Fahrradhelm-Kampagnen und Radverkehrssicherheit in Bayern

Die Fahrradtour von Cem Özdemir zur Ernennung als Bundesminister im Schloss Bellevue hat viel Aufsehen erregt - mit dem Radl zwischen fetten Limousinen, die auf dem Gepäckträger geklemmte Urkunde, der Helm. Der ZDF-"Heute-Show" war das nicht genug, sie montierte Özdemir noch bei der späteren Vereidigung im Bundestag den Fahrradhelm auf den Kopf: "Jetzt übertreibt er aber!"

Das war lustig und wurde noch lustiger, als die Verballhornung prompt von Großdenkern in rechten Kreisen für real befunden und als "peinlicher PR-Gag" gerügt wurde. Aus der CSU hörte man dazu nichts. Wenig verwunderlich: Einerseits gehörten PR-Gags mit Fahrradhelmen etwa bei Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zum Repertoire, man denke nur an seine Helmkampagne 2019 mit halbnackten Models (der Minister blieb bekleidet).

Mit "Star Wars"-Bösewicht Darth Vader wollte das Bundesverkehrsministerium Kinder zum Tragen von Fahrradhelmen bewegen. Mit einer neuen Plakatkampagne wollte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) mehr Kinder und Jugendliche für den Fahrradhelm begeistern. Werbefigur auf den Plakaten, die von diesem Dienstag an in Berlin und anderen Großstädten hängen sollten, war laut Ministerium der schwer atmende Bösewicht Darth Vader aus der Filmreihe "Krieg der Sterne" - selbst ein Helmträger.

Knapp jeder fünfte Radfahrer (17 Prozent) war nach Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen 2014 mit Helm unterwegs, nach 15 Prozent 2013. Kinder zwischen sechs und zehn radelten zwar besonders oft mit Helm (69 Prozent), im Vergleich zum Vorjahr (75 Prozent) hatte sich die Quote aber verschlechtert. Mit der Plakataktion wurden auch mindestens 1000 Helme verlost.

"Der Helm gehört zum sicheren Radfahren dazu!", sagte Dobrindt zum Kampagnenstart.

Radverkehr in Bayern

Eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis Markus Söder umsteigt. Bilder vom Radeln in der Freizeit überliefert er zuhauf selbst, im Dienst bisher nicht. Denkt man aber an Entourage und Personenschutz, wären da viele Diensträder fällig.

Wie es um diese bestellt ist im Staatsdienst, wollte kürzlich Inge Aures (SPD) in einer Anfrage wissen. Eine Detailabfrage etwa an allen Schulen oder Finanzämtern war nicht möglich, das Verkehrsministerium lieferte aber Zahlen für Ministerien und oberste Behörden: 126 behördeneigene Diensträder sind es dort, inklusive Elektrovariante. Wohl ausbaufähig.

Für die Beschäftigten des Freistaates sei aber ein Jobrad-Modell geplant, hieß es. Derlei läuft meist über Leasing. Das hatte Söder auch in seiner Regierungserklärung zum Klima angekündigt. Weiter ist man laut Ministerium nahezu quer durch die Häuser beim Bau neuer Stellflächen, ein Anfang ist gemacht bei E-Ladestationen - etwa direkt an der Staatskanzlei. Söder könnte umgehend den Özdemir machen.

Im Rahmen des landesweiten Aktionsmonats zur Radfahrsicherheit hat Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kirchner an einer Kontrollstelle der Polizei in Erlangen eine erste Zwischenbilanz gezogen: "Vom 1. bis 15. Mai wurden bayernweit bereits 4.812 Verkehrsverstöße festgestellt“, so Kirchner. "Allein 4.144 davon betrafen Radfahrer - unter anderem wegen Geisterradlns oder unerlaubten Fahren auf Gehwegen."

Zudem ahndete die Polizei 668 Verstöße durch Autofahrer und Lkw-Fahrer, die auf Radwegen hielten oder parkten. Kirchner mahnte zu mehr Rücksicht im Straßenverkehr: "Viel zu oft fehlt es an gegenseitigem Respekt, egal ob auf zwei oder vier Rädern. Das Ergebnis sind vermeidbare Unfälle, häufig mit schweren Folgen. Das darf nicht Alltag sein.

Die Bayerische Polizei ist im gesamten Mai mit uniformierten und zivilen Fahrradstreifen im Einsatz. Die Beamten überprüfen gezielt sowohl Radfahrer als auch Autofahrer und Lkw-Fahrer. An beliebten Radstrecken informiert die Bayerische Polizei über Verkehrsregeln und sicheres Verhalten - und sanktioniert riskantes Verhalten konsequent. Die Maßnahmen sind Teil der europaweiten ROADPOL-Aktion "2 Wheelers" (21. bis 23.

Trotz zahlreicher Maßnahmen ist die Zahl der tödlichen Radunfälle hoch. Im Jahr 2024 kamen in Bayern 94 (rund jeder fünfte getötete Verkehrsteilnehmer) Radfahrerinnen und Radfahrer ums Leben - der höchste Stand seit 2009. "Das sind 94 zu viel - und ein klarer Handlungsauftrag an uns alle", erklärte Kirchner. Besonders betroffen sind ältere Menschen: 67 der 94 Getöteten waren im Alter von 65 Jahren und älter.

Neben Prävention und Kontrolle setzt der Staatssekretär langfristig auf eine Verbesserung der Radinfrastruktur. "Bis 2030 sollen in Zusammenarbeit mit den Kommunen 1.500 Kilometer neue Radwege entstehen - sicher, alltagstauglich und gut angebunden." Ein effektives Mittel zur Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer sind auch die speziellen Fahrradstreifen der Bayerischen Polizei.

Sabine Roidl, Vizepräsidentin der Landesverkehrswacht Bayern, ergänzte: "Nehmen Sie nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad am Straßenverkehr teil und tragen Sie zur eigenen Sicherheit einen Fahrradhelm. Abschließend appellierte Kirchner: "Beachten Sie die Verkehrsregeln, fahren Sie vorausschauend und nehmen Sie Rücksicht. Denn Radfahrer haben keine Knautschzone.

Radgesetz und Radentscheid in Bayern

Die Staats­re­gie­rung hat­te 2017 ver­spro­chen den bay­ern­wei­ten Rad­ver­kehrs­an­teil bis 2025 von 10 auf 20 % zu ver­dop­peln. Bis 2022 ist der Rad­ver­kehrs­an­teil aber nur um ca. ein Pro­zent­punkt auf 11 % gestie­gen! Das ist auch kein Wun­der: Rad­we­ge, Abstell­an­la­gen und Rad­mit­nah­me­mög­lich­kei­ten feh­len oder sind häu­fig so dürf­tig und unsi­cher, dass sie nicht zum Rad­fah­ren ein­la­den. Auf dem Land fehlt ein All­tags­rad­we­ge­netz zwi­schen den Ort­schaf­ten.

Oft hat man nur die Wahl zwi­schen holp­ri­gen Feld­we­gen oder gefähr­li­chem Radeln auf der Land­stra­ße, wo man mit sehr hohen Geschwin­dig­kei­ten und wenig Abstand von schwe­ren Kfz über­holt wird. Rad­mit­nah­me in Bus und Bahn ist teu­er, nicht garan­tiert oder meist gar nicht erst mög­lich.

In 11 baye­ri­schen Städ­ten gab es des­halb Bür­ger­be­geh­ren für eine bes­se­re und siche­re Rad­in­fra­struk­tur, deren For­de­run­gen fast alle über­nom­men wur­den. Die Umset­zung der kom­mu­na­len Radent­schei­de geht aber nur sehr lang­sam vor­an - weil Res­sour­cen feh­len und weil die längst nicht mehr zeit­ge­mä­ßen Richt­li­ni­en und Stra­ßen­ver­kehrs­ge­set­ze eine bes­se­re Rad­in­fra­struk­tur ver­hin­dern und weil Ver­fah­ren, Zustän­dig­kei­ten und Stan­dards unklar sind.

Folg­lich wird oft jah­re­lang dis­ku­tiert statt geplant und gebaut. Mit einem Volks­be­geh­ren und einem Rad­ge­setz, das ermög­licht, dass nicht nur von umwelt­freund­li­cher Mobi­li­tät gere­det, son­dern die­se auch rasch ermög­licht wird, woll­ten wir das ändern. Und wir haben einen Teil­erfolg erreicht: Nach Ber­lin und NRW hat nun, auch Bay­ern ein Rad­ge­setz!

Ohne unser Volks­be­geh­ren und die jah­re­lan­ge Vor­ar­beit, ins­be­son­de­re des ADFC Bay­ern, wäre es sicher noch lan­ge nicht dazu gekom­men, denn von 2017 bis Anfang 2023 hat die CSU ein Rad­ge­setz vehe­ment abge­lehnt. Ein Rad­ge­setz sei unnö­ti­ge Büro­kra­tie und ein Ein­griff ins Selbst­ver­wal­tungs­recht der Kom­mu­nen hieß es immer. Erst die rie­si­ge Unter­stüt­zung und das gro­ße Inter­es­se für den Radent­scheid Bay­ern, haben die Mei­nung der CSU um 180 Grad gedreht.

Aller­dings ist das Ergeb­nis vor­läu­fig noch eher ein Rad­ge­setz­chen. Gera­de die Rege­lun­gen für mehr Sicher­heit von Fuß- und Rad­ver­kehr, die wir vor­ge­schla­gen hat­ten, feh­len uns im Baye­ri­schen Rad­ge­setz, dass CSU und Freie Wäh­ler im Som­mer 2023 kurz vor der Land­tags­wahl noch eilig beschlos­sen haben. Auch sind Zustän­dig­kei­ten und Ver­fah­ren noch immer nicht so klar gere­gelt, dass Pla­nung und Bau von Rad­in­fra­struk­tur schnel­ler vor­an kom­men.

Doch wir set­zen uns wei­ter dafür ein, dass Bay­ern ein wirk­sa­mes Rad­ge­setz und dadurch so rasch wie mög­lich bes­se­ren und siche­ren Rad­ver­kehr bekommt. Für uns gilt wei­ter­hin: Sicher radeln.

Am Mitt­woch, den 7. Die Ableh­nung des Zulas­sungs­an­tra­ges für das Volks­be­geh­ren wird vor allem damit begrün­det, dass im Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz des Bun­des so viel abschlie­ßend gere­gelt sei, dass Bay­ern hier nichts wei­ter regeln dür­fe, z.B. die Anord­nun­gen von Tem­po 30 oder von sog. Schul­stra­ßen die wir in ein­zel­nen Arti­keln vor­ge­schla­gen hat­ten.

Das Gericht selbst bezeich­ne­te sein Urteil als „sehr klein­tei­lig“. Wir und unse­re Juris­ten sind nach wie vor der Mei­nung, dass man das auch anders sehen könn­te - nicht zuletzt, weil man­che der so abge­lehn­ten Arti­kel so im Rad- bzw. Mobi­li­täts­ge­setz von NRW und Ber­lin ste­hen, für die ja das­sel­be Stra­ßen­ver­kehrs­recht gilt.

Zudem ist unstrit­tig, dass das Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz drin­gend refor­miert wer­den muss. Viel­leicht hat die Staats­re­gie­rung das Gerichts­ver­fah­ren vor allem des­halb ange­strengt, damit sie schnell ihr eige­nes Rad­ge­setz schrei­ben und es eiligst durch das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren brin­gen konn­te? Vor­ge­stellt wur­de der Ent­wurf des Baye­ri­schen Rad­ge­set­zes von CSU und Frei­en Wäh­lern bereits eine Woche bevor das Urteil ver­kün­det wur­de.

Der mit hei­ßer Nadel gestrick­te Rad­ge­setz­ent­wurf von CSU und Frei­en Wäh­lern wird die von uns for­cier­te Erhö­hung der Sicher­heit des Rad- und Fuß­ver­kehrs wohl lei­der nicht ermög­li­chen. Wir bie­ten wei­ter unse­re kon­struk­ti­ve Mit­ar­beit an und möch­ten, dass die ver­spro­che­ne Rad­al­li­anz bald ihre Arbeit auf­nimmt und die Radent­scheid-Bünd­nis­part­ner end­lich betei­ligt wer­den, um die nöti­gen Nach­bes­se­run­gen per Geset­zes­än­de­run­gen zu erzie­len.

Das Urteil des Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs ver­ste­hen wir zudem als Auf­trag uns auf Bun­des­ebe­ne für eine Moder­ni­sie­rung des Stra­ßen­ver­kehrs­rechts und der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung ein­zu­set­zen.

Mit dem von der Initia­ti­ve „Radent­scheid Bay­ern“ vor­ge­leg­ten Geset­zes­ent­wurf haben wir die Ein­rich­tung eines Run­den Tisches zu Rad­ver­kehrs­the­men gefor­dert, der die Fort­schrit­te eva­lu­ie­ren und einen Aus­tausch aller rele­van­ten Rad­ak­teur mit dem Frei­staat ermög­li­chen soll.

ADFC und Radsternfahrt

Auch 2024 setzt der ADFC Mün­chen ein Zei­chen für den Rad­ver­kehr! Am Sonn­tag, den 21. April, fin­det die gro­ße Rad­stern­fahrt statt. Höhe­punkt der Radl­de­mo, die bes­se­ren Rad­ver­kehr in Stadt und Land for­dert, ist die Fahrt über die für den Kfz-Ver­­­kehr gesperr­te Auto­bahn A95 zwi­schen Lui­­­se-Kiessel­­­bach-Platz und der Aus­fahrt Mün­chen Kreuz­hof stadt­­­ein- und stadt­aus­wärts.

Weitere Initiativen und Maßnahmen

Im Baye­ri­schen Rad­ge­setz wur­de in Arti­kel 7 die Ein­füh­rung eines Ein-Euro-Tickets fest­ge­legt. Die­ses ist Ende 2023 dann ein­ge­führt wor­den. Aller­dings mit einer Viel­zahl von zeit­li­chen und räum­li­chen Aus­nah­men.

Kritik an Kampagnen

Die Fahrradhelm-Kampagne von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit leicht bekleideten Models stieß auf heftige Kritik. Vor allem SPD-Politikerinnen fühlten sich von der Werbeaktion abgestoßen - und forderten nun sogar ihren Stopp.

"Es ist peinlich, dumm und sexistisch, wenn der Verkehrsminister seine Politik mit nackter Haut verkauft", sagte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, Maria Noichl, der "Bild am Sonntag". Frauen fühlten sich dadurch beleidigt. "Deshalb: Runter mit den Plakaten." Diese sollen den Angaben zufolge ab Dienstag entlang von Straßen aufgestellt werden.

Auch Familienministerin Franziska Giffey (SPD) fand die Aktion ihres Kabinettskollegen wenig amüsant. Sie ist darauf vollständig bekleidet, trägt einen Helm und schreibt dazu: "Lieber Andreas Scheuer: MIT HELM GEHT AUCH ANGEZOGEN!"

SPD-Fraktionsvize Katja Mast äußerte ähnliche Kritik: Zwar spreche die Kampagne das richtige Thema an, sagte sie der "Passauer Neuen Presse" (Samstag). Doch sei die Umsetzung "peinlich, altbacken und sexistisch". Halbnackte Frauen und Männer sollten nicht mit Steuergeldern auf Plakate gebannt werden.

Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Josephine Ortleb, reagierte ebenfalls empört: "Es braucht weder Frauen als Objekte, nackte Haut noch Sexismus, um junge Menschen auf Sicherheit im Radverkehr aufmerksam zu machen", sagte sie der Zeitung. Das Beispiel von Scheuers "Sex-sells-Kampagne" zeige, dass die Bundesregierung dringend eine Gleichstellungsstrategie benötige.

Hauptzielgruppe seien junge Frauen und Männer, die aus ästhetischen Gründen keine Helme trügen. Zwar könne man die Einwände von verschiedenen Seiten nachvollziehen, stehe aber hinter den Motiven.

Kontroverse um das Lastenrad

Beim Nachrichtendienst X, in Talkrunden und Interviews, stürzen sich konservative und rechte Politikerïnnen aufs Lastenrad wie ein Pitbull auf seinen neuen Kauknochen. Für sie ist das Rad mit der Transportbox der Inbegriff grüner Klientelpolitik „Mit dem Lastenrad lässt sich keine Zukunft gestalten“, wetterte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kürzlich auf X. Friedrich Merz spottete im Handelsblatt-Interview: „Sollen die Urlauber zukünftig mit dem Lastenrad nach Mallorca fahren?“

Keine Helmpflicht gefordert

Der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags, Ansgar Staudinger, hat sich gegen eine Fahrrad-Helmpflicht ausgesprochen. Eine gesetzliche Verankerung könnte dem Trend zum Radfahren entgegenwirken, sagte er. „Wir erlauben jedem, sich selbst zu gefährden.“ Dies ergebe sich aus der im Grundgesetz verankerten freien Entfaltung der Persönlichkeit.

Es bräuchte triftige Gründe, damit der Staat da eingreifen dürfte, sagte Staudinger vor Beginn des Verkehrsgerichtstages in Goslar an diesem Donnerstag und Freitag. Ein Beispiel dafür sei die Einführung der Anschnallpflicht im Auto.

Es gebe mildere Mittel als eine bußgeldbelegte Fahrrad-Helmpflicht - „zum Beispiel Infokampagnen von Verbänden und wohldurchdachte Werbeaktionen des Staates“. Die Kampagne des Bundesverkehrsministeriums, in der halbnackte Models einen Fahrradhelm trugen, sei indes ein „Rohrkrepierer“ gewesen, betonte Staudinger.

Gerichte könnten die Menschen auch ohne gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Helms bewegen, ist Juraprofessor Staudinger überzeugt. Wie das gehen soll? Indem Radfahrer nach einem Unfall vor Gericht Mitschuld bekommen. So könnte das Gericht etwa einem 70-Jährigen, der mit seinem E-Bike von einem Auto angefahren wird und sich am Kopf verletzt, sagen: „Du hättest mit Helm fahren können.“ In der Folge könnte der Radfahrer nicht 100 Prozent Schadenersatz für seine Verletzungen geltend machen, sondern weniger. Bei der Bewertung des Mitverschuldens sollte das Helmtragen berücksichtigt werden, fordert Staudinger. Das wäre ein Lerneffekt für die Menschen.

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