Linksabbiegen mit dem Fahrrad: Eine detaillierte Anleitung

Beim Linksabbiegen mit dem Fahrrad sind einige wichtige Punkte zu beachten, um sicher durch den Straßenverkehr zu kommen. Eine der großen Herausforderungen des Radfahrens im Straßenverkehr ist das Abbiegen, insbesondere das Linksabbiegen. Dies verursacht teils schwere Unfälle. Häufig mangelt es am richtigen Verhalten.

Rechtliche Grundlagen und Verhalten im Straßenverkehr

Die StVO regelt für die Radfahrenden je nach Anlage der Straße, wie abgebogen werden muss. Aber auch auf Fahrradwegen gilt die StVO §9! Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) lässt für den Radfahrenden je nach Anlage der Straße verschiedene Möglichkeiten zum Abbiegen zu.

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich (Anm.: per Handzeichen) ankündigen; Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen.

Während auf den Fahrbahnen wegen des Autoverkehrs intuitiv mehr Vorsicht waltet, kommt es auf den Fahrradwegen häufig zu gefährlichen Situationen und Unfällen.

Sicher Linksabbiegen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Mit dem Fahrrad links abzubiegen ist eigentlich kein Problem, sofern Fahrradwege vorhanden sind.

1. Vorbereitung und Handzeichen

  • Bevor ihr euch zum Linksabbiegen einordnet, macht einen Schulterblick über die linke Schulter. Dank E-Autos und E-Rollern kann man sich nicht mehr vollständig auf die Ohren verlassen, wenn man die Spur wechselt.
  • Gebt ein deutliches Handzeichen, indem ihr den linken Arm zur Seite hebt (biegt ihr rechts ab, hebt den rechten). Das ist euer Blinker-Ersatz und so könnt ihr riskante Überholmanöver von Autofahrern in letzter Sekunde verhindern.

2. Einordnen auf der Fahrbahn

  • Habt ihr die zweite Hand wieder am Lenker, ordnet euch entweder auf der Linksabbiegerspur oder - sollte es keine geben - auf der Fahrbahnmitte ein. Gebt zuerst das Handzeichen und lasst dem nachfolgenden Verkehr Zeit, sich auf eure Handlung einzustellen.
  • Ordnet euch erst dann ein und nicht währenddessen.
  • Gibt es nur eine Spur, solltest du dich zur Fahrbahnmitte einordnen.

3. Vorfahrt beachten

  • Fahrt in die Mitte der Kreuzung, lasst aber ausreichend Platz für Gegenverkehr und lasst diesen passieren.
  • Denkt daran, dass Fußgänger auch ohne Zebrastreifen Vorrang haben. Es nützt nichts, selbst wenn ihr Vorfahrt hättet und darauf beharrt, statt kurz zu warten. Entweder ärgert ihr euch unnötig oder es kommt sogar zu einem Unfall.
  • Bei einer ausreichenden Lücke im Verkehr könnt ihr die Kreuzung passieren. Fahrt dabei einen großen Bogen und schneidet die Kurve möglichst nicht.
  • Es gibt verschiedene Vorfahrtsregeln:
    • Wenn es keine Ampeln gibt, gilt an Kreuzungen rechts vor links. Stehen also Fahrzeuge rechts von dir, dürfen diese zuerst fahren.
    • Stehen an einer Kreuzung Ampeln, gelten nur ihre Lichtzeichen. Du darfst dann fahren, wenn deine Ampel dir Grün zeigt.

4. Nach dem Abbiegen

  • Fahrt nach der Kurve wieder am rechten Fahrbahnrand oder auf einen Fahrradweg, wenn es diesen geben sollte.

Direktes vs. Indirektes Abbiegen

Direktes Abbiegen

Das direkte Abbiegen führt direkt und über den kürzesten Weg über die Kreuzung oder Einmündung. Dabei nutzen Radfahrende, falls vorhanden, die Abbiegestreifen für Pkw bzw. Abbiegefahrstreifen für Fahrräder. Dies ist die übliche Art für alle Fahrzeuge im Straßenverkehr und hat einige Vorteile:

  • Es geht schneller, weil nur eine Ampelphase zu beachten ist.
  • Es ist sicher, weil sich die abbiegenden Radfahrenden bereits frühzeitig einordnen. Die anderen Verkehrsteilnehmenden erfassen sie und können sich rechtzeitig darauf einstellen.
  • Es entfallen Konfliktbereiche, die beim indirekten oder nicht direkten Abbiegen entstehen.

Indirektes Abbiegen

Beim indirekten Abbiegen an Kreuzungen fährt man zunächst geradeaus, um zur gegenüberliegenden Seite zu kommen, um dann nach links abbiegen zu können. Danach fährt man - bei Ampel gesteuerten Übergängen bei der nächsten Grünphase - auf die andere Seite und fädelt sich unter Beachtung der Vorfahrtsregeln in den fließenden Verkehr ein. Dieses System benötigt etwas mehr Zeit. Es handelt sich hierbei also nicht um einen klassischen Abbiegevorgang, sondern um das Queren von zwei Fahrbahnen geradeaus. Bei Einmündungen auf der linken Seite steigt man zunächst am rechten Fahrbahnrand ab und verhält sich dann entsprechend wie oben beschrieben.

Indirektes Abbiegen als Fußgänger

Wenn eine Straße stark befahren ist und es zu gefährlich ist, dort direkt links abzubiegen, dann solltest du indirekt links abbiegen:

  • Steige von deinem Fahrrad ab und schiebe es auf dem Bürgersteig.
  • Schiebe es bis zum nächsten Fußgängerüberweg.
  • Dort überquerst du die Straße als Fußgänger und steigst auf der anderen Straßenseite wieder auf dein Fahrrad auf.

Grünpfeil für den Radverkehr

Seit 2021 erlaubt die StVO an Ampeln mit Grünpfeil für den Radverkehr das Abbiegen nach rechts. „Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.“ (Aus § 37 der StVO) Zudem schreibt die StVO vor, dass deswegen vor dem Abbiegen angehalten werden muss, um zu schauen, ob ein Abbiegen ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.

Strafen und Bußgelder bei falschem Abbiegen

Wenn ihr beim Abbiegen nicht den Regeln der StVO Folge leistet, dann kommen teils hohe Strafen auf euch zu. Meistens ist ein Punkt in Flensburg fällig, auch ein Fahrverbot ist möglich.

Ordnungswidrigkeit Geldstrafe Punkte in Flensburg Fahrverbot
Nicht ordnungsgemäßes Einordnen beim Abbiegen... 10 € - -
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 30 € - -
... mit Sachbeschädigung 35 € - -
Abbiegen, ohne entgegenkommendes Fahrzeug durchzulassen 40 € - -
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 140 € 1 1 Monat
... mit Sachbeschädigung 170 € 1 1 Monat
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Abbiegen oder Zurücksetzen von einer Grundstückseinfahrt 80 € 1 -
Einfahren in Kreuzung, obwohl Verkehr stockt mit Behinderung anderer 20 € - -
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen, mit Gefährdung 70 € 1 -
Beim Abbiegen nicht auf Fußgänger geachtet, mit Gefährdung 140 € 1 1 Monat
Beim Abbiegen nicht auf Fußgänger geachtet, mit Sachbeschädigung 170 € 1 1 Monat

Das Missachten der Vorfahrt oder falsches Abbiegen kann je nach Schwere und möglichen Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer zwischen 15 € und 30 € kosten.

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