Bereits ab 16 Jahren dürfen Jugendliche mit dem entsprechenden Führerschein motorisierte Zweiräder fahren.
Führerscheinklasse A1
Mit der Fahrerlaubnis A1 dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Zweiräder mit 125 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum und bis zu 11 kW/15 PS fahren. Den Führerschein-Unterricht dürfen sie mit 15,5 Jahren beginnen, das Dokument bekommen sie aber frühestens am 16. Geburtstag.
Der sogenannte kleine Motorradführerschein kostet je nach Region und Zahl der Fahrstunden durchaus bis zu 2000 Euro.
Ein Vorteil: Fängt man ein Jahr später an, den Autoführerschein (Klasse B) zu machen, hat man bereits Fahrpraxis - und benötigt in der Regel weniger Fahrstunden.
Die beste Fahrschule finden
Schüler finden die beste Fahrschule zum einen durch persönliche Empfehlungen von Freunden oder Bekannten.
Zum anderen gibt es ein paar objektive Kriterien: "Von Vorteil ist es, wenn der Fahrlehrer in den ersten Fahrstunden seinen Schüler mit einem eigenen Motorrad begleitet und nicht im Auto hinterher fährt", sagt Bartels.
"Gut sind diejenigen Fahrschulen, die eine gewisse Affinität zu Motorrädern haben", bestätigt auch Jürgen Bente vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Das bekommen Jugendliche aus seiner Erfahrung meist nur durch Berichte von anderen Fahrschülern mit.
Eltern könnten im Freundes- oder Kollegenkreis nach Tipps für Fahrschulen fragen, die für ihre Kinder in Frage kommen.
Im jugendlichen Alter entwickelt sich laut Bente das Gefahrenbewusstsein für den Straßenverkehr erst. "Junge Fahrer müssen deshalb intensiv geschult werden, damit sie immer mit der Dummheit aller anderen Verkehrsteilnehmer rechnen", sagt der Experte.
Das Thema Fahrsicherheit sollte im Unterricht also ganz besonders im Fokus stehen. Dazu zählt das Bewusstsein für defensives Fahren ebenso wie falsch eingeschätzte Geschwindigkeit - und Sturzgefahr.
"In einem guten Unterricht wird dem Fahrschüler der Indianerblick beigebracht: alles sehen und Gefahren frühzeitig erkennen", erklärt Bartels.
Bevor sich Schüler zum Unterricht anmelden, sollten sie sich das Fahrschulmotorrad zeigen lassen und Probe sitzen. "Die Sitzposition muss bequem sein und der Fahrer muss mit beiden Füßen vollständig den Boden berühren", sagt Bartels.
Das Fahrsicherheitssystem ABS für 125-ccm-Maschinen bietet einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor.
Schutzkleidung
Die Schutzkleidung sollte passen und in gutem Zustand sein. Dazu zählen Helm, Stiefel, Hose, Handschuhe und Jacke mit integriertem Rückenprotektor.
Am besten sei es, wenn der Fahrer sie selbst schon hat und mitbringt, so Bartels. "Denn diese passt einwandfrei." Dafür muss man allerdings mehrere Hundert Euro einkalkulieren. Wer das Geld nicht hat, dem stellen die Fahrschulen die Ausrüstung.
Motorroller und Mopedführerschein Klasse AM
Motorroller mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb erfreuen sich steigender Beliebtheit. Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb des Rollerführerscheins. Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt.
Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- Krafträder
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff). Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab.
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen. Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt.
Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.
Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.
Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule.
Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden.
Lehrmittel kosten extra. Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.
Mofa-Führerschein
Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.
Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern.
Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.
Mobil bereits ab 15 Jahren
Wer möchte kann seit dem 28.7.2021 bereits mit der Klasse AM ab 15 Jahren starten. Mit 16 Jahren kann die Fahrerlaubnis für ein Leichtkraftrad der Klasse A1 erworben werden. Die Leichtkrafträder der Klasse A1 haben einen Hubraum von bis zu 125ccm und eine Motorleistung von nicht mehr als 11kW.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Somit können, bevor man später mit dem Pkw unterwegs ist, bereits ab 15 Jahren Fahrerfahrungen gewonnen werden.
- Die zusätzlich gewonnene Fahrpraxis wird gestützt von der allgemeinen Erfahrung, dass die ideale Karriere eines sicheren Kraftfahrers mit AM 15 über A1 „Vom Niederen zum Höheren“ erfolgt oder „Früh übt sich, wer ein Meister werden will“.
- Diese Variante trägt dazu bei, Gefahren und Risiken frühzeitig kennen zu lernen und einzuschätzen, um diese dann beim späteren Pkw-Fahren zu vermeiden.
- Selbst kleinste Fahrfehler mit dem Zweirad geben ein merkliches Feedback. Man lernt zwangsläufig das "Fahrbahn-Lesen".
- Das Beste zum Schluss: Die Probezeit läuft bereits ab Erwerb der Klasse A1. Das heißt, der Einstieg in den Pkw mit 18 erfolgt - unfallfreies Fahren vorausgesetzt - ohne weitere Probezeit!
Welchen Führerschein für welches Kraftrad?
Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern. Welche Motorradführerscheine gibt es?
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. |
Ab wann darf man Motorrad fahren?
| Führerscheinklasse | Mindestalter |
|---|---|
| AM¹ | 16 Jahre |
Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.
Was bedeutet Direkteinstieg?
Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren.
Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.
Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?
Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen.
Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.
Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?
Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren.
Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.
Was beinhaltet die Klasse B196?
Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.
Klasse B196: Welche Voraussetzungen?
Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.
Motorradführerschein: Wie lange gültig?
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen.
Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.
Welcher Führerschein wird für das 125ccm-Motorrad benötigt?
Sie benötigen den Führerschein der Klasse A1, um mit einem 125ccm-Motorrad fahren zu können.
Ab welchem Alter kann ich ein 125ccm-Motorrad fahren?
Ab einem Alter von 16 Jahren dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren, wenn Sie über einen Führerschein der Klasse A1 verfügen.
Wie schnell darf ich mit einem 125ccm-Motorrad fahren?
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für unter 18-Jährige gibt es seit 2013 für 125ccm-Motorräder nicht mehr. Sie können jetzt bis zu 110 km/h fahren.
Muss ein 125ccm-Motorrad zugelassen werden?
Ja, ein 125ccm-Motorrad muss bei der Zulassungsbehörde für den Straßenverkehr zugelassen werden. Dafür benötigt es außerdem einen Versicherungsschutz.
Bei dem 125ccm-Motorrad handelt es sich um ein Kraftrad mit einem Hubraum von höchstens 125 Kubikzentimetern (ccm). Der Hubraum gibt das Volumen an, das durch die Kolben in einem Zylinder bei jedem Hub zwischen oberem und unterem Umkehrpunkt verdrängt wird.
Eine 125er-Maschine ist in die Fahrzeugklasse der Leichtkrafträder einzuordnen. Aufgrund des auf 125ccm begrenzten Hubraums, ist die Motorleistung geringer als bei anderen Motorrädern. Ein 125ccm-Kraftrad gibt es in verschiedenen Variationen.
Zu den Leichtkrafträdern zählen alle zweirädrigen Kfz mit einem mit einem Hubraum von mehr als 50ccm, aber höchstens 125 ccm.
Motorrad bis 125ccm Hubraum: Welche Höchstgeschwindigkeit ist möglich?
Bis zum Jahr 2013 durften unter 18-jährige Fahrer mit dieser Art von Kraftrad maximal 80 km/h fahren. Diese Begrenzung gibt es nun nicht mehr. Alle Besitzer eines A1-Führerscheins können mit einem 125ccm-Motorrad nun bis zu 110 km/h schnell fahren.
Reicht für ein 125-ccm-Motorrad auch ein Führerschein der Klasse B?
In einigen Ländern ist das tatsächlich möglich. In Deutschland hingegen geht dies nur, wenn der Pkw-Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben wurde. Es handelt sich dabei um die Führerscheinklassen 2, 3 oder 4.
Mit einem Führerschein der Klasse B, der nach dem 1.4.1980 erworben wurde, dürfen Sie kein 125ccm-Motorrad fahren.
Einige Zweiräder bis zu einer bestimmten bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und bis zu einem bestimmten Hubraum müssen nicht beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden, sondern benötigen nur ein Versicherungskennzeichen.
Bei einem Motorrad bis zu 125 ccm Hubraum ist es allerdings nicht ganz so einfach, denn dieses muss bei der Zulassungsbehörde für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Kfz-Steuern für 125ccm-Motorrad:
Für Krafträder zahlen Sie grundsätzlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro je 25 ccm Hubraum.
Wie muss ein 125ccm-Motorrad versichert werden?
Wie für jedes Kraftfahrzeug in Deutschland, ist auch für ein Leichtkraftrad zumindest eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags können Versicherer selbst festlegen. Es kann sich also lohnen, mehrere Angebote einzuholen und Anbieter miteinander zu vergleichen.
Entscheiden Sie sich dabei nicht einfach für den günstigsten Tarif. Achten Sie dabei auf das Preis-Leistungsverhältnis und die genauen Versicherungskonditionen.
Was kann bei einem 125ccm-Motorrad die Versicherung kosten?
Ein Leichtkraftrad verursacht aber grundsätzlich geringere Versicherungskosten als ein Motorrad mit höherer Leistung. Auch Faktoren wie die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und das Alter des Versicherten spielen dabei eine Rolle.
Ist auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung bei einem 125ccm-Motorrad möglich?
Selbstverständlich können Sie für Ihr Leichtkraftrad auch eine umfangreichere Versicherung abschließen.
Theorie-Unterricht für Zweiräder
- Klasse AM: 2 Doppelstunden à 90 Minuten
- Klasse A1: 4 Doppelstunden à 90 Minuten → insgesamt 16 Theorie-Stunden
Praxis - individuell oder mit Pflichtstunden?
Für Klasse AM gibt es kein festgelegtes Minimum an Fahrstunden - du lernst in deinem eigenen Tempo!
Anders ist es bei Klasse A1, hier sind 12 Sonderfahrstunden Pflicht:
- 5 Überlandfahrten (außerhalb der Stadt)
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Da diese Sonderfahrten sicheres Handling erfordern, sind vorher einige normale Übungsstunden nötig.
Motorrad-Ausbildung mit echtem Fahrgefühl!
Während der Fahrstunden begleiten dich unsere Fahrlehrer*innen selbst auf einem Zweirad - und kommunizieren mit dir über Funk. So lernst du in realistischen Verkehrssituationen, anstatt mit einem Begleit-Pkw, der den Verkehr blockiert. Das macht deine Ausbildung effektiver & praxisnaher!
Prüfung & dein Start in die Freiheit!
Theorie- & Praxisprüfung sind Pflicht, um allein fahren zu dürfen. Beide Prüfungen dauern jeweils 45 Minuten und werden von einer/einem offiziellen Prüfer*in (z. B.
Während du mit dem Führerschein der Klasse AM Roller fahren darfst, ist der Führerschein der Klasse A1 dein Einstieg in die Welt der Motorräder. Den kleinen Motorrad-Führerschein darfst du bereits mit 16 Jahren machen. Beim A1-Führerschein erhältst du automatisch auch den AM-Führerschein.
Mit dem A1-Führerschein darfst du die "kleinen" Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren.
A1-Führerschein
- Mindestalter: 16 Jahre
- Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
- Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
- Befristung: keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
- Prüfungen: Für den A1-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen.
Diese Führerscheinklasse erhältst du automatisch mit dem A1-Führerschein:
- AM
Das darfst du mit dem A1-Führerschein fahren:
Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,1 kW/kg. Zudem darfst du dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) mit einem Hubraum von über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von über 45 km/h fahren. Allerdings ist die Leistung auf max. 15 kW begrenzt.
Besonderheit:
Bei dem A1-Führerschein handelt es sich um die erste Stufe der Motorrad-Führerscheine. Darauf folgen der Führerschein Klasse A2 mit einem Mindestalter von 18 Jahren und der A-Führerschein mit mindestens 20 Jahren.
Theoretische Führerscheinausbildung
In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Motorradfahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.
Beim Grundstoff in Klasse A1 musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.
Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. In diesen Stunden geht es anders als im Grundstoff um spezielle Motorradinhalte der Ausbildung. Sie sind verpflichtend vorgeschrieben für den Erwerb des Führerscheins.
Motorrad-Fahrstunden
In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut. Wie viele dieser Übungsstunden du brauchst, hängt ganz von deinem Können und Lernfortschritt ab. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten.
Eine vorgeschriebene Zahl an Sonderfahrten muss absolviert werden. So musst du in Klasse A1 mindestens 5 Ausbildungsstunden auf Bundes- oder Landstraßen machen, 4 Ausbildungsstunden auf Autobahnen und 3 Ausbildungsstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.
Eine gute Fahrschule lässt dich nicht ohne sichere Schutzkleidung aufs Motorrad steigen, sondern wird dir diese zur Verfügung stellen.
Lege dir aus hygienischen Gründen eine Sturmhaube zu oder kaufe dir am besten gleich einen gut sitzenden Helm, den du danach sowieso brauchen wirst.
Verwandte Beiträge:
- Welches Moped darf ich mit Autoführerschein fahren? Der ultimative Guide
- Moped mit 16 Jahren: Führerschein, Modelle & Vorschriften
- Diese Mopeds darfst du mit Autoführerschein fahren – Ultimativer Guide!
- Diese Mopeds darfst du ohne Führerschein fahren – Die überraschenden Regeln!
- Gravel Bike Anhänger im Test: Die Ultimative Übersicht für Perfekte Abenteuer
- Top günstige Rennräder für Einsteiger: Test & Vergleich der besten Modelle!
Kommentar schreiben