbst wenn es aus Sicht der Verkehrssicherheit kaum nachvollziehbar erscheint. Ein Verwarnungsgeld droht nur, wenn der Helm fehlt oder ungeeignet ist. Wer hingegen ohne Jacke und Handschuhe fährt, bleibt straffrei - zumindest bei der Polizei-Kontrolle.
Anders sieht es in der Fahrschule aus. Für Fahrschüler gilt eine Schutzkleidungspflicht. Wer zur praktischen Prüfung der Klasse A, A1, A2 oder AM erscheint, muss laut Bußgeldkatalog vollständige Motorradkleidung tragen, inklusive Helm, Jacke, Hose, Stiefel und CE-geprüfter Protektoren. Fehlt ein Bestandteil, wird die Prüfungsfahrt verweigert.
Die Relevanz der Schutzkleidung bei Unfällen
Spätestens bei einem Unfall wird die Kleiderwahl allerdings auch für erfahrene Biker relevant. Mehrere Gerichtsurteile zeigen: Wer ohne geeignete Schutzkleidung stürzt, riskiert eine Mithaftung. So urteilte das OLG Brandenburg, dass ein vernünftiger Mensch Schutzkleidung tragen würde und kürzte das Schmerzensgeld entsprechend, erklärt der Bußgeldkatalog. Andere Gerichte wie das OLG München sahen das in bestimmten Fällen anders. Klar ist: Die Rechtsprechung ist uneinheitlich - doch das Risiko trägt der Fahrer selbst.
Auch für die Schadenregulierung kann die Ausrüstung entscheidend sein. Fehlt eine Motorradkluft, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder ablehnen, gerade dann, wenn grobe Fahrlässigkeit oder mangelnde Eigensicherung im Raum stehen, erklärt die Versicherung verti. Umfassender Schutz ist meist nur mit einer Kaskoversicherung gegeben, die explizit Helm und Kleidung einbezieht.
Empfehlungen für Motorradkleidung im Sommer
Schutz muss allerdings nicht zwingend auch Schwitzen bedeuten. Textiljacken mit Mesh-Einsätzen, perforierte Lederkombis oder kühlende Funktionswäsche schaffen Luftzirkulation, schreibt der ADAC. Zusätzliche Schutzprotektoren für den Rücken sind ebenfalls sehr sinnvoll. Auch Airbag-Jacken können die Unfallfolgen deutlich reduzieren, schreibt der ÖAMTC. Handschuhe und knöchelhohe Stiefel bleiben jedoch unverzichtbar, auch wenn die Versuchung groß ist, auf leichte Sneaker oder freie Knöchel zu setzen.
Auch beim Helm gilt: Weniger ist nicht mehr. Integral- oder Modulhelme mit Belüftungssystemen bieten Schutz und verhindern, dass die Hitze im Kopf ansteigt. Der Helm muss zudem immer perfekt passen und die ECE-Norm 22 erfüllen, betont der ÖAMTC. Als Alternative gibt es spezielle Jet-Helme für den Sommer, schreibt der ADAC. Auch die richtige Helmfarbe kann Abhilfe schaffen.
Worauf man bei Motorradkleidung achten sollte:
- Passform: Entscheidend für Komfort und Schutzwirkung.
- Protektoren: CE-geprüfte Protektoren an Rücken, Schultern, Ellenbogen, Knien und Hüften sollten Standard sein.
- Material: Leder bietet besseren Abriebschutz, moderne Textilkombis punkten mit Atmungsaktivität und Flexibilität.
Laut dem ADAC sollten CE-geprüfte Protektoren an Rücken, Schultern, Ellenbogen, Knien und Hüften Standard sein. Besonders riskant: Schlecht sitzende oder minderwertige Protektoren, die im Ernstfall verrutschen. Leder bietet besseren Abriebschutz, moderne Textilkombis punkten mit Atmungsaktivität und Flexibilität, so der ADAC.
Unabhängig davon gilt: Eine helle, kontrastreiche Farbgebung des Motorradhelms macht ihn auffälliger. Motorradhelme sollen sicherheitshalber rechtzeitig erneuert werden, denn Helme altern. Damit nimmt dann auch die Schutzwirkung der Helme ab. Eigentlich sollte es jedoch im Interesse eines jeden Motorradfahrers - oder Beifahrers - liegen, nur mit einem funktionstüchtigen Helm auf Tour zu gehen.
Das belegen Statistiken sehr nachdrücklich: Bei rund 40% der Motorradunfälle droht dem Fahrer ein Schädel-Hirn-Trauma. Nach einem überstandenen Sturz oder Unfall sollte man sich ohnehin sicherheitshalber nach einem neuen Helm umschauen.
Juristische Aspekte und Mitverschulden
Es kann aber auch juristische Konsequenzen haben, wenn Sie auf dem Motorrad ohne Schutzkleidung unterwegs sind. Ein Bußgeld müssen Sie dafür nicht fürchten, denn wie schon erwähnt ist das Tragen von Schutzkleidung auf dem Motorrad nicht vorgeschrieben.
Sind Sie allerdings in einen Unfall verwickelt und werden verletzt, wird Ihnen aufgrund der fehlenden Schutzausrüstung möglicherweise eine Teilschuld zugesprochen, selbst wenn Sie ansonsten nichts für den Unfall können. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung, die vom Gericht getroffen werden muss (z. B. OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2009 - 12 U 29/09 oder OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2007 - 1 U 182/06).
Die Teilschuld wird in derartigen Fällen üblicherweise damit begründet, dass der betroffene Motorradfahrer nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um sich selbst vor möglichen Verletzungen zu schützen. Als Folge eines solchen Mitverschuldens kann ein möglicher Anspruch auf Schadensersatz, wie z. B. Doch gerade in jüngerer Zeit tauchen auch vermehrt Urteile auf, laut denen dem Fahrer keine Teilschuld an seinen Verletzungen aufgrund fehlender Motorrad-Schutzkleidung zugesprochen wurde. So geschah es zum Beispiel in einem Fall in München, bei dem der betroffene Biker Turnschuhe statt Motorradstiefeln trug (OLG München, Endurteil v.
Die unterschiedlichen Urteile zeigen: Ob Ihnen bei einem Unfall ein Mitverschulden an Ihren Verletzungen angerechnet wird, ist stets eine Einzelfallentscheidung.
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