Die Lichtpflicht für Rennräder in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Radfahren erfreut sich in Deutschland wachsender Beliebtheit als umweltfreundliche Alternative zum Auto. Viele Radfahrer interessieren sich auch für sportliche Varianten wie Rennräder. Doch wie sieht es mit der Verkehrssicherheit und der Lichtpflicht bei Rennrädern aus?

Eigentlich ist es recht simpel: Die Zeiten, in denen der Dynamo vorgeschrieben war, sind vorbei. Das Fahrradlicht darf batteriebetrieben sein. Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequellen dürfen sogar abnehmbar sein.

Gesetzliche Bestimmungen zur Fahrradbeleuchtung

In Deutschland ist der Aufbau der Fahrradbeleuchtung gesetzlich in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Front- und Rückstrahler sowie verschiedene Reflektoren sind Pflicht. Es gibt jedoch eine breite Palette an wirkungsvoller Beleuchtung für dein Fahrrad. Neben vielen nützlichen Features darf dein Fahrrad zusätzlich mit Fernlicht und Bremslicht ausgestattet sein. Auch akku- oder batteriebetriebene Lichtanlagen sind erlaubt.

Wo finde ich die Regeln zur Fahrradbeleuchtung in Deutschland? Der § 67 StVZO schreibt die Art der Fahrradbeleuchtung, die in Deutschland erlaubt ist vor. Auch was an Beleuchtung vorhanden sein muss, ist hier definiert.

Aktive und passive Elemente der Fahrradbeleuchtung

Wusstest du, dass du bei der Beleuchtung für dein Fahrrad zwischen aktiven und passiven Elementen unterscheiden musst? Aktive Elemente wie Front- und Rückleuchten erzeugen selbst Licht und werden durch einen Akku, Batterien oder einen Dynamo mit Strom versorgt.

  • Frontscheinwerfer: Strahlen weißes Licht vor das Fahrrad aus. Als Lichtquelle nutzen Hersteller entweder eine herkömmliche Glühlampe, eine oder mehrere LED oder eine Halogenlampe. Zusätzlich findet sich oft ein integriertes Standlicht, das dein Fahrrad auch im Stand mit Licht versorgt.
  • Rückleuchte: Fahrräder müssen an der Rückseite mit mindestens einer Schlussleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Auch die Rückleuchte wird per Dynamo, Akku oder Batterie betrieben. Du darfst sie nicht tiefer als 25 Zentimeter über dem Boden montieren.

Reflektoren sind Pflicht

Im Gegensatz zu Scheinwerfer und Rücklicht müssen die Reflektoren immer am Fahrrad angebracht sein. Konkret sind das ein heller Reflektor vorn und ein roter hinten. Auch die Pedale müssen jeweils nach vorn und hinten reflektieren. Seitlich können entweder die Reifen reflektieren oder symmetrisch an den Speichen angebrachte Reflektoren.

Reflektoren ergänzen deine Beleuchtung am Fahrrad: Ein weißer Frontreflektor am Scheinwerfer sowie ein großer roter Reflektor hinten. Bei den Laufrädern hast du die Wahl: Entweder nutzt du Reifen mit einem durchgehenden Reflexstreifen auf der Flanke oder ganz klassisch zwei gelbe Speichenreflektoren pro Laufrad. Auch reflektierende Speichenclips sind möglich, wie etwa die 3M Sekuclip Compact Speichenreflektoren. Hier nimmt es der Gesetzgeber ganz genau: Tatsächlich muss jede einzelne Speiche einen solchen Clip erhalten.

Die komplette Fahrradbeleuchtung besteht nicht nur aus aktiv leuchtenden Elementen (Lampen). Reflektoren gehören laut StVZO zum obligatorischen Zubehör eines Fahrrads.

  • Ein nach vorne reflektierender Rückstrahler, weiß. Er darf in die vordere Fahrradlampe eingebaut sein.
  • Ein nach hinten reflektierender Rückstrahler, rot. Er darf im Fahrrad-Rücklicht integriert sein.
  • Ein nach hinten wirkender Großflächenrückstrahler, rot. Dieser muss mit dem Buchstaben Z gekennzeichnet sein.
  • Nach vorne und hinten strahlende Reflektoren an den Pedalen, gelb
  • Mindestens zwei Rückstrahler pro Rad in den Speichen, gelb. Diese müssen um 180° versetzt angebracht werden.

Lichttechnik und ihre Bedeutung

Die im Straßenverkehr zugelassenen Leuchten liegen etwa zwischen 15 und 150 Lux, Leuchten für den Offroad-Einsatz oft auch darüber. Der vom Gesetzgeber minimal geforderte Wert beträgt 10 Lux - damit geht es aber mehr um das „Gesehen-Werden” als um die eigene Sicht bei Nacht.

Lux und Lumen

Gerade bei stärkeren Leuchten geben die Hersteller gerne den Lumen-Wert an. Aber was sagen Lux und Lumen aus? Die Einheit Lumen (lm) beschreibt den sichtbaren Lichtstrom und stellt so dar, wie viel Licht eine Lichtquelle in alle Richtungen abstrahlt. Der Lumen-Wert hilft dir dabei, die Helligkeit einer Lampe einzuschätzen: Je höher der Wert, desto mehr Licht gibt eine Lampe ab. Die Maßeinheit Lux (lx) ist dagegen die Beleuchtungsstärke. Sie beschreibt den Lichtstrom (gemessen in Lumen), der auf eine bestimmte Fläche fällt.

Weder Lux noch Lumen sagen etwas darüber aus, wie viel Licht deine Fahrradleuchte tatsächlich bietet. Auch Lampen- und Reflektordesign sind wichtig, denn sie bestimmen die Lichtverteilung. Fällt die Lichtverteilung auf der Straße gerade so schmal aus wie der Fahrradweg? Leuchtet sie den Nahbereich in der Breite gut aus? Reicht das Lichtfeld 20 bis 40 Meter weit nach vorne? Wie gleichmäßig ist die Lichtverteilung?

Sonderausstattung und Innovationen

Einen besonderen Sicherheitsgewinn am Pedelec und an Fahrrädern bis 25 km/h bietet dir das Fernlicht, das der Gesetzgeber seit 2017 zugelassen hat. Damit bist du im Dunkeln wesentlich souveräner unterwegs. Das Fernlicht leuchtet oberhalb der für das Standardlicht vorgeschrieben Hell-Dunkel-Grenze weit voraus. Es hilft dir damit auch, Hindernisse wie herunterhängende Äste rechtzeitig zu erkennen.

Einige Hersteller bieten bereits Fahrradbeleuchtung mit Fernlicht an. Dies vor allem für E-Bikes, die den Strom für die Beleuchtung aus der Fahr-Batterie abzweigen. Bei der Verwendung gilt dasselbe wie im Auto: Bei Gegenverkehr muss das Fernlicht ausgeschaltet werden, um entgegenkommende Fahrzeuge nicht zu blenden. Auch bei Nebel sollte es nicht benutzt werden, da Nebel das Licht der Scheinwerfer reflektiert.

Ein zweiter Frontscheinwerfer und eine zweite Rückleuchte am Fahrrad sind zulässig. Wer will, darf also zum Beispiel eine fest montierte Dynamo-Lichtanlage um einen helleren Akku-Scheinwerfer ergänzen, um die Sicht zu verbessern. Fahrräder mit einer Breite von mehr als einem Meter benötigen sogar mehr als einen Scheinwerfer. Das trifft auf so manches Cargobike zu.

Rennradspezifische Regelungen

Für Rennradfahrer gelten in Deutschland grundsätzlich dieselben Regeln wie für den Otto Normalradfahrer auch. Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind nicht fahrzeuggebunden.

Anders als bei den übrigen Regelungen für Radfahrer nach StVO, besteht für die Beleuchtung eine geringfügige Sonderregel. Wiegt das Rennrad weniger als 11 kg, muss es keine fest installierte Beleuchtungsanlage besitzen. Im Unterschied zu anderen Radfahrern, genügt für Rennradfahrer das Mitführen von Front- und Schlussleuchten mit Batteriebetrieb, gegebenenfalls auch mit weniger als 6V Nennspannung.

"Licht bleibt dennoch Pflicht - lediglich die Art der Befestigung unterscheidet sich hier.", merkt der Rechtsexperte an.

Verhalten im Straßenverkehr

Radfahren wird in Deutschland als umweltschonende Alternative zum Auto immer beliebter. Ein modernes Rennrad ist meist leichter als ein herkömmliches Fahrrad, hat weniger Extraanbauten aufzuweisen und ist meist auch schneller sowie wendiger unterwegs.

"Wird der Verkehr nicht behindert, so dürfen Radfahrer nebeneinander fahren", so Mingers. "Gleiches gilt für Rennräder." Auch im Team, das heißt in Gruppen mit mehr als 15 Radfahrern, besteht das Recht, zu zweit nebeneinander auf der Straße zu fahren.

"Wer im deutlich sichtbaren Verband fährt, darf auch bei Rot die Ampel überqueren, wenn die Spitze noch im Grünlicht fahren konnte", erläutert Mingers die Rechtslage nach StVO. Aber Achtung: Als Rennradfahrer und damit Verkehrsteilnehmer sind Lichtzeichen des Fahrverkehrs selbstverständlich zu beachten. Wer nicht im Verband fährt und rote Ampeln ignoriert, sollte sich nicht erwischen lassen!

Sanktionen bei Verstößen

Sind Fahrradfahrer ohne korrekte Beleuchtung unterwegs, gefährden sie nur sich und andere, sondern müssen auch mit Bußgeldern zwischen 20 Euro und 35 Euro rechnen. Details finden Sie in unserer Bußgeldtabelle.

Wer jedoch als Radfahrender ohne Licht oder mit defektem Licht in eine Kontrolle gerät, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Strafe beträgt mindestens 20 Euro. Kommt es zu einer Gefährdung anderer am Straßenverkehr Teilnehmender, werden 25 Euro fällig. Kommt es in der Folge zu einem Unfall, beträgt das Bußgeld 30 Euro.

Die Wahl der richtigen Beleuchtung

Abgesehen davon, dass die Helligkeit sicher ein wichtiger Faktor beim Kauf einer Beleuchtung ist, solltest du darauf achten, dass die Lampe StVZO-konform ist. Denk auch daran: Die hellste Lampe nützt dir nichts, wenn das Licht nicht entsprechend deiner Fahrweise verteilt wird. In der Stadt genügt es, wenn deine Beleuchtung am Fahrrad das Nahfeld abdeckt. Führt dein Weg beim Pendeln oder nach der Abendrunde länger über unbeleuchtete Abschnitte und Feldwege? Dann sind nicht nur höhere Lux- bzw. Lumen-Werte empfehlenswert: Die Abdeckung weit entfernter Objekte ist besonders wichtig.

Günstig und kompakt? Wenn du dein Fahrrad mit einer Beleuchtung ausstattest, musst du deinen Geldbeutel nicht zwingend überstrapazieren: Kompakte Nabendynamo-Leuchten wie die Axa PICO30-T STEADY bieten dir heute ein Standlicht und eine automatische Umschaltung zwischen Tag- und Nachtfahrlicht. Beim energiesparenden Tagfahrlicht leuchten nur wenige LEDs und sorgen dafür, dass du gesehen wirst. Je nach Dunkelheit schaltet sich dann das Hauptlicht dazu.

Die stärksten zugelassenen Frontleuchten verfügen über etwa 150 Lux. Ein Beispiel für die 150-Lux-Klasse ist die akkubetriebene B+M Ixon Space LED 150 Lux. Die Helligkeit kannst du bei dieser Frontleuchte per Fingersensor variieren, sodass du auf gut beleuchteten Abschnitten Strom sparen und im Dunkeln volle Lichtpower geben kannst. Damit diese starken Leuchten nicht blenden, ist eine blendfreie Einstellung und Fixierung wichtig.

Fazit

Eins ist klar: Bei so viel Auswahl, Sicherheitsgewinn, Lichtmenge und High-Tech-Ideen gibt es für eine unzureichende Beleuchtung am Fahrrad keine Ausreden mehr. „Sehen und gesehen werden” ist die oberste Regel.

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