Mit dem Motorrad geblitzt: Was Sie wissen müssen

Mit dem Frühling wird auch häufig die Motorradsaison eingeleitet. Die Bikes werden aus der Garage geholt und für das neue Jahr fit gemacht. Dabei ist es wichtig, dass sich alle Motorradfahrer an die geltenden Tempolimits halten. Denn Kollisionen können für Biker schnell zu schwerwiegenden Verletzungen führen. Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für Motorräder genauso wie für Autos. Wer zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Können Motorradfahrer überhaupt geblitzt werden?

Viele Biker fragen sich, ob es überhaupt möglich ist, ein Motorrad zu blitzen. Es ist eine weit verbreitete Ansicht, dass es gar nicht erst möglich sei, Motorradfahrer zu blitzen. Doch wer mit dem Motorrad an einen Blitzer gerät, wird schnell feststellen, dass es trotzdem blitzt und das jeweilige Gerät nicht nur bei Autos auslöst. Sie können durchaus mit dem Motorrad geblitzt werden. Ein Blitzer löst nicht nur bei einem Pkw aus, sondern immer dann, wenn er mit zu hoher Geschwindigkeit passiert wird.

Grundsätzlich kann auch ein Motorrad vom Blitzer erfasst werden. Allerdings gestaltet es sich häufig schwierig, den Fahrer eindeutig zu ermitteln. Motorradfahrer sind auf Blitzerbildern oft nicht eindeutig zu erkennen.

Warum viele Motorradfahrer von einem Freifahrtschein ausgehen

Viele Motorradfahrer gehen davon aus, es sei gar nicht erst möglich, sie mit dem Motorrad zu blitzen. Dabei liegen sie allerdings falsch. Denn auch wenn sie mit dem Motorrad von einem Blitzer erwischt werden, wird eine Fotoaufnahme angefertigt. Schließlich gilt seit 1976 eine Helmpflicht für Biker, wodurch das Gesicht verdeckt wird. Hinzu kommt, dass die Blitzer, die in Deutschland zur Messung der Geschwindigkeit eingesetzt werden, grundsätzlich von vorne auslösen. Wird ein Motorrad zudem von vorne geblitzt, ist es nicht einmal möglich, den Halter zu ermitteln, da vorne am Bike kein Kennzeichen angebracht ist. Das Kfz-Kennzeichen von Motorrädern ist üblicherweise an der hinteren Seite des Fahrzeugs angebracht, wohingegen die meisten Blitzer zu schnell fahrende Fahrzeuge nur von vorne blitzen. Durch den Helm ist der Fahrer außerdem schwierig zu identifizieren.

Wie werden Motorräder geblitzt?

Für Geschwindigkeitsmessungen werden die unterschiedlichsten Geräte eingesetzt. Es gibt zum Beispiel Lasermessgeräte oder solche, die mit Radarstrahlen funktionieren. Vielen Messverfahren ist gemein, dass die Messung tatsächlich von vorne erfolgt. Bei Motorradfahrern bedeutet dies, dass das Kennzeichen am Heck nicht erkennbar ist. Entsprechend kann der Halter bzw. der Fahrer nicht so einfach identifiziert werden.

Es existieren Ausnahmefälle, in denen Messgeräte vorne und hinten Aufnahmen anfertigen können, wenn Sie als Fahrer von einem Motorrad von einem Blitzer erwischt werden. Geräte dieser Art kommen allerdings in Deutschland immer noch relativ selten zum Einsatz. Trotzdem ist kein Motorradfahrer vor Bußgeldbescheiden absolut sicher. So gibt es Messanlagen, die neben einem Frontfoto auch ein Foto des Hecks fertigen. Über das so erkennbare Kennzeichen kann die Behörde den Halter ermitteln. Damit hat sie zwar noch nicht den Fahrer am Haken. Allerdings engt sich der Personenkreis deutlich ein.

Die häufigste Falle für Motorradfahrer, die zu schnell unterwegs sind, sind mobile Blitzer. Häufig sind dann auch Beamte vor Ort, die sofort das Kennzeichen des entsprechenden Motorrads notieren.

Der sicherste Weg, rasende Motorradfahrer zu schnappen, ist die Messung mit anschließendem Polizeiposten. Bei Lasermessungen misst ein Polizeibeamter mit einer Laserpistole und meldet den Flitzer an seine Kollegen. Diese warten ein Stück weiter die Straße runter und fischen den betroffenen Motorradfahrer aus dem Verkehr. Gerade an beliebten Motorradstrecken sollten Biker mit dieser Möglichkeit rechnen.

Identifizierung des Fahrers: Welche Möglichkeiten hat die Behörde?

Wurden Sie als Fahrer allerdings von einem Blitzer erwischt, während Sie mit dem Motorrad unterwegs waren, geht damit eine gewisse Problematik einher, weil sich das Kennzeichen am Heck befindet und der Helm das Gesicht des Fahrers verdeckt.

Allerdings hat der Halter in Deutschland eine gewisse Mitwirkungspflicht. Kann er nicht als Fahrer identifiziert werden, soll er Auskunft über die Person geben, die zur Tatzeit das Fahrzeug genutzt hat. Tut er dies nicht, kann ihm bei schwereren Verstößen eine Fahrtenbuchauflage drohen.

Auch wenn das Gesicht durch den Helm meist nicht gut erkennbar ist, so ist eine Identifizierung teilweise aber doch möglich. Außerdem kann auf dem Motorrad die Statur des Fahrers recht genau erkannt werden. Dies ist im Auto eher selten der Fall.

Auch dürfen Sie nicht vergessen, dass es in der Regel weniger Motorräder des gleichen Typs in einem Zulassungsbezirk gibt, als Autos. Die Bußgeldbehörden können das Messfoto mit der Zulassungsstelle abgleichen.

Weiterhin kann sie die gemachte Fotoaufnahme mit Krafträdern vergleichen, die im gleichen Bezirk gemeldet sind, wenn derjenige mit dem Motorrad von vorne geblitzt wurde. Viele dieser Maßnahmen sind allerdings mit einem hohen Ermittlungsaufwand verbunden.

In vielen Fällen werden jedoch keine Mühen gescheut, den Temposünder ausfindig zu machen. Besonders wenn dasselbe Motorrad mehrmals auffällig geworden ist, ist das Interesse der Polizei geweckt, dem Fahrer auf die Schliche zu kommen. Auch auffällige Tätowierungen auf der Haut des Fahrers können der Überführung dienen. Vorausgesetzt, derjenige trug keine Schutzbekleidung.

Die Polizei kann das Blitzerfoto mit anderen Motorrädern abgleichen, die im gleichen Bezirk gemeldet sind und kann zudem den jeweiligen Fahrzeughaltern Besuche abstatten.

Die Polizei kann das betreffende Motorrad und seinen Fahrer beobachten und mit einem mobilen Blitzer auf einer regelmäßig gefahrenen Strecke blitzen und dadurch überführen. Wichtig: Die Polizei schaut sich in zweifelhaften Fällen sehr genau Auffälligkeiten am Aussehen des verdächtigen Motorradfahrers an.

Welche Sanktionen drohen, wenn ich mit dem Motorrad geblitzt werde?

Hat ein Blitzer Ihr Motorrad bei einem Tempoverstoß erfasst, können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gegen Sie ausgesprochen werden.

Machen Sie als Fahrer von einem Motorrad mit einem Blitzer Bekanntschaft und werden überführt, drohen Ihnen übrigens die gleichen Sanktionen wie Autofahrern.

Bei Geschwindigkeitsverstößen wird generell zwischen den Kategorien „außerorts“ und „innerorts“ unterschieden. Je nachdem, wie viel zu schnell Sie gefahren sind, liegt das Bußgeld dann zwischen 10 und 680 Euro. In letzterem Fall sind die zu erwartenden Sanktionen etwas niedriger als innerorts.

Wer noch schneller fährt, als die Polizei erlaubt, muss je nach Schwere des Verstoßes mehrere Punkte und ein bis drei Monate Fahrverbot in Kauf nehmen. Wird ein Motorradfahrer zweimal innerhalb von einem Jahr wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt, gilt er als Wiederholungstäter und wird entsprechend härter sanktioniert.

Gut zu wissen: Bei jeder Geschwindigkeitsmessung durch einen Blitzer erfolgt ein Toleranzabzug, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. Lag das Tempo unter 100 km/h, werden 3 km/h vom Messwert abgezogen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen:

Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts Außerorts
Bis 10 km/h 15 Euro 10 Euro
11-15 km/h 25 Euro 20 Euro
16-20 km/h 35 Euro 30 Euro
21-25 km/h 80 Euro, 1 Punkt 70 Euro, 1 Punkt
26-30 km/h 100 Euro, 1 Punkt 80 Euro, 1 Punkt
31-40 km/h 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 120 Euro, 1 Punkt
41-50 km/h 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Über 70 km/h 680 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot 600 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Wie kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?

Auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung im deutschen Straßenverkehr folgt grundsätzlich ein Bußgeldbescheid, wenn der betroffene Fahrer dabei geblitzt wurde. In diesem werden dem auffällig gewordenen Kraftfahrer die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mitgeteilt. Häufig beinhaltet ein Bußgeldbescheid auch ein sogenanntes Blitzerfoto, auf dem der jeweilige Fahrer sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs zu sehen sind.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie mit dem Motorrad von einem Blitzer erwischt worden sind, können Sie binnen 14 Tagen einen Einspruch gegen selbigen einlegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.

Allerdings kann es sich durchaus lohnen, einen Rechtsbeistand mit dem Einspruch zu betrauen. Dieser kann die Erfolgschancen verlässlich einschätzen und ggf. Akteneinsicht beantragen.

Auch in einem Bußgeldverfahren können sich so einige Fehler einschleichen. Und das ist gar nicht mal so selten. Schnell weichen Messungen nämlich von standardisierten Methoden ab und werden auf diese Weise ungültig. Wusstest du zum Beispiel, dass nicht mit jedem Messgerät Motorräder geblitzt werden dürfen? Das Kammergericht in Berlin entschied am 23.03.2011, dass eine Messung mit dem Messgerät des Typs Laveg VL 101 unter bestimmten Umständen nicht zulässig ist.

Doch auch formelle Fehler, die auf fehlenden Daten oder überschrittenen Fristen ruhen, können Grundlage für eine erfolgreiche Anfechtung sein. Spätestens drei Monaten nach dem Verkehrsverstoß sollte Post von der entsprechenden Bußgeldstelle in deinem Briefkasten liegen. Wird kein Bußgeldbescheid erlassen, kann dies zur Verjährung des Falls führen. Das Bußgeldverfahren wird dann automatisch eingestellt und Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind vom Tisch.

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