Lohnt sich Fahrradleasing? Vor- und Nachteile im Überblick

Statt selbst ein Fahrrad zu kaufen, nutzen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer häufiger die Möglichkeit, ein Dienstrad zu leasen. Welche Vorteile bietet Dir das Fahrradleasing über den Arbeitgeber - und welche Punkte solltest Du kennen, wenn über vermeintliche Nachteile beim Bikeleasing gesprochen wird?

Was ist Dienstradleasing?

Klimawandel, verstopfte Innenstädte und ein nicht immer optimal zu nutzender öffentlicher Nahverkehr führen seit einiger Zeit dazu, für den Weg zur Arbeit wieder vermehrt das Fahrrad zu nutzen. Das fällt natürlich leichter auf einem optimal angepassten und gut funktionierenden Neurad, bei längeren Strecken gern auch mit E-Unterstützung. Eine immer beliebtere Möglichkeit der Finanzierung bietet hier das Dienstradleasing über den Arbeitgeber. Es funktioniert ähnlich wie ein Mietkauf mit monatlicher Abzahlungsrate und wird über hierauf spezialisierte Leasinggesellschaften online abgewickelt. Zur monatlichen Abzahlungsrate (Zins und Tilgung), kommt bei allen Leasinggesellschaften zwingend eine Diebstahlversicherung hinzu, diese wird häufig vom Arbeitgeber übernommen. Zusätzlich können Wartungs- und Verschleißpauschalen zugebucht werden.

Die grundsätzlichen Leasingbedingungen sind bei allen Leasinggesellschaften ähnlich, Unterschiede ergeben sich aus dem jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugrunde gelegten Zinssatz, der Festlegung des Restwertes sowie dem vorgeschriebenen Versicherungsumfang. Es lohnt sich hier auf alle Fälle ein Vergleich.

Wie funktioniert es?

Soll das Fahrrad als Dienstrad geleast werden, muss der Arbeitgeber zunächst mit einer Leasinggesellschaft einen Leasing-Rahmenvertrag abschließen. In nicht tarifgebundenen Unternehmen können hierzu entsprechende Einzelvereinbarungen geschlossen werden. Bei tarifgebundenen Unternehmen ist die Möglichkeit des Dienstradleasings zunächst im Tarifvertrag zu verankern oder als außer- bzw. übertarifliche Zahlung zu vereinbaren. Beamte und Angestellte des Landes und der Kommunen in Niedersachsen können seit dem 22. Februar 2023 vom Dienstradleasing Gebrauch machen.

Es können grundsätzlich alle Fahrradtypen und -marken über Fachhändler oder Onlineshops mit einem Kaufpreis von 500 - 6000 € geleast werden. Nach entsprechender Auswahl bzw. Konfiguration des Fahrrades und Übermittlung eines verbindlichen Angebotes berechnet die gewählte Leasinggesellschaft die entsprechende monatliche Leasingrate, die Versicherungsprämie und den Restwert. Sie bietet anschließend dem Arbeitgeber eine hieraus ermittelte Leasingrate an. Kommt der Vertrag zustande, überlässt der Arbeitgeber dem/der Arbeitnehmer*in das Rad über einen Nutzungsüberlassungsvertrag zur freien Nutzung.

Die Leasingdauer beträgt 36 Monate. Nach Ablauf des Leasingzeitraums bietet, die Leasinggesellschaft das Rad dem Arbeitgeber zum Kauf an. Der Restwert wird zu Beginn des Leasingzeitraums je nach Leasinggesellschaft mit 13 - 18 % des Anschaffungswertes kalkuliert.

Welche Kosten entstehen?

Die durch die Arbeitnehmer*innen zu tragende Leasingrate wird in der Regel als Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen und reduziert somit, ähnlich wie eine zusätzliche Rentenversicherung, die jeweilige Steuer- und Sozialabgabenbelastung. Da sich hierdurch auch arbeitgeberseitig Einsparungen ergeben, übernimmt dieser ggf. die zu zahlende Versicherung. Im Gegenzug wird für die Möglichkeit der uneingeschränkten privaten Nutzung ein geldwerter Vorteil von 0,25 % des Anschaffungspreises zugerechnet.

Zur detaillierten Berechnung der monatlichen Belastung unter Berücksichtigung der persönlichen Einkommensverhältnisse stehen auf den Internetseiten der Leasinggesellschaften entsprechende Rechner zur Verfügung.

Als Berechnungsbeispiel werden folgende Grunddaten angenommen:

  • Bruttomonatsgehalt: 4000 €
  • Kaufpreis Fahrrad: 3500 €
  • Restwert: 630 € (18 %)

Hieraus ergeben sich zunächst folgende Brutto-Kosten pro Monat:

  • Leasingrate: ca. 100 €
  • Versicherung: ca. 10 €
  • Geldwerter Vorteil: ca. 8 €

In Summe resultieren brutto somit ca. 118 € Kosten pro Monat. In Abhängigkeit der jeweiligen Steuerklasse und sonstiger Freibeträge ergeben sich hieraus folgende monatliche Nettobelastungen:

  • Steuerklasse I, keine Kinderfreibeträge, Versicherung durch AG: ca. 65 €
  • Steuerklasse III, zwei Kinderfreibeträge, Versicherung durch AG: ca. 75 €
  • Steuerklasse III, zwei Kinderfreibeträge, Versicherung durch AN: ca. 85 €

Genaue Werte müssen durch das jeweilige Lohnbüro berechnet werden. Über den vereinbarten Leasingzeitraum von 36 Monaten ergeben sich bei einer Übernahme des Fahrrades somit Gesamtkosten von 2970 € bis 3690 €.

Und die Nachteile?

Zu den offensichtlichsten Nachteilen des Dienstradleasings gehört unter Umständen der feste Leasingzeitraum von 36 Monaten. Arbeitnehmer*innen, die das Angebot wahrnehmen wollen, sollten daher sicher sein, das bestehende Beschäftigungsverhältnis in den nächsten drei Jahren nicht wechseln zu wollen oder zu müssen. Gleiches gilt für eventuell geplante Elternzeiten. Im Falle einer Beendigung oder Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses sind Arbeitnehmer*innen dann schadenersatzpflichtig gegenüber dem Arbeitgeber, d. h. die tatsächlichen Kosten sind unter Verzicht auf die steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Vorteile zu übernehmen (im oben gerechneten Beispiel ca. 118 € pro Monat zzgl. Restwert).

Als weiterer Nachteil wird oft die aufgrund der eingesparten Rentenbeiträge niedrigere spätere Rentenleistung angeführt. Bezogen auf eine in der Regel mehr als 30-jährige beitragspflichtige Arbeitszeit entspricht der eingesparte Rentenbeitrag für eine 36-monatige Leasingzeit allerdings weniger als 0,25 % der Gesamtrentenbeiträge und steht damit innerhalb sowieso zu erwartender Spannen in der Rentenentwicklung.

Wenn auch die monatlichen Belastungen eindeutig zu kalkulieren sind, ergibt sich als Unsicherheitsfaktor der Restwert des Fahrrades im Fall einer Übernahme nach Ablauf des Leasingvertrages. Die Leasinggesellschaften legen sich hier nicht eindeutig fest, sondern kalkulieren ihn mit 13 - 18 % des Anschaffungspreises. Zu welchem Preis das Fahrrad dann dem Arbeitgeber tatsächlich angeboten wird ist unklar. Bei Übernahme eines E-Bikes aus dem Leasingvertrag nach 36 Monaten ist dieses als Gebraucht-fahrrad häufig nur noch zu deutlich ungünstigeren Konditionen versicherbar.

Welche Alternative gibt es?

Wenn ein neues Fahrrad zu teuer ist und Leasing nicht in Frage kommt, ergeben sich folgende Alternativen einer Finanzierung (Kreditbetrag: 2460 € entspricht o. g. Kaufpreis abzüglich Restwert von 18 %, Finanzierungsdauer: 36 Monate):

  • zinsfreies Privatdarlehen: ca. 70 €
  • Kleinkredit (5 % Zinsen): ca. 80 €

Zum Vergleich muss allerdings noch eine Versicherung mit ca. 42 % der potenziellen Fahrrad Käufer in Deutschland, als nächstes ein Elektrofahrrad zu kaufen. Diese Entwicklung lässt sich vor allem damit erklären, dass das Fahrrad dem Besitzer einen Teil der Arbeit abnimmt. Damit meistern Sie nicht nur lange Strecken, sondern auch höhere Steigungen. Aber auch im urbanen Verkehr sind E-Bikes verlässliche Partner. Kein anderes Verkehrsmittel bringt Sie so schnell zwischen 5 und 10 Kilometer weit.

Daher ist es wenig verwunderlich, dass viele Menschen sich fragen, ob es sich lohnt ein E-Bike zu kaufen, wenn es auch Leasingangebote gibt. Gerade für Berufspendler ist es interessant nach verschiedenen Angeboten zu schauen, da viele deutsche Bundesländer Pendlern einen Bonus beim Kauf eines E-Bikes zahlen. Wir wollen daher einen genauen Blick darauf werfen, welche Vorteile es bietet, ein E-Bike zu kaufen und welche Leasingangebote es auf dem Markt gibt und wie Sie vielleicht sogar Ihren Arbeitgeber davon überzeugen können Ihnen ein E-Bike zu kaufen!

Grundsätzliche Überlegungen zum E-Bike-Kauf

So viele Vorteile E-Bikes auch bringen, es gibt eine Hürde, die letztendlich viele Parteien davon abhält, E-Bikes zu kaufen. es ist der Preis. Ein Fahrrad mit Hilfsmotor ist keineswegs eine billige Anschaffung. Denn Motoren und Batterien sind mit Entwicklungskosten und hohen Produktionskosten verbunden. Hinzu kommen weitere Komponenten, die durch das Gewicht und die Geschwindigkeit des E-Bikes stark belastet werden. Daher setzen die meisten Hersteller auf robuste und qualitativ hochwertige Anbaugeräte, um ihren Anforderungen gerecht zu werden. Aber sie haben auch einen Preis. Zwischen 2.000 und 3.000 Euro sollten Sie also für ein E-Fahrrad einplanen.

Der Kauf eines E-Bikes erfordert viel Aufwand und ist für viele Menschen schwer zu realisieren, insbesondere bei Direktkäufen, bei denen die Rechnung auf einmal bezahlt wird. Glücklicherweise gibt es andere Finanzierungsmöglichkeiten zur Auswahl, bei denen sogar Ihr Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt!

E-Bike Leasing für Privatpersonen

Gibt es auch Leasingsangebote für Privatpersonen? Ja, Sie können ein E-Bike auch privat leasen. Im Gegensatz zum Arbeitgeberleasing gibt es jedoch keine Steuervorteile. Ein E-Bike als Privatperson zu leasen kann interessant sein, vor allem, wenn Sie ein sehr teures E-Bike fahren möchten, sich aber keines leisten können. Beachten Sie jedoch, dass Ratenzahlungen und andere alternative Finanzierungsoptionen oft günstiger sind als Leasing. Auch beim Kauf eines E-Bikes können Sie Finanzierungsmöglichkeiten nutzen. Außerdem ist Leasing in der Regel ein Mehrjahresvertrag, sodass Sie Ihr E-Bike nicht sofort wechseln oder verkaufen können. Umso wichtiger ist es, das passende E-Bike für Ihre Bedürfnisse zu finden, ob Leasing oder Kauf. Nutzen Sie unseren E-Bike Beartung, um Ihr perfektes E-Bike zu finden.

Das E-Bike als Dienstrad: Wie funktioniert das?

Seit 2012 gilt die bisher auf Dienstwagen beschränkte 0,25%-Regelung nun auch für E-Bikes sowie E-Bike-Leasing. So können Unternehmen ihren Mitarbeitern maßgeschneiderte Mobilitätslösungen anbieten und profitieren gleichzeitig von neuen Regelungen zu Fahrrädern, E-Bikes und E-Bikes im Rahmen eines Lohnabrechnungsmodells ( Sachbezug). Vom Arbeitgeber gekaufte/geleaste Modelle werden Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die monatliche Raten aus ihrem Bruttogehalt bezahlen. Fahrrad-Leasing ist eine attraktive Option, da es günstiger ist als der Kauf auf eigene Faust. Arbeitnehmer sparen hier im direkten Vergleich zum Kauf eines E-Bikes bis zu 40% der Anschaffungskosten. Beschäftigte können auch für den Arbeitsweg mit dem Fahrrad die volle Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer und Arbeitstag in Anspruch nehmen.

Wie kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein E-Bike zur Verfügung stellen?

Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Dienstfahrräder zur Verfügung stellen. Immer mehr Arbeitgeber tun dies bereits selbst. Wenn Ihr Arbeitgeber noch kein Jobbike anbietet, lohnt es sich auf jeden Fall nachzufragen. Einschränkungen können sich aus bestehenden Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen ergeben. Allerdings gibt es in den meisten Fällen ein paar Dinge zu beachten. Dies gilt beispielsweise für die Berechnung von Steuern oder Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Dienstfahrräder oder zumindest die private Nutzung müssen in vielen Fällen als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Berechnung des E-Bike als Jobrad

Dienstfahrräder können auf verschiedene Arten abgerechnet werden. Für Mitarbeiter ist es besonders vorteilhaft, wenn sie sich in Form einer Gehaltsumwandlung an den Kosten für Diensträder beteiligen. Arbeitgeber leasen Dienstfahrräder dann für ihre Mitarbeiter.

Wenn Arbeitnehmer Dienstfahrräder für berufliche oder private Zwecke nutzen möchten, müssen sie die Kosten in Form der Lohnabrechnung tragen.

Arbeitgeber ziehen im Rahmen der Lohnumstellung einen vereinbarten Prozentsatz für die Fahrradnutzung direkt vom Bruttoentgelt zur Kostendeckung ab.

Um von steuerlichen Anreizen zu profitieren, ist es für Arbeitgeber wichtig, Jobbikes zusätzlich zum bisherigen Gehalt, beispielsweise anstelle von Gehaltserhöhungen, in Anspruch nehmen zu können.

Lohnt sich die Bereitstellung von E-Bikes als Dienstfahrräder für Arbeitnehmer?

Dienstfahrräder lohnen sich für fast alle Arbeitnehmer. Dies gilt zumindest im Vergleich zum Direktkauf eines vergleichbaren Fahrrads. Je nach Steuerniveau und Einkommenssituation ergeben sich erhebliche Vorteile wie Steuervergünstigungen und Senkungen der Sozialversicherungsbeiträge.

Die folgende Beispielrechnung zeigt den Vorteil. Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3.500,00 € Steuerklasse I, der nicht der Kirchensteuer unterliegt, erhält von seinem Arbeitgeber ein Dienstrad zum Preis von 2.299,00 € brutto, wie das Himiway Zebra.

Der Arbeitnehmer zahlt eine Leasingrate in Höhe von ca. 69,00 Euro in Form von Gehaltsäquivalenten. Arbeitnehmer erhalten zusätzlich von ihrem Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 25 Euro.

Was für den Kauf eines eigenen E-Bikes spricht

Was grundsätzlich für den eigenen Kauf eines E-Bikes spricht, ist selbstverständlich die Unabhängigkeit Ihrer Kaufentscheidung. So kann Ihr Arbeitgeber zum Beispiel Rahmenverträge mit speziellen Herstellern abgeschlossen haben, die Ihren eigenen Präferenzen nicht komplett entsprechen. Ebenso haben Sie die Möglichkeit beim Kauf Ihres eigenen E-Bikes zusätzliche Ausrüstung hinzuzufügen und so ihr komplett Himiway Super-E-Bike zusammenzustellen, indem Sie E-Bike HD Weitwinkel-Rückspiegel und Himiway Escape Pro Lenkradkorb hinzufügen.

Die Vor- und Nachteile von Kauf und Leasing im Überblick

Kauf eines E-Bikes

  • Pro:
    • Bezahlung: Beim Kauf eines E-Bikes zahlen Sie eine einmalige Gebühr. Danach gehört das E-Bike dir und du musst nicht monatlich bezahlen.
    • Auswahl: Beim Kauf haben Sie die freie Wahl. Entscheiden Sie, welche Marke und welches Modell Sie kaufen möchten.
    • Wiederverkauf: Wenn Ihnen Ihr E-Bike nicht mehr gefällt, steht einem Verkauf nichts mehr im Wege, denn Sie sind an keinen Vertrag gebunden.
  • Contra:
    • Preis: Der Kauf eines E-Bikes ist in der Regel teurer als das Leasing. Wir empfehlen, außerhalb der Saison nach Angeboten zu suchen oder ein Elektrofahrrad zu kaufen.
    • Reparatur: Sie müssen selbst zahlen und es kann teuer werden.
    • Wertverlust: E-Bikes verlieren wie Autos an Wert. Wenn Sie E-Bikes verkaufen, sollten Sie einen niedrigeren Verkaufspreis akzeptieren.

Leasing eines E-Bikes

  • Pro
    • Ersparnis: Beim Leasing eines E-Bikes über Ihren Arbeitgeber können Sie bis zu 40% gegenüber dem Kaufpreis sparen
    • Geplante Wartung: Termine für Inspektionen in der Werkstatt sind normalerweise im Vertrag festgelegt. Aus diesem Grund werden E-Bikes regelmäßig von Experten überprüft. Wenn Reparaturen erforderlich sind, sind diese in der Regel im Vertrag enthalten, ähnlich wie eine Diebstahlversicherung.
    • Vertragsablauf: Nach Ablauf Ihres Vertrages können Sie Ihr E-Bike gegen eine geringe Gebühr abholen. Oder einen neuen Vertrag abschließen und ein neues E-Bike bekommen.
  • Contra:
    • Keine Einmalinvestition: Der Leasingvertrag verspricht über einen langen Zeitraum einen festen monatlichen Betrag für das E-Bike.
    • Vertragliche Bindung: Sie sind an einen Vertrag gebunden. Wenn Sie diese kündigen, gehört Ihnen auch das E-Bike nicht mehr.
    • Limited Choice: Ihr Arbeitgeber kann mit Auftragnehmern zusammenarbeiten. Dadurch ist die Auswahl eingeschränkt, z.B. können Elektrofahrräder nur aus Marken ausgewählt werden, die von Vertragspartnern angeboten werden.

Tabelle: Vor- und Nachteile des E-Bike-Leasings

Vorteile Nachteile
Geringere sofortige Anschaffungskosten Höhere Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit
Sparpotenzial beim Leasing über den Arbeitgeber (bis zu 40%) Langjährige Verpflichtung
Neueste Technik durch Wechsel auf neuere Modelle nach Vertragsablauf Eingeschränkte Nutzung und Auswahl an E-Bikes
Kein Wertverlustrisiko Privatleasing bietet keine steuerlichen Vorteile
Wartung und Service oft inklusive
Kauf zum Restwert möglich

Hinweis: Die Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern, sie hängen unter anderem vom Leasingvertrag, Ihrem Einkommen (beim Leasing über den Arbeitgeber) und dem Preis des E-Bikes ab, das Sie gern leasen möchten.

Dienstrad-Leasing: Vorurteile und Fakten

Dienstrad-Leasing ist typischerweise eine Win-win-Situation - insbesondere bei einem Leasing mit BusinessBike. Wir nehmen die gängigsten Vorurteile unter die Lupe und klären auf.

Dienstrad-Leasing wirkt sich negativ auf die Rente aus.

Bei Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung zahlen Sie weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge - und damit auch weniger Beiträge in die Rentenversicherung. Allerdings sind die Einbußen für die spätere Rente minimal und in der Regel geringer als die Ersparnis durch das Dienstrad-Leasing. Das zeigt ein Rechenbeispiel: Wird ein Dienstrad im Wert von 2.500 € geleast, reduziert sich der Rentenbeitrag um weniger als 7 € monatlich, jeweils für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer.

Ein geklautes Rad ist teuer.

Bis zum letzten Tag des Leasings gibt es bei Diebstahl oder Totalschaden ein neues Rad - dank unserer garantierten Neurad-Abdeckung. Wird das Rad geklaut, melden Sie den Diebstahl zunächst bei der Polizei und dann beim BusinessBike Fachhändler. Dieser kümmert sich um die Abwicklung mit der Versicherung. Sie erhalten ein neues Rad, das zu unveränderten Konditionen in den bestehenden Vertrag aufgenommen wird.

Beim Jobwechsel wird’s kompliziert.

Bei einem Arbeitgeber-Wechsel kann der bestehende Vertrag auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn dieser mit BusinessBike zusammenarbeitet. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es verschiedene Optionen: Auf Wunsch lösen wir den Vertrag vorzeitig auf und nehmen das BusinessBike kostenlos zurück - ab dem ersten Monat des Leasings. Außerdem ist ein vorzeitiger Kauf oder eine Übertragung an einen anderen Nutzer im Unternehmen möglich. Ausfallmanagements haben wir immer die passende Lösung parat, wenn sich das Leben ändert.

Bei der Übernahme warten bösen Überraschungen.

Zwar dürfen wir aus steuerrechtlichen Gründen kein Kaufangebot zusichern, dennoch haben Sie in der Regel die Option, das BusinessBike am Ende der Leasingzeit zu attraktiven Konditionen zu kaufen. Der Übernahmepreis liegt aktuell bei 18 % der unverbindlichen Preisempfehlung. Die anfallende Versteuerung übernehmen wir.

Das Dienstrad muss bei der Rückgabe in perfektem Zustand sein.

Ein BusinessBike ist ein Gebrauchsgegenstand - deshalb sind normale Gebrauchsspuren wie Kratzer bei der Rückgabe kein Problem.

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