Einige Verkehrsbereiche sind nicht für Fahrzeuge freigegeben. Die Durchfahrt ist in diesen Fällen ganz oder teilweise verboten. Welche Verkehrszeichen das Verbot anzeigen, und was es zu beachten gilt.
Verbotszeichen und ihre Bedeutung
Der Verkehrszeichenkatalog beinhaltet eine ganze Reihe von Verbotszeichen. Sie sind Teil der sogenannten Vorschriftszeichen. Die Schilder sind rund, haben einen roten Rand und eine weiße Innenfläche. Auf der weißen Innenfläche werden dann Symbole eingefügt.
- Zeichen 250: Verbietet die Durchfahrt für alle Fahrzeuge, einschließlich Pkw, Lkw, Motorräder und Fahrräder.
- Zeichen 260: Gilt für alle Kraftfahrzeuge, Radfahrende hingegen dürfen durchfahren.
- Zeichen 262 bis 266: Verbieten die Durchfahrt für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewicht eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten.
- Zeichen 253: Wird oft mit dem Zusatzzeichen "Durchgangsverkehr" und "7,5t" angebracht. Das Verbot ist dann auf den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen einschließlich ihrer Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen beschränkt.
Mit dem Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" beim Zeichen 260 dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge weiterfahren.
"Anlieger frei" - Was bedeutet das?
Häufig sieht man das Zusatzschild "Anlieger frei" zusammen mit dem Zeichen 250 "Durchfahrt verboten". Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück. Dann dürfen Sie den gesperrten Bereich befahren.
Einbahnstraßen und das Zeichen 267
In diesem Fall wird das Zeichen 267 aufgestellt. Es steht üblicherweise am Ende von Einbahnstraßen und soll sicherstellen, dass Verkehrsteilnehmende nicht entgegen der Einbahnstraße fahren. Es gilt wie das Zeichen 250 für alle Fahrzeuge, damit dürfen auch Radfahrende nicht einfahren. Wird die Durchfahrt verboten, gilt dies normalerweise für beide Fahrtrichtungen.
Fahrradstraße: Eine besondere Verkehrsregelung
Bei einer Fahrradstraße handelt es sich um eine Straße, die in der Regel nur für den Radverkehr freigegeben ist. Sie unterscheidet sich baulich von einem Radweg. Das Verkehrsschild für die Fahrradstraße ist viereckig und weiß. Darauf ist ein blauer Kreis mit weißem Piktogramm eines Fahrrads abgebildet. Es handelt sich um das Verkehrszeichen 244. Andere Fahrzeuge dürfen auf einer Fahrradstraße fahren, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt wird. Dies kann zum Beispiel für Anlieger gelten.
Als Fahrradstraße wird eine Straße bezeichnet, die vorrangig für den Radverkehr vorgesehen ist. Dies wurde 1997 durch die sogenannte Fahrrad-Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. In der Regel bezieht sich die Bezeichnung dann auch nur auf die Fahrbahn dieser Straße und nicht auf die Fußwege. Jedoch ist hier auch die gesamte Fahrbahn einbezogen. Somit unterscheidet sich diese Straße nach dem Verkehrsrecht von einem Radweg, da dieser durch Markierungen und oft auch eine spezielle Bauweise - wie Bordsteine, Grünstreifen oder farbigen Belag bzw.
Eine Fahrradstraße kann, muss aber nicht, Teil einer Radverkehrsanlage sein. Fahrradstraßen sollen Vorteile gegenüber dem Kfz-Verkehr schaffen und so auch zu mehr Sicherheit für Radfahrer führen. Baulich unterscheidet sich eine Fahrradstraße nicht von einer anderen Straße. In Deutschland ist die Nutzung einer solchen Fahrradstraße dem Radverkehr vorbehalten. Soll die Straße auch durch andere Fahrzeuge befahren werden, muss dies durch Zusatzzeichen ausgeschildert sein.
So haben Radfahrer auf einer Fahrradstraße vor Pkw und anderen Fahrzeugen, welche diese Straße benutzen, Vorfahrt. Doch dies bedeutet nicht, dass Fahrradfahrer auch an Kreuzungen Vorfahrt haben, hier gilt - sofern nichts anderes ausgeschildert wurde - „rechts vor links“. Andere Kraftfahrer müssen sich auf der Fahrradstraße dem Radverkehr anpassen, sodass ein Behinderung oder Gefährdung der Radfahrer vermieden wird. Ist die Straße für anderen Verkehr freigegeben, kann in dieser auch geparkt werden. Die Verwaltungsvorschrift der StVO gibt vor, wann eine Fahrradstraße eingerichtet werden kann.
Gibt es nun eine Anordnung für eine Fahrbahn, kennzeichnet das Verkehrsschild 244 eine Fahrradstraße. Alle Regelungen für den Kraftverkehr werden, wie beschrieben, durch weitere Zusatzschilder angezeigt. So kann unter dem Wort „Fahrradstraße“ ein „Anlieger frei“ oder ein „Kfz-Verkehr frei“ erscheinen.
In der Regel müssen Kinder unter acht Jahren sowie Fußgänger, Inlineskater und Rollschuhfahrer die Bürgersteige oder Seitenstreifen benutzen, sofern diese vorhanden und auch nutzbar sind.
Bußgelder bei Verstößen
Radfahrende, die Ordnungswidrigkeiten begehen, werden nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bestraft. Eine Übersicht über die wichtigsten Tatbestände und die Höhe der jeweiligen Bußgelder.
Der amtliche Bußgeldkatalog führt nicht sämtliche Ordnungswidrigkeiten von Radfahrenden einzeln auf. Alle anderen Verkehrsverstöße, für die Kraftfahrer ein Bußgeld über 55 Euro zahlen, werden bei Radfahrenden und Fußgänger:innen mit dem halben Regelsatz geahndet. Die Tabelle erhebt deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für Radfahrende beträgt das Verwarnungsgeld 15 Euro, wenn der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt.
Zusätzlich gilt: Zum Bußgeldbescheid (in der Regel ab 60 Euro) kommen Gebühren und Zustellungskosten von 28,50 Euro hinzu. Außerdem wird für manche Verstöße ab 60 Euro Bußgeld mindestens ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen.
Seit dem 9. November 2021 gelten neue Bußgelder. Die Änderungen im Bußgeldkatalog zielen in erster Linie auf Verstöße von Kraftfahrzeugführer:innen zu Lasten des Rad- und Fußverkehrs. Auch die Bußgelder für einige Verkehrsverstöße von Radfahrende sind erhöht worden.
Die Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sind empfindlich erhöht worden - von 10 oder 20 Euro auf mindestens 50 oder 55 Euro. 55 Euro sind auch der Mindestsatz für das seit April 2020 verbotene Halten auf Schutzstreifen. Für diese Verkehrsverstöße werden bei einer konkreten Gefährdung Geldbußen bis zu 100 Euro verhängt.
Für qualifizierte Verstöße ist zusätzlich zum Bußgeld der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen. Das ist der Fall, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer:innen behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung verursacht wird oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.
Die vorschriftswidrige Benutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird nun mit 55 bis 100 Euro Geldbuße geahndet.
Deutlich teurer wird das Fahren auf Gehwegen mit dem Fahrrad - von 10 auf 55 Euro. Kommt es zu einem Unfall, sind es sogar 100 Euro. Wenn der Gehweg oder die Fußgängerzone beschildert sind (Verkehrszeichen 239, 241 oder 242.1), beträgt das Bußgeld für unerlaubtes Radfahren 25 bis 40 Euro. Das sind auch die neuen Bußgeldsätze für das Nichtbeachten von Verkehrsverboten für Fahrräder (Zeichen 250 und 254).
Betrunkene Radfahrende begehen keine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog, sondern eine Straftat: Wegen absoluter Fahrunsicherheit - ab 1,6 Promille - oder geringerer Alkoholisierung in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (Fahrfehler, Unfall) können Radfahrende angeklagt werden. Ihnen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, sogar ein Radfahrverbot ist möglich.
Bußgelder "Durchfahrt verboten"
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Bußgelder für Verstöße gegen das Durchfahrtverbot:
| Verstoß | Bußgeld in Euro |
|---|---|
| Durchfahrtverbot mit einem Kfz nicht beachtet | 50 |
| … mit einem Kfz mit Anhänger | 55 |
| … mit einem Bus | 55 |
| … mit einem Kfz über 3,5 t zGG (außer Pkw und Bus) | 100 |
| Durchfahrtverbot mit einem Rad oder Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) missachtet | 25 |
| ... mit Behinderung | 30 |
| ... mit Gefährdung | 35 |
| ... mit Unfallfolge | 40 |
| Durchfahrtverbot bei bestimmten Kfz-Abmessungen nicht beachtet | Variabel |
Radfahrverbote und ihre Folgen
Auch einen Verkehrsteilnehmer auf dem Fahrrad kann ein Fahrverbot ereilen. Und das aus verschiedenen Gründen. Eine Fahrerlaubnis an sich gibt es für das Fahrradfahren nicht. Dennoch können Behörden ein Radfahrverbot aussprechen.
Wer sich nicht mit dem Fahrrad nicht an die geltenden Verkehrsregeln hält, muss unter Umständen auch mit einem Fahrverbot rechnen. Der Verkehrssünder darf dann für einen bestimmten Zeitraum kein Auto mehr führen. Ein Fahrverbot für Radfahrer kann aus vielen Gründen erfolgen. Alle Verkehrsteilnehmer, so auch Fahrradfahrer, müssen sich an die gängige Straßenverkehrsordnung (StVO) halten und diese befolgen.
Wird ein Radfahrer auffällig oder begeht im Straßenverkehr eine Straftat, dann kann ihm die Nutzung des Rads und somit die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt werden. Wer wiederholt gegen Regeln und Vorschriften verstößt, wie zum Beispiel in einer Fußgängerzone das Fahrverbot für Fahrräder mehrmals ignoriert oder wiederholt über eine rote Ampel fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen.
Auch Radfahrer ohne eine Fahrerlaubnis können ein Fahrverbot erhalten. Einer der häufigsten Gründe, warum ein Verkehrsteilnehmer auf einem Fahrrad ein Fahrverbot erhält, ist Alkoholkonsum. Fährt ein Verkehrsteilnehmer betrunken mit dem Rad und weist einen Wert von 1,6 Promille auf, dann droht der Führerscheinentzug. Wer mit Fahrrad und Alkohol oder unter Drogen am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert auch bei Promillewerten unter 1,6 eine Strafanzeige und auch ein Fahrverbot.
Außerdem wird, wenn es zu einem Führerscheinentzug wegen Alkohol auf dem Fahrrad gekommen ist, auch eine MPU verordnet. Es kann auch vorkommen, dass, wenn Radfahrer wiederholt andere Verkehrsteilnehmer durch Fahrten unter Alkohol mit dem Fahrrad gefährden, ein Verbot zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge erteil wird. Dann gilt das Fahrverbot neben dem Fahrrad für alle weiteren Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
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