Mit dem Fahrrad über Rot: Welche Strafen drohen?

Ampeln, auch Lichtsignalanlagen genannt, gibt es in fast jeder Stadt und Gemeinde. Sie regeln den Verkehr an Kreuzungen, die stark befahren oder schwer einzusehen sind. Eine rote Ampel ist nicht nur zur Dekoration da, sondern muss natürlich von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und eingehalten werden. Auch Fahrradfahrer müssen diese Lichtzeichen beachten und sich entsprechend verhalten.

Wer mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fährt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Unfälle, die für Radfahrer meist weniger glimpflich ausgehen. Das Überfahren einer bereits seit Sekunden roten Ampel mit dem Fahrrad ist kein Kavaliersdelikt und wird daher mit hohen Bußgeldern geahndet. Je länger die Ampel bereits rot angezeigt hat, umso höher fällt auch das Bußgeld aus.

Welche Ampel gilt für Radfahrer?

Damit Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad nicht missachten oder übersehen, sollten Sie wissen, welche Ampel überhaupt gilt. Dies ist gesetzlich in der Straßenverkehrs-Ordnung definiert. Insbesondere § 37 StVO ist hier von Bedeutung. Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Heißt: Radfahrer müssen entweder Fahrradampeln oder Ampeln für den Autoverkehr beachten. Fußgängerampeln gelten für Radler nicht.

Sofern keine Ampelanlage für Radfahrer vorhanden ist, muss die Lichtzeichenanlage für den Autoverkehr beachtet werden. Fußgängerampel gelten für Radfahrer nicht. Generell gilt, dass Fahrräder zu den Fahrzeugen gehören und sie deshalb auch die normalen Ampeln für den motorisierten Verkehr nutzen müssen. Eine Ausnahme hiervon bilden jedoch spezielle Ampeln für Radfahrer.

Ist eine Fahrradampel oder eine kombinierte Fahrrad- und Fußgängerampel vorhanden, müssen Sie sich nach dieser richten. Ansonsten gilt für Sie die Fahrbahnampel, nicht die Fußgängerampel. Auf Radverkehrsführungen müssen sie die „Lichtzeichen für den Radverkehr“ beachten.

Ausnahmen und Sonderfälle

Passieren Sie eine Fußgängerampel mit dem Fahrrad an einer Kreuzung, an der es keine Fahrradampeln gibt, gelten noch bis zum 31. Dezember 2016 diese Ampeln für Radfahrer. Jedoch geht bereits heutzutage nicht klar aus der Rechtsprechung hervor, welche Gesetze genau für diese Situation gelten. Die Juristenlandschaft in Deutschland hat hierfür verschiedene Meinungen.

Eine davon ist, dass bei einem gemeinsamen Rad- und Gehweg, an dessen Ende lediglich eine Fußgängerampel folgt, Fahrradfahrer die Ampel für Kraftfahrzeuge beachten sollen. Andere Experten sind der Auffassung, dass in dieser Situation keine Ampel gelten würde. Aus diesem Grund können Behörden bei diesem Fall in der Regel kein Bußgeld für das rote Ampel überfahren mit dem Fahrrad verlangen.

Wenn auf Radwegen, die neben Gehwegen liegen, keine Fahrradampeln angebracht sind, gilt für Fahrradfahrer die Fußgängerampel fürs Fahrrad. Seit dem 28.04.2020 gelten die neuen Regelungen der StVO-Novelle. Der Gesetzgeber hat ein neues Verkehrszeichen eingeführt - den Grünpfeil nur für Radfahrer.

Die bestehende Grünpfeilregelung gilt seit Ende April 2020 auch für Radfahrer, die aus einem Radfahrstreifen oder Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Sie müssen - wie Autofahrer - kurz anhalten, ehe Sie bei Rot abbiegen dürfen.

Bußgelder und Strafen für Rotlichtverstöße mit dem Fahrrad

Ja, auch Radfahrer müssen sich an die Regeln der StVO halten und rote Ampeln beachten. Verstöße werden gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet. Der Fahrrad-Bußgeldkatalog sieht hohe Bußgelder für einen Rotlichtverstoß mit dem Rad vor. Zudem kann der Radfahrer auch einen Punkt in Flensburg erhalten.

Mit dem Fahrrad eine rote Ampel zu überfahren, ist vergleichsweise teuer und schlägt mit 60 bis 180 Euro zu Buche. Darüber hinaus erhalten Sie einen Punkt in Flensburg. Wer mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fährt, muss mit höheren Bußgeldern rechnen.

Missachten Fahrradfahrer eine rote Ampel, müssen sie mit einem Punkt in Flensburg rechnen und je nach Schwere des Verstoßen zwischen 60 und 180 Euro zahlen. Die Maßnahmen beginnen ab 100 Euro und einem Punkt in Flensburg. Werden Sie bei einer Kontrolle dann erwischt, wie Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, liegt es meist im Ermessen des Beamten. Aber auch Ampelblitzer reagieren auf Radfahrer und halten den Verstoß fest.

Das Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad ist kein Kavaliersdelikt, denn selbstverständlich haben sich auch Radfahrer an die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu halten. Trotzdem ist es immer wieder zu beobachten, dass Radfahrer eine rote Ampel einfach ignorieren. Werden sie dabei erwischt, kann es teuer werden. Denn es droht nicht nur ein Bußgeld, wenn ein Fahrrad eine rote Ampel überfährt.

Fährt nun ein Fahrrad bei Rot über die Ampel, müssen Autofahrer schnell reagieren und Ausweichmanöver durchführen. Schnell kommt es in dieser Situation zum Unfall. Entsprechend hoch ist das Bußgeld. Wenn Sie noch schnell mit dem Drahtesel über eine rote Ampel fahren wollen, kann das 60 Euro Strafe kosten, wenn Sie erwischt werden. Denn auch für Radfahrer gibt es festgelegte Regeln in der StVO. Bei Gefährdung anderer werden hier sogar 100 Euro fällig. 120 Euro kann es kosten, wenn ein Unfall passiert oder bei einer Sachbeschädigung. Einen Punkt in Flensburg gibt es obendrauf - auch wenn Sie keine Fahrerlaubnis besitzen.

In den meisten Fällen ist der Bußgeldkatalog für Radfahrer um einiges milder als derjenige für Autofahrer. Beim Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad drohen empfindliche Strafen für Fahrradfahrer. Entsprechend hoch ist das Bußgeld. Überfahren Radfahrer ein rotes Verkehrslicht mit dem Fahrrad, kann ein Ampelblitzer sie erwischen. Das Bußgeld passt sich je nach Verstoß an.

Bußgeldtabelle für Rotlichtverstöße mit dem Fahrrad

Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet in einen einfachen und einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Der einfache Verstoß bedeutet, dass der Radfahrer eine rote Ampel überquerte, die weniger als eine Sekunde leuchtete. Das qualifizierte Vergehen definiert einen Rotlichtverstoß, bei der die Farbe Rot länger als eine Sekunde leuchtete.

Die Unterscheidung zwischen beiden wirkt sich aber auf die Höhe des Bußgelds aus. Die Unterscheidung ist jedoch eher für Kfz-Fahrer wichtig, da sie darüber entscheidet, ob neben Punkten und Bußgeld auch ein Fahrverbot verhängt wird. Wurde die rote Ampel mit einem Fahrrad überfahren, sind die Konsequenzen hingegen nicht ganz so drastisch, denn ein Fahrverbot droht hier weder bei einem einfachen noch bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Sind Sie mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel gefahren und es handelt sich hierbei um einen einfachen Verstoß, können Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Haben Sie dabei noch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld für das rote Ampel überfahren mit dem Fahrrad auf 100 Euro. Verursachen Sie aber einen Unfall oder eine Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld laut Bußgeldkatalog mit dem Fahrrad abermals auf 120 Euro.

War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, müssen Sie mit 100 Euro Bußgeld rechnen, werden andere gefährdet mit 160 Euro und mit Unfallfolge oder bei einer Sachbeschädigung mit 180 Euro.

Wer mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fährt, die bereits länger als eine Sekunde leuchtete, muss mit höheren Bußgeldern rechnen. Wer mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fährt, einen qualitativen Verstoß begeht und dabei eine Gefährdung verursacht, muss bereits mit 160 Euro und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen.

Gravierendere Strafen fallen indes beispielsweise an, wenn Sie alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs sind und über rot fahren. Hier sind die aktuellen Bußgelder für Radfahrende aufgeführt.

TatbestandBußgeldMit Behinderung andererMit Gefährdung andererMit Unfallfolge oder SachbeschädigungPunkte
Missachtung des Rotlichts an der Ampel60 Euro100 Euro120 Euro1
Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot100 Euro160 Euro180 Euro1

Auswirkungen auf den Führerschein

Jeder Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad stellt einen A-Verstoß dar. Dabei ist es nebensächlich, ob die Ampel unter oder über eine Sekunde Rot leuchtete. Bereits ein „normaler“ Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad kann also den Führerschein gefährden und die Probezeit verlängern. Auch wenn das dann die Eltern zahlen, wandert für jeden Verstoß dieser Art ein Punkt aufs Konto nach Flensburg.

Doch möchte ein heranwachsender Teenager zur Fahrschule gehen, um dort einen Führerschein zu erlangen, muss er warten, bis alle Punkte in Flensburg verjährt sind. Die Verjährungsfrist für den Rotlichtverstoß liegt bei 2,5 Jahren. So kann der Verstoß, mit dem Fahrrad über eine rote Ampel zu fahren, weitreichende Konsequenzen haben.

Aufgrund der Maximalanzahl von 8 Punkten im Verkehrszentralregister kann es also vorkommen, dass Sie, wenn Sie mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren, den Führerschein entzogen bekommen. Denn bei 8 Punkten wird der Führerschein bekanntermaßen entzogen, und dazu können auch Verstöße gegen Verkehrsrecht und StVO, die mit dem Fahrrad begangen wurden, ihren Teil beitragen. Der Führerscheinentzug entspricht einem dauerhaften Fahrverbot.

Rotlichtverstoß in der Probezeit

Was passiert also, wenn Sie die rote Ampel überfahren, mit dem Fahrrad unterwegs sind und sich noch in der Probezeit befinden? Dabei ist es zunächst interessant, ob Sie bereits einen A- oder B-Verstoß begangen haben. Ist das bereits Ihr zweiter A-Verstoß in der Probezeit, also Ihr erster in der verlängerten Probezeit, erhalten Sie eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Haben Sie jedoch bereits zwei A-Verstöße begangen und haben nun eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, entziehen Ihnen die Behörden umgehend die Fahrerlaubnis. Danach folgt eine Sperrfrist für den Radfahrer, in der Sie erst einmal keinen neuen Führerschein erlangen dürfen. Ein begangener Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad kann sich so also auch auf den Autoführerschein auswirken.

Schon einem 14-jährigen Radfahrer kann ein Bußgeld auferlegt werden. So können Radler, die beim Fahren nicht aufpassen, sich schon früh beim Führerschein Steine in den Weg legen. Auch ist es so möglich, dass durch die Verkehrsverstöße auf dem Fahrrad der Führerschein entzogen wird, wenn genug Punkte in Flensburg gesammelt wurden.

Hält ein Fahrradfahrer nicht vor einer roten Ampel, bekommt er so im schlimmsten Fall das dauerhafte Fahrverbot auferlegt. Wer beruflich auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist, sollte mit dem Fahrrad also doppelte Aufmerksamkeit an den Tag legen, um auf dem Drahtesel nicht Punkt nach Punkt zu sammeln.

Verhalten nach einem Rotlichtverstoß

Am häufigsten werden Radfahrer bei Rotlichtverstößen durch direkte Beobachtung der Polizei ertappt. Wenn Beamte im Zuge einer polizeilichen Verkehrskontrolle vor Ort sehen, dass ein Radfahrer ein Rotlicht missachtet, können sie ihn direkt anhalten. In der Regel wird nach der Feststellung des Verstoßes der Sachverhalt aufgenommen und das Bußgeld ausgesprochen.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Haben Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, haben Sie grundsätzlich das Recht darauf, Einspruch einzulegen, falls Sie der Meinung sind, dass der Vorwurf unbegründet ist oder Fehler bei der Feststellung des Rotlichtverstoßes gemacht wurden. Für den Einspruch haben Sie nach Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit.

Sonstige Regeln für Radfahrer im Straßenverkehr

Bei roter Ampel dürfen Sie bei genügend Platz auf dem rechten Fahrstreifen vorsichtig an stehenden Autos rechts vorbeifahren. Beim Abbiegen dürfen Sie sich vor oder hinter ihnen einordnen. Die rote Ampel gilt auch dann, wenn man das Fahrrad schiebt.

Zur Sicherheit der Radfahrer müssen Lastkraftwagen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit einhalten: Wollen Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts abbiegen, dürfen sie maximal elf Stundenkilometer schnell sein.

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