Rollerführerschein: Altersvoraussetzungen und alles, was du wissen musst

Der Motorroller erfreut sich zunehmender Beliebtheit, besonders bei Jugendlichen, die nach einer flexiblen und unabhängigen Mobilitätslösung suchen. Doch bevor der Fahrspaß beginnen kann, ist der Erwerb des Rollerführerscheins notwendig. Dieser Artikel beleuchtet die Altersvoraussetzungen und alle wichtigen Aspekte rund um den Rollerführerschein, auch bekannt als Führerscheinklasse AM.

Was ist die Führerscheinklasse AM?

Die Führerscheinklasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit folgenden Eigenschaften:

  • Maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum (bei Verbrennungsmotoren)
  • 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb)
  • Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • Zweirädrige Krafträder
  • Dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)

Mindestalter für den Rollerführerschein

Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse AM beträgt in Deutschland 15 Jahre. Seit dem 28.07.2021 ist das Mindestalter für den Rollerführerschein in ganz Deutschland auf 15 Jahre abgesenkt worden. Zuvor hatten Modellversuche in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen positive Ergebnisse gezeigt.

Besonderheiten für 15-Jährige

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Bedeutet, die Fahrerlaubnis gilt aus europarechtlichen Gründen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Allerdings unterliegt der Führerschein der Klasse AM im Alter von 15 Jahren eine Beschränkung, denn gefahren werden darf ausschließlich im Inland.

Die Ausbildung zum Rollerführerschein

Die Führerschein-Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden.

Theoretische Ausbildung

In der theoretischen Führerschein-Ausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff). Die Theorieprüfung umfasst dabei regulär 30 Fragen. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen.

Praktische Ausbildung

In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut. Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt. Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt.

Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.

Kosten für den Rollerführerschein

Eine der häufigsten Fragen zum Moped-Führerschein betrifft die Kosten, die für dessen Erwerb anfallen. Leider lässt sich hier keine pauschale Antwort geben, da viele der Kostenpunkte gesetzlich nicht reguliert sind. Dies betrifft insbesondere die Kosten für die Fahrstunden, die Sie zunächst absolvieren müssen. Jede Fahrschule kann hier ihre eigenen Preise festlegen, weshalb große Varianzen möglich sind.

Wie sich diese zusammensetzen und welche Ausgaben für die einzelnen Posten einzuplanen sind, zeigt die nachfolgende Übersicht:

Kostenpunkt Ungefähre Kosten
Anmeldegebühr der Fahrschule 70 - 150 Euro
Fahrstunde 30 - 50 Euro
Vorstellung zur Theorieprüfung 50 - 80 Euro
Theorieprüfung 22,49 Euro
Vorstellung zur Praxisprüfung 150 - 200 Euro
Praxisprüfung 91,75 Euro

Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra.

Weitere Voraussetzungen

  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Biometrisches Passbild

Alternativen zum AM-Führerschein

  • Klasse A1: Für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1 eine Alternative. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.
  • Mofa-Führerschein: Wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.

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