Unterführung für Radfahrer: Definition und Sicherheitsaspekte

Immer wenn ebenerdig Gleise oder Schnellstraßen im Weg sind, muss der Fuß- und Radverkehr entweder obendrüber oder untendrunter. Da obendrüber wesentlich mehr Höhenmeter bedeutet als untendrunter, sind hier immer Unterführungen vorzuziehen.

Was spricht für eine Unterführung?

  • Geringere Steigung: Für Radfahrer werden nur 2,50 bis 3,00 m Höhe benötigt.
  • Nutzen des Schwungs: Man kann den Schwung der Abfahrt für die anschließende Auffahrt nutzen.

Vorteile von Unterführungen

Am allerschönsten sind natürlich Unterführungen, bei denen der andere Verkehrsweg höher gelegt wurde, wie z.B. unter der A3 bei Weiskirchen, unter der K174 zwischen Jügesheim und Dudenhofen und unter der Rodgau-Ringstraße zwischen Rollwald und Nieder-Roden.

Bauwerke des Schienenverkehrs stellen mit Dämmen und fehlenden Querungsmöglichkeiten Barrieren dar. Querungsmöglichkeiten in Form von Tunneln oder Brücken sind für nicht-Motorisierte (dazu zählen hier auch Pedelecs) wichtig, weil sie umwegarme Verbindungen im Netz der Nahmobilität schaffen.

Forderungen für ideale Unterführungen:

  • Barrierefreiheit
  • Hohe Verkehrssicherheit
  • Komfort (z. B. Durchfahrbarkeit für den Radverkehr/keine Schiebestrecke, ausreichende Dimensionierung)
  • Soziale Sicherheit

Ideallösung: geradlinige Führung

Aus Gründen der sozialen Sicherheit ist eine Führung mit langen, gestreckten Rampen objektiv und subjektiv besser, da der Tunnel frühzeitig eingesehen werden kann. Diese Übersichtlichkeit dient auch der Konfliktvermeidung und Verkehrssicherheit. Die ERA 2010 (S. 59) empfehlen volle Einsehbarkeit von Einfahrt und Tunnel sowie möglichst bereits überschaubaren Ausfahrtbereich. Nach Möglichkeit sollten hierbei die Rampen des Fußverkehrs getrennt sein von jenen des Radverkehrs.

Beleuchtung: Eine ausreichend helle, blendfreie Beleuchtung auf der Rampe und im Tunnel dient der sozialen Sicherheit und der Verkehrssicherheit.

Trennung im Tunnel

Sofern vom Tunnel aus ein Bahnsteig zu erreichen ist, müssen Treppen, Rolltreppen, Fahrstuhl und Fahrkartenautomaten auf der Fußverkehrsseite liegen, so dass Wege von durchfahrendem Radverkehr und Fußverkehr sich nicht kreuzen.

Getrennte Führung von Fuß- und Radverkehr im Tunnel ist besonders bei hohem Rad- oder Fußverkehrsaufkommen nützlich. Wo dem Radverkehr die reine Durchfahrtmöglichkeit angeboten wird und höhere Geschwindigkeiten gefahren werden, ist die bauliche Trennung von der Fußverkehrsfläche immer anzustreben. Die Trennung erfolgt durch unterschiedliche Beläge, Bordkante oder Blindentaststeine.

In der gesamten Tunnellänge - aber zumindest im Bereich der Treppe zum Bahnsteig - kann ein Gitter zwischen den Fußverkehrsbereich und den Radverkehrsbereich bei Bedarf für eine physische Trennung sorgen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Gitter nicht zum Anschließen von Fahrrädern genutzt werden können und dass sie auch an der Schmalseite der Gitter ausreichend gut erkennbar sind (beispielsweise durch Rundbake mit einem 30 cm Durchmesser am Anfang und Ende des Gitters). Da Gitter auch Nachteile haben, halten wir sie nur dort für geeignet, wo sehr starker Rad- oder Fußverkehr auftritt.

Je nach baulichen und räumlichen Voraussetzungen kann Radverkehr auch - baulich getrennt - in der Mitte zwischen Fußwegen fahren. Es müssen dann auf den Fußwegen beider Seiten Fahrkartenautomaten, Fahrgastinformationen und Zugänge zum Bahnsteig sein.

Die Breite der Durchfahrt muss in Abhängigkeit von erwartetem Fußverkehrsaufkommen und Radverkehrsaufkommen geplant werden. Dabei muss für die Zukunft von einer Steigerung des Radverkehrsaufkommens ausgegangen werden. Bei Führung auf gemeinsamer Fläche sind mindestens 5 m Breite anzusetzen.

Andere Lösungen: U-förmige Rampe

Wo der Platz für geradlinig geführte Rampen nicht ausreicht, kommen gewundene Rampen in Betracht. Neben U-förmigen Rampen gibt es je nach Steigungswinkel und zu überwindender Höhendifferenz auch solche in S-Form oder Doppel-S-Form. Solche sind in diesem Abschnitt jeweils mit gemeint. Gewundene Rampen haben einige Nachteile gegenüber einer geradlinigen Führung, weshalb einige Aspekte besonders zu berücksichtigen sind.

An vielen Rampen ist vorgesehen, dass der Fußverkehr (darunter Personen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen) dieselbe Rampe nutzt wie Radfahrende. Bei stärkerem Rad- oder Fußverkehrsaufkommen wird eine U-förmige Rampe dann zu einem Ort, der Radverkehr ausbremst und für zu-Fuß-Gehende unattraktiv ist und Ängste schafft.

Mit Lastenrädern, Fahrrädern mit Anhänger usw. lassen sich diese Rampen nur nutzen, wenn sie so breite Fahrflächen haben, dass auch große Wendekreise fahrbar sind. Der Wendekreis von Lastenrädern und Sonderfahrrädern kann bis zu 4,8 m betragen. Addiert werden muss Spielraum von 1,5 bis 2,0 m für Fahrzeugaufbauten und "fahrerisches Können". Diese Werte reichen aus bei geringem Verkehr, weil der Raum frei sein muss für das Fahrmanöver. Bei stärkerem Verkehr und zur Erhöhung des Fahrkomforts sind größere Breiten besser.

Die seitlichen Geländer der Rampe müssen insbesondere hinsichtlich ihrer Höhe den geltenden Vorschriften entsprechen.

U-förmige Rampen haben an ihrem unteren Ende einen Bereich, an dem der Gegenverkehr aus der Unterführung nicht einsehbar ist. Soll eine U-förmige Rampe gebaut werden, weil der Platz für eine bessere Lösung nicht ausreicht, muss die Situation so übersichtlich wie möglich gestaltet sein, z. B. durch Spiegel, mit denen "um die Ecke" gesehen werden kann.

Auf U-förmigen Rampen sollte Fuß- und Radverkehr nur dann durch ein Gitter voneinander getrennt werden, wenn die Rampen sehr breit sind. Andernfalls nehmen die Gitter Bewegungs- und Manövrierraum.

Beispiele und Initiativen

Schwäbisch Gmünd: Die AGFK-Kommune Schwäbisch Gmünd gibt Tipps für ein gutes Miteinander auf den Straßen und mit der Erneuerung der Markierungen in der Glockeunterführung.

AGFK-BW: Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) ist ein Netzwerk von zurzeit 58 Städten, Landkreisen und Gemeinden.

RadNETZ Baden-Württemberg: 700 Kommunen und 8.000 Kilometer Länge: Das ist das RadNETZ. Radschnellwege bieten Radfahrer:innen die Möglichkeit, längere Strecken zügig und sicher zurückzulegen. 2.000 Kilometer an neuen Radwegen sollen in Baden-Württemberg entstehen. Die bestmögliche Route für Radler:innen liefert der RadROUTENPLANER BW.

Aktuelle Projekte:

  • Ein weiterer Abschnitt des Radschnellwegs 14 verbindet ab sofort Eislingen/Fils mit dem Osten von Süßen.
  • Der neue Radweg entlang der B 313 verbindet Tischardt, Großbettlingen und Nürtingen lückenlos miteinander.
  • Die ersten 1,7 Kilometer des Radschnellwegs RS 3 bei Bad Wimpfen sind freigegeben.
  • Die Radwegunterführung unter der Enzbrücke ist freigegeben.
  • Die Radwegeunterführung unter der Bundesstraße B 27 zwischen Walheim und Besigheim kann nun zusammen mit dem Neubau der Straßenbrücke realisiert werden.

Umlaufsperren: Ein Problemfall

Fünf Meter ist sie breit, die Bahnunterführung Petersbergstraße in Niederdollendorf und zuvor für Fußgänger und Radfahrer problemlos durchquerbar. Doch plötzlich war sie da, die massive Sperre mit einem Dreifach-Umlaufgitter, und Fußgänger mit und ohne Hilfsmittel oder Kinderwagen und Radfahrer mit Normal- oder Spezialrädern mit und ohne Anhänger mussten sich mühsam dort durchquetschen.

Die Errichtung der Umlaufsperre geht auf einen Bürgerantrag mit der Begründung zurück, dass hier "Motorradfahrer mit schweren PS-Maschinen" die Unterführung nutzen und dies unterbunden werden solle. Eine ADFC-Befragung der entrüsteten Passanten ergab, dass sie - selbst bei regelmäßiger Nutzung - in den letzten Jahren keine störenden Motorräder in der Unterführung wahrgenommen haben.

Die ADFC-Bemühungen haben jetzt zumindest zu einem Teilerfolg geführt. Eine der Sperren wurde kurzfristig entfernt, es handelt sich jetzt nur noch um eine Zweifach- statt Dreifachsperre, was jedoch nichts daran ändert, dass sie aus ADFC-Sicht überflüssig ist.

Verhalten im Straßenverkehr

Auch wenn es manchmal wie der schnellste und einfachste Weg erscheint: Wer gegen die Fahrtrichtung auf Radwegen, Schutzstreifen oder der Fahrbahn unterwegs ist, gefährdet sich und andere. Auch wenn es im ersten Moment einfacher erscheint, die falsche Straßenseite zu nutzen: Geisterradler bringen nicht nur sich selbst in Gefahr, sondern auch andere Radfahrer und Fußgänger. Diese rechnen nicht mit entgegenkommenden Radlern und haben kaum Zeit zu reagieren.

Regeln für Radfahrer:

  • Rechts fahren: Auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Radwege auf der linken Seite sind tabu, es sei denn, Verkehrsschilder erlauben es.
  • Nicht auf Radwegen parken oder halten: Ein zugeparkter Radweg, Schutz- oder Radstreifen bringt Radfahrer in Gefahr.
  • Rücksichtsvoll durch die Einbahnstraße: Autofahrer sollten deshalb in Einbahnstraßen mit entgegenkommenden Radlern rechnen und vorsichtig fahren - das Gleiche gilt für Fahrradfahrer!
  • Mit dem Verkehrsfluss abbiegen: Während Autofahrer oft über eine extra eingerichtete Spur links abbiegen können, müssen Radfahrer Umwege bis zur nächsten Ampel oder zum nächsten Fußgängerüberweg in Kauf nehmen oder auf dem Radweg absteigen und die gesamte Fahrbahn queren, um in die Straße gegenüber einzufahren.
  • Tu’s aus Liebe: Wer im Straßenverkehr defensiv fährt, statt offensiv auf sein Recht zu beharren, trägt zu einem freundlichen und gelassenen Miteinander auf den Straßen bei.

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