Sicherheit ist eines der zentralen Themen im Straßenverkehr. Es gibt eine Vielzahl an Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass alle Verkehrsteilnehmer so sicher wie möglich am Ziel ankommen. Neben den Verkehrsregeln sind in diesem Zusammenhang auch technische Einrichtungen an den Fahrzeugen bzw. die Ausrüstung der Fahrer wichtig. Und nicht nur in Deutschland müssen bestimmte Verkehrsteilnehmer einen Helm nutzen. Eine gesetzlich festgelegte Helmpflicht ist in Europa nicht selten und sollte bei Urlaubsreisen daher nicht außer Acht gelassen werden.
Allgemeine Informationen zur Helmpflicht
In Deutschland gilt für bestimmte Fahrzeuge eine gesetzliche Helmpflicht gemäß § 21a StVO. Diese ist unter anderem für Motorräder, Trikes und Quads zu beachten. Besonders Fahrzeuge, die keinen umschließenden Fahrgastraum haben, müssen anders für Sicherheit sorgen.
Eingeführt wurde die Pflicht, auf bestimmten Fahrzeugen einen Helm tragen zu müssen, in Deutschland 1976. Wichtig in diesem Zusammenhang ist § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO).Explizit mit einer Schutzhelmpflicht belegt sind also Krafträder und offene Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren können.
Auf Motorrädern, Trikes, Quads und einigen E-Bikes muss demnach immer ein Helm aufgesetzt werden. Im benannten Paragraphen ist zudem bestimmt, dass ein Schutzhelm dann zu tragen ist, wenn die Fahrzeuge keine Möglichkeit zum Anschnallen bieten. Dies beantwortet dann auch die Fragen, ob eine Helmpflicht im Cabrio besteht. Wichtig ist zudem auch, dass nicht nur Fahrer einen Helm tragen müssen, sondern auch etwaige Mitfahrer. In diesem Fall gilt die Helmpflicht explizit auch für Kinder, wenn diese beispielsweise im Beiwagen oder auf dem Quad mitfahren.
Ausnahmen von der Helmpflicht
Bestehen außerordentliche Gründe, dass ein Helm nicht getragen werden kann, ist eine Befreiung von der Helmpflicht eine Option. Dies wird jedoch immer für den jeweiligen Einzelfall entschieden. Liegen zum Beispiel gesundheitliche Gründe vor, muss dies durch ein Gutachten bzw. durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
Geeigneter Helm
Per Gesetz ist ein geeigneter Helm vorgeschrieben, was einen solchen ausmacht, ist jedoch in der StVO nicht festgehalten. Allerdings kommt hier die gängige Rechtsprechung zum Tragen, wonach durch den Helm Ohren, Stirn und Nacken geschützt sein müssen. Auch von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die ECE-Norm 22-05, welche in vielen Ländern der Europäischen Union den gesetzlichen Standard für geeignete Helme darstellt.
Helmpflicht für Mofas
Bei der Frage nach der Helmpflicht beim Mofa richtet sich der erste Blick oft auf den Gesetzestext. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Dabei handelt es sich um ein motorisiertes Zweirad, welches klassentechnisch unter dem Moped einzuordnen ist. Ein Mofa definiert sich dadurch, dass es maximal eine Drehzahl von 4800/min erreicht.Schon 15-Jährigen ist es erlaubt, mit einem Mofa zu fahren.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese eine gültige Prüfbescheinigung erworben haben. Eine direkte Führerscheinklasse, wie Sie beispielsweise beim Motorrad benötigt wird, gibt es hier nicht. Unabhängig von der jeweiligen Klasse darf darüber hinaus jeder Führerscheinbesitzer mit einem Mofa fahren.
Verkehrsrechtlich ist ein Mofa als einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor zu betrachten, wobei die Bauart Höchstgeschwindigkeiten bis zu 25 km/h ermöglicht. Als es noch nicht viele Fahrzeuge dieser Art gab, durften ihre Besitzer auch ohne Helm fahren. Seit dem 1. Oktober 1985 gilt die Helmpflicht beim Mofa für alle Fahrer!
Die Helmpflicht beim Mofa kennt keine wirklichen Ausnahmen
Zwar steht in der StVO geschrieben, dass durch Anlegen eines Sicherheitsgurtes auf einen Helm verzichtet werden kann. Diese Möglichkeit bieten Mofas in der Regel aber nicht an. Folglich bleibt die Helmpflicht beim Mofa unumstößlich.
Bußgelder bei Verstößen
Wer mit einem Fahrzeug fährt, für das eine Helmpflicht zu beachten ist, jedoch keinen Helm trägt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Helmpflicht zu missachten, bedeutet in Deutschland ein Verwarngeld von 15 Euro. Werden allerdings Kinder ohne Helm mitgenommen, erhöht sich der Betrag auf 60 Euro und ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls eingetragen.
Die Missachtung der Helmpflicht ist auch in Bezug auf den Versicherungsschutz von Bedeutung. So kann Fahrern durchaus eine Mitschuld an einem Unfall eingeräumt werden, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich ohne vorgeschriebenen Helm unterwegs waren. Versicherungen können die Zahlungen teilweise oder ganz verweigern bzw. den Versicherten in Regress nehmen.
Fahrer, die der Helmpflicht nicht nachkommen, müssen stets mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen. Durch die eingeschränkte Verkehrssicherheit drohen zudem schwere Verletzungen.
Laut den Verkehrsregeln besteht eine Helmpflicht immer dann, wenn ein Kfz bauartbedingt schneller als 20 km/h fährt, über eine offene Bauart verfügt und nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist. Grundsätzlich besteht die Helmpflicht sowohl für Mofas, Mopeds als auch Elektroroller, wenn diese den entsprechenden Kriterien entsprechen.
Bußgeldtabelle zur Helmpflicht beim Mofa
Wer die gesetzliche Helmpflicht beim Mofa oder Moped nicht befolgt, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dieser sieht für das Fahren ohne geeigneten Schutzhelm ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor. Werden Kinder ohne Helm auf einem Kleinkraftrad mitgenommen, drohen weitreichendere Sanktionen.
Denn der Gesetzgeber sieht für einen solchen Verstoß gegen die Helmpflicht auf dem Mofa mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.
Welche Strafe droht bei Verstoß gegen die Helmpflicht?
Trägt ein Mofafahrer während der Fahrt keinen Helm, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Wird er dabei erwischt, muss er ein Bußgeld zahlen, welches aktuell bei 15,- € liegt.
Vorschriften für den Helm
Die Vorschriften der StVO besagen nur, dass es ein „geeigneter“ Helm sein muss. Was darunter zu verstehen ist, wird nicht definiert. Dennoch gibt es Vorgaben was den Helm betrifft. So dürfen Sie, um der Helmpflicht auf Moped, Mofa oder Roller nachzukommen, nur einen Motorradhelm tragen.
Obwohl es in Deutschland derzeit keine Pflicht ist, sollte der Motorradhelm der ECE-Norm 22-05 entsprechen. Diese Helme sind nach einheitlichen Sicherheitsstandards hergestellt und geprüft, was über das entsprechende Siegel verdeutlich wird.
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