Der Wunsch nach Mobilität und Selbstständigkeit ist groß, besonders bei Jugendlichen. Mit einem eigenen Roller oder Moped haben sie viel mehr Möglichkeiten, vor allem im ländlichen Raum, um selbstständig zur Schule oder in den nächsten Ort zu kommen.
Seit dem 28.07.2021 ist die Neuregelung zur bundesweiten Absenkung des Mindestalters bei Klasse AM bundesweit gesetzlich verankert. Den Roller-Führerschein der Klasse AM, auch Moped-Führerschein genannt, dürfen in Deutschland Jugendliche bereits mit 15 Jahren machen. Zuvor war dies in einigen Bundesländern bereits im Rahmen eines Modellversuchs möglich.
Hier kommen alle Infos zum Thema Rollerführerschein: Kosten, Führerscheinprüfung, Versicherung.
Was darf man mit dem Führerschein AM fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:
- Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
- Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
- Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.
Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.
Unter die Führerscheinklasse AM fallen drei Arten von Fahrzeugen:
- Roller bzw. Mopeds (Kleinkraftrad mit 2 Rädern) mit maximaler Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, nicht mehr als 4 kW Leistung. Bei Verbrennungsmotoren gilt außerdem maximal 50 ccm³ Hubraum, andere Antriebsarten wie Elektromotoren sind möglich.
- Für Kleinkraftfahrzeuge mit drei Rädern gelten folgende Maximalwerte: Geschwindigkeit 45 km/h, Leistung 4 kW, Leermasse 270 kg, Hubraum bei Benzinmotor 50 ccm³, Hubraum bei Dieselmotor 500 ccm³ (andere Antriebsarten sind möglich)
- Quads mit maximal 4 kW oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 6 kW.
Mindestalter und Gültigkeit
Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt.
Wichtig: Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.
Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland. Fahrten ins Ausland sind erst ab dem 16. Geburtstag erlaubt.
Ausbildung für den Rollerführerschein
Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen. Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis.
Theoretische Ausbildung
Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff). Es sind 14 Doppelstunden theoretischer Unterricht vorgeschrieben, wobei 12 Doppelstunden das Grundlagenwissen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff behandeln.
Praktische Ausbildung
Wie viele praktische Fahrstunden für den Roller-/Moped-Führerschein absolviert werden, hängt von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Eine Mindestanzahl an Fahrstunden ist nicht nötig. Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab.
Die meisten Fahrschulen setzen eine halbstündige Übungsfahrt an, je nach Geschick des Fahrschülers können allerdings auch weitere Fahrten anfallen.
Theoretische Prüfung
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt. Nach dem praktischen Unterricht folgt die 30-minütige Fahrprüfung. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren.
Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden:
- 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren
- mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen
- Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.
Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.
Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen. Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt. Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis.
Kosten für den Rollerführerschein
Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Die Kosten vom Rollerführerschein hängen natürlich von der Fahrschule ab bzw. vom Standort dieser. Außerdem sollten Sie unterschiedliche Faktoren einberechnen.
Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra.
Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.
Hier eine Übersicht der Kosten:
- Anmeldegebühr bei der Fahrschule: rund 70 bis 150 Euro
- Übungsfahrt: zwischen 30 und 48 Euro
- Übungsmaterial für die theoretische Prüfung: rund 30 Euro (optional, da auch Apps verfügbar)
- Sehtest: zwischen 6 und 9 Euro
- Erste-Hilfe-Kurs: 15 bis 30 Euro
- Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung: meistens rund 60 Euro
- TÜV-Gebühr für die Theorieprüfung: etwa 22 Euro
- Vorstellung zur praktischen Prüfung: um die 190 Euro
- Praktische Prüfung selbst: 90 bis 100 Euro
Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.
Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden. Stichtag ist der 1. März.
Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden.
Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.
Neben den Kosten für den Mopedführerschein sollten Sie auch an das Durchfallen einer Prüfung denken. Sobald dieser Fall eintritt, werden erneut Gebühren für den Rollerführerschein fällig.
Ein weiterer Tipp, um beim Führerschein der Klasse AM Kosten zu sparen: Es lohnt sich immer, zwei Führerscheinklassen gleichzeitig zu erlernen, da die Grundgebühr nur einmal anfällt.
Voraussetzungen für den Rollerführerschein
Neben den AM-Führerschein-Kosten sind auch die Voraussetzungen dafür wichtig. Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren.
Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren.
Alternativen zum Rollerführerschein
Alternativ: Klasse A1 / Mofa-Führerschein
Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.
Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.
Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.
Wichtige Hinweise
- Rollerfahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar.
- Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.
- Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig.
Roller frisieren: Welche Strafen drohen?
Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.
Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen - in jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg.
Die Höhe der Strafe ist davon abhängig, wie oft die Polizei einen bereits mit einem getunten Roller erwischt hat, wie einsichtig der Rollerfahrer ist und ob sich durch das schnellere Fahren zum Beispiel ein Unfall ereignet hat.
Außerdem schickt die Polizei jedes Mal eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle heraus. Bis zum Verfahrensabschluss und einer möglichen Auflagenerfüllung, wie z.B. dem Ableisten von Sozialstunden, ist man für eine weitere Führerscheinprüfung gesperrt.
Zu den Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen die Strafen für den Umbau hinzu: Wer mit einem unzulässig umgebauten Roller unterwegs ist und erwischt wird, muss mindestens 25 Euro Strafe zahlen. 50 Euro muss man für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zahlen - bei einem frisierten Roller ist das der Fall.
Geht damit eine Gefährdung der Umwelt oder Verkehrssicherheit einher, sind 90 Euro fällig - bei letzterem gibt es noch einen Punkt in Flensburg dazu. Achtung: Durch das Aufheben der Drosselung erlischt auch der Versicherungsschutz!
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