Dürfen Motorradfahrer die Rettungsgasse befahren? Ein Überblick

Viele Motorradfahrer sind im Stau oft versucht, an den Autos vorbeizufahren. Doch dieses Verhalten ist nicht nur riskant, sondern kann auch rechtliche Folgen haben. Immer wieder schlängeln sich Motorradfahrer und -fahrerinnen auf Autobahnen zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch, um so schneller durch einen Stau zu kommen. Aber ist das erlaubt?

Die Rechtslage in Deutschland

In Deutschland und in vielen anderen Ländern ist es Motorrädern nicht erlaubt, die Rettungsgasse zu befahren. Das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Eine gesetzliche Lockerung ist aktuell nicht vorgesehen. Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen.

Was ist die Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse ist eine gesetzlich vorgeschriebene Gasse zwischen den Fahrstreifen, die bei stockendem Verkehr oder Stau von allen Verkehrsteilnehmern gebildet werden muss. Auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen müssen Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und alle anderen nach rechts ausweichen, um eine freie Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge zu ermöglichen. Geregelt ist dies in § 11 Abs. 2 StVO.

Warum ist das Befahren der Rettungsgasse verboten?

Die Rettungsgasse ist für Rettungsfahrzeuge, die Polizei oder Abschleppfahrzeuge gedacht. Es besteht die Gefahr, dass Einsatzfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen. Verbotswidrig die Rettungsgasse zu befahren, kann Menschenleben gefährden.

Sanktionen bei Missachtung

Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Die Ordnungshüter betrachten eine solche Zuwiderhandlung deswegen keinesfalls als Lappalie und verhängen scharfe Sanktionen.

Das unberechtigte Befahren einer Rettungsgasse zieht seit November 2021 erhebliche Sanktionen nach sich. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet oder kommt es dabei zu einem Sachschaden, steigt das Bußgeld auf bis zu 320 Euro.

Alternativen und Verhalten im Stau

Stattdessen sollten Motorradfahrer sich auf den Stau einstellen:

  • Trinken einpacken: Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kann schnell zu Kreislaufproblemen führen.
  • Kleidung anpassen: Auch bei der Schutzkleidung gibt es Unterschiede.

Weitere Verbote für Motorradfahrer im Stau

Neben dem Befahren der Rettungsgasse gibt es weitere Verbote für Motorradfahrer im Stau:

  1. Durchfahrt zwischen zwei Spuren
  2. Befahren des Seitenstreifens
  3. Überholen an der Mittelleitplanke

Durchfahrt zwischen zwei Spuren

Wollen Sie sich bei einem Stau mit dem Motorrad durchschlängeln, kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen. Denn in Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen.

Befahren des Seitenstreifens

Der Seitenstreifen muss für Rettungsfahrzeuge und Notfälle freigehalten werden. Daher ist es nicht erlaubt, diesen mit dem Motorrad bei einem Stau zum Überholen zu nutzen. Das Befahren ist demnach strengstens untersagt.

Überholen an der Mittelleitplanke

Wollen Sie den Bereich zwischen Mittelleitplanke und linker Fahrspur nutzen, um mit einem Motorrad im Stau stehende Fahrzeuge zu überholen, stellt dies zumindest keinen Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot dar. Allerdings ist ein solches Vorgehen in der Regel trotzdem nicht zulässig, da Motorradfahrer beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten können. Zudem wäre es notwendig, die äußerste linke Fahrbahnmarkierung unerlaubt zu überfahren.

Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau

Hier eine Übersicht über mögliche Bußgelder bei Verstößen im Stau:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Verbotswidriges Rechtsüberholen außerorts 100 Euro 1
... mit Gefährdung 120 Euro 1
... mit Unfallfolge 145 Euro 1
Seitenstreifen zum Vorwärtskommen genutzt 75 Euro 1
... mit Gefährdung 90 Euro 1
... mit Unfallfolge 110 Euro 1
Beim Überholen Seitenabstand nicht eingehalten 30 Euro
Beim Überholen verbotswidrig die Fahrstreifenbegrenzung überfahren 30 Euro
Unberechtigte Nutzung der Rettungsgasse 240 Euro 2 1 Monat
... mit Behinderung 280 Euro 2 1 Monat
... mit Gefährdung 300 Euro 2 1 Monat
... mit Unfallfolge 320 Euro 2 1 Monat

Ausnahmen und Besonderheiten

Im Notfall erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung des Seitenstreifens. Dies kann etwa im Sommer bei einem drohenden Hitzschlag aufgrund der Motorradschutzbekleidung der Fall sein. Allerdings darf der Seitenstreifen nicht zum Weiterfahren, sondern ausschließlich zum Abstellen des Motorrads genutzt werden.

Fallbeispiel: Urteil des Amtsgerichts Leutkirch

Ein unverhoffter Stau auf der A96 wurde für einen bislang unbescholtenen Motorradfahrer zum kostspieligen Abenteuer: Trotz eines drohenden überhitzten Motors entschied er sich für eine riskante Abkürzung durch die Rettungsgasse - und kassierte prompt eine saftige Strafe vom Amtsgericht Leutkirch. Mit einem Monat Fahrverbot und einer Geldbuße von 240 Euro endet sein Versuch, dem Stau zu entwischen.

Der Betroffene befuhr diese Rettungsgasse mit seinem Motorrad vorsätzlich über eine Strecke von zwei bis drei Kilometern mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h. Eine Polizeibeamtin beobachtete den Vorfall und dokumentierte ihn mit der Dashcam des Dienstfahrzeugs.

Das Gericht wertete diese Begründung nicht als Rechtfertigung. Neben der Geldbuße verhängte das Gericht ein einmonatiges Fahrverbot.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0