Viele Menschen bevorzugen das Fahrrad gegenüber dem Auto, um durch die Stadt zu kommen, da es oft schneller ist. Doch auch auf dem Fahrrad darf man nicht zu schnell unterwegs sein. Aber können Fahrräder überhaupt geblitzt werden? Und welche Regeln gelten für Radfahrer bezüglich der Geschwindigkeit?
Können Fahrräder geblitzt werden?
Die Antwort ist: Ja, das ist möglich. Wer mit dem Fahrrad die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet oder bei Rot über die Ampel fährt, kann genauso wie ein Auto- oder Motorradfahrer geblitzt werden. Entsprechende Sanktionen sind laut Gesetz auch für den Fahrradfahrer zu erwarten.
Allerdings ist die Identifizierung des Verkehrssünders für die Behörden oft schwierig, da ein Fahrrad kein Kennzeichen besitzt. Das Blitzerfoto sagt daher wenig über den Täter aus.
Anders verhält es sich, wenn der Radfahrer mit einem mobilen Blitzer bei einem Geschwindigkeitsverstoß erwischt und bei einer Verkehrskontrolle angehalten wird. Dann kann er zur Rechenschaft gezogen werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen für Radfahrer
Zwar gibt es für Fahrradfahrer generell keine verbindliche Tempobegrenzung, da ein Fahrrad laut Straßenverkehrsordnung kein Kraftfahrzeug ist. Dennoch müssen Geschwindigkeit und Verhalten des Radlers angemessen sein. Schließlich kann man auch auf zwei Rädern ohne Motor schnell fahren und folgenschwere Zusammenstöße verursachen.
Grundsätzlich müssen sich Radfahrer an die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit halten. So dürfen sie in Fußgänger- oder Tempo-30-Zonen nicht zu schnell fahren.
Konkrete Tempovorgaben schreibt die StVO explizit für Radfahrer nicht vor. Allerdings müssen Radfahrer ihre Geschwindigkeit den Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie ihren persönlichen Fähigkeiten anpassen.
Wo gelten besondere Geschwindigkeitsregeln für Radfahrer?
- Tempo-30-Zonen: Hier dürfen Sie mit dem Fahrrad nicht schneller als 30 km/h fahren.
- Fußgängerzonen: In für Radfahrer freigegebenen Fußgängerzonen ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.
- Gehwege: Auf Gehwegen, die für Radfahrer freigegeben sind, muss ebenfalls Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
- Radwege: Auf Radwegen muss die Geschwindigkeit an die Verkehrssituation und den Zustand des Weges angepasst werden.
Bußgelder und Punkte für Radfahrer
Ja, fahren Radler mit nicht angepasster Geschwindigkeit, müssen sie mit Bußgeldern und Punkten rechnen. Werden Fußgänger im Fußgängerbereich gefährdet, drohen ein Punkt im Fahreignungsregister und ein Bußgeld von bis zu 35 Euro.
Auch Rotlichtverstöße werden von Fahrradfahrern sanktioniert, da die Unfallgefahr für alle Beteiligten extrem hoch ist. Das Strafmaß verschärft sich, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet war.
Bußgeldkatalog: Geschwindigkeit Fahrrad
Hier eine Übersicht über mögliche Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen mit dem Fahrrad:
| Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Unangepasste Fahrrad-Geschwindigkeit, die einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährdet | 30 € | 1 | - |
| Unangepasste Fahrrad-Geschwindigkeit, die einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährdet | 35 € | 1 | - |
Bußgeldkatalog: Rote Ampel Fahrrad
Auch beim Überfahren einer roten Ampel drohen Bußgelder und Punkte:
| Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Als Radfahrer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt | 60 € | 1 | - |
| … mit Gefährdung | 100 € | 1 | - |
| … mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 | - |
| … bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen | 100 € | 1 | - |
| … mit Gefährdung | 160 € | 1 | - |
| … mit Sachbeschädigung | 180 € | 1 | - |
Was tun bei einem Bußgeldbescheid?
Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie diesen bei Geblitzt.de einreichen, um ihn prüfen zu lassen. Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
E-Bikes: Besondere Vorsicht geboten
E-Bike-Fahrer müssen sich übrigens besonders vorsehen. Während das Pedelec (Pedal Electric Cycle) bis zu 25 km/h elektronisch unterstützt und zu den Fahrrädern zählt, bringt es der Antrieb des S-Pedelecs auf stolze 45 km/h. Mit diesen Bikes dürfen Sie häufig nicht auf normalen Radwegen fahren. Sie werden als Kleinkrafträder eingestuft und unterliegen einem anderen Bußgeldkatalog.
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